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   BGH, 04.12.2008 - I ZR 3/06   

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https://dejure.org/2008,600
BGH, 04.12.2008 - I ZR 3/06 (https://dejure.org/2008,600)
BGH, Entscheidung vom 04.12.2008 - I ZR 3/06 (https://dejure.org/2008,600)
BGH, Entscheidung vom 04. Dezember 2008 - I ZR 3/06 (https://dejure.org/2008,600)
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Volltextveröffentlichungen (22)

  • lexetius.com

    Ohrclips

    MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 1; UWG § 2 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2, § 6 Abs. 1 und 2 Nr. 4; BGB § 823 Abs. 1, § 826

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Ohrclips - Zur Frage wann bei dem Verkauf von Waren über eine Internet-Handelsplattform ein Handeln im geschäftlichen Verkehr vorliegt und zur vergleichenden Werbung mit der Wendung 'a la Cartier' in einem Verkaufsangebot für Schmuckstücke.

  • markenmagazin:recht

    § 14 MarkenG; §§ 2, 6 UWG; §§ 823, 826 BGB
    Ohrclips "a la Cartier”

  • Anwaltskanzlei von Olnhausen

    Ohrclips, Zum Handeln im geschäftlichen Verkehr und unlauterer vergleichender Werbung bei Ebay

  • openjur.de

    §§ 823, 826 BGB; § 14 MarkenG; §§ 2, 6 UWG
    Ohrclips

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • webshoprecht.de

    Zur Gewerblichkeit von Angeboten auf Auktionsplattformen und zur vergleichenden Werbung durch Verwendung des Schlagworts á la Cartier

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zuordnung eines Anbieters von Waren auf einer Internet-Plattform zum geschäftlichen Verkehr oder zum privaten Bereich; Kriterien für das Vorliegen einer gewerblichen Tätigkeit; Vorliegen unlauterer vergleichender Werbung i.R.d. Wendung "a la Cartier" in einem ...

  • kanzlei.biz

    Cartier à la eBay

  • rabüro.de

    Zur Frage der Verkaufstätigkeit als Privatanbieter oder Händler auf einer Internetplattform

  • info-it-recht.de

    Kriterien "geschäftliches Handeln" - Die Anzahl von 91 im Zeitraum von Mitte Januar bis Mitte Februar 2004 und vom 24. Juni bis 1. Juli 2004 angebotenen Artikel deutet auf ein Handeln im geschäftlichen Verkehr hin.; vergleichende Werbung "a la Cartier" - Ohrclips

  • Judicialis

    MarkenG § 14 Abs. 2; ; UWG § 2 Abs. 1; ; UWG § 2 Abs. 2; ; UWG § 6 Abs. 1; ; UWG § 6 Abs. 2; ; BGB § 14 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 1

  • kanzlei.biz

    Cartier à la eBay

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zuordnung eines Anbieters von Waren auf einer Internet-Plattform zum geschäftlichen Verkehr oder zum privaten Bereich; Kriterien für das Vorliegen einer gewerblichen Tätigkeit; Vorliegen unlauterer vergleichender Werbung i.R.d. Wendung "a la Cartier" in einem ...

  • rechtsportal.de

    Zuordnung eines Anbieters von Waren auf einer Internet-Plattform zum geschäftlichen Verkehr oder zum privaten Bereich; Kriterien für das Vorliegen einer gewerblichen Tätigkeit; Vorliegen unlauterer vergleichender Werbung i.R.d. Wendung "a la Cartier" in einem ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ohrclips

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Markenrecht - Lediglich ergänzende Heranziehung allg. zivilrechtl. Grundsätze

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Markenrechtsverletzung und unlautere vergleichende Werbung auf Internet-Plattform

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • damm-legal.de (Ausführliche Zusammenfassung)

    §§ 3, 6 Abs. 2 Nr. 4, §§ 8 Abs. 1 und 3 Nr. 1 UWG
    Bei mehr als 25 Kunden-Feedbacks gewerblicher Händler? / Zum pseudo-privaten Handeln bei eBay

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 6 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 4
    Die Bewerbung à la Cartier für Cartier-fremde Produkte ist wettbewerbswidrig

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Der Hinweis "a la Cartier" für Schmuckstücke von Drittunternehmen ist unlautere vergleichende Werbung.

  • wb-law.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Handeln im geschäftlichen Verkehr auf einer Internetauktionsplattform

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbsrecht: Unlautere vergleichende Werbung

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbsrecht: Handeln im Geschäftlichen Verkehr

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Online-Auktion auf eBay "a la Cartier" vergleichende Werbung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Warenhandel auf Internet-Plattform

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    Ohrclips

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Handeln im geschäftlichen Verkehr auf einer Internetauktionsplattform

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Vergleichende Werbung a la Cartier auf eBay

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Online-Auktion auf eBay "a la Cartier" vergleichende Werbung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Ebay-Abmahnung - Ab wann gilt ein Verkäufer bei Ebay als gewerblicher Verkäufer?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    EBay-Abmahnung - Ab wann gilt ein Verkäufer bei eBay als gewerblicher Verkäufer?

Besprechungen u.ä.

  • 123recht.net (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf im Auftrag der Universal Music GmbH wegen Markenrechtsverletzungen Michael Jackson Merchandising

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2009, 993
  • GRUR 2009, 871
  • MMR 2009, 538
  • MIR 2009, Dok. 142
  • DB 2009, 1532
  • K&R 2009, 467
 
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Wird zitiert von ... (58)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 30.04.2008 - I ZR 73/05

    Internet-Versteigerung III

    Auszug aus BGH, 04.12.2008 - I ZR 3/06
    Zwar streiten die Parteien darüber, ob das beanstandete Verhalten der Beklagten die Voraussetzungen eines Handelns im geschäftlichen Verkehr erfüllt, so dass der Unterlassungsausspruch die Merkmale des Verhaltens an sich konkret umschreiben müsste, um hinreichend bestimmt zu sein (vgl. BGH, Urt. v. 30.4.2008 - I ZR 73/05, GRUR 2008, 702 Tz. 35 = WRP 2008, 1104 - Internet-Versteigerung III).

    Die Tatsache, dass der Anbieter ansonsten gewerblich tätig ist, deutet ebenfalls auf eine geschäftliche Tätigkeit hin (BGHZ 172, 119 Tz. 23 - Internet-Versteigerung II; BGH GRUR 2008, 702 Tz. 43 - Internet-Versteigerung III).

    Mehr als 25 derartiger "Feedbacks" lassen Rückschlüsse auf eine geschäftliche Tätigkeit zu (BGH GRUR 2008, 702 Tz. 46 - Internet-Versteigerung III).

    Allerdings ist die Klägerin im Grundsatz darlegungs- und beweispflichtig dafür, dass die Beklagte im geschäftlichen Verkehr gehandelt hat (vgl. BGH GRUR 2008, 702 Tz. 46 - Internet-Versteigerung III).

    Die Darlegungs- und Beweislast wird aber dadurch gemildert, dass die Beklagte eine sekundäre Darlegungslast trifft (hierzu BGH, Urt. v. 26.10.2006 - I ZR 33/04, GRUR 2007, 247 Tz. 33 = WRP 2007, 303 - Regenwaldprojekt I; Urt. v. 10.4.2008 - I ZR 227/05, GRUR 2008, 1079 Tz. 19 = WRP 2008, 1517 - Namensklau im Internet; GRUR 2008, 702 Tz. 47 - Internet-Versteigerung III).

    Dementsprechend hat der Senat eine Haftung des Betreibers einer Internet-Plattform, auf der Waren zur Versteigerung angeboten wurden, davon abhängig gemacht, dass die Anbieter im geschäftlichen Verkehr gehandelt haben (vgl. BGHZ 158, 236, 249 - Internet-Versteigerung I; 172, 119 Tz. 23 - Internet-Versteigerung II; BGH GRUR 2008, 702 Tz. 42 ff. - Internet-Versteigerung III).

  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 304/01

    Internet-Versteigerung

    Auszug aus BGH, 04.12.2008 - I ZR 3/06
    Auch wenn ein Anbieter zum Kauf angebotene Produkte erst kurz zuvor erworben hat, spricht dies für ein Handeln im geschäftlichen Verkehr (BGHZ 158, 236, 249 - Internet-Versteigerung I).

    Dementsprechend hat der Senat eine Haftung des Betreibers einer Internet-Plattform, auf der Waren zur Versteigerung angeboten wurden, davon abhängig gemacht, dass die Anbieter im geschäftlichen Verkehr gehandelt haben (vgl. BGHZ 158, 236, 249 - Internet-Versteigerung I; 172, 119 Tz. 23 - Internet-Versteigerung II; BGH GRUR 2008, 702 Tz. 42 ff. - Internet-Versteigerung III).

  • BGH, 19.04.2007 - I ZR 35/04

    Internet-Versteigerung II

    Auszug aus BGH, 04.12.2008 - I ZR 3/06
    Die Tatsache, dass der Anbieter ansonsten gewerblich tätig ist, deutet ebenfalls auf eine geschäftliche Tätigkeit hin (BGHZ 172, 119 Tz. 23 - Internet-Versteigerung II; BGH GRUR 2008, 702 Tz. 43 - Internet-Versteigerung III).

    Dementsprechend hat der Senat eine Haftung des Betreibers einer Internet-Plattform, auf der Waren zur Versteigerung angeboten wurden, davon abhängig gemacht, dass die Anbieter im geschäftlichen Verkehr gehandelt haben (vgl. BGHZ 158, 236, 249 - Internet-Versteigerung I; 172, 119 Tz. 23 - Internet-Versteigerung II; BGH GRUR 2008, 702 Tz. 42 ff. - Internet-Versteigerung III).

  • BGH, 19.07.2004 - II ZR 217/03

    Persönliche Haftung der Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft für

    Auszug aus BGH, 04.12.2008 - I ZR 3/06
    Das Vorgehen muss gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstoßen, was eine besondere Verwerflichkeit erfordert (vgl. BGH, Urt. v. 19.7.2004 - II ZR 217/03, NJW 2004, 2668, 2670).
  • BGH, 22.11.2001 - I ZR 138/99

    Domainnamen: Deutsche Shell gewinnt Streit um "shell.de"

    Auszug aus BGH, 04.12.2008 - I ZR 3/06
    Eine Anwendung der allgemeinen zivilrechtlichen Vorschriften gegenüber einem Handeln im privaten Rechtsverkehr ist zwar nicht von vornherein im Hinblick auf die speziellen Bestimmungen des Markengesetzes ausgeschlossen (vgl. BGHZ 149, 191, 197 - shell.de).
  • BGH, 29.03.2006 - VIII ZR 173/05

    Anforderungen an das Vorliegen eines Gewerbes des Verkäufers beim

    Auszug aus BGH, 04.12.2008 - I ZR 3/06
    Eine gewerbliche Tätigkeit setzt ein selbständiges und planmäßiges, auf eine gewisse Dauer angelegtes Anbieten entgeltlicher Leistungen am Markt voraus (BGHZ 167, 40 Tz. 14).
  • EuGH, 16.11.2004 - C-245/02

    DIE VERWENDUNG EINES HANDELSNAMENS, DER MIT EINER MARKE IDENTISCH ODER DIESER

    Auszug aus BGH, 04.12.2008 - I ZR 3/06
    Die Rechte des Markeninhabers sind daher auf diejenigen Fälle beschränkt, in denen die Benutzung des Zeichens durch einen Dritten die Funktion der Marke und insbesondere deren Hauptfunktion, also die Gewährleistung der Herkunft der Ware gegenüber dem Verbraucher, beeinträchtigt oder immerhin beeinträchtigen könnte (EuGH, Urt. v. 12.11.2002 - C-206/01, Slg. 2002, I-10273 = GRUR 2003, 55 Tz. 50 f. = WRP 2002, 1415 - Arsenal Football Club; Urt. v. 16.11.2004 - C-245/02, Slg. 2004, I-10989 = GRUR 2005, 153 Tz. 59 - Anheuser-Busch; Urt. v. 25.1.2007 - C-48/05, Slg. 2007, I-1017 = GRUR Int. 2007, 404 Tz. 21 = WRP 2007, 299 - Opel/Autec; BGHZ 171, 89 Tz. 22 - Pralinenform).
  • EuGH, 12.11.2002 - C-206/01

    DER INHABER EINER MARKE MUSS DEREN BENUTZUNG DURCH EINEN DRITTEN VERHINDERN

    Auszug aus BGH, 04.12.2008 - I ZR 3/06
    Die Rechte des Markeninhabers sind daher auf diejenigen Fälle beschränkt, in denen die Benutzung des Zeichens durch einen Dritten die Funktion der Marke und insbesondere deren Hauptfunktion, also die Gewährleistung der Herkunft der Ware gegenüber dem Verbraucher, beeinträchtigt oder immerhin beeinträchtigen könnte (EuGH, Urt. v. 12.11.2002 - C-206/01, Slg. 2002, I-10273 = GRUR 2003, 55 Tz. 50 f. = WRP 2002, 1415 - Arsenal Football Club; Urt. v. 16.11.2004 - C-245/02, Slg. 2004, I-10989 = GRUR 2005, 153 Tz. 59 - Anheuser-Busch; Urt. v. 25.1.2007 - C-48/05, Slg. 2007, I-1017 = GRUR Int. 2007, 404 Tz. 21 = WRP 2007, 299 - Opel/Autec; BGHZ 171, 89 Tz. 22 - Pralinenform).
  • EuGH, 25.01.2007 - C-48/05

    DIE ANBRINGUNG DES OPEL-LOGOS AUF VERKLEINERTEN MODELLEN VON OPEL-FAHRZEUGEN

    Auszug aus BGH, 04.12.2008 - I ZR 3/06
    Die Rechte des Markeninhabers sind daher auf diejenigen Fälle beschränkt, in denen die Benutzung des Zeichens durch einen Dritten die Funktion der Marke und insbesondere deren Hauptfunktion, also die Gewährleistung der Herkunft der Ware gegenüber dem Verbraucher, beeinträchtigt oder immerhin beeinträchtigen könnte (EuGH, Urt. v. 12.11.2002 - C-206/01, Slg. 2002, I-10273 = GRUR 2003, 55 Tz. 50 f. = WRP 2002, 1415 - Arsenal Football Club; Urt. v. 16.11.2004 - C-245/02, Slg. 2004, I-10989 = GRUR 2005, 153 Tz. 59 - Anheuser-Busch; Urt. v. 25.1.2007 - C-48/05, Slg. 2007, I-1017 = GRUR Int. 2007, 404 Tz. 21 = WRP 2007, 299 - Opel/Autec; BGHZ 171, 89 Tz. 22 - Pralinenform).
  • BGH, 30.04.1998 - I ZR 268/95

    MAC Dog

    Auszug aus BGH, 04.12.2008 - I ZR 3/06
    Dies gilt auch für den Schutz bekannter Marken, der im Markengesetz eine umfassende Regelung erfahren hat, mit der der vor Geltung des Markengesetzes entwickelte Schutz aus § 823 BGB und § 1 UWG a.F. fixiert und ausgebaut werden sollte (vgl. BGHZ 138, 349, 351 - MAC Dog; Begründung zum Regierungsentwurf, BT-Drucks. 12/6581, S. 72).
  • BGH, 25.01.2007 - I ZR 22/04

    Pralinenform

  • BGH, 26.10.2006 - I ZR 33/04

    Regenwaldprojekt I

  • BGH, 06.12.2007 - I ZR 169/04

    Imitationswerbung

  • BGH, 10.04.2008 - I ZR 227/05

    Namensklau im Internet

  • EuGH, 12.06.2008 - C-533/06

    O2 kann sich nicht auf ihre Markenrechte berufen, um die Benutzung eines

  • BGH, 09.09.2021 - I ZR 90/20

    Zur Pflicht von Influencerinnen, ihre Instagram-Beiträge als Werbung zu

    Eine gewerbliche Tätigkeit setzt ein selbständiges und planmäßiges, auf eine gewisse Dauer angelegtes Anbieten entgeltlicher Leistungen am Markt voraus (vgl. BGH, Urteil vom 4. Dezember 2008 - I ZR 3/06, GRUR 2009, 871 Rn. 33 = WRP 2009, 967 - Ohrclips, mwN).
  • KG, 08.01.2019 - 5 U 83/18

    Kennzeichnungspflicht für Influencer auf Instagram: Nicht alles ist Werbung

    Da der Antragsteller als Außenstehender keinen Einblick in die Beziehungen der Antragsgegnerin zu den Herstellern und Vertreibern der auf ihrem Account vorgestellten Produkte hat, während die Antragsgegnerin insoweit ohne weiteres Aufklärung leisten kann, kann die Darlegungs- und Beweislast des Antragstellers dadurch gemildert werden, dass die Antragsgegnerin eine sekundäre Darlegungslast trifft (BGH GRUR 2007, 251 - Regenwaldprojekt II, Rn 31; GRUR 2009, 502 - pcb, Rn 17; GRUR 2009, 871 - Ohrclips, Rn 27).
  • OLG Stuttgart, 27.02.2020 - 2 U 257/19

    Reifensofortverkauf - Verstoß gegen Datenschutzgrundverordnung mit Inserat auf

    Eine gewerbliche Tätigkeit setzt ein selbständiges und planmäßiges, auf eine gewisse Dauer angelegtes Anbieten entgeltlicher Leistungen am Markt voraus (BGH, Urteil vom 04. Dezember 2008 - I ZR 3/06, juris Rn. 33 - Ohrclips).
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