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   BGH, 22.01.2009 - I ZR 31/06   

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https://dejure.org/2009,550
BGH, 22.01.2009 - I ZR 31/06 (https://dejure.org/2009,550)
BGH, Entscheidung vom 22.01.2009 - I ZR 31/06 (https://dejure.org/2009,550)
BGH, Entscheidung vom 22. Januar 2009 - I ZR 31/06 (https://dejure.org/2009,550)
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Volltextveröffentlichungen (20)

  • lexetius.com

    Jeder 100. Einkauf gratis

    UWG §§ 3, 4 Nr. 1

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Jeder 100. Einkauf gratis - Eine Werbung, nach der jeder 100. Kunde seinen Einkauf gratis erhält, stellt keine unangemessene unsachliche Beeinflussung des Durchschnittsverbrauchers dar.

  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse (15)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Die Werbung "Jeder 100. Kunde erhält seinen Einkauf gratis” ist nicht wettbewerbswidrig

  • beckmannundnorda.de (Leitsatz)

    Werbung "Jeder 100. Einkauf gratis" keine wettbewerbswidrige Beeinflussung des Kaufverhaltens eines Durchschnittsverbrauchers

  • wb-law.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Werbeaussage "Jeder 100. Einkauf gratis" ist keine unangemessene Beeinflussung des Verbrauchers

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbsrecht: Jeder 100. Einkauf gratis

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Jeder 100. Einkauf gratis

  • Glücksspiel & Recht (Zusammenfassung)

    Ladenkette darf mit "Jeder 100. Einkauf gratis" werben

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Gratiseinkauf für jeden 100. Kunden

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Jeder 100. Einkauf gratis" - Dieses Werbeangebot einer Handelskette ist kein unlauterer Wettbewerb

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Werbung mit Gratiseinkauf keine unsachliche Beeinflussung

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    Jeder 100. Einkauf gratis

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Werbeaktion "Jeder 100. Einkauf gratis" wettbewerbsgemäß

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Werbeaktion Jeder 100. Einkauf gratis

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)

    Werbeaussage Jeder 100. Einkauf gratis ist keine unangemessene Beeinflussung des Verbrauchers

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Werbeaussage "JEDER 100.EINKAUF GRATIS" ist nicht wettbewerbswidrig

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    'Jeder 100. Einkauf gratis' als Werbeslogan ist zulässig

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 2749
  • MDR 2009, 1060
  • GRUR 2009, 875
  • MIR 2009, Dok. 153
  • BB 2009, 1593
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.04.2007 - I ZR 57/05

    150 % Zinsbonus

    Auszug aus BGH, 22.01.2009 - I ZR 31/06
    Die Vorschrift des § 4 Nr. 6 UWG setzt, wie der Senat nach der Verkündung des Berufungsurteils entschieden hat (Urt. v. 19.4.2007 - I ZR 57/05, GRUR 2007, 981 = WRP 2007, 1337 - 150% Zinsbonus), ein vom Umsatzgeschäft getrenntes Gewinnspiel voraus.

    Wenn sich der mögliche Gewinn dagegen unmittelbar auf die vertragliche Leistung oder Gegenleistung auswirkt, handelt es sich nicht um ein an ein Absatzgeschäft gekoppeltes Gewinnspiel, sondern um ein besonderes Verfahren der Preisgestaltung (BGH GRUR 2007, 981 Tz. 31 - 150% Zinsbonus).

    Nach der Senatsrechtsprechung reicht der Einsatz aleatorischer Reize für sich genommen nicht aus, um den Vorwurf der Unlauterkeit zu rechtfertigen (vgl. BGH, Urt. v. 22.9.2005 - I ZR 28/03, GRUR 2006, 161 Tz. 16 = WRP 2006, 69 - Zeitschrift mit Sonnenbrille; BGH GRUR 2007, 981 Tz. 33 - 150% Zinsbonus).

  • BGH, 13.11.2003 - I ZR 40/01

    Umgekehrte Versteigerung im Internet

    Auszug aus BGH, 22.01.2009 - I ZR 31/06
    Wettbewerbswidrig ist eine Werbung vielmehr erst dann, wenn die freie Entscheidung der angesprochenen Verkehrskreise durch den Einsatz aleatorischer Reize so nachhaltig beeinflusst wird, dass ein Kaufentschluss nicht mehr von sachlichen Gesichtspunkten, sondern maßgeblich durch das Streben nach der in Aussicht gestellten Gewinnchance bestimmt wird (BGH GRUR 2003, 626, 627 - Umgekehrte Versteigerung II; GRUR 2004, 249, 250 f. - Umgekehrte Versteigerung im Internet).
  • BGH, 13.03.2003 - I ZR 212/00

    Werbung mit einer "umgekehrten Versteigerung"

    Auszug aus BGH, 22.01.2009 - I ZR 31/06
    Wettbewerbswidrig ist eine Werbung vielmehr erst dann, wenn die freie Entscheidung der angesprochenen Verkehrskreise durch den Einsatz aleatorischer Reize so nachhaltig beeinflusst wird, dass ein Kaufentschluss nicht mehr von sachlichen Gesichtspunkten, sondern maßgeblich durch das Streben nach der in Aussicht gestellten Gewinnchance bestimmt wird (BGH GRUR 2003, 626, 627 - Umgekehrte Versteigerung II; GRUR 2004, 249, 250 f. - Umgekehrte Versteigerung im Internet).
  • BGH, 22.09.2005 - I ZR 28/03

    Zeitschrift mit Sonnenbrille

    Auszug aus BGH, 22.01.2009 - I ZR 31/06
    Nach der Senatsrechtsprechung reicht der Einsatz aleatorischer Reize für sich genommen nicht aus, um den Vorwurf der Unlauterkeit zu rechtfertigen (vgl. BGH, Urt. v. 22.9.2005 - I ZR 28/03, GRUR 2006, 161 Tz. 16 = WRP 2006, 69 - Zeitschrift mit Sonnenbrille; BGH GRUR 2007, 981 Tz. 33 - 150% Zinsbonus).
  • BGH, 31.03.2010 - I ZR 75/08

    Ohne 19 % Mehrwertsteuer

    b) Die Schwelle zur wettbewerbsrechtlichen Unlauterkeit ist nur überschritten, wenn die geschäftliche Handlung geeignet ist, in der Weise unangemessenen unsachlichen Einfluss auszuüben, dass die freie Entscheidung der Verbraucher beeinträchtigt zu werden droht (vgl. BGHZ 164, 153, 157 - Artenschutz; BGH, Urt. v. 13.11.2003 - I ZR 40/01, GRUR 2004, 249, 250 - Umgekehrte Versteigerung im Internet; Urt. v. 13.3.2003 - I ZR 212/00, GRUR 2003, 626, 627 = WRP 2003; 742 - Umgekehrte Versteigerung II; Urt. v. 22.1.2009 - I ZR 31/06, GRUR 2009, 875 Tz. 12 = WRP 2009, 950 - Jeder 100. Einkauf gratis).
  • OLG München, 27.01.2022 - 29 U 3556/19

    Pflicht zur Offenbarung der Verkäuferidentität beim Vertrieb von

    Schließlich besteht keine Vermutung, dass ein Verhalten wiederholt wird, nachdem es vom Gesetz ausdrücklich verboten worden ist (BGH GRUR 2005, 442 - Direkt ab Werk; BGH GRUR 2008, 186 Rn. 17 - Telefonaktion; BGH GRUR 2009, 79 Rn. 25 - Gebäckpresse; BGH GRUR 2009, 845 Rn. 38 - Internet-Videorecorder; BGH GRUR 2009, 875 Rn. 8 - Jeder 100. Einkauf gratis; BGH GRUR 2009, 977 Rn. 11 - Brillenversorgung I; BGH GRUR 2009, 886 Rn. 13 - Die clevere Alternative).
  • VG Stuttgart, 15.03.2012 - 4 K 4251/11

    Werbeaktion als unerlaubtes Glücksspiel

    Diese Einschätzung entspricht der wettbewerbsrechtlichen obergerichtlichen Rechtsprechung zu § 4 Abs. 6 UWG (vgl. BGH, U. v. 22.01.2009 - I ZR 31/06 -, NJW 2009, 997 und BGH GRUR 2007, 982), die sich daran orientiert, dass eine Differenzierung vorzunehmen ist, ob die Teilnahme an einem Gewinnspiel vom Erwerb einer Ware oder der Inanspruchnahme einer Dienstleistung abhängig gemacht wird oder ob es sich wie hier um ein Verfahren der konkreten Preisgestaltung handelt, bei welchem der Eintritt des ungewissen Ereignisses sich lediglich auf die vertragliche Gegenleistung in Form der Zahlung des Kaufpreises auswirkt, d.h. die entsprechende Kaufpreisvereinbarung unter einer aufschiebenden Bedingung (§ 158 Abs. 1 BGB) getroffen worden ist.
  • OLG Stuttgart, 10.12.2009 - 2 U 66/09

    Wettbewerbsverstoß einer niederländischen Versandapotheke: Anwendbarkeit

    a) Nach der Rechtsprechung des BGH reicht der Einsatz aleatorischer Reize für sich genommen nicht aus, um den Vorwurf der Unlauterkeit zu rechtfertigen (BGH GRUR 2009, 875 [Tz. 12] - Jeder 100. Einkauf gratis ).
  • VG Regensburg, 12.04.2012 - RO 5 K 11.1986

    Entgelt für den Erwerb einer Gewinnchance

    Schließlich sei auch auf die Entscheidung des BGH vom 22.1.2009, Az. I ZR 31/06, zu § 4 Nr. 6 UWG hinzuweisen.
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