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   OLG Köln, 20.05.2009 - 6 U 195/08   

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OLG Köln, 20.05.2009 - 6 U 195/08 (https://dejure.org/2009,4089)
OLG Köln, Entscheidung vom 20.05.2009 - 6 U 195/08 (https://dejure.org/2009,4089)
OLG Köln, Entscheidung vom 20. Mai 2009 - 6 U 195/08 (https://dejure.org/2009,4089)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die rechtserhaltende Benutzung einer Marke; Kennzeichenkraft und Verwechslungsgefahr zweier Marken

  • Judicialis

    MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2; ; MarkenG § 22; ; MarkenG § 26 Abs. 3; ; MarkenG § 49 Abs. 1 Satz 1; ; MarkenG § 51 Abs. 4 Nr. 1

  • rewis.io
  • kanzlei.biz

    Wiederkehrender Bestandteil ohne kennzeichnende Wirkung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die rechtserhaltende Benutzung einer Marke; Kennzeichenkraft und Verwechslungsgefahr zweier Marken

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Protipower ./. Protifit"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Rechtserhaltende Benutzung einer Marke?

Besprechungen u.ä.

  • uni-jena.de PDF, S. 33 (Entscheidungsbesprechung)

    (Dr. Jan Eichelberger, LL.M.oec.; GB 1/2010, S. 27)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2009, 958
  • GRUR-RR 2012, 48 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 29.05.2008 - I ZB 55/05

    Pantogast

    Auszug aus OLG Köln, 20.05.2009 - 6 U 195/08
    Zum anderen steht der Umstand, dass ein Zeichenbestandteil auch beschreibende Elemente enthält, nicht der Wertung entgegen, dass er als Teil eines Gesamtzeichens dieses mitprägt (vgl. BGH GRUR 2008, 909, 910 - Pantogast).

    Bei dieser umfassenden Beurteilung der Verwechslungsgefahr ist auf den durch die Zeichen hervorgerufenen Gesamteindruck abzustellen, wobei insbesondere ihre unterscheidungskräftigen und dominierenden Elemente zu berücksichtigen sind (BGH GRUR 2008, 909 - Pantogast mwN.).

    Bei einer für die angesprochenen Verkehrskreise erkennbar engen Anlehnung an einen warenbeschreibenden Begriff verfügt die Bezeichnung regelmäßig von Hause aus aber nur über unterdurchschnittliche Kennzeichnungskraft (vgl. BGH GRUR 2008, 909, 910 - Pantogast).

  • BGH, 09.07.1998 - I ZB 37/96

    "Holtkamp"; Rechtserhaltende Benutzung einer kennzeichnungskräftigen Einwortmarke

    Auszug aus OLG Köln, 20.05.2009 - 6 U 195/08
    Daraus folgt, dass das Hinzufügen von Bestandteilen nur dann unschädlich ist, wenn durch dieses der Gesamteindruck nicht mitgeprägt wird (Ekey/Bous, MarkenG, 2. Auflage, § 26 Rdn. 114), wenn also der Verkehr in der benutzten Form nicht einen neuen Gesamtbegriff sieht (BGH GRUR 1999, 54, 55 - Holtkamp).

    Die Zusätze sind auch nicht Qualitätsberühmungen (wie etwa "Beispielhaft" - vgl. BGH GRUR 1999, 54 - Holtkamp).

  • BGH, 08.02.2007 - I ZR 71/04

    bodo Blue Night

    Auszug aus OLG Köln, 20.05.2009 - 6 U 195/08
    Der Kläger kann auch aus der Entscheidung "bodo blue light" (BGH GRUR 2007, 592) für sich nichts herleiten.

    Das ist dann der Fall, wenn der Verkehr das abweichend benutzte Zeichen gerade bei Wahrnehmung der Unterschiede dem Gesamteindruck nach noch mit der eingetragenen Marke gleichsetzt, d.h. in der benutzten Form noch dieselbe Marke sieht (BGH GRUR 2007, 592 - bodo blue light mwN.).

  • EuGH, 13.09.2007 - C-234/06

    Il Ponte Finanziaria / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Eintragung der

    Auszug aus OLG Köln, 20.05.2009 - 6 U 195/08
    Denn nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (WRP 2007, 1322, Tz. 86 - Bainbridge) kann der einer eingetragenen Marke zukommende Schutz nicht mittels des Nachweises ihrer Benutzung auf eine andere eingetragene Marke, deren Benutzung nicht nachgewiesen ist, mit der Begründung ausgeweitet werden, dass die letztgenannte Marke nur eine leichte Abwandlung der erstgenannten Marke darstellt.

    Dies stimmt mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs überein, nach der der Benutzungszwang dazu dient, solche Fälle auszuschließen, in denen die Marke nur symbolisch benutzt wird, um die durch sie begründeten Rechte zu wahren (EuGH WRP 2007, 1322, Tz. 72 - Bainbrigde).

  • BGH, 16.03.2006 - I ZB 48/05

    Festsetzung des Beschwerdewerts in einem markenrechtlichen

    Auszug aus OLG Köln, 20.05.2009 - 6 U 195/08
    Im Übrigen besteht kein Anlass, für die Bemessung des Werts der Widerklage von dem Regelwert von 50.000 EUR (vgl. BGH GRUR 2006, 704) abzuweichen.
  • OLG Köln, 28.05.2008 - 6 U 27/08

    Irreführende Werbung für Schmerzmittel durch Verstärkungshinweis bei bloßer

    Auszug aus OLG Köln, 20.05.2009 - 6 U 195/08
    Dieser dient dazu, dem Verkehr anzuzeigen, dass ein Medikament in einer Grundform und mit einer höheren Konzentration angeboten wird (vgl. OLG Köln GRUR-RR 2008, 448).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZR 293/00

    "Kellogg's/Kelly's"; Anforderungen an die rechtserhaltende Benutzung einer Marke

    Auszug aus OLG Köln, 20.05.2009 - 6 U 195/08
    Eine ernsthafte Benutzung erfordert, dass sie nach Art, Umfang und Dauer dem Zweck des Benutzungszwangs entspricht, die Geltendmachung bloß formaler Markenrechte zu verhindern (BGH GRUR 2003, 1047 - Kellogg's/Kelly's).
  • BGH, 20.01.2005 - I ZB 31/03

    FERROSIL

    Auszug aus OLG Köln, 20.05.2009 - 6 U 195/08
    Der Bundesgerichtshof hat in der Entscheidung "FERROSIL" (GRUR 2005, 515) "P 3" als Erstkennzeichen angesehen, das durch die Verwendung der Zeichen "P 3-ferrosil" und "P 3-ferisol" rechtserhaltend benutzt worden ist, weil "P 3" nach dem dort zugrunde zu legenden Sachverhalt ein im Verkehr durchgesetztes Zeichen war, das die Markeninhaberin als eine Art Firmenkennzeichnung verwendete.
  • BGH, 17.08.2011 - I ZR 84/09

    PROTI

    Die Vorinstanzen haben die Klage abgewiesen (vgl. OLG Köln, GRUR 2009, 958 = WRP 2009, 1286).

    Eine richtlinienkonforme Auslegung von § 26 Abs. 3 Satz 2 MarkenG sei nicht möglich, die Bestimmung sei deshalb nicht mehr anwendbar (vgl. OLG Köln, GRUR 2009, 958; Lange, WRP 2008, 693, 696 ff.).

  • BGH, 10.01.2013 - I ZR 84/09

    PROTI II MarkenRL

    Die Berufung des Klägers ist ohne Erfolg geblieben (vgl. OLG Köln, GRUR 2009, 958 = WRP 2009, 1286).
  • OLG Köln, 25.07.2014 - 6 U 197/13

    "L-Thyrox"

    Die Benutzung in einer - auch - anderen Form ist unschädlich, jedenfalls solange diese nicht die Wahrnehmung des Zeichens in der Form, auf die die rechtserhaltende Benutzung gestützt werden soll, wegen gegenständlicher Nähe beeinflusst (Senat, Urt. v. 20.6. 2014 - 6 U 195/08, S. 10 f.).
  • OLG Karlsruhe, 26.01.2011 - 6 U 27/10

    Markenrecht: Rechtserhaltende Benutzung einer Wortmarke

    Entgegen einer teilweise vertretenen Ansicht (vgl. Lange WRP 2008, 697; OLG Köln GRUR 2009, 958) ist § 26 Abs. 3 S. 2 MarkenG nicht wegen Verstoßes gegen höherrangiges Gemeinschaftsrecht unanwendbar.
  • LG Hamburg, 10.04.2018 - 312 O 360/15

    Thomas Anders geht erfolgreich gegen Modern Talking-Coverband vor

    Dabei ist für den Vergleich der beiden Zeichen der jeweilige Gesamteindruck maßgeblich, für den es wesentlich auf die prägenden Bestandteile ankommt (so auch schon OLG Köln, Urt. v. 6.6.2014, 6 U 195/08 ­ "Protifit").
  • BPatG, 07.02.2013 - 24 W (pat) 68/10

    Markenbeschwerdeverfahren "Biolara/Biolavan/BELARA" - keine Verwechslungsgefahr

    1985, 173, 174 - marsoflex/MOTOFLEX; OLG Karlsruhe GRUR-RR 2004, 133, 134 - Biovino; OLG Köln WRP 2009, 1286, 1289 - Protipower/Protifit; vgl. auch EuG GRUR Int. 2006, 599, 601 (Nr. 55) - ECHINAID).
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