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   BGH, 20.05.2009 - I ZR 218/07   

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https://dejure.org/2009,110
BGH, 20.05.2009 - I ZR 218/07 (https://dejure.org/2009,110)
BGH, Entscheidung vom 20.05.2009 - I ZR 218/07 (https://dejure.org/2009,110)
BGH, Entscheidung vom 20. Mai 2009 - I ZR 218/07 (https://dejure.org/2009,110)
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Volltextveröffentlichungen (34)

  • lexetius.com

    E-Mail-Werbung II

    UWG § 8 Abs. 3 Nr. 1; BGB § 823 Abs. 1 Ai, § 1004 Abs. 1 Satz 2

  • MIR - Medien Internet und Recht

    E-Mail-Werbung II - Bereits die einmalige Zusendung einer Werbe-E-Mail ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung des Adressaten kann einen rechtswidrigen Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb darstellen.

  • markenmagazin:recht

    § 8 UWG; §§ 823, 1004 BGB

  • Anwaltskanzlei von Olnhausen

    E-Mail-Werbung II

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Telemedicus

    E-Mail-Werbung II

  • Telemedicus

    E-Mail-Werbung II

  • webshoprecht.de

    Auch einmalige Versendung einer E-Mail mit Werbung kann Rechtsverletzung sein

  • webshoprecht.de

    Zur unerlaubten Zusendung einer einzigen e-Mail

  • IWW
  • JurPC

    UWG § 8 Abs. 3 Nr. 1; BGB § 823 Abs. 1, § 1004 Abs. 1 Satz 2
    E-Mail-Werbung II

  • aufrecht.de

    Eingriff in der eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb durch Werbe-Email

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Auch die erstmalige Zusendung von E-Mails mit Werbung an Gewerbetreibende ist grundsätzlich rechtswidrig

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Auch die erstmalige Zusendung von E-Mails mit Werbung an Gewerbetreibende ist grundsätzlich rechtswidrig

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtswidriger Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb durch einmalige unverlangte Zusendung einer E-Mail mit Werbung

  • kanzleischroeder-kiel.de

    E-Mail-Werbung II

  • kanzlei.biz

    E-Mail-Werbung II

  • Kanzlei Küstner, v. Manteuffel & Wurdack

    Bereits die einmalige unverlangte Zusendung einer E-Mail mit Werbung kann einen rechtswidrigen Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb darstellen

  • debier datenbank

    E-Mail-Werbung II / Email Werbung II / Email-Werbung II

    §§ 823, 1004 BGB

  • rabüro.de

    Auch einmalige Versendung einer E-Mail mit Werbung kann Rechtsverletzung sein

  • WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)

    Unverlangte Zusendung einer E-Mail mit Werbung als rechtswidriger Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb

  • info-it-recht.de

    E-Mail-Werbung II; einmalige Zusendung einer Werbe-E-Mail ohne Einwilligung des Adressaten kann einen rechtswidrigen Eingriff in das Recht am eingerichteten und aus

  • Betriebs-Berater

    Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb durch E-Mail-Werbung

  • Judicialis

    UWG § 8 Abs. 3; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 1004 Abs. 1

  • Der Betrieb(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zusendung einer Werbe-E-Mail ohne vorherige Einwilligung des Adressaten ? Kein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch mangels eines konkreten Wettbewerbsverhältnisses zwischen Absender und Empfänger ? Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 8 Abs. 3 Nr. 1; BGB § 823 Abs. 1; BGB § 1004 Abs. 1 S. 2
    Rechtswidriger Eingriff durch einmalige unverlangte Zusendung einer E-Mail mit Werbung

  • kanzlei.biz

    E-Mail-Werbung II

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtswidriger Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb durch einmalige unverlangte Zusendung einer E-Mail mit Werbung

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    E-Mail-Werbung II

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Deliktsrecht - Zusendung einer E-Mail mit Werbung = rechtswidriger Eingriff

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (21)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 8 UWG; 823, 1004 BGB
    Auch eine Werbe-E-Mail stellt schon einen Eingriff in den Gewerbebetrieb dar

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Abmahnung wegen SPAM-Mail Wie weit muss Unterlassungserklärung formuliert sein?

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Bereits die einmalige unverlangte Zusendung einer Email, die auf die Geschäftstätigkeit hinweist, ist unzuässig - E-Mail-Werbung II

  • kanzlei-lachenmann.de (Kurzinformation)

    Unterlassungsanspruch auch bei einmaliger Zusendung einer Werbe-E-Mail

  • Kanzlei Prof. Schweizer (Kurzinformation)

    Auch die erstmalige Zusendung von E-Mails mit Werbung an Gewerbetreibende ist grundsätzlich rechtswidrig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nervige eMail-Werbung

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Eingriff in den Gewerbebetrieb durch E-Mail

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Einmalige Zusendung einer Werbe-E-Mail an Gewerbetreibenden

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Newsletter an Kanzlei gesandt - Schon die einmalige Zusendung einer Werbe-Mail kann rechtswidrig sein

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Spam-Mails beeinträchtigen Betriebsablauf und sind rechtswidrig

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb durch E-Mail-Werbung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Auch einmaliger Versand von Werbe-Mails rechtswidrig

  • kanzlei-richter.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Unterlassungsanspruch bereits bei einmaligem E-Mail-Spam

  • handelsvertreter-blog.de (Kurzinformation)

    § 8 UWG; §§ 823, 1004 BGB
    Werbeemails

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 11 (Kurzinformation)

    Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb durch EMailwerbung

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Ärgern Sie sich darüber, dass Ihr Postfach jeden Tag mit Werbe-Mails voll ist?

  • channelpartner.de (Zusammenfassung)

    Empfänger hat Unterlassungsanspruch - "Nur eine einzige Werbe-Mail" - rechtswidrig

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    E-Mail-Marketing: Kann man für das einmalige Versenden einer Werbemail abgemahnt werden?

  • it-rechts-praxis.de (Kurzinformation)

    E-Mail-Werbung gegenüber Unternehmen

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Bereits einmaliger Versand von Werbe-Mail ist rechtswidrig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Einmaliges Versenden einer unverlangten Werbe-Mail unzulässig - Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb liegt vor

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Rechtswidriger Eingriff in den Gewerbebetrieb durch einmalige unverlangte Zusendung einer E-Mail

  • vogel.de (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Werbe-E-Mails ohne Genehmigung - Unmittelbarer Eingriff in den Gewerbebetrieb

Sonstiges

  • anwalt.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Zusendung von Werbe-E-Mails an Unternehmer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 2958
  • MDR 2009, 1234
  • GRUR 2009, 280
  • GRUR 2009, 980
  • VersR 2009, 1633
  • WM 2009, 1912
  • MMR 2010, 33
  • MIR 2009, Dok. 170
  • BB 2009, 1929
  • BB 2009, 2224
  • DB 2009, 1984
  • K&R 2009, 649
  • afp 2009, 474
  • afp 2009, 493
 
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Wird zitiert von ... (96)

  • BGH, 14.03.2017 - VI ZR 721/15

    Wann ist die Einwilligung eines Gewerbetreibenden in E-Mail-Werbung wirksam?

    a) Hier kommen die Maßstäbe des § 7 UWG zur Vermeidung von Wertungswidersprüchen auch im Rahmen der Prüfung eines Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb gemäß § 823 Abs. 1 BGB zur Anwendung (vgl. BGH, Urteil vom 21. April 2016 - I ZR 276/14, GRUR 2016, 831 Rn. 16; Urteil vom 20. Mai 2009 - I ZR 218/07, GRUR 2009, 980 Rn. 14; Köhler in Köhler/Bornkamm, UWG, 35. Aufl., § 7 Rn. 14; Koch in Ullmann, jurisPK-UWG, 4. Aufl., § 7 Rn. 359).

    Das Verwenden von E-Mails mit unerbetener Werbung, die der Empfänger jeweils einzeln sichten muss und bei denen ein Widerspruch erforderlich ist, um eine weitere Zusendung zu unterbinden, führt zu einer nicht unerheblichen Belästigung (vgl. BGH, Urteil vom 12. September 2013 - I ZR 208/12, GRUR 2013, 1259 Rn. 15; Urteil vom 20. Mai 2009 - I ZR 218/07, GRUR 2009, 980 Rn. 10 ff.).

  • BGH, 10.07.2018 - VI ZR 225/17

    Auch E-Mails mit doppeltem Zweck können Spam sein

    Nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG stellt - abgesehen von dem Ausnahmetatbestand des § 7 Abs. 3 UWG - jede Werbung unter Verwendung elektronischer Post ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung des Adressaten stets eine unzumutbare Belästigung dar (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Mai 2009 - I ZR 218/07, GRUR 2009, 980 Rn. 14-E-Mail-Werbung II).

    Denn im Hinblick auf die billige, schnelle und durch Automatisierungsmöglichkeit arbeitssparende Versendungsmöglichkeit und ihrer günstigen Werbewirkung (vgl. hierzu Ohly in Ohly/Sosnitza, UWG, 7. Aufl., § 7 Rn. 2) ist mit einem Umsichgreifen dieser Werbeart zu rechnen (vgl. auch BGH, Urteil vom 20. Mai 2009 - I ZR 218/07, GRUR 2009, 280 Rn. 12-E-Mail-Werbung II).

  • BGH, 15.12.2015 - VI ZR 134/15

    Zur Zulässigkeit sogenannter "No-Reply" Bestätigungsmails mit Werbezusätzen

    Denn im Hinblick auf die billige, schnelle und durch Automatisierungsmöglichkeit arbeitssparende Versendungsmöglichkeit ist mit einem Umsichgreifen dieser Werbeart zu rechnen (vgl. auch BGH, Urteil vom 20. Mai 2009 - I ZR 218/07, NJW 2009, 2958 Rn. 12 - E-Mail-Werbung II).
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