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   BGH, 22.04.2009 - I ZR 14/07   

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https://dejure.org/2009,523
BGH, 22.04.2009 - I ZR 14/07 (https://dejure.org/2009,523)
BGH, Entscheidung vom 22.04.2009 - I ZR 14/07 (https://dejure.org/2009,523)
BGH, Entscheidung vom 22. April 2009 - I ZR 14/07 (https://dejure.org/2009,523)
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Volltextveröffentlichungen (20)

  • lexetius.com

    0, 00 Grundgebühr

    UWG § 4 Nr. 11, § 8 Abs. 4; UWG (2008) § 5a Abs. 2 und 3 Nr. 3; PAngV § 1 Abs. 1, 3 und 6

  • MIR - Medien Internet und Recht

    0,00 Grundgebühr - Zu den rechtlichen Anforderungen an die Darstellung von Tarifinformationen bei der Werbung für Mobilfunkverträge und zu den Maßstäben für die Annahme eines Rechtsmissbrauchs bei der Verfolgung gleichartiger oder ähnlicher Wettbewerbsverstöße zwischen ...

  • Anwaltskanzlei von Olnhausen

    0,00 EUR Grundgebühr, Mehrfachverfolgung, Verstoß gegen PrAngVO

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • webshoprecht.de

    Wettbewerbswidrigkeit von fehlerhaften Preisangaben, rechtsmissbräuchliches Abmahnverhalten

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wettbewerbswidrigkeit einer Werbung für Handy-Netzkarten-Verträge; Übertragbarkeit der Maßstäbe für die missbräuchliche Geltendmachung von Abwehransprüchen aus sachfremden, nicht schutzwürdigen Gründen nach § 8 Abs. 4 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) auf ...

  • info-it-recht.de
  • Judicialis

    UWG § 4; ; UWG § 8 Abs. 4; ; UWG § 5a Abs. 2; ; UWG § 5a Abs. 3; ; PAngV § 1 Abs. 1; ; PAngV § 1 Abs. 3; ; PAngV § 1 Abs. 6

  • ra.de
  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Wettbewerbsrecht: Verstoß gegen Bestimmungen der Preisangabenverordnung kann eine Unlauterkeit nach § 4 Nr. 11 UWG darstellen

  • kanzlei.biz

    0,00 Grundgebühr - Umsonst telefonieren?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbswidrigkeit einer Werbung für Handy-Netzkarten-Verträge; Übertragbarkeit der Maßstäbe für die missbräuchliche Geltendmachung von Abwehransprüchen aus sachfremden, nicht schutzwürdigen Gründen nach § 8 Abs. 4 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb ( UWG ) auf ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    0,00 Grundgebühr

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verstoß gegen PAngV kann Unlauterkeit begründen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unlauterkeit des Verstoßes gegen Bestimmungen der Preisangabenverordnung, wenn deren Informationspflichten ihre Grundlage im Gemeinschaftsrecht haben ? Rechtsmissbräuchliche Geltendmachung des Unterlassungsantrags?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 4 Nr. 11; 8 Abs. 4 UWG
    Die getrennte Abmahnung von unterschiedlichen Werbemitteln mit identischen Werbeinhalten ist nicht rechtsmissbräuchlich

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verstöße gegen die Preisangabenverordnung

  • rechtsindex.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Allgemeine Geschäftsbedingungen - Urteile zur Schriftgröße

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Keine rechtswidrige Doppelverfolgung bei zwei Rechtsverletzungen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Unlauterkeit eines Verstoßes gegen PAngV

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Alle Preisbestandteile eines Handyvertrages müssen in der Werbung gut erkennbar sein - 0 Euro Werbung untersagt

  • steinhoefel.de (Leitsatz)

    0,00 Grundgebühr

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Alle Preisbestandteile eines Handyvertrages müssen in der Werbung gut erkennbar sein - BGH untersagt 0,- Euro Werbung

Besprechungen u.ä.

  • steinhoefel.de (Kurzanmerkung)

    Das haben wir doch nicht so gemeint - Rechtsmißbrauch

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2009, 1405
  • GRUR 2009, 1180
  • MMR 2009, 836
  • MIR 2009, Dok. 207
  • DB 2009, 2543
  • K&R 2009, 722
 
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Wird zitiert von ... (78)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 20.12.2001 - I ZR 15/98

    Zeitlich versetzte Mehrfachverfolgung

    Auszug aus BGH, 22.04.2009 - I ZR 14/07
    Ob diese Maßstäbe auf die Beurteilung der Mehrfachverfolgung gleichartiger oder ähnlich gelagerter Wettbewerbsverstöße zu übertragen sind, hat der Senat bislang offengelassen (vgl. BGH, Urt. v. 20.12.2001 - I ZR 15/98, GRUR 2002, 713, 714 = WRP 2002, 980 - Zeitlich versetzte Mehrfachverfolgung).

    Diese Gründe ergeben sich im Streitfall daraus, dass die Beklagte bei der Verfahrenseinleitung von einer unterschiedlichen Beweissituation ausgehen konnte (vgl. hierzu BGH GRUR 2002, 713, 714 - Zeitlich versetzte Mehrfachverfolgung; Köhler in Hefermehl/Köhler/Bornkamm, UWG, 27. Aufl., § 8 Rdn. 4.14).

  • BGH, 17.07.2008 - I ZR 139/05

    Telefonieren für 0 Cent!

    Auszug aus BGH, 22.04.2009 - I ZR 14/07
    Kann ein Endpreis nicht gebildet werden, muss der Werbende nach § 1 Abs. 3 und 6 Satz 1 PAngV die für den Verbraucher mit dem Abschluss eines Netzkartenvertrags verbundenen Kosten hinreichend deutlich kenntlich machen (BGHZ 139, 368, 376 - Handy für 0, 00 DM; BGH, Urt. v. 17.7.2008 - I ZR 139/05, GRUR 2009, 73 Tz. 18 = WRP 2009, 48 - Telefonieren für 0 Cent!).

    Denn mit den Vorschriften der Preisangabenverordnung soll verhindert werden, dass ein Wettbewerber mit der besonderen Preisgünstigkeit eines Preisbestandteils blickfangmäßig wirbt, weitere Preisbestandteile dagegen verschweigt oder in der Darstellung untergehen lässt (BGH GRUR 2009, 73 Tz. 25 - Telefonieren für 0 Cent!).

  • BGH, 07.12.2006 - I ZR 166/03

    Umsatzzuwachs

    Auszug aus BGH, 22.04.2009 - I ZR 14/07
    Von einem einheitlichen Lebenssachverhalt ist ungeachtet unterschiedlichen Tatsachenvortrags im Detail auszugehen, wenn der Kern des in der Klage angeführten Sachverhalts unverändert bleibt (BGH, Urt. v. 7.12.2006 - I ZR 166/03, GRUR 2007, 605 Tz. 25 = WRP 2007, 772 - Umsatzzuwachs; Urt. v. 28.6.2007 - I ZR 153/04, GRUR 2008, 186 Tz. 15 = WRP 2008, 220 - Telefonaktion).
  • BGH, 17.11.2005 - I ZR 300/02

    MEGASALE

    Auszug aus BGH, 22.04.2009 - I ZR 14/07
    Anhaltspunkte für ein missbräuchliches Verhalten können sich unter anderem daraus ergeben, dass ein Gläubiger bei einem einheitlichen Wettbewerbsverstoß getrennte Verfahren anstrengt und dadurch die Kostenlast erheblich erhöht, obwohl eine Inanspruchnahme in einem Verfahren für ihn mit keinerlei Nachteilen verbunden ist (BGHZ 144, 165, 170 f. - Missbräuchliche Mehrfachverfolgung; BGH, Urt. v. 17.11.2005 - I ZR 300/02, GRUR 2006, 243 Tz. 16 = WRP 2006, 354 - MEGA SALE).
  • BGH, 08.10.1998 - I ZR 187/97

    00 DM - übertriebenes Anlocken, Handy für 0

    Auszug aus BGH, 22.04.2009 - I ZR 14/07
    Kann ein Endpreis nicht gebildet werden, muss der Werbende nach § 1 Abs. 3 und 6 Satz 1 PAngV die für den Verbraucher mit dem Abschluss eines Netzkartenvertrags verbundenen Kosten hinreichend deutlich kenntlich machen (BGHZ 139, 368, 376 - Handy für 0, 00 DM; BGH, Urt. v. 17.7.2008 - I ZR 139/05, GRUR 2009, 73 Tz. 18 = WRP 2009, 48 - Telefonieren für 0 Cent!).
  • OLG Hamburg, 20.12.2006 - 5 U 209/06

    Wettbewerbsrecht: Rechtsmissbräuchliche getrennte Verfolgung der Bewerbung eines

    Auszug aus BGH, 22.04.2009 - I ZR 14/07
    Die hiergegen gerichtete Berufung der Klägerin ist erfolglos geblieben (OLG Hamburg WRP 2007, 342).
  • BGH, 28.06.2007 - I ZR 153/04

    Telefonaktion

    Auszug aus BGH, 22.04.2009 - I ZR 14/07
    Von einem einheitlichen Lebenssachverhalt ist ungeachtet unterschiedlichen Tatsachenvortrags im Detail auszugehen, wenn der Kern des in der Klage angeführten Sachverhalts unverändert bleibt (BGH, Urt. v. 7.12.2006 - I ZR 166/03, GRUR 2007, 605 Tz. 25 = WRP 2007, 772 - Umsatzzuwachs; Urt. v. 28.6.2007 - I ZR 153/04, GRUR 2008, 186 Tz. 15 = WRP 2008, 220 - Telefonaktion).
  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 76/98

    Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von

    Auszug aus BGH, 22.04.2009 - I ZR 14/07
    Anhaltspunkte für ein missbräuchliches Verhalten können sich unter anderem daraus ergeben, dass ein Gläubiger bei einem einheitlichen Wettbewerbsverstoß getrennte Verfahren anstrengt und dadurch die Kostenlast erheblich erhöht, obwohl eine Inanspruchnahme in einem Verfahren für ihn mit keinerlei Nachteilen verbunden ist (BGHZ 144, 165, 170 f. - Missbräuchliche Mehrfachverfolgung; BGH, Urt. v. 17.11.2005 - I ZR 300/02, GRUR 2006, 243 Tz. 16 = WRP 2006, 354 - MEGA SALE).
  • OLG Hamburg, 27.06.2013 - 3 U 26/12

    Bei einer fehlenden oder fehlerhaften Datenschutzerklärung liegt ein

    Rechtsmissbrauch im Sinne des des § 8 Abs. 4 UWG ist anzunehmen, wenn sich der Gläubiger bei der Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs von sachfremden Motiven leiten lässt; diese müssen nicht das alleinige Motiv des Gläubigers sein, sondern es reicht aus, dass die sachfremden Ziele überwiegen (BGH GRUR 2009, 1180 Rn. 20 - 0, 00 Grundgebühr).

    Hierbei kann es sich um die Mehrfachverfolgung eines Verstoßes (so die Konstellation in BGH GRUR 2000, 1089 -Missbräuchliche Mehrfachverfolgung) oder die Verfolgung mehrerer identischer oder ähnlicher Verstöße eines Handelnden (so die Konstellation in BGH GRUR GRUR 2009, 1180 -0,00 Grundgebühr) oder um gemeinschaftliche Wettbewerbsverstöße von Mittätern (so die Konstellation in BGH GRUR 2006, 243 - MEGA SALE) handeln, deren Bündelung im Sinne der genannten Rechtsprechung tunlich erscheint.

    Unbeschadet der Frage, ob es sich hierbei um unterschiedliche Streitgegenstände im zivilprozessualen Sinne handelt, erscheint die getrennte Geltendmachung angesichts der unterschiedlichen Anforderungen an Sachvortrag und Beweislage nicht überwiegend sachfremd (vgl. zu dem Kriterium "unterschiedliche Beweislage" BGH GRUR 2009, 1180 Rn. 20 - 0, 00 Grundgebühr).

  • BGH, 07.04.2022 - I ZR 143/19

    Knuspermüsli II - Wettbewerbsverstoß: Beurteilung der Unlauterkeit in Fällen der

    Mit Blick darauf, dass die Richtlinie 2005/29/EG unlautere Geschäftspraktiken von Unternehmen gegenüber Verbrauchern abschließend regelt, nahm der Senat an, dass ein Verstoß gegen Informationspflichten in Bezug auf kommerzielle Kommunikation eine Unlauterkeit nach § 3a UWG nur dann begründen kann, wenn diese ihre Grundlage im Unionsrecht haben (vgl. BGH, Urteil vom 22. April 2009 - I ZR 14/07, GRUR 2009, 1180 Rn. 24 = WRP 2009, 1510 - 0, 00 Grundgebühr; Urteil vom 4. Februar 2010 - I ZR 66/09, GRUR 2010, 852 Rn. 15 = WRP 2010, 1143 - Gallardo Spyder; Urteil vom 29. April 2010 - I ZR 23/08, GRUR 2010, 652 Rn. 11 = WRP 2010, 872 - Costa del Sol; Urteil vom 7. Mai 2015 - I ZR 158/14, GRUR 2015, 1240 Rn. 19 = WRP 2015, 1464 - Der Zauber des Nordens; BGH, GRUR 2016, 516 Rn. 13 - Wir helfen im Trauerfall).
  • BGH, 10.12.2009 - I ZR 149/07

    Sondernewsletter

    Zudem muss die Handlung zum Zeitpunkt ihrer Begehung wettbewerbswidrig gewesen sein, weil es anderenfalls an der Wiederholungsgefahr fehlt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urt. v. 17.7. 2008 - I ZR 139/05, GRUR 2009, 73 Tz. 15 = WRP 2009, 48 - Telefonieren für 0 Cent!; Urt. v. 22.4. 2009 - I ZR 14/07, GRUR 2009, 1180 Tz. 23 = WRP 2009, 1510 - 0, 00 Grundgebühr).

    Die für die Entscheidung des Streitfalls maßgeblichen Bestimmungen der § 1 Abs. 1 Satz 1, Abs. 6 Satz 1 und 2 PAngV sind Marktverhaltensregelungen i. S. von § 4 Nr. 11 UWG (BGH, Urt. v. 4.10.2007 - I ZR 22/05, BGH GRUR 2008, 532 Tz. 21 = WRP 2008, 782 - Umsatzsteuerhinweis; BGH GRUR 2009, 1180 Tz. 24 - 0, 00 Grundgebühr).

    Nach Art. 1 und 2 lit. a, Art. 3 Abs. 1 sowie Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 98/6/EG über den Schutz der Verbraucher bei der Angabe der Preise der ihnen angebotenen Erzeugnisse ist bei Erzeugnissen, die Verbrauchern von Händlern angeboten werden, der Endpreis für eine Produkteinheit unmissverständlich, klar erkennbar und gut lesbar anzugeben (BGH GRUR 2009, 1180 Tz. 24 f. - 0, 00 Grundgebühr).

    Die genannten Vorschriften der Preisangabenverordnung sollen verhindern, dass ein Wettbewerber mit der besonderen Preisgünstigkeit eines Preisbestandteils blickfangmäßig wirbt, weitere Preisbestandteile dagegen verschweigt oder in der Darstellung untergehen lässt (BGH GRUR 2009, 73 Tz. 25 - Telefonieren für 0 Cent!; GRUR 2009, 1180 Tz. 27 - 0, 00 Grundgebühr).

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