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   BGH, 31.03.2010 - I ZR 36/08   

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https://dejure.org/2010,1737
BGH, 31.03.2010 - I ZR 36/08 (https://dejure.org/2010,1737)
BGH, Entscheidung vom 31.03.2010 - I ZR 36/08 (https://dejure.org/2010,1737)
BGH, Entscheidung vom 31. März 2010 - I ZR 36/08 (https://dejure.org/2010,1737)
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Volltextveröffentlichungen (20)

  • lexetius.com

    Verbraucherzentrale

    MarkenG § 5 Abs. 2, § 15 Abs. 2 und 4

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Verbraucherzentrale - Ein Schlechthinverbot nur gegen einen einzelnen Bestandteil eines aus mehreren Bestandteilen zusammengesetzten und nur in dieser Gesamtheit im geschäftlichen Verkehr benutzten Vereinsnamens kommt im Regelfall nicht in Betracht.

  • markenmagazin:recht

    §§ 5, 15 MarkenG
    Verbraucherzentrale

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    §§ 5 Abs. 2; 15 Abs. 2 und 4 MarkenG
    Die Bezeichnung "Verbraucherzentrale für Kapitalanleger e.V.” begründet noch keine Verwechselungsgefahr mit der Bezeichnung "Verbraucherzentrale Bundesverband”

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

    Verbraucherzentrale

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 5 Abs 2 MarkenG, § 15 Abs 2 MarkenG, § 15 Abs 4 MarkenG
    Kennzeichenrechtliche Verwechslungsgefahr: Schlechthinverbot gegen einen einzelnen Bestandteil eines aus mehreren Bestandteilen zusammengesetzten Vereinsnamen - Verbraucherzentrale

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schlechthinverbot bzgl. eines einzelnen Bestandteils eines aus mehreren Bestandteilen zusammengesetzten und nur in dieser Gesamtheit im geschäftlichen Verkehr benutzten Vereinsnamens; Originäre Unterscheidungskraft der Bezeichnung "Verbraucherzentrale" bei Verbandsnamen

  • info-it-recht.de
  • rewis.io

    Kennzeichenrechtliche Verwechslungsgefahr: Schlechthinverbot gegen einen einzelnen Bestandteil eines aus mehreren Bestandteilen zusammengesetzten Vereinsnamen - Verbraucherzentrale

  • ra.de
  • rewis.io

    Kennzeichenrechtliche Verwechslungsgefahr: Schlechthinverbot gegen einen einzelnen Bestandteil eines aus mehreren Bestandteilen zusammengesetzten Vereinsnamen - Verbraucherzentrale

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schlechthinverbot bzgl. eines einzelnen Bestandteils eines aus mehreren Bestandteilen zusammengesetzten und nur in dieser Gesamtheit im geschäftlichen Verkehr benutzten Vereinsnamens; Originäre Unterscheidungskraft der Bezeichnung "Verbraucherzentrale" bei Verbandsnamen

  • rechtsportal.de

    Schlechthinverbot bzgl. eines einzelnen Bestandteils eines aus mehreren Bestandteilen zusammengesetzten und nur in dieser Gesamtheit im geschäftlichen Verkehr benutzten Vereinsnamens; Originäre Unterscheidungskraft der Bezeichnung "Verbraucherzentrale" bei Verbandsnamen

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verbraucherzentrale

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Markenrecht - Schlechthinverbot gegen Vereinsnamen "Verbraucherzentrale"?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Verbraucherzentrale

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Zur Verwechslungsgefahr zwischen den Zeichenfolgen Verbraucherzentrale Bundesverband und Verbraucherzentrale für Kapitalanleger

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Finanzverein darf Geschäftszusatz "Verbraucherzentrale" führen

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Kapitalanlegerverein darf im Namen Bezeichnung "Verbraucherzentrale" führen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 1631
  • MDR 2010, 1208
  • GRUR 2010, 1020
  • MIR 2010, Dok. 131
 
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Wird zitiert von ... (17)

  • BGH, 02.10.2012 - I ZR 82/11

    Völkl

    Bei dem Bestandteil "Völkl" handelt es sich um das Firmenschlagwort der Gesamtbezeichnung der Klägerin, das für sich genommen hinreichend unterscheidungskräftig und geeignet ist, dem Verkehr als Kurzbezeichnung der Klägerin zu dienen (vgl. BGH, Urteil vom 18. Dezember 2008 - I ZR 200/06, GRUR 2009, 772 Rn. 75 = WRP 2009, 971 - Augsburger Puppenkiste; Urteil vom 31. März 2010 - I ZR 36/08, GRUR 2010, 1020 Rn. 13 = WRP 2010, 1397 - Verbraucherzentrale).
  • BGH, 20.01.2011 - I ZR 10/09

    BCC

    a) Das Berufungsgericht hat allerdings zu Recht angenommen, dass der Klägerin an der Bezeichnung "BCC" schon deswegen ein Kennzeichenrecht zusteht, weil es sich bei diesem Bestandteil um ein Firmenschlagwort handelt, das für sich genommen hinreichend unterscheidungskräftig und geeignet ist, dem Verkehr als Kurzbezeichnung der Klägerin zu dienen (vgl. BGH, Urteil vom 18. Dezember 2008 - I ZR 200/06, GRUR 2009, 772 Rn. 75 = WRP 2009, 971 - Augsburger Puppenkiste; Urteil vom 31. März 2010 - I ZR 36/08, GRUR 2010, 1020 Rn. 13 = WRP 2010, 1397 - Verbraucherzentrale).
  • BGH, 17.08.2011 - I ZB 70/10

    Institut der Norddeutschen Wirtschaft e. V.

    Bei Verbandsnamen ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass an die Anforderungen für die Unterscheidungskraft ein großzügiger Maßstab anzulegen ist, weil der Verkehr daran gewöhnt ist, dass diese Bezeichnungen aus einem Sachbegriff gebildet sind, der an den jeweiligen Tätigkeitsbereich angelehnt ist und der häufig mit einer geographischen Angabe kombiniert wird (vgl. BGH, Urteil vom 31. Juli 2008 - I ZR 21/06, GRUR 2008, 1108 Rn. 33 f. = WRP 2008, 1537 - Haus & Grund III; Urteil vom 31. März 2010 - I ZR 36/08, GRUR 2010, 1020 Rn. 17 = WRP 2010, 1397 - Verbraucherzentrale).
  • BGH, 28.09.2011 - I ZR 191/10

    Freie Wähler

    Bei Verbandsnamen ist der Verkehr daran gewöhnt, dass sie aus einem Sachbegriff gebildet sind und sich an den jeweiligen Tätigkeitsbereich anlehnen (BGH, Urteil vom 31. Juli 2008 - I ZR 21/06, GRUR 2008, 1108 Rn. 33 = WRP 2008, 1537 - Haus & Grund III; Urteil vom 31. März 2010 - I ZR 36/08, GRUR 2010, 1020 Rn. 17 = WRP 2010, 1397 - Verbraucherzentrale).

    Dementsprechend steht ein bloß beschreibender Anklang der Annahme einer originären Unterscheidungskraft eines Verbandsnamens nicht entgegen; vielmehr reicht es für die Unterscheidungskraft aus, dass eine bestimmte beschreibende Verwendung nicht festzustellen ist (BGH, GRUR 2008, 1108 Rn. 32 - Haus & Grund III; GRUR 2010, 1020 Rn. 17 - Verbraucherzentrale).

  • BPatG, 03.02.2016 - 29 W (pat) 25/13

    (Markenbeschwerdeverfahren - "ned tax/NeD Tax (geschäftliche Bezeichnung)/NeD Tax

    Auch abgeleitete Kurzbezeichnungen, wie z. B. Firmenschlagwörter, können kennzeichenrechtlichen Schutz genießen (BGH GRUR 2011, 831 Rn. 16 - BCC; GRUR 2010, 1020 Rn. 13 - Verbraucherzentrale; Hacker in Ströbele/Hacker, a. a. O., § 5 Rn. 13).
  • OLG Karlsruhe, 18.12.2013 - 13 U 162/12

    Namensschutz politischer Parteien: Verwendung des Wortes "grün" im Namen einer

    Hinsichtlich der Unterscheidungskraft ist auf die Verwendung im politischen Raum abzustellen, weshalb die allgemein beschreibende Verwendung des Wortes "grün" als Farbe nicht entgegensteht (BGH GRUR 2008, 1108; GRUR 2010, 1020 für an einen Tätigkeitsbereich angelehnten Sachbegriff im Verbandsnamen).
  • OLG Stuttgart, 21.07.2011 - 2 U 157/10

    Inanspruchnahme des Admin-C als Störer

    Gerade auch eingetragene Vereine genießen hinsichtlich ihrer Bezeichnung Namensschutz (BGH GRUR 2010, 1020 [Tz. 13] - Verbraucherzentrale; RGZ 78, 101, 102; Ellenberger in Palandt, BGB , 70. Aufl. [2011], § 12, 9 ; Martinek in jurisPK- BGB , 5. Aufl. [Stand 01.10.2010], § 12, 22), wobei auch eine Kurzbezeichnung genügen kann (BGH GRUR-RR 2010, 205 [Tz. 28]).
  • BPatG, 16.05.2017 - 29 W (pat) 8/15

    Markenbeschwerdeverfahren - "Moodmusic www.moodmusic.de (Wort-Bild-Marke)/Mood

    Neben langen und unübersichtlichen Firmenbezeichnungen kommen jedoch auch aus einem Firmenbestandteil gebildete Kurzbezeichnungen als Gegenstand eines eigenständigen kennzeichenrechtlichen Schutzes in Betracht, sofern der betreffende Firmenbestandteil hinreichende Unterscheidungskraft aufweist und seiner Art nach im Vergleich zu den übrigen Firmenbestandteilen geeignet erscheint, sich im Verkehr als schlagwortartiger Hinweis auf das Unternehmen durchzusetzen (BGH GRUR 2010, 1020 Rn. 13 - Verbraucherzentrale).
  • OLG Düsseldorf, 20.12.2011 - 20 U 180/11

    Namensschutz eines Vereins

    Einem Verein als juristischer Person kommt das Recht an seinem Namen ganz selbstverständlich zu (BGH GRUR 2008, 1108 Rn. 28, 29 - Haus & Grund III; 2010, 1020 Rn. 13 - Verbraucherzentrale).

    Der von der Rechtsprechung für Firmenbestandteile als Bezeichnung eines Unternehmens zu § 5 MarkenG entwickelte Grundsatz (Hacker in Ströbele/Hacker, MarkenG, 10. Auflage, § 5 Rn. 21, 24 mit Nachweisen der Rechtsprechung) wird vom Bundesgerichtshof auch auf Vereinsnamen angewandt (BGH GRUR 2008, 1102 Rn. 12 - Haus & Grund I; GRUR 2010, 1020 Rn. 13 - Verbraucherzentrale; Hacker, a.a.O., Rn.13).

  • KG, 25.03.2022 - 5 U 1032/20

    Curveball - Titelschutz nach dem Markengesetz: Historische Begebenheiten

    Mit dieser Begründung kann das beantragte Schlechthinverbot für jeglichen Film mit dem Titel "Curveball" jedoch schon deshalb nicht zugesprochen werden, weil nicht auszuschließen ist, dass der Titel, etwa wenn er mit anderen Bestandteilen kombiniert wird oder eine andere, z.B. auf Baseball bezogene Geschichte zum Inhalt hat, (erst recht) keine Verwechslungsgefahr begründet (vgl. BGH, Urteil vom 31.03.2010 - I ZR 36/08 - Verbraucherzentrale, GRUR 2010, 1020, Rdnr. 10 nach juris).
  • OLG Nürnberg, 24.09.2020 - 3 U 1312/20

    Zu den kennzeichenrechtlichen Ansprüchen eines als Dachverband strukturierten

  • OLG Köln, 21.10.2011 - 6 U 173/10

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Verwechslungsgefahr zweier

  • BPatG, 02.12.2015 - 29 W (pat) 30/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "FASHION TV (Wort-Bild-Marke)/FASHION TV

  • KG, 30.04.2013 - 5 U 31/12

    Palästinensische Ärzte- und Apothekervereinigung

  • LG Düsseldorf, 21.06.2017 - 2a O 333/15
  • BPatG, 20.03.2012 - 27 W (pat) 86/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "Mach dein Ding" - keine Unterscheidungskraft

  • LG Düsseldorf, 27.11.2019 - 2a O 72/18
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