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   BGH, 24.06.2010 - I ZB 115/08   

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https://dejure.org/2010,57
BGH, 24.06.2010 - I ZB 115/08 (https://dejure.org/2010,57)
BGH, Entscheidung vom 24.06.2010 - I ZB 115/08 (https://dejure.org/2010,57)
BGH, Entscheidung vom 24. Juni 2010 - I ZB 115/08 (https://dejure.org/2010,57)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • lexetius.com

    TOOOR!

    MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 1, § 50 Abs. 1 und 2 Satz 1

  • markenmagazin:recht

    § 8 Abs. 2 Nr. 1, § 50 Abs. 1 und 2 Satz 1 MarkenG
    TOOOR! - Verständnis einer Marke als Herkunftshinweis

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    §§ 8 Abs. 2 Nr. 1, 50 Abs. 1 und 2 Satz 1 MarkenG
    Ist Herkunftshinweis gegeben, darf Eintragung einer Marke nicht unter Hinweis auf die mögliche Eintragung als Positionsmarke abgelehnt werden

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

    TOOOR!

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 50 Abs 1 MarkenG, § 50 Abs 2 S 1 MarkenG
    Markenlöschung: Unterscheidungskraft des Zeichens "TOOOR!" - TOOOR!

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Unterscheidungskraft der Wortmarke "TOOOR!"; Möglichkeit der Eintragung einer Positionsmarke für die bestimmte Anbringungsform eines Markenworts an der Ware oder Verpackung als Ablehnungsgrund für die Eintragung des Zeichens; Hinweis eines Markenzeichens auf die Herkunft ...

  • rewis.io

    Markenlöschung: Unterscheidungskraft des Zeichens "TOOOR!" - TOOOR!

  • ra.de
  • rewis.io

    Markenlöschung: Unterscheidungskraft des Zeichens "TOOOR!" - TOOOR!

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterscheidungskraft der Wortmarke "TOOOR!"; Möglichkeit der Eintragung einer Positionsmarke für die bestimmte Anbringungsform eines Markenworts an der Ware oder Verpackung als Ablehnungsgrund für die Eintragung des Zeichens; Hinweis eines Markenzeichens auf die Herkunft ...

  • rechtsportal.de

    Unterscheidungskraft der Wortmarke "TOOOR!"; Möglichkeit der Eintragung einer Positionsmarke für die bestimmte Anbringungsform eines Markenworts an der Ware oder Verpackung als Ablehnungsgrund für die Eintragung des Zeichens; Hinweis eines Markenzeichens auf die Herkunft ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TOOOR!

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Markenrecht - Verständnis einer Marke als Hinweis Herkunft oder nur Beschreibung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Zur Eintragungsfähigkeit des Zeichens TOOOR! als Marke - keine Positionsmarke

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    TOOOR!

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    TOOOR!

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2011, 313
  • GRUR 2010, 1100
 
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Wird zitiert von ... (952)

  • BGH, 21.07.2016 - I ZB 52/15

    Bestand der roten Farbmarke der Sparkassen

    Da allein das Fehlen jeglicher Unterscheidungskraft ein Eintragungshindernis begründet, ist ein großzügiger Maßstab anzulegen, so dass jede auch noch so geringe Unterscheidungskraft genügt, um das Schutzhindernis zu überwinden (BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2008 - I ZB 48/08, GRUR 2009, 778 Rn. 11 = WRP 2009, 813 - Willkommen im Leben; Beschluss vom 24. Juni 2010 - I ZB 115/08, GRUR 2010, 1100 Rn. 10 = WRP 2010, 1504 - TOOOR!; BGH, GRUR 2014, 872 Rn. 12 - Gute Laune Drops; GRUR 2015, 581 Rn. 9 - Langenscheidt-Gelb).
  • BGH, 09.07.2015 - I ZB 65/13

    Abstrakte Farbmarke - Nivea-Blau

    Da allein das Fehlen jeglicher Unterscheidungskraft ein Eintragungshindernis begründet, ist ein großzügiger Maßstab anzulegen, so dass jede auch noch so geringe Unterscheidungskraft genügt, um das Schutzhindernis zu überwinden (BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2008 - I ZB 48/08, GRUR 2009, 778 Rn. 11 = WRP 2009, 813 - Willkommen im Leben; Beschluss vom 24. Juni 2010 - I ZB 115/08, GRUR 2010, 1100 Rn. 10 = WRP 2010, 1504 - TOOOR!; BGH, GRUR 2014, 872 Rn. 12 - Gute Laune Drops; GRUR 2015, 581 Rn. 9 - Langenscheidt-Gelb).
  • BGH, 08.03.2012 - I ZB 13/11

    Neuschwanstein

    Es genügt, wenn es praktisch bedeutsame und naheliegende Möglichkeiten gibt, das Zeichen bei den Waren und Dienstleistungen, für die es Schutz beansprucht, so zu verwenden, dass es vom Verkehr ohne weiteres als Marke verstanden wird (BGH, Beschluss vom 31. März 2010 - I ZB 62/09, BGHZ 185, 152 Rn. 21 - Marlene-Dietrich-Bildnis II; Beschluss vom 24. Juni 2010 - I ZB 115/08, GRUR 2010, 1100 Rn. 28 = WRP 2010, 1504 - TOOOR!).

    Dies kommt etwa in Betracht, wenn der Verkehr das Markenwort wegen einer besonderen Nähe zu den Verwendungsmöglichkeiten der Waren unabhängig von der konkreten Präsentation auf der Ware, auf Etiketten, Anhängern, Aufnähern oder der Verpackung jeweils nur in einem beschreibenden Sinn auffasst und ihm deshalb keinen Herkunftshinweis entnimmt (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Januar 2009 - I ZB 30/06, GRUR 2009, 411 Rn. 13 = WRP 2009, 439 - STREETBALL; BGH, GRUR 2010, 1100 Rn. 30 - TOOOR!).

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