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   BGH, 29.07.2009 - I ZR 102/07   

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https://dejure.org/2009,163
BGH, 29.07.2009 - I ZR 102/07 (https://dejure.org/2009,163)
BGH, Entscheidung vom 29.07.2009 - I ZR 102/07 (https://dejure.org/2009,163)
BGH, Entscheidung vom 29. Juli 2009 - I ZR 102/07 (https://dejure.org/2009,163)
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Volltextveröffentlichungen (20)

  • lexetius.com

    AIDA/AIDU

    MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5

  • MIR - Medien Internet und Recht

    AIDA/AIDU - Der Grundsatz, dass eine Verwechslungsgefahr trotz klanglicher oder schriftbildlicher Ähnlichkeit der sich gegenüberstehenden Zeichen wegen eines ohne weiteres erkennbaren eindeutigen Begriffsinhalts zu verneinen sein kann, gilt auch dann, wenn nur das ...

  • markenmagazin:recht

    § 14 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5 MarkenG
    AIDA/AIDU - Keine Verwechslungsgefahr trotz klanglicher und schriftbildlicher Ähnlichkeit

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    § 14 Abs. 2 und Abs. 5 MarkenG
    Keine Verwechselungsgefahr zwischen den Marken "AIDA” und "AIDU”

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

    AIDA/AIDU

  • Telemedicus

    AIDA / AIDU

  • Telemedicus

    AIDA / AIDU

  • IWW
  • JurPC

    AIDA/AIDU

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Unterlassung der Verwendung der Bezeichnung "AIDU" sowie auf Löschung des Domain-Namens "aidu.de" unter dem Gesichtpunkt der Verwechslungsgefahr; Anforderungen an die Annahme einer Verwechslungsgefahr bei ähnlichen Wortmarken bzw. Zeichen

  • info-it-recht.de

    Grundsätzliche Ausführungen zur Verwechslungsgefahr (AIDA/AIDU)

  • ra.de
  • kanzlei.biz

    AIDA/AIDU - Verwechslungsgefahr bei klanglicher und schriftlicher Ähnlichkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2; MarkenG § 14 Abs. 5
    Antrag auf Unterlassung der Verwendung der Bezeichnung "AIDU" sowie auf Löschung des Domain-Namens "aidu.de" unter dem Gesichtpunkt der Verwechslungsgefahr; Anforderungen an die Annahme einer Verwechslungsgefahr bei ähnlichen Wortmarken bzw. Zeichen

  • rechtsportal.de

    MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2 ; MarkenG § 14 Abs. 5
    Antrag auf Unterlassung der Verwendung der Bezeichnung "AIDU" sowie auf Löschung des Domain-Namens "aidu.de" unter dem Gesichtpunkt der Verwechslungsgefahr; Anforderungen an die Annahme einer Verwechslungsgefahr bei ähnlichen Wortmarken bzw. Zeichen

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AIDA/AIDU

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ähnlichkeit von Kennzeichen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Aida/AIDU

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Die Marken "Aida" und "AIDU" nicht verwechslungsfähig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Domain "aidu.de" nicht verwechslungsfähig mit dem Zeichen "AIDA"

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Verwechslungsgefahr wegen eindeutigem Sinngehalt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 966
  • GRUR 2010, 235
  • GRUR-RR 2012, 184 (Ls.)
  • MIR 2010, Dok. 013
  • K&R 2010, 192
 
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Wird zitiert von ... (471)

  • BGH, 05.12.2012 - I ZR 85/11

    Culinaria/Villa Culinaria

    Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen den in Betracht zu ziehenden Faktoren, insbesondere der Identität oder der Ähnlichkeit der Zeichen und der Identität oder der Ähnlichkeit der mit ihnen gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen sowie der Kennzeichnungskraft der älteren Marke, so dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Zeichen oder durch eine erhöhte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 29. Mai 2008 - I ZB 54/05, GRUR 2008, 905 Rn. 12 = WRP 2008, 1349 - Pantohexal; Urteil vom 29. Juli 2009 - I ZR 102/07, GRUR 2010, 235 Rn. 15 = WRP 2010, 381 - AIDA/AIDU; Urteil vom 20. Januar 2011 - I ZR 31/09, GRUR 2011, 824 Rn. 19 = WRP 2011, 1157 - Kappa).
  • BGH, 09.11.2011 - I ZR 150/09

    Basler Haar-Kosmetik

    Ein Anspruch auf Löschung einer Marke oder eines Unternehmenskennzeichens setzt voraus, dass schon das Halten des Domainnamens für sich gesehen notwendig die Voraussetzungen einer Verletzung der Marke oder des Unternehmenskennzeichens erfüllt (BGH, Urteil vom 11. April 2002 - I ZR 317/99, GRUR 2002, 706, 708 = WRP 2002, 691 - vossius.de; Urteil vom 19. Juli 2007 - I ZR 137/04, GRUR 2007, 888 Rn. 13 = WRP 2007, 1193 - Euro Telekom; Urteil vom 13. März 2008 - I ZR 151/05, GRUR 2008, 912 Rn. 37 = WRP 2008, 1353 - Metrosex; Urteil vom 19. Februar 2009 - I ZR 135/06, GRUR 2009, 685 Rn. 36 = WRP 2009, 803 - ahd.de; Urteil vom 29. Juli 2009 - I ZR 102/07, GRUR 2010, 235 Rn. 24 = WRP 2010, 381 - AIDA/AIDU).

    Hierfür ist Voraussetzung, dass jedwede Belegung der unter dem Domainnamen betriebenen Webseite eine Verletzungshandlung darstellt, also auch eine Verwendung außerhalb der Branchennähe des Unternehmenskennzeichens der Klägerin bzw. des Warenähnlichkeitsbereichs ihrer Marke, hier also außerhalb der von der Klägerin vorgetragenen Bereithaltung für elektronische Werbeverweise auf Angebote von Konkurrenten der Klägerin (vgl. BGH, GRUR 2007, 888 Rn. 13, 31 - Euro Telekom; GRUR 2009, 685 Rn. 36 - ahd.de; GRUR 2010, 235 Rn. 24 - AIDA/AIDU).

  • BGH, 28.04.2016 - I ZR 82/14

    Verletzung des Namensrechts: Schutz des Namensträgers bei Gebrauch seines Namens

    Ein markenrechtlicher Löschungsanspruch setzt voraus, dass schon das Halten des Domainnamens für sich gesehen notwendig die Voraussetzungen einer Verletzung der Marke oder des Unternehmenskennzeichens erfüllt (BGH, GRUR 2008, 912 Rn. 37 - Metrosex; GRUR 2009, 685 Rn. 36 - ahd.de; BGH, Urteil vom 29. Juli 2009 - I ZR 102/07, GRUR 2010, 235 Rn. 24 = WRP 2010, 381 - AIDA/AIDU).

    Hierfür ist Voraussetzung, dass jedwede Belegung der unter dem Domainnamen betriebenen Webseite eine Verletzungshandlung darstellt, also auch eine Verwendung außerhalb der Branchennähe des Unternehmenskennzeichens der Klägerin oder des Dienstleistungsähnlichkeitsbereichs ihrer Marke (vgl. BGH, GRUR 2009, 685 Rn. 36 - ahd.de; GRUR 2010, 235 Rn. 24 - AIDA/AIDU; GRUR 2012, 304 Rn. 26 - Basler Haar-Kosmetik).

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