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   BGH, 10.11.2009 - X ZR 11/06   

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https://dejure.org/2009,4196
BGH, 10.11.2009 - X ZR 11/06 (https://dejure.org/2009,4196)
BGH, Entscheidung vom 10.11.2009 - X ZR 11/06 (https://dejure.org/2009,4196)
BGH, Entscheidung vom 10. November 2009 - X ZR 11/06 (https://dejure.org/2009,4196)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • bundesgerichtshof.de PDF

    Produktionsrückstandsentsorgung

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Änderung der Patentrechtslage nach Berufungsentscheidung; Zulassung zur Revision zur Wahrung des Anspruchs eines Beschwerdeführers auf rechtliches Gehör

  • kanzlei.biz

    Produktionsrückstandsentsorgung: Zur Revision im Patentverletzungsstreit

  • ra.de
  • kanzlei.biz

    Produktionsrückstandsentsorgung: Patentverletzungsstreit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1
    Änderung der Patentrechtslage nach Berufungsentscheidung; Zulassung zur Revision zur Wahrung des Anspruchs eines Beschwerdeführers auf rechtliches Gehör

  • datenbank.nwb.de

    Produktionsrückstandsentsorgung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Gehörsrüge nach Patentnichtigkeitsurteil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2010, 272
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 12.05.2009 - X ZR 133/05

    Teilweise Nichtigerklärung eines Patents betreffend ein Verfahren zum Entsorgen

    Auszug aus BGH, 10.11.2009 - X ZR 11/06
    Allerdings ist das Klagepatent durch das Urteil des erkennenden Senats vom 12. Mai 2009 in dem parallelen Patentnichtigkeitsverfahren X ZR 133/05 dadurch teilweise für nichtig erklärt worden, dass die Patentansprüche 1 und 4 folgende Fassung erhalten haben (Änderungen gegenüber der erteilten Fassung sind fett gesetzt):.
  • BGH, 10.01.2017 - X ZR 17/13

    Vakuumtransportsystem - Restitutionsverfahren: Zulassung der Revision gegen ein

    Aufgrund des Beschlusses des Bundesgerichtshofs vom 10. November 2009 (X ZR 11/06, GRUR 2010, 272 - Produktionsrückstandsentsorgung) habe der Restitutionsklägerin bekannt sein müssen, dass eine Nichtzulassungsbeschwerde nicht schon deshalb zum Erfolg führe, weil das Klagepatent nach Erlass des Urteils im Verletzungsverfahren teilweise für nichtig erklärt worden sei.

    Ist das Klagepatent nur teilweise für nichtig erklärt worden, kommt hinzu, dass dies anders als beim vollständigen Wegfall des Patents nicht zwingend zu einer Aufhebung der der Verletzungsklage stattgebenden Entscheidung führt, sondern nur dann, wenn die Änderung der Schutzrechtslage für den Verletzungsstreit entscheidungserheblich ist, weil die angegriffene Ausführungsform vom geänderten Schutzrecht keinen Gebrauch mehr macht (BGH, Beschluss vom 10. November 2009 - X ZR 11/06, GRUR 2010, 272 Rn. 1 - Produktionsrückstandsentsorgung).

    Daran ändert auch die Entscheidung "Produktionsrückstandsentsorgung" (BGH, GRUR 2010, 272) nichts, die sich zur Frage des Zulassungsgrundes und einer etwaigen Wiedereinsetzung ebenso wenig verhält wie der Beschluss "Druckmaschinen-Temperierungssystem I".

  • BGH, 12.09.2016 - X ZR 14/15

    Patentverletzungsverfahren: Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus

    Das entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach es zur Wahrung des Rechts auf rechtliches Gehör auch dann, wenn das Berufungsgericht den Patentverletzungsstreit auf der Grundlage der erteilten Patentansprüche entschieden hat und das Patent nachfolgend durch ein Patentnichtigkeitsurteil dadurch teilweise für nichtig erklärt wird, dass beschränkende Merkmale in einen oder mehrere Patentansprüche aufgenommen werden, nicht erforderlich ist, die Revision zuzulassen, wenn es angesichts der Feststellungen des Tatrichters nicht erheblich ist, ob das Patent die eine oder andere Fassung hat (BGH, Beschluss vom 10. November 2009 - X ZR 11/06, GRUR 2010, 272 - Produktionsrückstandsentsorgung).
  • OLG Düsseldorf, 17.01.2013 - 2 UH 1/12

    Geltendmachung der Nichtigkeit eines Patents im Restitutionsverfahren

    Wird das Klagepatent im Nichtigkeitsverfahren eingeschränkt, hat das Verletzungsgericht seiner Entscheidung die neu gefassten Ansprüche zugrunde zu legen (BGH, GRUR 2010, 272 - Produktionsrückstandentsorgung).

    Seit der Entscheidung Produktionsrückstandsentsorgung (GRUR 2010, 272) musste bekannt sein, dass eine Nichtzulassungsbeschwerde nicht schon deshalb zum Erfolg führt, weil der Patentanspruch im Anschluss an das Verletzungsurteil eine Einschränkung erfahren hat.

    Aus der Entscheidung Produktionsrückstandsentsorgung (GRUR 2010, 272) ergibt sich, dass es im Falle eines solchen Hinweises zu einer Zulassung der Revision mit anschließender Zurückverweisung der Sache an die Tatsacheninstanzen gekommen wäre.

  • OLG Düsseldorf, 31.10.2019 - 15 U 65/17

    Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents für ein Blasenkatheter-Set, da

    Grundsätzlich maßgebend für die Auslegung eines Patentanspruchs ist immer die geltende Fassung, bei einer Änderung im Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahren folglich die geänderte Fassung (BGH GRUR 1961, 77, 78 - Blinkleuchte; 64, 433, 436 - Christbaumbehang; BGHZ 72, 119, 130 - Windschutzblech; BGHZ 172, 88 Tz. 20 - Ziehmaschinenzugeinheit; BGH GRUR 2010, 272 - Produktionsrückstandsentsorgung; BGH GRUR 2010, 904 Rn. 47 - Maschinensatz; OLG Düsseldorf, Urteil v. 17.01.2013 - I-2 UH 1/12 Rn. 26).
  • OLG Jena, 04.05.2011 - 2 U 469/10

    Musikveranstaltung - Markensache: Rechtserhaltende Benutzungshandlung; Entstehung

    Hierfür ist es ausreichend, aber auch erforderlich, dass die Marke in üblicher und wirtschaftlich sinnvoller Weise für das Produkt verwendet wird, für das sie eingetragen ist (BGH GRUR 2010, 272 - ATOZ III; vgl. auch BGH GRUR 1999, 995 - HONKA; GRUR 2002, 59 - ISCO; GRUR 2002, 1072 - SYLT-Kuh; GRUR 2005, 1047 - OTTO; GRUR 2006, 150 - NORMA; GRUR 2008, 616 - AKZENTA).
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