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   BGH, 16.11.2009 - X ZB 37/08   

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https://dejure.org/2009,4013
BGH, 16.11.2009 - X ZB 37/08 (https://dejure.org/2009,4013)
BGH, Entscheidung vom 16.11.2009 - X ZB 37/08 (https://dejure.org/2009,4013)
BGH, Entscheidung vom 16. November 2009 - X ZB 37/08 (https://dejure.org/2009,4013)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Wahrung von Geheimhaltungsinteressen eines vermeintlichen Verletzers bei einem im selbstständigen Beweisverfahren über den Vorwurf der Patentverletzung erstellten Sachverständigengutachten; Freigabe eines Geheimhaltungsinteressen eines vermeintlichen Verletzers ...

  • kanzlei.biz

    Verschwiegenheitspflicht vs. Interessenvertretung - das Gutachten im Patentprozess

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 809; PatG § 140c Abs. 1 S. 3
    Wahrung von Geheimhaltungsinteressen eines vermeintlichen Verletzers bei einem im selbstständigen Beweisverfahren über den Vorwurf der Patentverletzung erstellten Sachverständigengutachten; Freigabe eines Geheimhaltungsinteressen eines vermeintlichen Verletzers ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Lichtbogenschnürung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Patentrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Patentverletzungsverfahren und das Geheimhaltungsinteresse des Verletzers

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    Lichtbogenschnürung

Besprechungen u.ä.

  • uni-jena.de PDF, S. 7 (Entscheidungsbesprechung)

    Licht-Bogenschnürung (Felix Trieba; Der Grüne Bote 2/2010, S. 85-90)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 183, 153
  • MDR 2010, 513
  • GRUR 2010, 12
  • GRUR 2010, 318
  • GRUR Int. 2010, 528
 
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Wird zitiert von ... (37)

  • BGH, 31.01.2017 - X ZB 10/16

    Notärztliche Dienstleistungen - Vergabenachprüfungsverfahren: Pflicht der

    a) Zu den Geschäftsgeheimnissen gehören alle auf ein Unternehmen bezogenen Tatsachen, Umstände und Vorgänge, die nicht offenkundig, sondern nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind, an deren Nichtverbreitung der Rechtsträger ein berechtigtes Interesse hat, in Bezug auf die sein Geheimhaltungswille bekundet worden oder erkennbar ist und von denen sich ein größerer Personenkreis nur unter Schwierigkeiten Kenntnis verschaffen kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. März 2006 - 1 BvR 2087/03, 1 BvR 2111/03, BVerfGE 115, 205 Rn. 87; BGH, Beschluss vom 16. November 2009 - X ZB 37/08, BGHZ 183, 153 Rn. 17 - Lichtbogenschnürung; Urteil vom 7. November 2002 - I ZR 64/00, GRUR 353, 356 m.w.N. - Präzisionsmessgeräte; vgl. auch Art. 2 Nr. 1 der Richtlinie (EU) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2016 über den Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformationen [Geschäftsgeheimnisse] vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung, ABl.

    Er hat deshalb im Streit um die Akteneinsicht plausibel - wenn auch ohne inhaltliche Preisgabe seiner Geheimnisse - aufzuzeigen, inwieweit die Kenntnis des Gegners von den fraglichen Informationen seine Stellung im zukünftigen Wettbewerb außerhalb des konkreten Nachprüfungsverfahrens beeinträchtigen könnte (vgl. BGHZ 183, 153 Rn. 37, 38 - Lichtbogenschnürung).

    Eine vermittelnde Lösung, wie sie etwa im Zusammenhang mit nach § 140c Abs. 1, 3 PatG angeordneten Besichtigungen zum Schutz vertraulicher Informationen dahin getroffen werden kann, dass nur die Verfahrensbevollmächtigten des Schutzrechtsinhabers der Besichtigung beiwohnen dürfen oder nur sie unter Verschwiegenheitspflicht gegenüber ihrem Mandanten Einsicht in ein darüber erstelltes Sachverständigengutachten erhalten (vgl. BGH, Beschluss vom 16. November 2009 - X ZB 37/08, BGHZ 183, 153 Rn. 17 - Lichtbogenschnürung; vgl. auch Art. 9 RL (EU) 2016/943), wäre nicht zielführend.

  • BGH, 11.04.2013 - I ZR 152/11

    Internet-Videorecorder II

    Das Berufungsgericht hat angenommen, die Begutachtung der technischen Einzelheiten der Programmierung und der Funktionsweise des Aufzeichnungsverfahrens von "Shift.TV" berühre Geschäftsgeheimnisse der Beklagten zu 1. Diese seien - entsprechend den Grundsätzen der Entscheidung "Lichtbogenschnürung" (vgl. BGH, Beschluss vom 16. November 2009 - X ZB 37/08, BGHZ 183, 153) - in der Weise zu schützen, dass die Einsicht in das Gutachten auf rechtsanwaltliche Vertreter der Klägerin und ihrer Streithelferin beschränkt und diese insoweit umfassend zur Verschwiegenheit verpflichtet würden.
  • BGH, 11.04.2013 - I ZR 151/11

    Urheberrechtsschutz im Internet: Verletzung des Vervielfältigungsrechts und des

    Das Berufungsgericht hat angenommen, die Darstellung von "Save.TV" im nicht-öffentlichen Teil des gerichtlichen Sachverständigengutachtens und die Erläuterung der technischen Einzelheiten des Ablaufs und der Funktionsweise berührten Geschäftsgeheimnisse der Beklagten zu 1. Diese seien - entsprechend den Grundsätzen der Entscheidung "Lichtbogenschnürung" (vgl. BGH, Beschluss vom 16. November 2009 - X ZB 37/08, BGHZ 183, 153) - in der Weise zu schützen, dass die Einsicht in das Gutachten auf rechtsanwaltliche Vertreter der Klägerin beschränkt und diese insoweit umfassend zur Verschwiegenheit verpflichtet würden.
  • LG München I, 20.12.2018 - 7 O 10495/17

    Verletzung von Qualcomm-Patenten durch Apple - iPhones 7, 7plus, 8, 8plus und X I

    Das Aufklärungsinteresse der Klägerin habe jedenfalls nach der neueren Rechtsprechung des BGH Vorrang (S. 58/60 Replik, unter Verweis auf BGH GRUR Int 2007, 157, 161 Rn. 42 - Restschadstoffentfernung und BGH GRUR 2010, 318 - Lichtbogenschnürung zu einer Vorlage nur gegenüber den klägerischen Prozessbevollmächtigten).
  • OLG Dresden, 12.07.2011 - 14 U 801/07

    RTL gegen Save.TV: Online-Videorecorder darf kein RTL-Programm aufzeichnen

    Der Schutz dieser Interessen war in der Weise zu wahren, dass die Einsicht in das Gutachten auf rechtsanwaltliche Vertreter der Klägerin beschränkt und diese insoweit umfassend zur Verschwiegenheit verpflichtet werden (vgl. BGH, Beschluss vom 16.11.2009 - X ZB 37/08, BGHZ 183, 153 - Lichtbogenschnürung).
  • BGH, 09.12.2015 - IV ZR 272/15

    Klage auf Prämienanpassung gegen die private Krankenversicherung: Wahrung der

    Die Zivilgerichte haben insoweit zu prüfen, ob einem Interesse des Krankenversicherers an Geheimhaltung durch die Anwendung der §§ 172 Nr. 2, 173 Abs. 2, 174 Abs. 3 Satz 1 GVG Rechnung getragen werden kann (BVerfG VersR 2000, 214, 216; BGH, Beschluss vom 16. November 2009 - X ZB 37/08, BGHZ 183, 153 Rn. 23; Urteil vom 8. Juli 2009 - VIII ZR 314/07, NJW 2009, 2894 Rn. 31; Kissel/Mayer, GVG 7. Aufl. § 172 Rn. 41, § 174 Rn. 23; HK-VVG/Marko, 3. Aufl. § 203 Rn. 25).

    Zu derartigen Geheimnissen werden etwa Umsätze, Ertragslagen, Geschäftsbücher, Kundenlisten, Bezugsquellen, Konditionen, Marktstrategien, Unterlagen zur Kreditwürdigkeit, Kalkulationsunterlagen, Patentanmeldungen und sonstige Entwicklungs- und Forschungsprojekte gezählt, durch welche die wirtschaftlichen Verhältnisse eines Betriebes maßgeblich bestimmt werden können (BVerfGE 115, 205, 230 f.; BGH, Beschluss vom 16. November 2009 - X ZB 37/08, BGHZ 183, 153 Rn. 17; Kissel/Mayer, GVG 7. Aufl. § 172 Rn. 40).

  • LG München I, 20.12.2018 - 7 O 10496/17

    Stromversorgung für elektrische Verstärker

    Das Aufklärungsinteresse der Klägerin habe jedenfalls nach der neueren Rechtsprechung des BGH Vorrang (S. 58/60 Replik, unter Verweis auf BGH GRUR Int 2007, 157, 161 Rn. 42 - Restschadstoffentfernung und BGH GRUR 2010, 318 - Lichtbogenschnürung zu einer Vorlage nur gegenüber den klägerischen Prozessbevollmächtigten).
  • VK Bund, 03.08.2018 - VK 2-66/18

    Nachforderungsfrist unzulässiger Weise verlängert: Vergaberechtsverstoß bleibt

    Zu den Geschäftsgeheimnissen gehören alle auf ein Unternehmen bezogene Tatsachen, Umstände und Vorgänge, die nicht offenkundig, sondern nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind, an deren Nichtverbreitung der Rechtsträger ein berechtigtes Interesse hat, in Bezug auf die sein Geheimhaltungswille bekundet worden oder erkennbar ist und von denen sich ein größerer Personenkreis nur unter Schwierigkeiten Kenntnis verschaffen kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. März 2006 - 1 BvR 2087/03, 1 BvR 2111/03, BVerfGE 115, 205 Rn. 87; BGH, Beschluss vom 16. November 2009 - X ZB 37/08, BGHZ 183, 153 Rn. 17 - Lichtbogenschnürung; Urteil vom 7. November 2002 - I ZR 64/00, GRUR 353, 356 m.w.N. - Präzisionsmessgeräte; vgl. auch Art. 2 Nr. 1 der Richtlinie (EU) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2016 über den Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformationen [Geschäftsgeheimnisse] vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung, ABl.
  • BGH, 18.12.2012 - X ZR 7/12

    Rohrmuffe

    Die neue Rechtslage nach Inkrafttreten des § 140c PatG weicht materiell weder zu Lasten des Schutzrechtsinhabers noch des mutmaßlichen Verletzers vom früheren Rechtszustand nach Ablauf der Frist für die Umsetzung der Richtlinie 2004/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums (Durchsetzungsrichtlinie) ab (BGH, Beschluss vom 16. November 2009 - X ZB 37/08, BGHZ 183, 153 = GRUR 2010, 318 Rn. 16 - Lichtbogenschnürung).
  • OLG Düsseldorf, 21.09.2021 - 15 W 6/21
    Will der Besichtigungsschuldner - wie hier - aus Gründen des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen verhindern, dass das Sachverständigengutachten der gegnerischen Partei (vollständig) zur Kenntnis gebracht wird, hat er nach allgemeinen Darlegungs- und Beweislastgrundsätzen Tatsachen darzulegen und ggf. glaubhaft zu machen, die ein solches Geheimnis begründen bzw. aus denen der Schluss gezogen werden kann, das bei ihm bestehende Geschäftsgeheimnisse berührt sind (BGH GRUR 2010, 318 - Lichtbogenschürung; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 22.06.2020, I-2 W 10/20; Cepl/Voß/Hahn, Prozesskommentar zum gewerblichen Rechtsschutz, 2. Aufl., § 485 Rn. 59).

    Als Geheimnis ist nach den anerkannten Grundsätzen der Rechtsprechung zum "Düsseldorfer Verfahren" jedes betriebsbezogene, technische oder kaufmännische Wissen im weitesten Sinne anzusehen, das allenfalls einem begrenzten Personenkreis bekannt ist und von dem sich ein größerer Personenkreis nur unter Schwierigkeiten Kenntnis verschaffen kann, an dessen Geheimhaltung der Unternehmer ein berechtigtes Interesse hat und in Bezug auf das sein Geheimhaltungswille bekundet worden oder erkennbar ist (BGH, GRUR 2010, 318 - Lichtbogenschnürung; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 22.06.2020, I-2 W 10/20; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 05.08.2019, I-2 W 7/19; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 31.01.2019, Az.: I-2 W 1/19; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 30.07.2015, I-15 W 20/15).

    Daraus ergibt sich für den Besichtigungsschuldner, der die vorbehaltlose Offenlegung eines Sachverständigengutachtens verhindern will, die Notwendigkeit, nicht nur darzulegen, dass schützenswerte Geschäftsgeheimnisse berührt sind, sondern auch aufzuzeigen, welcher Stellenwert diesen im Wettbewerb zukommt und welche Nachteile ihm aus der Offenbarung erwachsen könnten (BGH, GRUR 2010, 318, 322 - Lichtbogenschnürung; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 05.08.2019 - I-2 W 7/19 m. w. Nachw.; Cepl/Voß/Hahn, Prozesskommentar zum gewerblichen Rechtsschutz, 2. Aufl., § 492 Rn. 15; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 13. Aufl., Abschn. B, Rz. 138).

    Mit Blick auf die Anordnung und Ausgestaltung der Führungs- und Umlenkrollen hat die Antragsgegnerin schließlich auch den Stellenwert des Geschäftsgeheimnisses und die Nachteile ausreichend dargetan, die ihr aus der Offenbarung der Information erwachsen können (BGH, GRUR 2010, 318 - Lichtbogenschürung).

  • VK Bund, 26.06.2018 - VK 2-46/18

    Rabattstaffel; Zurücksetzung des Vergabeverfahrens; Preisbewertungsformel;

  • OLG Köln, 22.02.2017 - 6 W 107/16

    Beschränkung des Anspruchs des Antragsgegners eines Verfahrens gem. § 101a UrhG

  • OLG Düsseldorf, 20.08.2012 - 2 W 13/12

    Bestimmung des zuständigen Gerichts für Anordnungen im selbständigen

  • VK Bund, 30.04.2018 - VK 2-18/18

    Berufung auf Referenz setzt die Einbindung des Referenzinhabers in die

  • OLG Düsseldorf, 13.08.2015 - 15 U 2/14

    Interfaceschaltung

  • OLG Karlsruhe, 12.08.2013 - 6 W 56/13

    Selbständigen Beweisverfahren: Anordnung zur Urkundenvorlage oder eines nicht

  • OLG München, 09.04.2019 - 6 U 4653/18

    Einstellung der Zwangsvollstreckung

  • OLG Düsseldorf, 18.01.2021 - 2 W 24/20
  • LG München I, 01.04.2021 - 37 O 19200/17

    Geheimnisschutz bei Geschäftsgeheimnisverwertung in Gutachten

  • OLG München, 15.04.2010 - 6 W 1566/09

    Selbstständiges Beweisverfahren über eine Patentverletzung: Anfechtbarkeit der

  • OLG Düsseldorf, 04.06.2020 - 2 U 26/19
  • OLG Jena, 08.06.2015 - 1 W 17/15

    Babybilder - Urheberrechtsverletzung durch Verwendung von Babybildmotiven:

  • OLG Düsseldorf, 22.06.2020 - 2 W 10/20

    Eingeschränkte Freigabe eines Beweissicherungsgutachtens eines Sachverständigen

  • OLG Düsseldorf, 13.08.2015 - 15 U 3/14

    Digitalwandler

  • OLG Düsseldorf, 02.07.2015 - 2 W 13/15

    Umfang des Akteneinsichtsrechts im selbständigen Beweisverfahren wegen

  • OLG Düsseldorf, 11.02.2016 - 20 W 14/16
  • OLG Düsseldorf, 13.08.2015 - 15 U 4/14

    ISDN-Basis-Anschluss

  • OLG Frankfurt, 04.05.2011 - 6 W 36/11

    Besichtigungsverfügung und selbstständiger Beweisantrag ohne Anhörung des Gegners

  • OLG Düsseldorf, 17.02.2015 - 2 W 1/15

    Umfang des Geheimnisschutzes in einem selbständigen Beweisverfahren wegen einer

  • OLG Düsseldorf, 17.02.2015 - 2 W 2/15

    Umfang des Geheimnisschutzes in einem selbständigen Beweisverfahren wegen einer

  • OLG München, 11.03.2011 - 6 W 610/10

    Beweissicherung im urheberrechtlichen Besichtigungsverfahren: Herausgabe des

  • OLG Frankfurt, 27.11.2019 - 6 W 100/19

    Zusammentreffen von Antrag auf selbstständiges Beweisverfahren mit Antrag auf

  • OLG München, 19.03.2010 - 6 W 832/10

    Patentverletzung: Berücksichtigung der Ergebnisse eines Beweissicherungsgutachten

  • OLG München, 29.08.2019 - 6 W 508/19

    Aufgabenverteilung im Besichtigungsverfahren

  • OLG Düsseldorf, 29.01.2016 - 2 W 26/15

    Anspruch einer Prozesspartei auf Herausgabe eines Beweissicherungsgutachtens im

  • LG Düsseldorf, 16.08.2011 - 4b O 287/03

    Offset-Druckmaschine

  • LG München I, 01.12.2010 - 21 OH 7432/10

    Streit um die Verletzung eines Arzneimittelpatents: Voraussetzungen einer

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