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   BGH, 22.12.2009 - X ZR 27/06   

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https://dejure.org/2009,2472
BGH, 22.12.2009 - X ZR 27/06 (https://dejure.org/2009,2472)
BGH, Entscheidung vom 22.12.2009 - X ZR 27/06 (https://dejure.org/2009,2472)
BGH, Entscheidung vom 22. Dezember 2009 - X ZR 27/06 (https://dejure.org/2009,2472)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Erweiterung eines Patents nach Erkennen des Gegenstands eines Patents nach von Fachwissen getragener Überlegung und Kenntnisnahme der ursprünglichen Unterlagen durch einen Fachmann; Inhalt der Patentanmeldung eines Fingerverletzungen im Umlenkbereich der ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PatG § 22 Abs. 1; PatG § 21 Abs. 1 Nr. 4
    Zulässigkeit der Erweiterung eines Patents nach Erkennen des Gegenstands eines Patents nach von Fachwissen getragener Überlegung und Kenntnisnahme der ursprünglichen Unterlagen durch einen Fachmann; Inhalt der Patentanmeldung eines Fingerverletzungen im Umlenkbereich der ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Patentrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2010, 13
  • GRUR 2010, 509
 
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Wird zitiert von ... (59)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 23.01.1990 - X ZB 9/89

    Erweiterung des Schutzbereichs eines Patents im Einspruchsverfahren; Beschränkung

    Auszug aus BGH, 22.12.2009 - X ZR 27/06
    Eine solche Änderung darf aber nicht zu einer Erweiterung des Gegenstandes der Anmeldung führen (BGHZ 110, 123, 125 f. - Spleißkammer).
  • BGH, 05.07.2005 - X ZR 30/02

    "Einkaufswagen II"; Nichtigkeit eines Patents wegen Erteilung über den Inhalt der

    Auszug aus BGH, 22.12.2009 - X ZR 27/06
    Der Patentanspruch darf nicht auf einen Gegenstand gerichtet werden, den die ursprüngliche Offenbarung aus Sicht des Fachmanns nicht zur Erfindung gehörend erkennen ließ (Sen. Urt. v. 5.7. 2005 - X ZR 30/02, GRUR 2005, 1023, 1024 - Einkaufswagen II).
  • BGH, 23.10.2007 - X ZR 104/06

    Zurückweisung der Nichtigkeitsklage gegen ein Patent betreffend ein Münzschloss

    Auszug aus BGH, 22.12.2009 - X ZR 27/06
    Entscheidend ist, ob die ursprüngliche Offenbarung für den Fachmann erkennen ließ, dass der geänderte Lösungsvorschlag von vornherein von dem Schutzbegehren mit umfasst werden sollte (Sen. Urt. v. 21.9. 1993 - X ZR 50/91, Mitt. 1996, 204, 206 - Unzulässige Erweiterung; v. 23.10.2007 - X ZR 104/06 Tz. 14).
  • BGH, 21.09.1993 - X ZR 50/91

    Kenntnis des Prioritätstages des Streitpatents - Bahnstück für eine flexible

    Auszug aus BGH, 22.12.2009 - X ZR 27/06
    Entscheidend ist, ob die ursprüngliche Offenbarung für den Fachmann erkennen ließ, dass der geänderte Lösungsvorschlag von vornherein von dem Schutzbegehren mit umfasst werden sollte (Sen. Urt. v. 21.9. 1993 - X ZR 50/91, Mitt. 1996, 204, 206 - Unzulässige Erweiterung; v. 23.10.2007 - X ZR 104/06 Tz. 14).
  • BGH, 22.12.2009 - X ZR 28/06
    Auszug aus BGH, 22.12.2009 - X ZR 27/06
    Aus ihm ist durch Teilung unter anderem das deutsche Patent 39 43 782 hervorgegangen, welches Gegenstand eines parallel vor dem Senat unter dem Aktenzeichen X ZR 28/06 geführten Nichtigkeitsberufungsverfahrens ist.
  • BGH, 22.12.2009 - X ZR 28/06

    Hubgliedertor II

    Das Patent 39 04 918 ist Gegenstand eines vor dem Senat unter dem Aktenzeichen X ZR 27/06 geführten Nichtigkeitsberufungsverfahrens.

    Der Klägerin zu 3 kann auch nicht in dem - erstmals in der mündlichen Verhandlung vorgebrachten - Argument zugestimmt werden, dass der Beklagten ein Rechtsschutzinteresse an der Aufrechterhaltung des Streitpatents in der Fassung des 3. Hilfsantrags unter dem Gesichtspunkt der Doppelpatentierung fehle, wenn das Patent 39 04 918, dem die Stammanmeldung zugrunde liegt, aus der das vorliegende Streitpatent durch Teilung hervorgegangen ist, in dem zu dem hiesigen Verfahren parallelen Berufungsnichtigkeitsverfahren X ZR 27/06 in der Fassung des Urteils des Bundespatentgerichts vom 28. September 2005 vom Senat aufrechterhalten wird.

    Zwar hat der Senat am Tag der Verkündung des hiesigen Urteils in dem parallelen Berufungsnichtigkeitsverfahren X ZR 27/06 die Berufung gegen das Urteil des Bundespatentgerichts vom 28. September 2005 zurückgewiesen und damit das Patent in dieser Fassung aufrechterhalten.

  • OLG Düsseldorf, 20.01.2011 - 2 U 92/10

    Anforderungen an die Vollziehung einer Unterlassungsverfügung in Urteilsform;

    Entscheidend ist, ob die ursprüngliche Offenbarung für den Fachmann erkennen ließ, dass der geänderte Lösungsvorschlag von vornherein von dem Schutzbegehren mit umfasst werden sollte (BGH, Mitt 1996, 204, 206 - Unzulässige Erweiterung; GRUR 2002, 49, 51 - Drehmomentübertragungseinrichtung; GRUR 2005, 1023, 1024 - Einkaufswagen II; GRUR 2010, 509, 511 Rdnr. 25 - Hubgliedtor I; BGH, GRUR 2010, 513, 515 Rdnr. 28 - Hubgliedertor II).

    Der Patentanspruch darf nicht auf einen Gegenstand gerichtet werden, den die ursprüngliche Offenbarung aus Sicht des Fachmanns nicht "zur Erfindung gehörend" erkennen ließ (BGH, GRUR 2005, 1023, 1024 - Einkaufswagen II; GRUR 2010, 509, 511 Rdnr. 25 - Hubgliedtor I; BGH, GRUR 2010, 513, 515 Rdnr. 28 - Hubgliedertor II; GRUR 2010, 910, 914 Rdnr. 46 - Fälschungssicheres Dokument).

  • LG Düsseldorf, 09.11.2018 - 4a O 17/17

    Kartellrechtsfragen bei standardessentiellen Patenten

    Der Inhalt der Patentanmeldung ist hingegen der Gesamtheit der Unterlagen zu entnehmen, ohne dass den Patentansprüchen dabei eine gleich hervorgehobene Bedeutung zukommt (BGH, GRUR 2010, 509, 511 Rn. 25 - Hubgliedertor I).

    Dabei muss die ursprüngliche Offenbarung für den Fachmann erkennen lassen, dass der geänderte Lösungsvorschlag von vornherein von dem Schutzbegehren mit umfasst werden sollte (BGH, GRUR 2010, 509, 511 Rn. 25 - Hubgliedertor I).

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