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   BGH, 19.05.2010 - I ZR 177/07   

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https://dejure.org/2010,1094
BGH, 19.05.2010 - I ZR 177/07 (https://dejure.org/2010,1094)
BGH, Entscheidung vom 19.05.2010 - I ZR 177/07 (https://dejure.org/2010,1094)
BGH, Entscheidung vom 19. Mai 2010 - I ZR 177/07 (https://dejure.org/2010,1094)
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Volltextveröffentlichungen (19)

  • lexetius.com

    Folienrollos

    UWG § 12 Abs. 2; ZPO § 253

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Folienrollos - Zum Rechtsschutzbedürfnis für eine Unterlassungsklage, wenn der Schuldner auf eine Unterlassungsverfügung betreffend eines kerngleichen Verhaltens eine Abschlusserklärung abgibt.

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

    Folienrollos

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 12 Abs 2 UWG, § 253 ZPO
    Durchsetzung wettbewerbsrechtlicher Ansprüche: Rechtsschutzbedürfnis für eine weitere Unterlassungsklage wegen kerngleicher Äußerungen nach Abschlusserklärung - Folienrollos

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    BGH bestätigt Unzulässigkeit eines wettbewerbsrechtlichen "Doppelverbotes"

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtsschutzbedürfnis für eine auf die Untersagung einer weiteren Äußerung gerichteten weiteren Unterlassungsklage bei vorheriger Untersagung einer kerngleichen Äußerung und Begehr der isolierten Untersagung der weiteren Äußerung

  • kanzlei.biz

    Abschlusserklärung gilt auch für kerngleiche Verstöße

  • info-it-recht.de
  • Betriebs-Berater

    Zum Rechtsschutzbedürfnigs einer weiteren Unterlassungsklage nach Abgabe einer Abschlusserklärung - Folienrollos

  • rewis.io

    Durchsetzung wettbewerbsrechtlicher Ansprüche: Rechtsschutzbedürfnis für eine weitere Unterlassungsklage wegen kerngleicher Äußerungen nach Abschlusserklärung - Folienrollos

  • rewis.io

    Durchsetzung wettbewerbsrechtlicher Ansprüche: Rechtsschutzbedürfnis für eine weitere Unterlassungsklage wegen kerngleicher Äußerungen nach Abschlusserklärung - Folienrollos

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsschutzbedürfnis für eine auf die Untersagung einer weiteren Äußerung gerichteten weiteren Unterlassungsklage bei vorheriger Untersagung einer kerngleichen Äußerung und Begehr der isolierten Untersagung der weiteren Äußerung

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Folienrollos

  • datenbank.nwb.de

    Durchsetzung wettbewerbsrechtlicher Ansprüche: Rechtsschutzbedürfnis für eine weitere Unterlassungsklage wegen kerngleicher Äußerungen nach Abschlusserklärung - Folienrollos

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wiederholte Unterlassungsklagen und Rechtschutzbedürfnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • damm-legal.de (Zusammenfassung)

    § 12 Abs. 2 UWG
    Die Abgabe der Abschlusserklärung nimmt weiteren Unterlassungsklagen von "kerngleichen” Verstößen das Rechtsschutzbedürfnis

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für eine Unterlassungsklage bei kerngleichen Verstößen, die durch eine Unterlassungsverfügung abgedeckt sind

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abschlusserklärung und weiterer Unterlassungsanspruch

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Kein Grund für weitere Unterlassungsklage bei kerngleicher Äußerung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zum Rechtsschutzbedürfnis einer weiteren Unterlassungsklage nach Abgabe einer Abschlusserklärung - Folienrollos

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    Folienrollos

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Kein Rechtschutzbedürfnis bei Unterlassungsverfügung

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)

    Kein Rechtsschutzbedürfnis für weitere Unterlassungsklage bei kerngleichem Verstoß und vorheriger Abgabe einer Abschlusserklärung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 1071
  • GRUR 2010, 855
  • MIR 2010, Dok. 096
  • BB 2010, 1738
  • K&R 2010, 586
 
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Wird zitiert von ... (75)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 02.03.1973 - I ZR 5/72

    Gebührenrechtliche Zurechnung eines Schreibens eines Rechtsanwalts in einer

    Auszug aus BGH, 19.05.2010 - I ZR 177/07
    b) Ein Anspruch auf Erstattung der Kosten eines Abschlussschreibens besteht, wenn es zur Rechtsverfolgung erforderlich war (vgl. BGH, Urt. v. 2.3.1973 - I ZR 5/72, GRUR 1973, 384 - Goldene Armbänder; Urt. v. 4.3.2008 - VI ZR 176/07, GRUR-RR 2008, 368 = WRP 2008, 805; Köhler in Köhler/Bornkamm aaO § 12 Rdn. 3.73; Teplitzky aaO Kap. 43 Rdn. 31).
  • BGH, 10.12.2009 - I ZR 46/07

    Fischdosendeckel

    Auszug aus BGH, 19.05.2010 - I ZR 177/07
    Das Verbot eines Unterlassungstitels umfasst über die mit der verbotenen Form identischen Handlungen hinaus auch im Kern gleichartige Abwandlungen, in denen das Charakteristische der konkreten Verletzungsform zum Ausdruck kommt (st. Rspr.; vgl. BGH, Urt. v. 10.12.2009 - I ZR 46/07, GRUR 2010, 253 Tz. 30 = WRP 2010, 241 - Fischdosendeckel, m.w.N., zum Abdruck in BGHZ vorgesehen; Teplitzky aaO Kap. 57 Rdn. 12 m.w.N.).
  • BGH, 30.04.2008 - I ZR 73/05

    Internet-Versteigerung III

    Auszug aus BGH, 19.05.2010 - I ZR 177/07
    Die Reichweite eines Unterlassungstitels ist durch Auslegung unter Berücksichtigung der gesamten Entscheidung, gegebenenfalls auch unter Heranziehung der Klage- oder Antragsbegründung, zu ermitteln (vgl. BGH, Urt. v. 30.4.2008 - I ZR 73/05, GRUR 2008, 702 Tz. 37 = WRP 2008, 1104 - Internet-Versteigerung III; Fezer/Büscher aaO § 12 Rdn. 365; Teplitzky aaO Kap. 57 Rdn. 5).
  • BGH, 04.03.2008 - VI ZR 176/07

    Anwaltsgebühren bei Fertigung eines Abschlussschreibens nach Erwirkung einer

    Auszug aus BGH, 19.05.2010 - I ZR 177/07
    b) Ein Anspruch auf Erstattung der Kosten eines Abschlussschreibens besteht, wenn es zur Rechtsverfolgung erforderlich war (vgl. BGH, Urt. v. 2.3.1973 - I ZR 5/72, GRUR 1973, 384 - Goldene Armbänder; Urt. v. 4.3.2008 - VI ZR 176/07, GRUR-RR 2008, 368 = WRP 2008, 805; Köhler in Köhler/Bornkamm aaO § 12 Rdn. 3.73; Teplitzky aaO Kap. 43 Rdn. 31).
  • BGH, 07.10.2009 - I ZR 216/07

    Schubladenverfügung

    Auszug aus BGH, 19.05.2010 - I ZR 177/07
    Der Senat hat nach Erlass des Berufungsurteils entschieden, dass sich in einem solchen Fall ein Anspruch auf Erstattung der Abmahnkosten weder aus § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG noch aus Geschäftsführung ohne Auftrag nach § 683 Satz 1, §§ 677, 670 BGB ergibt (BGH, Urt. v. 7.10.2009 - I ZR 216/07, GRUR 2010, 257 Tz. 9, 13 = WRP 2010, 258 - Schubladenverfügung; Urt. v. 21.1.2010 - I ZR 47/09, GRUR 2010, 354 Tz. 8, 10 = WRP 2010, 525 - Kräutertee).
  • BGH, 02.06.2005 - I ZR 252/02

    Aktivierungskosten II

    Auszug aus BGH, 19.05.2010 - I ZR 177/07
    Bei einem Unterlassungstenor, der auf die konkrete Verletzungsform beschränkt ist, haben die neben der in Bezug genommenen konkreten Verletzungshandlung abstrakt formulierten Merkmale die Funktion, den Kreis der Varianten näher zu bestimmen, die von dem Verbot als kerngleiche Verletzungsformen erfasst sein sollen (vgl. BGH, Urt. v. 2.6.2005 - I ZR 252/02, GRUR 2006, 165 Tz. 14 = WRP 2006, 84 - Aktivierungskosten II).
  • BGH, 22.10.2009 - I ZR 58/07

    Klassenlotterie

    Auszug aus BGH, 19.05.2010 - I ZR 177/07
    Dies gilt auch bei Berücksichtigung des Umstands, dass bei einem eng auf die konkrete Verletzungsform beschränkten Verbot einer erweiternden Auslegung im Hinblick auf kerngleiche Verletzungshandlungen enge Grenzen gesetzt sind (vgl. BGH, Urt. v. 22.10.2009 - I ZR 58/07, GRUR 2010, 454 Tz. 12 = WRP 2010, 640 - Klassenlotterie, m.w.N.).
  • BGH, 15.01.1982 - V ZR 50/81

    Versteigerung vor Klagezustellung - Einseitige Erledigungserklärung, keine

    Auszug aus BGH, 19.05.2010 - I ZR 177/07
    Da die Klage somit zum maßgeblichen Zeitpunkt der Rechtshängigkeit (vgl. BGHZ 83, 12, 15 f.) unzulässig war, hat sich der Rechtsstreit durch die Abgabe der Unterlassungsverpflichtungserklärung der Beklagten in der Berufungsverhandlung nicht erledigt.
  • BGH, 02.07.2009 - I ZR 146/07

    Mescher weis

    Auszug aus BGH, 19.05.2010 - I ZR 177/07
    a) Erkennt der Unterlassungsschuldner durch eine Abschlusserklärung eine gegen ihn ergangene Unterlassungsverfügung als nach Bestandskraft und Wirkung einem entsprechenden Hauptsachetitel gleichwertig an, wird dadurch das Rechtsschutzinteresse für eine Hauptsacheklage beseitigt, weil sie einen dem Unterlassungstitel gleichwertigen Vollstreckungstitel entstehen lässt (vgl. BGHZ 181, 373 Tz. 14 - Mescher weis, m.w.N.; Fezer/Büscher, UWG, 2. Aufl, § 12 Rdn. 170; Köhler in Köhler/Bornkamm, UWG, 28. Aufl., § 12 Rdn. 2.16; Retzer in Harte/Henning, UWG, 2. Aufl., § 12 Rdn. 647; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 9. Aufl., Kap. 51 Rdn. 58).
  • BGH, 21.01.2010 - I ZR 47/09

    Kräutertee

    Auszug aus BGH, 19.05.2010 - I ZR 177/07
    Der Senat hat nach Erlass des Berufungsurteils entschieden, dass sich in einem solchen Fall ein Anspruch auf Erstattung der Abmahnkosten weder aus § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG noch aus Geschäftsführung ohne Auftrag nach § 683 Satz 1, §§ 677, 670 BGB ergibt (BGH, Urt. v. 7.10.2009 - I ZR 216/07, GRUR 2010, 257 Tz. 9, 13 = WRP 2010, 258 - Schubladenverfügung; Urt. v. 21.1.2010 - I ZR 47/09, GRUR 2010, 354 Tz. 8, 10 = WRP 2010, 525 - Kräutertee).
  • BGH, 03.04.2014 - I ZB 42/11

    Reichweite des Unterlassungsgebots - Zwangsvollstreckung wegen Zuwiderhandlung

    In diesem Fall haben die neben der in Bezug genommenen konkreten Verletzungshandlung abstrakt formulierten Merkmale die Funktion, den Kreis der Varianten näher zu bestimmen, die von dem Verbot als kerngleiche Verletzungsformen erfasst sein sollen (vgl. BGH, Urteil vom 19. Mai 2010 - I ZR 177/07, GRUR 2010, 855 Rn. 17 = WRP 2010, 1035 - Folienrollos, mwN).
  • KG, 24.01.2014 - 5 U 42/12

    Freundefinder ist unzumutbare Belästigung/Anwendbarkeit deutschen

    Die Reichweite eines daraufhin ergehenden Unterlassungstitels wird durch die in die Urteilsformel aufgenommene Kopie und die zur Auslegung heranzuziehende Antragsbegründung und Begründung der gerichtlichen Entscheidung näher umschrieben (BGH, GRUR 2010, 855, TZ. 17, 19 - Folienrollos).
  • BGH, 21.04.2016 - I ZR 100/15

    Notarielle Unterlassungserklärung - Notarielle Unterlassungserklärung in

    aa) Der Erlass einer einstweiligen Verfügung steht der Verfolgung des im Eilverfahren nur vorläufig titulierten Anspruchs im Hauptsacheverfahren nicht entgegen, solange nicht der Schuldner eine Abschlusserklärung abgegeben hat (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 2. Juli 2009 - I ZR 146/07, BGHZ 181, 373 Rn. 14 - Mescher weis; Urteil vom 19. Mai 2010 - I ZR 177/07, GRUR 2010, 855 Rn. 16 = WRP 2010, 1035 - Folienrollos, mwN).
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