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   BGH, 12.07.2011 - X ZR 75/08   

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https://dejure.org/2011,6898
BGH, 12.07.2011 - X ZR 75/08 (https://dejure.org/2011,6898)
BGH, Entscheidung vom 12.07.2011 - X ZR 75/08 (https://dejure.org/2011,6898)
BGH, Entscheidung vom 12. Juli 2011 - X ZR 75/08 (https://dejure.org/2011,6898)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 123 Abs 2 EuPatÜbk, § 38 PatG
    Patentnichtigkeitsverfahren: Genügende Offenbarung eines zur Erfindung gehörenden Bestandteils - Reifenabdichtmittel

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Hinzufügen weiterer Inhaltsstoffe nach Angaben über "enthaltene" Bestandteile eines Erzeugnis in den ursprünglichen Unterlagen der Patentanmeldung

  • Betriebs-Berater

    Zum Offenbarungsgehalt der Unterlagen der Patentanmeldung - Reifenabdichtmittel

  • rewis.io

    Patentnichtigkeitsverfahren: Genügende Offenbarung eines zur Erfindung gehörenden Bestandteils - Reifenabdichtmittel

  • ra.de
  • rewis.io

    Patentnichtigkeitsverfahren: Genügende Offenbarung eines zur Erfindung gehörenden Bestandteils - Reifenabdichtmittel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EPÜ Art. 123 Abs. 2; PatG § 38
    Hinzufügen weiterer Inhaltsstoffe nach Angaben über "enthaltene" Bestandteile eines Erzeugnis in den ursprünglichen Unterlagen der Patentanmeldung

  • rechtsportal.de

    EPÜ Art. 123 Abs. 2; PatG § 38
    Hinzufügen weiterer Inhaltsstoffe nach Angaben über "enthaltene" Bestandteile eines Erzeugnis in den ursprünglichen Unterlagen der Patentanmeldung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Patentrecht - Bezeichnung von "Bestandteilen" in Patentanmeldung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zum Offenbarungsgehalt der Unterlagen der Patentanmeldung - Reifenabdichtmittel

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    Reifenabdichtmittel

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2011, 1109
  • BB 2011, 2562
 
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Wird zitiert von ... (57)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.12.2008 - X ZR 89/07

    Olanzapin

    Auszug aus BGH, 12.07.2011 - X ZR 75/08
    Es kann daher nicht angenommen werden, dass es aus fachlicher Sicht selbstverständlich gewesen ist und deshalb keiner besonderen Offenbarung bedurfte, Naturkautschuk als Latexkomponente auszuwählen (vgl. Senat, Urteil vom 16. Dezember 2008 - X ZR 89/07, Rn. 26, BGHZ 179, 168, 174 - Olanzapin).
  • BGH, 22.12.2009 - X ZR 28/06

    Hubgliedertor II

    Auszug aus BGH, 12.07.2011 - X ZR 75/08
    Der Patentanspruch darf nicht auf einen Gegenstand gerichtet werden, den die ursprüngliche Offenbarung aus Sicht des Fachmanns nicht zur Erfindung gehörend erkennen lässt (Senat, Urteil vom 5. Juli 2005 - X ZR 30/02, GRUR 2005, 1023, 1024 - Einkaufswagen II; Urteil vom 22. Dezember 2009 - X ZR 28/06, Rn. 29, GRUR 2010, 513 - Hubgliedertor II).
  • BGH, 05.07.2005 - X ZR 30/02

    "Einkaufswagen II"; Nichtigkeit eines Patents wegen Erteilung über den Inhalt der

    Auszug aus BGH, 12.07.2011 - X ZR 75/08
    Der Patentanspruch darf nicht auf einen Gegenstand gerichtet werden, den die ursprüngliche Offenbarung aus Sicht des Fachmanns nicht zur Erfindung gehörend erkennen lässt (Senat, Urteil vom 5. Juli 2005 - X ZR 30/02, GRUR 2005, 1023, 1024 - Einkaufswagen II; Urteil vom 22. Dezember 2009 - X ZR 28/06, Rn. 29, GRUR 2010, 513 - Hubgliedertor II).
  • LG Mannheim, 18.08.2020 - 2 O 34/19

    Nokia obsiegt gegen Daimler wegen Patentverletzungen

    Entscheidend ist vielmehr, was der durchschnittlich bewanderte und begabte Fachmann des betreffenden Gebiets der Technik der Gesamtheit der ursprünglichen Unterlagen als zur Erfindung gehörend entnehmen konnte (st. Rspr., vgl. dazu und zum folgenden nur BGH, Urt. v. 12.07.2011, X ZR 75/08, GRUR 2011, 1109 Rn. 36 mwN - Reifenabdichtmittel, zuletzt z.B. BGH, Urt. v. 08.01.2019, X ZR 58/17 Rn. 33).
  • BGH, 25.07.2017 - X ZB 5/16

    Phosphatidylcholin - Patenterteilungsverfahren: Zurückweisung der Patentanmeldung

    Die Aufnahme eines Merkmals, wonach die beanspruchte Zubereitung eine bestimmte Substanz nicht enthalten darf, stellt nicht ohne weiteres eine unzulässige Erweiterung dar (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 12. Juli 2011, X ZR 75/08, GRUR 2011, 1109 - Reifenabdichtmittel).

    Die Aufnahme von Merkmal 3 in den Anspruch führt auch nicht dazu, dass dieser nunmehr, abweichend von den ursprünglichen Anmeldeunterlagen, auf eine Zusammensetzung gerichtet ist, die nur aus bestimmten Komponenten bestehen darf (vgl. dazu BGH, Urteil vom 12. Juli 2011 - X ZR 75/08, GRUR 2011, 1109 Rn. 35 ff. - Reifenabdichtmittel).

  • LG Mannheim, 27.11.2015 - 2 O 106/14

    Patentverletzungsverfahren: Indizwirkung der Eintragung im Patentregister für die

    Der Patentanspruch darf nicht auf einen Gegenstand gerichtet werden, den die ursprüngliche Offenbarung aus Sicht des Fachmanns nicht als zur Erfindung gehörend erkennen lässt (st. Rspr., vgl. nur BGH, GRUR 2011, 1109 Rn. 36 mwN - Reifenabdichtmittel).
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