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   BVerfG, 21.12.2010 - 1 BvR 506/09   

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https://dejure.org/2010,3006
BVerfG, 21.12.2010 - 1 BvR 506/09 (https://dejure.org/2010,3006)
BVerfG, Entscheidung vom 21.12.2010 - 1 BvR 506/09 (https://dejure.org/2010,3006)
BVerfG, Entscheidung vom 21. Dezember 2010 - 1 BvR 506/09 (https://dejure.org/2010,3006)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 101 Abs 1 S 2 GG, Art 267 Abs 3 AEUV, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, Art 5 Abs 2 Buchst b EGRL 29/2001, § 54a UrhG vom 25.07.1994
    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 101 bs 1 S 2 GG wegen fehlender Prüfung einer Vorlage zum Gerichtshof der Europäischen Union - hier: Vergütungspflicht ("Geräteabgabe") für Personalcomputer gemäß § 54a UrhG idF vom 25.07.1994

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde hinsichtlich der Frage der Verletzung verfassungsmäßiger Rechte von Urhebern durch die Ablehnung einer Vergütungspflicht ("Geräteabgabe") für Personalcomputer (PCs) durch eine gerichtliche Entscheidung; Vereinbarkeit des Unterlassens einer ...

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 101 bs 1 S 2 GG wegen fehlender Prüfung einer Vorlage zum Gerichtshof der Europäischen Union - hier: Vergütungspflicht ("Geräteabgabe") für Personalcomputer gemäß § 54a UrhG idF vom 25.07.1994

  • ra.de
  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 101 bs 1 S 2 GG wegen fehlender Prüfung einer Vorlage zum Gerichtshof der Europäischen Union - hier: Vergütungspflicht ("Geräteabgabe") für Personalcomputer gemäß § 54a UrhG idF vom 25.07.1994

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsbeschwerde hinsichtlich der Frage der Verletzung verfassungsmäßiger Rechte von Urhebern durch die Ablehnung einer Vergütungspflicht ("Geräteabgabe") für Personalcomputer (PCs) durch eine gerichtliche Entscheidung; Vereinbarkeit des Unterlassens einer ...

  • rechtsportal.de

    Verfassungsbeschwerde hinsichtlich der Frage der Verletzung verfassungsmäßiger Rechte von Urhebern durch die Ablehnung einer Vergütungspflicht ("Geräteabgabe") für Personalcomputer (PCs) durch eine gerichtliche Entscheidung; Vereinbarkeit des Unterlassens einer ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Urheberrechtliche Geräteabgaben für PCs und Drucker: BVerfG hebt erneut BGH auf

  • heise.de (Pressemeldung, 15.01.2011)

    Bundesverfassungsgericht entscheidet zugunsten VG WORT

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Geräteabgaben auf Computer und Drucker

  • vgwort.de PDF (Nichtamtliche Pressemitteilung)

    Bundesverfassungsgericht entscheidet erneut zugunsten der VG WORT

  • heise.de (Pressemeldung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 21.01.2008)

    VG Wort geht für Drucker-Urheberpauschale vors Bundesverfassungsgericht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2011, 225
  • MMR 2011, 749
  • ZUM 2011, 309
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BVerfG, 30.08.2010 - 1 BvR 1631/08

    "Geräteabgabe" nach dem Urheberrechtsgesetz: Verletzung der Garantie des

    In den einen ähnlichen Sachverhalt betreffenden und vom Bundesgerichtshof im Ergebnis in gleicher Weise entschiedenen Verfahren 1 BvR 2742/08, 1 BvR 2760/08, 1 BvR 3461/08 und 1 BvR 506/09 haben sich die Beklagten der jeweiligen Ausgangsverfahren mit Relevanz auch für das vorliegende Verfahren geäußert.
  • BGH, 03.07.2014 - I ZR 30/11

    Zur Vergütungspflicht von Druckern und PCs

    Das Bundesverfassungsgericht hat diese Entscheidung aufgehoben und die Sache an den Bundesgerichtshof zurückverwiesen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 21. Dezember 2010 - 1 BvR 506/09, GRUR 2011, 225).

    Sie würde diese Urheber in ihrem Grundrecht aus Art. 14 Abs. 1 GG verletzen (vgl. zu § 54a Abs. 1 UrhG aF BVerfG, ZUM 2011, 313 Rn. 14 bis 26, insbesondere Rn. 21; GRUR 2011, 223 Rn. 14 bis 25, insbesondere Rn. 21; vgl. auch BVerfG, GRUR 2011, 225 Rn. 23).

  • BGH, 21.07.2011 - I ZR 30/11

    PC II

    Das Bundesverfassungsgericht hat diese Entscheidung aufgehoben und die Sache an den Bundesgerichtshof zurückverwiesen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 21. Dezember 2010 - 1 BvR 506/09, GRUR 2011, 225).
  • BGH, 30.11.2011 - I ZR 59/10

    PC als Bild- und Tonaufzeichnungsgerät

    PCs mit Festplatte, die an Behörden oder Unternehmen, Gewerbetreibende oder Freiberufler geliefert werden und für Bild- und Tonaufzeichnungen genutzt werden können, können dafür am Arbeitsplatz auch zu privaten Zwecken genutzt werden (vgl. auch BVerfG, GRUR 2011, 225 Rn. 26; Dreier, ZUM 2011, 281, 287 ff.).
  • BAG, 27.01.2011 - 2 AZR 646/09

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Arbeitsgerichtsbarkeit - Auslegung von

    a) Der Senat hat die Frage einer Vorlage nach Art. 267 AEUV anhand der vom Bundesverfassungsgericht (21. Dezember 2010 - 1 BvR 506/09 - GRUR 2011, 225) aufgestellten Maßstäbe geprüft.
  • BVerfG, 21.12.2010 - 1 BvR 3461/08

    Keine Verletzung von Art 101 bs 1 S 2 GG wegen fehlender Prüfung einer Vorlage

    Anders als in den Verfahren 1 BvR 1631/08, 1 BvR 2742/08, 1 BvR 2760/08 und 1 BvR 506/09, die die Auslegung von § 54a Abs. 1 UrhG a.F. im Hinblick auf die Vergütungspflichtigkeit von Druckern, Plottern und PCs betreffen, ist im vorliegenden Fall die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung anzunehmen.
  • VG Schleswig, 17.08.2011 - 1 A 31/10

    Tiertransporte aus dem europäischen Ausland

    Die der Durchführung von Richtlinien der Europäischen Union dienenden nationalen Rechtsvorschriften sind grundsätzlich richtlinienkonform auszulegen (BVerfG, Beschluss vom 21. Dezember 2010 - 1 BvR 506/09 - zitiert nach juris).
  • OLG München, 15.01.2015 - 6 Sch 10/08

    Teilweise Verwirkung urheberrechtlicher Vergütungsansprüche durch Setzen eines

    PCs mit Festplatte, die an Behörden oder Unternehmen, Gewerbetreibende oder Freiberufler geliefert werden und für Bild- und Tonaufzeichnungen genutzt werden können, können dafür auch am Arbeitsplatz zu privaten Zwecken genutzt werden (vgl. auch BVerfG, GRUR 2011, 225 Rn. 26; Dreier, ZUM 2011, 281, 287 ff.) Hinzu kommt, dass solche PCs in einer Vielzahl von Fällen durch Weiten/erkauf an Mitarbeiter oder sonstige Privatpersonen zweitvewertet werden, die diese PCs dann auch zur Herstellung privater Vervielfältigungen nutzen (vgl. Schiedsstelle, ZUM 2007, 767, 772)." Die gegen diese Beurteilung gerichtete Erwägung der Beklagten, wonach die ihr mit der widerleglichen Vermutung einer urheberrechtsrelevanten Privatnutzung der Geräte eröffnete Möglichkeit eines Nachweises, dass eine solche Verwendung ausgeschlossen (gewesen) sei, faktisch ins Leere gehe, so dass sie - unionsrechtswidrig - unterschiedslos für sämtliche, auch eindeutig anderen Zwecken vorbehaltene PCs zur Entrichtung der Vergütung herangezogen werde, greift nicht durch: Zwar ist nicht zu verkennen, dass die Beklagte als Herstellerin/Importeurin, die ihre Produkte zudem (nicht unmittelbar, sondern) vermittelt durch den Zwischenhandel an Endabnehmer veräußert, im Wesentlichen nur über eben jene Erkenntnismöglichkeiten verfügt, wie sie auch der Klägerin als Statthalterin der Rechtsinhaber zur Verfügung stehen - mit der Folge, dass der Nachweis, eine urheberrechtlich relevante Verwendung der Geräte sei ausgeschlossen, im Einzelfall mit erheblichen Schwierigkeiten behaftet sein dürfte.
  • OLG München, 15.01.2015 - 6 Sch 7/08

    Ansprüche wegen Inverkehrbringens von Personalcomputern

    PCs mit Festplatte, die an Behörden oder Unternehmen, Gewerbetreibende oder Freiberufler geliefert werden und für Bild- und Tonaufzeichnungen genutzt werden können, können dafür auch am Arbeitsplatz zu privaten Zwecken genutzt werden (vgl. auch BVerfG, GRUR 2011, 225 Rn. 26; Dreier, ZUM 2011, 281, 287 ff.).
  • OLG München, 21.11.2019 - 6 Sch 35/18

    Umfang eines konkrete Normen bezeichnenden Verjährungsverzichts

    In einem anderen von der Klägerin zu 1) auch für die Klägerin zu 2) gegen ein Drittunternehmen geführten Rechtsstreit, der seit 2001 bei der Schiedsstelle (Sch-Urh 8/2001) und seit 2003 bei den Gerichten (vgl. Landgericht München I, Urt. v. 23.12.2004, 7 O 18484/03; OLG München, Urt. v. 15.12.2005, 29 U 1913/05; BGH, Urt. v. 02.10.2008 "PC I", I ZR 18/06; BVerfG, Beschluss vom 21.12.2010, 1 BvR 506/09; BGH, Vorlagebeschl.

    Zu diesem Zeitpunkt war höchstrichterlich nicht geklärt, inwieweit PCs in Bezug auf Vervielfältigungen von stehendem Text und stehendem Bild vergütungspflichtige Geräte nach § 54 a Abs. 1 S. 1 UrhG darstellen (vgl. dazu BGH, Urt. vom 02.10.2008, I ZR 18/06 - PC I; BVerfG vom 21.12.2010, 1 BvR 506/09; BGH Beschluss vom 21.07.2011, I ZR 30/11 - PC II; EuGH, Urt. vom 27.06.2013, C-457/11 bis C-460/11; BGH, Urt. vom 03.07.2014, I ZR 30/11 - PC III).

  • OLG Nürnberg, 16.05.2012 - 14 U 928/10

    Verfahrensaussetzung: Vorgreiflichkeit einer Individualbeschwerde zum

  • OLG München, 15.01.2015 - 6 Sch 8/11

    Urheberrecht, PC

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