Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 21.12.2010

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   BGH, 08.12.2010 - 1 StR 213/10   

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https://dejure.org/2010,5049
BGH, 08.12.2010 - 1 StR 213/10 (https://dejure.org/2010,5049)
BGH, Entscheidung vom 08.12.2010 - 1 StR 213/10 (https://dejure.org/2010,5049)
BGH, Entscheidung vom 08. Dezember 2010 - 1 StR 213/10 (https://dejure.org/2010,5049)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    Art. 267 Abs. 1 lit. a, Abs. 3 AEUV; Art. 34, 36 AEUV; § 27 StGB; § 106 UrhG; § 108a UrhG; § 17 UrhG
    Vorlage an den EuGH zur Vorabentscheidung; Warenverkehrsfreiheit; Strafbarkeit wegen Beihilfe zum unerlaubten Verbreiten urheberrechtlich geschützter Werke (grenzüberschreitender Verkauf eines in Deutschland urheberrechtlich geschützten Werkes; Verbreitungsbegriff; ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 17 UrhG, § 106 UrhG, § 108a UrhG, Art 4 Abs 1 EGRL 29/2001, Art 34 AEUV
    Vorlage an den EuGH: Vereinbarkeit der Strafbarkeit des unerlaubten Verbreiten urheberrechtlich geschützter Werke mit dem freien Warenverkehr

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 17 UrhG, § 106 UrhG, § 108a UrhG, Art 4 Abs 1 EGRL 29/2001, Art 34 AEUV
    Vorlage an den EuGH: Vereinbarkeit der Strafbarkeit des unerlaubten Verbreiten urheberrechtlich geschützter Werke mit dem freien Warenverkehr

  • Wolters Kluwer

    Beihilfe zur gewerbsmäßigen unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke; Verbreitung der Vervielfältigungsstücke von Einrichtungsgegenständen in Deutschland durch Inverkehrbringen; Umsetzung und richtlinienkonforme Auslegung des urheberrechtlichen ...

  • online-und-recht.de

    Vorlage an den EuGH: Vereinbarkeit der Strafbarkeit des unerlaubten Verbreiten urheberrechtlich geschützter Werke mit dem freien Warenverkehr

  • rewis.io

    Vorlage an den EuGH: Vereinbarkeit der Strafbarkeit des unerlaubten Verbreiten urheberrechtlich geschützter Werke mit dem freien Warenverkehr

  • rewis.io

    Vorlage an den EuGH: Vereinbarkeit der Strafbarkeit des unerlaubten Verbreiten urheberrechtlich geschützter Werke mit dem freien Warenverkehr

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beihilfe zur gewerbsmäßigen unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke; Verbreitung der Vervielfältigungsstücke von Einrichtungsgegenständen in Deutschland durch Inverkehrbringen; Umsetzung und richtlinienkonforme Auslegung des urheberrechtlichen ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2011, 227
  • GRUR Int. 2011, 436
  • NStZ-RR 2011, 178
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 17.04.2008 - C-456/06

    Peek & Cloppenburg - Urheberrecht - Richtlinie 2001/29/EG - Art. 4 Abs. 1 -

    Auszug aus BGH, 08.12.2010 - 1 StR 213/10
    Hierzu seien die Übertragung des Eigentums an dem Kaufgegenstand (vgl. EuGH, Slg. 2008, I-2731) und darüber hinaus ein Wechsel der Verfügungsgewalt vom Verkäufer auf den Käufer erforderlich.

    Für ein Verbreiten an die Öffentlichkeit sei im Lichte von Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft (ABl. EG 2001 Nr. L 167, S. 10 ff.) und nach der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union im Urteil vom 17. April 2008 (EuGH, Slg. 2008, I-2731) der Eigentumswechsel notwendige und zugleich hinreichende Voraussetzung, auf einen Gewahrsamswechsel (einen Wechsel der Verfügungsgewalt) komme es nicht an.

    Aus der Entscheidung des Gerichtshofs vom 17. April 23 - 10 - 2008 in der Rechtssache C-456/06 (EuGH, Slg. 2008, I-2731) ergibt sich nichts anderes.

    In der Rechtssache C-456/06 (EuGH, Slg. 2008, I-2731), war die Frage einer Beschränkung des Verbreitungsrechts - in ähnlicher Form - bereits aufgeworfen (BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2006 - I ZR 247/03, Rn. 21, EuZW 2007, 191 = GRUR 2007, 50), wurde vom Gerichtshof aber nicht behandelt, weil letztlich keine Veranlassung dazu bestand.

    Der Senat neigt zu der Auffassung, dass die Vorschriften der §§ 106, 108a, 17 Abs. 1 UrhG und deren Anwendung zum Schutz des spezifischen Gegenstands des Urheberrechts, zu dem auch die Verwertungsrechte gehören (EuGH, Slg. 1993, I-5145), erforderlich sind und daher die damit verbundene Handelsbeschränkung auch unter den Gegebenheiten des Ausgangsverfahrens rechtfertigen (vgl. Schlussanträge der Generalanwältin Sharpston vom 17. Januar 2008 in der Rechtssache C-456/06, abgedruckt in EuGH, Slg. 2008, I-2731, 2733).

  • EuGH, 24.01.1989 - 341/87

    EMI Electrola / Patricia Im- und Export u.a.

    Auszug aus BGH, 08.12.2010 - 1 StR 213/10
    Die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union hierzu (EuGH, Slg. 1989, 79) sei erst recht heranzuziehen in Fällen, in denen - wie hier - die Beschränkung des innergemeinschaftlichen Handels auf einer unterschiedlichen Durchsetzbarkeit eines an sich bestehenden Schutzrechts beruhe.

    Solche Maßnahmen können nach Art. 36 AEUV aus Gründen des gewerblichen und kommerziellen Eigentums, wozu auch das Urheberrecht zählt (EuGH, Slg. 1981, 147; EuGH, Slg. 1989, 79), gerechtfertigt sein, wenn sie weder ein Mittel zur willkürlichen Diskriminierung noch eine verschleierte Beschränkung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten darstellen.

    Beschränkungen des freien Warenverkehrs zum Schutz des geistigen Eigentums einschließlich des Urheberrechts sind zulässig, solange sie nicht zu einer künstlichen Abschottung der Märkte führen (EuGH, Slg. 1989, 79; EuGH, Slg. 1981, 147; EuGH, Slg. 1971, 487).

    b) Der Gerichtshof hat im Urteil vom 24. Januar 1989 (EuGH, Slg. 1989, 79) für Recht erkannt, dass Beschränkungen gerechtfertigt sind, wenn sie auf dem Unterschied in den nationalen Regelungen über die Fristen zum Schutz des geistigen Eigentums beruhen und diese untrennbar mit dem Bestehen der ausschließlichen Rechte verknüpft sind.

  • EuGH, 20.01.1981 - 55/80

    Musik-Vertrieb Membran GmbH / GEMA

    Auszug aus BGH, 08.12.2010 - 1 StR 213/10
    Solche Maßnahmen können nach Art. 36 AEUV aus Gründen des gewerblichen und kommerziellen Eigentums, wozu auch das Urheberrecht zählt (EuGH, Slg. 1981, 147; EuGH, Slg. 1989, 79), gerechtfertigt sein, wenn sie weder ein Mittel zur willkürlichen Diskriminierung noch eine verschleierte Beschränkung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten darstellen.

    Beschränkungen des freien Warenverkehrs zum Schutz des geistigen Eigentums einschließlich des Urheberrechts sind zulässig, solange sie nicht zu einer künstlichen Abschottung der Märkte führen (EuGH, Slg. 1989, 79; EuGH, Slg. 1981, 147; EuGH, Slg. 1971, 487).

  • EuGH, 20.10.1993 - C-92/92

    Collins und Patricia Im- und Export / Imtrat und EMI Electrola

    Auszug aus BGH, 08.12.2010 - 1 StR 213/10
    Der Senat neigt zu der Auffassung, dass die Vorschriften der §§ 106, 108a, 17 Abs. 1 UrhG und deren Anwendung zum Schutz des spezifischen Gegenstands des Urheberrechts, zu dem auch die Verwertungsrechte gehören (EuGH, Slg. 1993, I-5145), erforderlich sind und daher die damit verbundene Handelsbeschränkung auch unter den Gegebenheiten des Ausgangsverfahrens rechtfertigen (vgl. Schlussanträge der Generalanwältin Sharpston vom 17. Januar 2008 in der Rechtssache C-456/06, abgedruckt in EuGH, Slg. 2008, I-2731, 2733).
  • BGH, 03.03.2004 - 2 StR 109/03

    Zur Strafbarkeit des unberechtigten Herstellens von Audio-CDs für einen

    Auszug aus BGH, 08.12.2010 - 1 StR 213/10
    Die Übergabe an einen eigenverantwortlich tätigen Frachtführer (Spediteur) könnte genügen, sofern dadurch das Werk die interne Betriebssphäre des Herstellers verlässt (vgl. BGH, Urteil vom 3. März 2004 - 2 StR 109/03, BGHSt 49, 93).
  • EuGH, 11.07.1974 - 8/74

    Dassonville - Maßnahme gleicher Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen

    Auszug aus BGH, 08.12.2010 - 1 StR 213/10
    a) Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs ist davon auszugehen, dass jede Maßnahme oder Regelung, die geeignet ist, den innergemeinschaftlichen Handel unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potentiell zu behindern, eine "Maßnahme gleicher Wirkung" i.S.v. Art. 34 AEUV darstellt und daher unzulässig sein kann (vgl. EuGH, Slg. 1974, 837; EuGH, Slg. 2003, I-14887).
  • BGH, 05.10.2006 - I ZR 247/03

    Le Corbusier-Möbel

    Auszug aus BGH, 08.12.2010 - 1 StR 213/10
    In der Rechtssache C-456/06 (EuGH, Slg. 2008, I-2731), war die Frage einer Beschränkung des Verbreitungsrechts - in ähnlicher Form - bereits aufgeworfen (BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2006 - I ZR 247/03, Rn. 21, EuZW 2007, 191 = GRUR 2007, 50), wurde vom Gerichtshof aber nicht behandelt, weil letztlich keine Veranlassung dazu bestand.
  • EuGH, 08.06.1971 - 78/70

    Deutsche Grammophon / Metro SB

    Auszug aus BGH, 08.12.2010 - 1 StR 213/10
    Beschränkungen des freien Warenverkehrs zum Schutz des geistigen Eigentums einschließlich des Urheberrechts sind zulässig, solange sie nicht zu einer künstlichen Abschottung der Märkte führen (EuGH, Slg. 1989, 79; EuGH, Slg. 1981, 147; EuGH, Slg. 1971, 487).
  • EuGH, 11.12.2003 - C-322/01

    DAS NATIONALE VERBOT DES VERSANDHANDELS MIT ARZNEIMITTELN LÄUFT DEM

    Auszug aus BGH, 08.12.2010 - 1 StR 213/10
    a) Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs ist davon auszugehen, dass jede Maßnahme oder Regelung, die geeignet ist, den innergemeinschaftlichen Handel unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potentiell zu behindern, eine "Maßnahme gleicher Wirkung" i.S.v. Art. 34 AEUV darstellt und daher unzulässig sein kann (vgl. EuGH, Slg. 1974, 837; EuGH, Slg. 2003, I-14887).
  • BVerfG, 13.04.2022 - 1 BvR 1021/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Auslegung eines

    Ein inländisches Urheberrecht kann daher grundsätzlich nur durch eine zumindest teilweise im Inland begangene Handlung verletzt werden (vgl. BVerfGE 81, 208 ; BGH, Urteil vom 27. Februar 1981 - I ZR 186/78 -, BGHZ 80, 101, - Schallplattenimport I; Urteil vom 16. Juni 1994 - I ZR 24/92 -, BGHZ 126, 252 - Folgerecht bei Auslandsbezug; Urteil vom 3. März 2004 - 2 StR 109/03 -, GRUR 2004, S. 421 - Tonträgerpiraterie durch CD-Export; Urteil vom 23. Februar 2017 - I ZR 92/16 -, GRUR 2017, S. 793 - Mart-Stam-Stuhl; Beschluss vom 8. Dezember 2010 - 1 StR 213/10 -, GRUR 2011, S. 227 - Italienische Bauhausmöbel; Urteil vom 24. Mai 2007 - I ZR 42/04 -, GRUR 2007, S. 691 Rn. 18 - Staatsgeschenk; Urteil vom 3. März 2004 - 2 StR 109/03 -, GRUR 2004, S. 421 - Tonträgerpiraterie durch CD-Export; Urteil vom 7. November 2002 - I ZR 175/00 -, GRUR 2003, S. 328 - Sender Felsberg; Katzenberger/Metzger, in: Schricker/Loewenheim, Urheberrecht, 6. Aufl. 2020, Vorbem. vor §§ 120 ff. Rn. 112).
  • BGH, 11.04.2013 - I ZR 91/11

    Marcel-Breuer-Möbel

    b) Der Gerichtshof hat durch Urteil vom 21. Juni 2012 (C-5/11, GRUR 2012, 817 = WRP 2012, 927 - Donner) die ihm vom 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 8. Dezember 2010 - 1 StR 213/10, GRUR 2011, 227) zur Vorabentscheidung vorgelegte Frage, ob unter den Umständen wie denen des Ausgangsverfahrens eine im Inland erfolgte "Verbreitung an die Öffentlichkeit" im Sinne von Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG vorliegt, dahin beantwortet, dass ein Händler, der seine Werbung auf in einem bestimmten Mitgliedstaat ansässige Mitglieder der Öffentlichkeit ausrichtet und ein spezifisches Lieferungssystem und spezifische Zahlungsmodalitäten schafft oder für sie zur Verfügung stellt oder dies einem Dritten erlaubt und diese Mitglieder der Öffentlichkeit so in die Lage versetzt, sich Vervielfältigungen von Werken liefern zu lassen, die in dem betreffenden Mitgliedstaat urheberrechtlich geschützt sind, in dem Mitgliedstaat, in dem die Lieferung erfolgt, eine "Verbreitung an die Öffentlichkeit" im Sinne von Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29 EG vornimmt.
  • BGH, 31.05.2012 - I ZR 28/10

    Verfahrenaussetzung: Aussetzung wegen eines dieselbe Frage betreffenden

    Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat im Verfahren 1 StR 213/10 (GRUR 2011, 227) dem Gerichtshof der Europäischen Union mit Beschluss vom 8. Dezember 2010 folgende Frage zur Vorabentscheidung gemäß Art. 267 AEUV vorgelegt:.
  • BGH, 31.05.2012 - I ZR 29/10

    Verfahrensaussetzung: Anhängigkeit eines dieselbe Frage betreffenden

    Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat im Verfahren 1 StR 213/10 (GRUR 2011, 227) dem Gerichtshof der Europäischen Union mit Beschluss vom 8. Dezember 2010 folgende Frage zur Vorabentscheidung gemäß Art. 267 AEUV vorgelegt:.
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Rechtsprechung
   BVerfG, 21.12.2010 - 1 BvR 3461/08   

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BVerfG, 21.12.2010 - 1 BvR 3461/08 (https://dejure.org/2010,5726)
BVerfG, Entscheidung vom 21.12.2010 - 1 BvR 3461/08 (https://dejure.org/2010,5726)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 101 Abs 1 S 2 GG, Art 14 Abs 1 GG, Art 237 Abs 3 AEUV, Art 5 Abs 2 Buchst b EGRL 29/2001, § 54a Abs 1 UrhG vom 25.07.1994
    Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung von Art 101 bs 1 S 2 GG wegen fehlender Prüfung einer Vorlage zum Gerichtshof der Europäischen Union - hier: Ablehnung einer Vergütungspflicht für Vervielfältigungsgeräte (automatische Kopierstation für Datenträger) gemäß § 54a UrhG idF ...

  • Wolters Kluwer

    Auslegung von § 54a Abs. 1 Urhebergesetz (UrhG a.F.) im Hinblick auf die Vergütungspflichtigkeit von Druckern, Plottern und PCs im Wege einer Verfassungsbeschwerde

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung von Art 101 bs 1 S 2 GG wegen fehlender Prüfung einer Vorlage zum Gerichtshof der Europäischen Union - hier: Ablehnung einer Vergütungspflicht für Vervielfältigungsgeräte (automatische Kopierstation für Datenträger) gemäß § 54a UrhG idF ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung von Art 101 bs 1 S 2 GG wegen fehlender Prüfung einer Vorlage zum Gerichtshof der Europäischen Union - hier: Ablehnung einer Vergütungspflicht für Vervielfältigungsgeräte (automatische Kopierstation für Datenträger) gemäß § 54a UrhG idF ...

  • rechtsportal.de

    UrhG § 54a Abs. 1 a.F
    Auslegung von § 54a Abs. 1 Urhebergesetz ( UrhG a.F.) im Hinblick auf die Vergütungspflichtigkeit von Druckern, Plottern und PCs im Wege einer Verfassungsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • heise.de (Pressemeldung, 15.01.2011)

    Bundesverfassungsgericht entscheidet zugunsten VG WORT

  • vgwort.de PDF (Nichtamtliche Pressemitteilung)

    Bundesverfassungsgericht entscheidet erneut zugunsten der VG WORT

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2011, 227
  • ZUM 2011, 315
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 30.08.2010 - 1 BvR 1631/08

    "Geräteabgabe" nach dem Urheberrechtsgesetz: Verletzung der Garantie des

    Auszug aus BVerfG, 21.12.2010 - 1 BvR 3461/08
    Anders als in den Verfahren 1 BvR 1631/08, 1 BvR 2742/08, 1 BvR 2760/08 und 1 BvR 506/09, die die Auslegung von § 54a Abs. 1 UrhG a.F. im Hinblick auf die Vergütungspflichtigkeit von Druckern, Plottern und PCs betreffen, ist im vorliegenden Fall die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung anzunehmen.

    Der Bundesgerichtshof hat unter Verweis auf sein (durch Beschluss der Kammer vom 30. August 2010 - 1 BvR 1631/08 -, GRUR 2010, S. 999, aufgehobenes) Urteil vom 6. Dezember 2007 - I ZR 94/05 - (BGHZ 174, 359) entschieden, Kopierstationen fielen nicht unter § 54a Abs. 1 Satz 1 UrhG a.F.

    Die hiergegen gerichtete und in weitgehend gleicher Weise wie im Verfahren 1 BvR 1631/08 begründete Verfassungsbeschwerde ist ohne Erfolgsaussicht in der Sache.

  • BVerfG, 07.07.1971 - 1 BvR 765/66

    Schulbuchprivileg

    Auszug aus BVerfG, 21.12.2010 - 1 BvR 3461/08
    Die angegriffenen Entscheidungen hindern die von der Beschwerdeführerin vertretenen Urheber insbesondere deshalb nicht an einer angemessenen Verwertung (vgl. dazu BVerfGE 31, 229 ; 79, 1 ) ihres Urheberrechts, weil die Laufwerke und die DVDs bereits mit Abgaben belegt sind.

    Auf die erhöhten verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Rechtfertigung von Eingriffen in das urheberrechtliche Verwertungsrecht im Sinne eines gesteigerten öffentlichen Interesses (vgl. BVerfGE 31, 229 ; 49, 382 ; 79, 29 ) kommt es danach nicht an.

  • BVerfG, 21.12.2010 - 1 BvR 2742/08

    Verletzung von Art 14 Abs 1 GG durch Nichtzulassung der Revision gegen

    Auszug aus BVerfG, 21.12.2010 - 1 BvR 3461/08
    Anders als in den Verfahren 1 BvR 1631/08, 1 BvR 2742/08, 1 BvR 2760/08 und 1 BvR 506/09, die die Auslegung von § 54a Abs. 1 UrhG a.F. im Hinblick auf die Vergütungspflichtigkeit von Druckern, Plottern und PCs betreffen, ist im vorliegenden Fall die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung anzunehmen.
  • BVerfG, 21.12.2010 - 1 BvR 506/09

    Verletzung von Art 101 bs 1 S 2 GG wegen fehlender Prüfung einer Vorlage zum

    Auszug aus BVerfG, 21.12.2010 - 1 BvR 3461/08
    Anders als in den Verfahren 1 BvR 1631/08, 1 BvR 2742/08, 1 BvR 2760/08 und 1 BvR 506/09, die die Auslegung von § 54a Abs. 1 UrhG a.F. im Hinblick auf die Vergütungspflichtigkeit von Druckern, Plottern und PCs betreffen, ist im vorliegenden Fall die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung anzunehmen.
  • BVerfG, 11.10.1988 - 1 BvR 777/85

    Verfassungsmäßigkeit des Neuregelungen des Urheberrechtsgesetzes und des

    Auszug aus BVerfG, 21.12.2010 - 1 BvR 3461/08
    Die angegriffenen Entscheidungen hindern die von der Beschwerdeführerin vertretenen Urheber insbesondere deshalb nicht an einer angemessenen Verwertung (vgl. dazu BVerfGE 31, 229 ; 79, 1 ) ihres Urheberrechts, weil die Laufwerke und die DVDs bereits mit Abgaben belegt sind.
  • BGH, 06.12.2007 - I ZR 94/05

    Drucker und Plotter

    Auszug aus BVerfG, 21.12.2010 - 1 BvR 3461/08
    Der Bundesgerichtshof hat unter Verweis auf sein (durch Beschluss der Kammer vom 30. August 2010 - 1 BvR 1631/08 -, GRUR 2010, S. 999, aufgehobenes) Urteil vom 6. Dezember 2007 - I ZR 94/05 - (BGHZ 174, 359) entschieden, Kopierstationen fielen nicht unter § 54a Abs. 1 Satz 1 UrhG a.F.
  • BVerfG, 25.10.1978 - 1 BvR 352/71

    Verfassungswidrigkeit der urheberrechtlichen Vergütungsfreiheit von

    Auszug aus BVerfG, 21.12.2010 - 1 BvR 3461/08
    Auf die erhöhten verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Rechtfertigung von Eingriffen in das urheberrechtliche Verwertungsrecht im Sinne eines gesteigerten öffentlichen Interesses (vgl. BVerfGE 31, 229 ; 49, 382 ; 79, 29 ) kommt es danach nicht an.
  • BVerfG, 11.10.1988 - 1 BvR 743/86

    Verfassungsmäßigkeit der Vergütungsfreiheit der öffentlichen Wiedergabe

    Auszug aus BVerfG, 21.12.2010 - 1 BvR 3461/08
    Auf die erhöhten verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Rechtfertigung von Eingriffen in das urheberrechtliche Verwertungsrecht im Sinne eines gesteigerten öffentlichen Interesses (vgl. BVerfGE 31, 229 ; 49, 382 ; 79, 29 ) kommt es danach nicht an.
  • BVerfG, 21.12.2010 - 1 BvR 2760/08

    Verletzung von Art 14 Abs 1 GG durch Nichtzulassung der Revision gegen

    Auszug aus BVerfG, 21.12.2010 - 1 BvR 3461/08
    Anders als in den Verfahren 1 BvR 1631/08, 1 BvR 2742/08, 1 BvR 2760/08 und 1 BvR 506/09, die die Auslegung von § 54a Abs. 1 UrhG a.F. im Hinblick auf die Vergütungspflichtigkeit von Druckern, Plottern und PCs betreffen, ist im vorliegenden Fall die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung anzunehmen.
  • BVerfG, 06.07.2010 - 2 BvR 2661/06

    Ultra-vires-Kontrolle Mangold

    Auszug aus BVerfG, 21.12.2010 - 1 BvR 3461/08
    Somit wäre eine neuerliche Nichtvorlage des Bundesgerichtshofs nicht als unhaltbar im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. BVerfGE 82, 159 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 6. Juli 2010 - 2 BvR 2661/06 -, Rn. 88 ff., juris) anzusehen.
  • EuGH, 21.10.2010 - C-467/08

    Die Anwendung der "Abgabe für Privatkopien" auf Vervielfältigungsmedien, die von

  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

  • BVerfG, 31.05.1990 - 2 BvL 12/88

    Absatzfonds

  • BAG, 28.06.2012 - 6 AZR 780/10

    Massenentlassungsanzeige - keine Heilung von Fehlern

    Entgegen der Anregung des Beklagten im Berufungsrechtszug bedarf es zur Klärung der Auswirkungen der Mitteilung der Arbeitsverwaltung, dass die Massenentlassungsanzeige vollständig und deren Informationsbedürfnis genügt sei, auch unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG 29. Mai 2012 - 1 BvR 3201/11 -; 21. Dezember 2010 - 1 BvR 3461/08 - CR 2011, 88) keines Vorabentscheidungsersuchens des Senats nach § 267 Abs. 3 AEUV.
  • BAG, 25.04.2013 - 6 AZR 49/12

    Sonderliquidationsverfahren für öffentliche Unternehmen nach griechischem Recht -

    (aa) Das Erfordernis der Zuordnung zu einer bestehenden wirtschaftlichen Einheit ist durch die zitierte Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (Gerichtshof) auch unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geklärt (vgl. zB BVerfG 29. Mai 2012 - 1 BvR 3201/11 - Rn. 20 ff.; 21. Dezember 2010 - 1 BvR 3461/08 - Rn. 5 ff.; s. auch BAG 28. Juni 2012 - 6 AZR 682/10 - Rn. 33 ff.) .
  • BAG, 20.09.2012 - 6 AZR 155/11

    Unterrichtung des Betriebsrats über Massenentlassungen

    Die Frage ist durch den Gerichtshof der Europäischen Union auch unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geklärt (vgl. dazu zB BVerfG 29. Mai 2012 - 1 BvR 3201/11 - Rn. 20 ff., ZIP 2012, 1876; 21. Dezember 2010 - 1 BvR 3461/08 - Rn. 5 ff., CR 2011, 88; siehe auch BAG 28. Juni 2012 - 6 AZR 682/10 - Rn. 33 ff., ZIP 2012, 1927) .
  • BAG, 28.06.2012 - 6 AZR 682/10

    Insolvenz - Unterhaltspflichten bei der Sozialauswahl

    cc) Eines Vorabentscheidungsersuchens des Senats nach § 267 Abs. 3 AEUV bedarf es insoweit auch unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (29. Mai 2012 - 1 BvR 3201/11 -; 21. Dezember 2010 - 1 BvR 3461/08 - CR 2011, 88) nicht.
  • BAG, 20.09.2012 - 6 AZR 253/11

    Grenzüberschreitende Insolvenz - Administrator

    Eines Vorabentscheidungsersuchens des Senats nach Art. 267 Abs. 3 AEUV bedarf es auch unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (29. Mai 2012 - 1 BvR 3201/11 - ZIP 2012, 1876; 21. Dezember 2010 - 1 BvR 3461/08 - CR 2011, 88) nicht.
  • BVerfG, 30.08.2010 - 1 BvR 1631/08
    In den einen ähnlichen Sachverhalt betreffenden und vom Bundesgerichtshof im Ergebnis in gleicher Weise entschiedenen Verfahren 1 BvR 2742/08, 1 BvR 2760/08, 1 BvR 3461/08 und 1 BvR 506/09 haben sich die Beklagten der jeweiligen Ausgangsverfahren mit Relevanz auch für das vorliegende Verfahren geäußert.
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