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   OLG Frankfurt, 17.12.2010 - 1 Ws 29/09   

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OLG Frankfurt, 17.12.2010 - 1 Ws 29/09 (https://dejure.org/2010,240)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17.12.2010 - 1 Ws 29/09 (https://dejure.org/2010,240)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17. Dezember 2010 - 1 Ws 29/09 (https://dejure.org/2010,240)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • openjur.de

    § 263 StGB; § 1 Abs. 6 PAngV
    Zur Strafbarkeit der Betreiber von Internet Abo-Fallen; gewerbsmäßiger Betrug; Eröffnung des Hauptverfahrens; hinreichende Wahrscheinlichkeit der Verurteilung

  • Justiz Hessen

    § 263 StGB, § 1 Abs 6 S 2 PAngV

  • Telemedicus

    Strafbarkeit des Betriebs einer Webseite mit Abofalle

Kurzfassungen/Presse (18)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 263 Abs. 2 Nr. 3 StGB
    Abo-Falle begeht "gewerbsmäßigen Betrug” im Sinne von § 263 Abs. 2 Nr. 1 StGB

  • kanzlei-lachenmann.de (Kurzinformation)

    Abo-Fallen - bald Vergangenheit?

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Strafbarkeit sogenannter Abo-Fallen

  • heise.de (Pressebericht, 12.04.2011)

    Klatsche für Fallensteller

  • heise.de (Pressebericht, 12.01.2011)

    Justiz schärft Waffen gegen Abo-Fallen im Internet

  • ra-dr-graf.de (Kurzmitteilung)

    § 263 Abs.1, Abs. 3 S. 2, Nrn. 1, 2; § 25 Abs. 2; § 53 StGB; § 123 Abs. 1 BGB; § 1 Abs.6 S. 2 PAngV
    Abo-Fallen im Internet sind gewerbsmäßiger Betrug

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Strafbarkeit sogenannter Abo-Fallen

  • fps-law.de (Kurzinformation)

    Abofallen im Internet werden als Betrug geahndet

  • breuning-winkler.de (Kurzinformation)

    Das OLG Frankfurt und die Abofallen

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzinformation)

    Abofalle: Konkludenten Täuschung durch Webseitenbetreiber im Internet

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Betrieb von Abo-Fallen im Internet ist Betrug -

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Strafbarkeit wegen Betruges bei Gewinnspiel-Abzocke durch Abo-Falle im Internet

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Abo-Fallen sind strafrechtlich relevante Täuschungshandlungen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Strafrechtliche Konsequenzen für Abo-Fallen-Betreiber?

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Bewährungsstrafe für Internet-Abmahnbetrüger rechtmäßig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Abo-Fallen im Internet sind eine Täuschungshandlung im strafrechtlichen Sinne - Webseitenbetreiber muss den Hinweis auf Kostenpflichtigkeit deutlich hervorheben

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Abo-Fallen im Internet können gewerbsmäßiger Betrug sein !

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Abofallen können Betrug sein // OLG Frankfurt stuft Internet-Abofallen als gewerbsmäßigen Betrug ein

Besprechungen u.ä. (6)

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung)

    Abofallen im Internet

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Betrug durch Kostenfalle im Internet

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung)

    Abofallen im Internet: Online-Abzocke mit "kostenlosen" Angeboten ist strafbar

  • fachanwaelte-strafrecht-potsdamer-platz.de (Entscheidungsbesprechung)

    Strafbarkeit von 'Abofallen' und 'Abzockerseiten' im Internet als Betrug

  • zis-online.com PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Gängige Formen suggestiver Irrtumserregung als betrugsrelevante Täuschungen (Prof. Dr. Volker Erb; ZIS 2011, 368)

  • klerx-legal.com (Entscheidungsbesprechung)

    "Abo-Falle" im Internet: Strafbarkeit wegen Betruges?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 398
  • GRUR 2011, 249
  • MMR 2011, 270
  • K&R 2011, 205
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 26.04.2001 - 4 StR 439/00

    Betrügerische Angebotsschreiben

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.12.2010 - 1 Ws 29/09
    Weiter sei die sog. "Offertenrechtsprechung" des Bundesgerichtshofes (BGH, StV 2004, 535; BGHSt 47, 1) und des Senats (Beschluss vom 13.03.2003 - 1 Ws 126/02) - in diesen Fällen wurde in der Übersendung von Angebotsschreiben, in denen durch die Verwendung typischer Rechnungsmerkmale der Eindruck einer Zahlungspflicht erweckt wurde, eine konkludente Täuschung gesehen - auf den Fall übertragbar, weil in beiden Fällen aus dem Empfängerhorizont über die Entgeltlichkeit einer Dienstleistung und die Begründung einer vertraglichen Pflicht getäuscht werde.

    32 Eine Täuschungshandlung im Sinne des § 263 StGB ist jede Einwirkung des Täters auf die Vorstellung des Getäuschten, welche objektiv geeignet und subjektiv bestimmt ist, beim Adressaten eine Fehlvorstellung über tatsächliche Umstände hervorzurufen (BGHSt 47, 1, 5; SK-Hoyer, StGB, § 263, Rn. 24; Lackner/Kühl, StGB, 26. Auflage, § 263, Rn. 6).

    Als Tatsache in diesem Sinne ist nicht nur das tatsächlich, sondern auch das angeblich Geschehene oder Bestehende anzusehen, sofern ihm das Merkmal der objektiven Bestimmtheit und Gewissheit eigen ist (vgl. BGHSt 47, 1, 3; Senatsbeschluss vom 13.03.2003 - 1 Ws 126/02).

    Davon ist auszugehen, wenn der Täter die Unwahrheit zwar nicht expressis verbis zum Ausdruck bringt, sie aber nach der Verkehrsanschauung durch sein Verhalten miterklärt (BGHSt 47, 1, 3; Schönke/Schröder-Cramer/Perron, StGB, 27. Auflage, § 263, Rn. 14/15).

    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes schließt Leichtgläubigkeit oder Erkennbarkeit der Täuschung bei hinreichend sorgfältiger Prüfung die Schutzbedürftigkeit des potentiellen Opfers und damit eine Täuschung nicht aus (BGH, NStZ 2003, 313, 314; BGHSt 34, 199, 201) Eine Täuschung kann grundsätzlich auch dann gegeben sein, wenn der Erklärungsempfänger bei sorgfältiger Prüfung den wahren Charakter der Erklärung hätte erkennen können (BGHSt 47, 1, 5).

    Zur tatbestandlichen Täuschung wird das Verhalten hierbei, wenn der Täter die Eignung der - isoliert betrachtet - inhaltlich richtigen Erklärung, einen Irrtum hervorzurufen, planmäßig einsetzt und damit unter dem Anschein äußerlich verkehrsgerechten Verhaltens gezielt die Schädigung des Adressaten verfolgt wird, wenn also die Irrtumserregung nicht nur die bloße Folge, sondern der Zweck der Handlung ist (BGHSt 47, 1, 5).

  • BGH, 18.07.1961 - 1 StR 606/60

    Vermögensschaden beim Betrug

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.12.2010 - 1 Ws 29/09
    Zu vergleichen sind demnach die beiderseitigen Vertragsverpflichtungen (zu allem: BGHSt 45, 1, 4; 30, 388, 389 und 16, 220, 221).

    Bleibt der Anspruch auf die Leistung des Täuschenden in seinem Wert hinter der Verpflichtung zur Gegenleistung des Getäuschten zurück, ist dieser geschädigt (vgl. BGH, NStZ 2008, 96, 98; BGHSt 16, 220, 221).

  • BGH, 16.07.1970 - 4 StR 505/69

    Abonnement - § 263 StGB, individueller Schadenseinschlag, Vermögensgefährdung,

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.12.2010 - 1 Ws 29/09
    Zwar dürfte hier ein Anfechtungsrecht der Nutzer aus § 123 Abs. 1 BGB bestehen (vgl. OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 04.12.2008, Az.: 6 U 187/07, Rz. 54, zitiert nach juris), indes bleibt die Frage der Anfechtbarkeit bei der Prüfung eines durch einen Vertragsabschluss begründeten Vermögensschadens außer Betracht (BGHSt 23, 300, 302; 22, 88, 89; 21, 384, 386).

    Weil die Nutzer somit das Beweisrisiko tragen, würde das bloße Bestehen der Verteidigungsmöglichkeiten nicht zu einem Ausschluss der Vermögensgefährdung führen (vgl. BGHSt 23, 300, 302 f.; Eisele, NStZ 2010, 193, 198).

  • BGH, 20.02.1968 - 5 StR 694/67
    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.12.2010 - 1 Ws 29/09
    So hat der Bundesgerichtshof bei Unterschreiben eines Bestellscheins, der ebenfalls nur ein Vertragsangebot enthält, eine Vermögensverfügung bejaht (BGHSt 22, 88, 89).

    Zwar dürfte hier ein Anfechtungsrecht der Nutzer aus § 123 Abs. 1 BGB bestehen (vgl. OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 04.12.2008, Az.: 6 U 187/07, Rz. 54, zitiert nach juris), indes bleibt die Frage der Anfechtbarkeit bei der Prüfung eines durch einen Vertragsabschluss begründeten Vermögensschadens außer Betracht (BGHSt 23, 300, 302; 22, 88, 89; 21, 384, 386).

  • BGH, 04.12.2003 - 5 StR 308/03

    Betrug (Täuschung; Irrtumserregung: Rechnung, Offerte, Zahlungspflicht,

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.12.2010 - 1 Ws 29/09
    Weiter sei die sog. "Offertenrechtsprechung" des Bundesgerichtshofes (BGH, StV 2004, 535; BGHSt 47, 1) und des Senats (Beschluss vom 13.03.2003 - 1 Ws 126/02) - in diesen Fällen wurde in der Übersendung von Angebotsschreiben, in denen durch die Verwendung typischer Rechnungsmerkmale der Eindruck einer Zahlungspflicht erweckt wurde, eine konkludente Täuschung gesehen - auf den Fall übertragbar, weil in beiden Fällen aus dem Empfängerhorizont über die Entgeltlichkeit einer Dienstleistung und die Begründung einer vertraglichen Pflicht getäuscht werde.

    Wie bei einem Formular (dazu BGH, StV 2004, 535, 536 zu einem gedruckten Schreiben, dass auf der Vorderseite eine in sich geschlossene Erklärung und auf der Rückseite zusätzliche Angaben enthielt, die leicht der Aufmerksamkeit des Lesers entgingen) kann auch die äußerliche Gestaltung einer Website auf deren Inhalt zurückwirken.

  • OLG Frankfurt, 13.03.2003 - 1 Ws 126/02

    Betrugstatbestand: Konkludente Täuschung durch Versendung rechnungsähnlicher

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.12.2010 - 1 Ws 29/09
    Weiter sei die sog. "Offertenrechtsprechung" des Bundesgerichtshofes (BGH, StV 2004, 535; BGHSt 47, 1) und des Senats (Beschluss vom 13.03.2003 - 1 Ws 126/02) - in diesen Fällen wurde in der Übersendung von Angebotsschreiben, in denen durch die Verwendung typischer Rechnungsmerkmale der Eindruck einer Zahlungspflicht erweckt wurde, eine konkludente Täuschung gesehen - auf den Fall übertragbar, weil in beiden Fällen aus dem Empfängerhorizont über die Entgeltlichkeit einer Dienstleistung und die Begründung einer vertraglichen Pflicht getäuscht werde.

    Als Tatsache in diesem Sinne ist nicht nur das tatsächlich, sondern auch das angeblich Geschehene oder Bestehende anzusehen, sofern ihm das Merkmal der objektiven Bestimmtheit und Gewissheit eigen ist (vgl. BGHSt 47, 1, 3; Senatsbeschluss vom 13.03.2003 - 1 Ws 126/02).

  • OLG Stuttgart, 19.11.2007 - 2 Ss 597/07

    Fahren ohne Fahrerlaubnis: Verbotsirrtum bei ungeklärter Rechtsfrage hinsichtlich

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.12.2010 - 1 Ws 29/09
    Als vermeidbar wird bei ungeklärter Rechtslage zudem ein Verbotsirrtum nur dann angesehen, wenn es für den Angeschuldigten nicht zumutbar wäre, ein möglicherweise verbotenes Verhalten bis zur Klärung der Rechtsfrage zu unterlassen (vgl. OLG Stuttgart, NJW 2008, 243, 245).
  • BGH, 23.02.1982 - 5 StR 685/81

    Schaden der Opitionskäufern - Unterschied zwischen Optionspreis und Marktpreis -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.12.2010 - 1 Ws 29/09
    Zu vergleichen sind demnach die beiderseitigen Vertragsverpflichtungen (zu allem: BGHSt 45, 1, 4; 30, 388, 389 und 16, 220, 221).
  • BGH, 18.02.1999 - 5 StR 193/98

    Anstellungsbetrug durch Verschweigen von MfS-Tätigkeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.12.2010 - 1 Ws 29/09
    Zu vergleichen sind demnach die beiderseitigen Vertragsverpflichtungen (zu allem: BGHSt 45, 1, 4; 30, 388, 389 und 16, 220, 221).
  • BGH, 02.04.2008 - 5 StR 354/07

    Vermögensbetreuungspflicht des Vermieters für Kautionen bei Wohnraummiete und bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.12.2010 - 1 Ws 29/09
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs braucht der Täter die Strafbarkeit seines Vorgehens nicht zu kennen; es genügt, dass er wusste oder hätte erkennen können, Unrecht zu tun (vgl. BGH, Beschluss vom 02.04.2008, 5 StR 354/07, zitiert nach juris, dort Rn. 34 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 04.12.2008 - 6 U 187/07

    Unterlassungsanspruch gegen Abofallen-Betreiber

  • BGH, 13.11.2007 - 3 StR 462/06

    Verleiten Unerfahrener zu Börsenspekulationsgeschäften; Eingehungsbetrug

  • BGH, 28.11.1967 - 5 StR 556/67

    Provisionsvertreter - § 263 StGB, Vermögensschaden, persönlicher

  • BGH, 22.10.1986 - 3 StR 226/86

    Vermögensschaden bei vereinbartem Rücktrittsrecht

  • BGH, 08.10.1998 - I ZR 187/97

    00 DM - übertriebenes Anlocken, Handy für 0

  • OLG Frankfurt, 04.12.2008 - 6 U 186/07

    Internet: Verstoß gegen die Preisangabeverordnung im Internetauftritt durch

  • BGH, 05.12.2002 - 3 StR 161/02

    Verurteilung eines Zahnarztes wegen Abrechnungsbetruges in Millionenhöhe

  • BGH, 02.11.1989 - IX ZR 197/88

    Schuldhafte Verkürzung der Zwangsverwaltungsmasse durch den Verwalter

  • BGH, 05.03.2014 - 2 StR 616/12

    Betrug durch Abofallen

    Hierfür spricht auch, dass der Fußnotentext bei der im Tatzeitraum statistisch am häufigsten verwendeten Bildschirmgröße und -auflösung erst nach vorherigem "Scrollen" wahrgenommen werden konnte (so auch OLG Frankfurt am Main, NJW 2011, 398, 400 f.).

    Da bereits die Hauptseite keinen deutlichen und leicht erkennbaren Hinweis auf die Kostenpflichtigkeit enthielt, konnten und mussten die Nutzer nicht damit rechnen, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine solche für die Entscheidung über die Inanspruchnahme der Leistung wesentliche Angabe beinhalteten (ebenso OLG Frankfurt am Main, NJW 2011, 398, 402).

    Wird ein Verbraucher, der einmalig einen kostenlosen Routenplaner-Service in Anspruch nehmen will, durch Täuschung zu einem "Abonnement" über drei Monate in der Absicht verleitet, hierdurch ein Entgelt zu erlangen, liegt daher hierin ein auf einen Vermögensschaden gerichteter Betrugsversuch (vgl. auch OLG Frankfurt am Main, NJW 2011, 398, 403), ohne dass es darauf ankäme, ob das Abonnement (mit seinen Zusatzleistungen) möglicherweise nach objektiven Maßstäben seinen Preis wert war.

  • OLG Köln, 04.04.2019 - 2 Ws 122/19

    Verdacht auf Doping im Boxsport - Hauptverfahren gegen Boxer Felix Sturm eröffnet

    Die Entscheidung über die Besetzung in der Hauptverhandlung ist gemäß § 76 Abs. 2 S. 2 GVG der Strafkammer zugewiesen und bleibt dieser auch dann vorbehalten, wenn das Hauptverfahren in der Beschwerdeinstanz durch das Oberlandesgericht eröffnet wird (MüKoStPO/Schuster, 1. Aufl. 2018, GVG § 76 Rn 12; OLG Düsseldorf vom 18.04.2017 - III-2 Ws 528 - 577/16 -, OLG Frankfurt vom 17.12.2010 - 1 Ws 29/09 -, jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Celle, 13.09.2011 - 1 Ws 355/11

    Dreieckserpressung: Näheverhältnis zwischen einem Genötigten als Angestelltem und

    Die Entscheidung über die Besetzungsreduktion bleibt analog §§ 107, 33b Abs. 2 Satz 2 JGG der Jugendkammer vorbehalten (vgl. Senat aaO; OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.12.2010 - 1 Ws 29/09 - juris).
  • OLG Braunschweig, 14.06.2012 - Ws 44/12

    Umfang der Vermögensbetreuungspflicht in eigenen Vergütungsangelegenheiten eines

    Weil die Kammer zwar den hinreichenden Tatverdacht abweichend gewürdigt hat, eine Festlegung oder Voreingenommenheit (zu diesen Kriterien: OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.12.2010, 1 Ws 29/09, juris, Rn. 90; Schneider in Karlsruher Kommentar, StPO, 6. Aufl. § 210 Rn.12) jedoch nicht erkennbar ist, gibt es keinen Anlass, die Hauptverhandlung gemäß § 210 Abs. 3 S. 1 SPO vor einem anderen Spruchkörper durchzuführen.
  • LG Bonn, 10.05.2013 - 27 KLs 3/11

    World Conference Center Bonn

    Ist die Realisierung solcher bestehenden Rechte jedoch gefährdet, etwa weil der Getäuschte die Beweislast trägt und die Beweislage nicht eindeutig ist, so ist trotz deren Bestehens ein Vermögensschaden gegeben (BGH NJW 1970, 1932; OLG Frankfurt NJW 2011, 398, 404; Cramer/Perron , a.a.O., § 263 Rz. 131).
  • KG, 18.07.2017 - 5 U 132/15

    Wettbewerbsverstoß: Bestimmtheit eines Unterlassungstitels mit Bezugnahme auf

    10 Abs. 3 HCVO erfasst nur Aussagen, die zwar auf eine der in Art. 13 Abs. 1 und Art. 14 Abs. 1 HCVO genannten Funktionen Bezug nehmen, aufgrund ihrer allgemeinen und unspezifischen Formulierung aber nicht Gegenstand eines Zulassungsverfahrens sein könnten (vgl. BGH GRUR 2011, 249 TZ 9 - Gurktaler Kräuterlikör; BGH GRUR 2013, 958 TZ 13 - Vitalpilze).
  • KG, 11.12.2015 - 5 U 48/15

    Gesundheitsbezogene Lebensmittelwerbung - Wettbewerbsrechtliche

    10 Abs. 3 HCVO erfasst nur Aussagen, die zwar auf eine der in Art. 13 Abs. 1 und Art. 14 Abs. 1 HCVO genannten Funktionen Bezug nehmen, aufgrund ihrer allgemeinen und unspezifischen Formulierung aber nicht Gegenstand eines Zulassungsverfahrens sein könnten (vgl. BGH GRUR 2011, 249 - Gurktaler Kräuterlikör, Rn 9; BGH GRUR 2013, 958 - Vitalpilze, Rn 13).

    10 Abs. 3 HCVO erfasst - wie bereits ausgeführt - nur Aussagen, die zwar auf eine der in Art. 13 Abs. 1 und Art. 14 Abs. 1 HCVO genannten Funktionen Bezug nehmen, aufgrund ihrer allgemeinen und unspezifischen Formulierung aber nicht Gegenstand eines Zulassungsverfahrens sein könnten (vgl. BGH GRUR 2011, 249 - Gurktaler Kräuterlikör, Rn 9; BGH GRUR 2013, 958 - Vitalpilze, Rn 13).

  • VG Darmstadt, 30.08.2011 - 5 K 1554/09

    Sparkasse; Versagung einer Kontoeröffnung

    Wegen des hinreichenden Verdachts eines derartigen Verhaltens hat OLG Frankfurt a.M. durch Beschluss vom 17.12.2010 (Az.: 1 Ws 29/09) das Hauptverfahren unter anderem gegen den Geschäftsführer und Alleingesellschafter der Klägerin wegen gewerbsmäßigen Betruges bei dem LG B-Stadt eröffnet.

    Da vorliegend bereits der drohende Imageschaden für die Annahme eines im Hinblick auf Art. 3 Abs. 1 GG sachlich gerechtfertigten Grund ausreicht, kann dahinstehen inwieweit die tatsächlichen Umstände für die Annahme, dass über das begehrte Konto Geschäfte im Zusammenhang mit strafbaren Handlungen abgewickelt werden sollen, ausreichen, was angesichts der in der Berichterstattung der Medien dargelegten Verhaltensweisen des Hauptgeschäftsführers der Klägerin unter Berücksichtigung des Beschlusses des OLG B-Stadt vom 17.12.2010 - 1 Ws 29/09 - nicht ganz von der Hand zu weisen ist.

  • OLG Frankfurt, 10.03.2020 - 29 U 209/18

    Streit zwischen Grundstücksnachbarn über Nebenkosten

    Dies ergibt sich schon aus der Rechtsprechung des BGH, dass Messergebnisse eines im Zeitpunkt der Ablesung nicht (mehr) geeichten Wasserzählers zwar nicht (mehr) die tatsächliche Vermutung der Richtigkeit für sich hätten, jedoch der Abrechnung der Nebenkosten im Rahmen eines Mietverhältnisses dennoch zugrunde gelegt werden können, wenn der Vermieter im Streitfall die Richtigkeit der abgelesenen Werte nachzuweisen vermag (vgl. BGH, Urteil vom 17.11.2010 - VIII ZR 112/10, NJW 2011, 398, juris-Rn. 13).
  • KG, 10.07.2015 - 5 U 24/15

    Wettbewerbsverstoß: Bewerbung eines Nahrungsergänzungsmittels mit

    10 Abs. 3 HCVO erfasst nur Aussagen, die zwar auf eine der in Art. 13 Abs. 1 und Art. 14 Abs. 1 HCVO genannten Funktionen Bezug nehmen, aufgrund ihrer allgemeinen und unspezifischen Formulierung aber nicht Gegenstand eines Zulassungsverfahrens sein könnten (vgl. BGH GRUR 2011, 249 - Gurktaler Kräuterlikör, Rn 9; BGH GRUR 2013, 958 - Vitalpilze, Rn 13).
  • KG, 07.11.2017 - 5 U 9/17

    Gesundheitsbezogene Lebensmittelwerbung - Wettbewerbswidrige Lebensmittelwerbung

  • OLG Koblenz, 06.11.2017 - 2 Ws 686/17

    Sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die Verweisung der Sache unter

  • OLG Celle, 10.11.2011 - 2 Ws 281/11

    Rechtmäßigkeit der wiederholten Anordnung der Maßregel der Unterbringung in einem

  • KG, 30.10.2018 - 5 U 183/17

    Werbeverbot für ein Nahrungsergänzungsmittel zur Förderung der Leberbehandlung

  • KG, 11.12.2015 - 5 U 64/15

    Wettbewerbsverstoß: Werbung für ein Nahrungsergänzungsmittel mit

  • KG, 11.12.2015 - 5 U 63/15

    Wettbewerbsverstoß: Werbung für ein Nahrungsergänzungsmittel mit

  • AG Mainz, 01.03.2011 - 89 C 284/10

    Abofalle haftet für außergerichtliche Anwaltskosten

  • KG, 06.01.2017 - 5 U 137/15

    Wettbewerbsverstoß: Bewerbung des Nahrungsergänzungsmittels "Arterio Clean" mit

  • KG, 19.10.2020 - 4 Ws 61/20

    Identifizierung des Täters; Beweiserhebung im Zwischenverfahren

  • KG, 07.11.2017 - 5 U 175/16

    Berufung im Unterlassungsprozess wegen Wettbewerbsverstoß: Verwechslung des Tages

  • LG Berlin, 06.12.2012 - 27 O 396/11
  • AG Hamburg-Blankenese, 24.08.2011 - 531 C 110/11

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