Rechtsprechung
   BGH, 28.10.2010 - I ZR 60/09   

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https://dejure.org/2010,100
BGH, 28.10.2010 - I ZR 60/09 (https://dejure.org/2010,100)
BGH, Entscheidung vom 28.10.2010 - I ZR 60/09 (https://dejure.org/2010,100)
BGH, Entscheidung vom 28. Oktober 2010 - I ZR 60/09 (https://dejure.org/2010,100)
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Volltextveröffentlichungen (21)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Hartplatzhelden.de

    § 3 UWG, § 4 Nr 9 UWG
    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch eines Fußballverbandes: Ungenehmigte Veröffentlichung von Filmausschnitten aus Amateurfußballspielen auf einem Internetportal - Hartplatzhelden.de

  • Telemedicus

    Hartplatzhelden.de

  • Telemedicus

    Hartplatzhelden.de

  • IWW
  • JurPC

    Hartplatzhelden.de

  • aufrecht.de
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Geltung der unmittelbaren Übernahme des Leistungsergebnisses eines Dritten als Nachahmung i.S.d. § 4 Nr. 9 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG); Wahrung ausschließlicher Verwertungsrechte eines Verbandsligaspiele durchführenden Fußballverbandes bei ...

  • kanzlei.biz

    Hartplatzhelden triumphieren vor BGH

  • info-it-recht.de
  • rewis.io

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch eines Fußballverbandes: Ungenehmigte Veröffentlichung von Filmausschnitten aus Amateurfußballspielen auf einem Internetportal - Hartplatzhelden.de

  • ra.de
  • rewis.io

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch eines Fußballverbandes: Ungenehmigte Veröffentlichung von Filmausschnitten aus Amateurfußballspielen auf einem Internetportal - Hartplatzhelden.de

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823; BGB § 1004; UWG § 3; UWG § 4 Nr. 9
    Geltung der unmittelbaren Übernahme des Leistungsergebnisses eines Dritten als Nachahmung i.S.d. § 4 Nr. 9 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb ( UWG ); Wahrung ausschließlicher Verwertungsrechte eines Verbandsligaspiele durchführenden Fußballverbandes bei ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Hartplatzhelden.de

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wettbewerbsschutz für Amateurfußballer, hartplatzhelden.de

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (29)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Kein wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz für Amateurfußballspiele

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 4 Nr. 9 lit. b UWG
    Amateuraufnahmen von Fußballspielen, die nicht gegen das Hausrecht eines Stadionbetreibers verstoßen, dürfen online gestellt werden / hartplatzhelden.de

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Hartplatzhelden gewinnen Endspiel in Karlsruhe

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Hartplatzhelden

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Von Zuschauern aufgenommene kurze Filmausschnitte von Amateurfußballspielen dürfen im Internet veröffentlicht werden - Hartplatzhelden

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Zulässigkeit eines Internetportals, das Filmausschnitte von Amateurfußballspielen zeigt - Hartplatzhelden.de

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Amateurfußball darf im Internet gezeigt werden hartplatzhelden.de

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Kein wettbewerbsrechtlicher Nachahmungsschutz eines Fußballverbands gegen »Hartplatzhelden«

  • heise.de (Pressebericht, 28.10.2010)

    Hartplatzhelden: Siegtreffer in letzter Minute

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    1:0 für die Hartzplatzhelden

  • lto.de (Kurzinformation)

    Online-Nutzung privater Aufnahmen von Sportveranstaltungen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    BGH erlaubt Veröffentlichung von Videoaufnahmen von Amateurfußballspielen im Internet

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    "hartplatzhelden.de" darf kurze Fußball-Filmsequenzen online veröffentlichen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Kein Leistungsschutz für Amateurfußballspiele

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Fußball-Onlineportal "hartplatzhelden.de" darf Filmszenen von Amateurspielen zeigen

  • blog-it-recht.de (Pressemitteilung)

    Hartplatzhelden

  • loh.de (Kurzinformation)
  • medienrecht-blog.com (Kurzinformation)

    BGH begründet Hartplatzhelden-Entscheidung

  • rechtsportlich.net (Kurzinformation)

    Wem stehen die Bildrechte an Amateurfußballspielen zu?

  • ra-dr-graf.de (Kurzinformation)

    Hartplatzhelden - Filmmaterial von Amateurspielen darf im Internet öffentlich zugänglich gemacht werden

  • diekmann-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Kein wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz für Amateurfussballspiele (Hartplatzhelden)

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Kurze Filmausschnitte von Amateurfußballspielen genießen keinen wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz

  • it-recht-kanzlei.de (Pressemitteilung)

    Kein wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz: für Amateurfußballspiele

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fußball überall

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Online-Veröffentlichung von Amateurfussballspielen rechtmäßig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Fußball-Onlineportal "hartplatzhelden.de" darf Filmszenen von Amateurspielen zeigen

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Amateurfußball - Internetvideos: "Hartplatzhelden"

  • tagesspiegel.de (Pressemeldung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Bundesgerichtshof entscheidet über Hartplatzhelden

Besprechungen u.ä. (4)

  • Telemedicus (Kurzanmerkung)

    Hartplatzhelden gewinnen Finale vor dem BGH

  • Telemedicus (Entscheidungsbesprechung)

    Selbstverständlichkeiten im BGH-Hartplatzheldenurteil

  • cmshs-bloggt.de (Entscheidungsbesprechung)

    "Hartplatzhelden" feiern Sieg in der Nachspielzeit

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung)

    Hartplatzhelden siegen vor dem BGH // Online-Nutzung privater Aufnahmen von Sportveranstaltungen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 187, 255
  • NJW 2011, 1811
  • NJW 2011, 32
  • MDR 2011, 617
  • GRUR 2011, 436
  • MMR 2011, 379
  • K&R 2011, 339
  • ZUM 2011, 494
  • afp 2011, 253
  • SpuRt 2011, 158
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 24.05.1963 - Ib ZR 62/62

    Schutz eines gewerblichen Veranstalters gegen Tonbandaufnahmen

    Auszug aus BGH, 28.10.2010 - I ZR 60/09
    Soweit darin eine Ausnutzung der Leistungen der an der Durchführung des Fußballspiels Beteiligten liegt, erfolgt sie nicht durch eine (identische oder annähernde) Nachahmung dieser Leistungen oder eines Teils von ihnen, sondern allenfalls durch eine von der Nachahmung zu unterscheidende unmittelbare Übernahme des Leistungsergebnisses des Dritten (zu dieser Unterscheidung vgl. BGH, Urteil vom 31. Mai 1960 - I ZR 64/58, BGHZ 33, 20, 29 - Figaros Hochzeit; Beschluss vom 27. Februar 1962 - I ZR 118/60, BGHZ 37, 1, 20 - AKI; BGH, Urteil vom 24. Mai 1963 - I ZR 62/62, BGHZ 39, 352, 356 - Vortragsabend).

    Es ist nicht ersichtlich, dass durch das nachträgliche Einstellen von Filmaufzeichnungen auf dem Online-Portal der Beklagten die Durchführung der Fußballspiele im Verbandsgebiet des Klägers als solche in irgendeiner Weise beeinträchtigt würde und dass die Verwertungshandlungen der Beklagten insbesondere der Nachfrage nach den unter Mitwirkung des Klägers angebotenen Fußballveranstaltungen abträglich sein könnten (vgl. zu diesem Gesichtspunkt BGHZ 39, 352, 357 - Vortragsabend).

    Bei der vom Berufungsgericht in diesem Zusammenhang angeführten Senatsentscheidung "Vortragsabend" (BGHZ 39, 352) ging es um die wettbewerbsrechtliche Beurteilung der Tonbandaufnahme des Vortragsabends eines Kabarettisten, die von einer Rundfunkanstalt für eine Rundfunksendung angefertigt worden war.

    Der Senat hat darin eine nach § 1 UWG 1909 unlautere Wettbewerbsmaßnahme der zum Veranstalter des Vortragsabends in einem Wettbewerbsverhältnis stehenden Rundfunkanstalt gesehen, weil bereits die Festlegung der Veranstaltung auf einem Tonband die Gefahr begründet, dass die Leistung des Veranstalters zu Zwecken ausgewertet wird, die der Nachfrage nach den von ihm angebotenen Unterhaltungsdarbietungen in Form von Vortragsabenden abträglich sein könnten (BGHZ 39, 352, 356 f. - Vortragsabend).

  • BGH, 27.02.1962 - I ZR 118/60

    Großprojektion von Fernsehsendungen in Lichtspieltheatern

    Auszug aus BGH, 28.10.2010 - I ZR 60/09
    Soweit darin eine Ausnutzung der Leistungen der an der Durchführung des Fußballspiels Beteiligten liegt, erfolgt sie nicht durch eine (identische oder annähernde) Nachahmung dieser Leistungen oder eines Teils von ihnen, sondern allenfalls durch eine von der Nachahmung zu unterscheidende unmittelbare Übernahme des Leistungsergebnisses des Dritten (zu dieser Unterscheidung vgl. BGH, Urteil vom 31. Mai 1960 - I ZR 64/58, BGHZ 33, 20, 29 - Figaros Hochzeit; Beschluss vom 27. Februar 1962 - I ZR 118/60, BGHZ 37, 1, 20 - AKI; BGH, Urteil vom 24. Mai 1963 - I ZR 62/62, BGHZ 39, 352, 356 - Vortragsabend).

    Es ist weder wettbewerbsrechtlich noch zum Schutz des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb geboten, denjenigen, der eine Leistung erbringt, grundsätzlich auch an allen späteren Auswertungsarten seiner Leistung zu beteiligen (vgl. BGHZ 37, 1, 21 - AKI).

    Dazu kann zwar Anlass bestehen, wenn die betreffende Leistung Dritten ohne weiteres zugänglich ist und sich durch die diesen dadurch gegebene Möglichkeit der ungehinderten Ausbeutung die wirtschaftliche Position des Leistenden verschlechtert (vgl. BGHZ 37, 1, 21 - AKI).

  • BGH, 22.04.1958 - I ZR 67/57

    Programmhefte zu Berufsboxkämpfen

    Auszug aus BGH, 28.10.2010 - I ZR 60/09
    Das Angebot gewerblicher Leistungen, die auf Arbeitsergebnissen von Mitbewerbern aufbauen, ist, wie beispielsweise die Zulässigkeit des Vertriebs von Ersatzteilen und Zubehör zu den Waren eines anderen zeigt, grundsätzlich rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. bereits BGH, Urteil vom 22. April 1958 - I ZR 67/57, BGHZ 27, 264, 267 f. - Box-Programmheft).

    Sonstige besondere Umstände, die die Unlauterkeit eines Verhaltens wie des in Rede stehenden Angebots der Beklagten begründen können, wie etwa eine Irreführung der angesprochenen Verkehrskreise über die Herkunft dieses Leistungsangebots (vgl. BGHZ 27, 264, 268 f. - Box-Programmheft; BGH, Urteil vom 19. Dezember 1961 - I ZR 117/60, GRUR 1962, 254, 255 - Fußball-Programmheft), sind im vorliegenden Fall nicht festgestellt.

  • BGH, 31.05.1960 - I ZR 64/58

    Einwilligungsbedürfnis des Künstlers bei Tonbandaufnahmen einer Opernaufführung

    Auszug aus BGH, 28.10.2010 - I ZR 60/09
    Soweit darin eine Ausnutzung der Leistungen der an der Durchführung des Fußballspiels Beteiligten liegt, erfolgt sie nicht durch eine (identische oder annähernde) Nachahmung dieser Leistungen oder eines Teils von ihnen, sondern allenfalls durch eine von der Nachahmung zu unterscheidende unmittelbare Übernahme des Leistungsergebnisses des Dritten (zu dieser Unterscheidung vgl. BGH, Urteil vom 31. Mai 1960 - I ZR 64/58, BGHZ 33, 20, 29 - Figaros Hochzeit; Beschluss vom 27. Februar 1962 - I ZR 118/60, BGHZ 37, 1, 20 - AKI; BGH, Urteil vom 24. Mai 1963 - I ZR 62/62, BGHZ 39, 352, 356 - Vortragsabend).

    cc) Das Verhalten der Beklagten kann demnach auch nicht deshalb als unzulässig angesehen werden, weil sie sich damit Leistungen Dritter, die erfahrungsgemäß nur gegen eine angemessene Vergütung zur Verfügung gestellt werden, ohne Erlaubnis aneigneten und kostenlos zur Förderung des eigenen gewerblichen Gewinnstrebens ausnutzten (vgl. dazu BGHZ 33, 20, 28 - Figaros Hochzeit).

  • BGH, 14.03.1990 - KVR 4/88

    Sportübertragungen

    Auszug aus BGH, 28.10.2010 - I ZR 60/09
    aa) Nach der vom Berufungsgericht in diesem Zusammenhang angeführten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Vermarktung von Sportveranstaltungen durch die Einräumung der Befugnis zur Fernsehübertragung steht dem Veranstalter einer Sportveranstaltung anders als dem Veranstalter der Darbietung eines ausübenden Künstlers (§ 81 UrhG) kein verwandtes Schutzrecht zu (vgl. BGH, Beschluss vom 14. März 1990 - KVR 4/88, BGHZ 110, 371, 383 - Sportübertragungen).

    b) In der angeführten Entscheidung "Sportübertragungen" des Bundesgerichtshofs (BGHZ 110, 371, 383 f.; vgl. ferner BGH, Beschluss vom 11. Dezember 1997 - KVR 7/96, BGHZ 137, 297, 307 - Europapokalheimspiele) ist nicht näher ausgeführt, ob und in welchem Umfang dem Veranstalter eines Sportereignisses zum Schutz seiner wirtschaftlichen Interessen neben Ansprüchen aus seinem Hausrecht "je nach Fallgestaltung" wettbewerbsrechtliche Abwehransprüche zustehen.

  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 216/99

    Mitwohnzentrale.de

    Auszug aus BGH, 28.10.2010 - I ZR 60/09
    Die in dem Angebot der Beklagten liegende Ausnutzung (auch) der (Vor-)Leistungen des Klägers ist keine gezielte Behinderung im Sinne des § 4 Nr. 10 UWG; vielmehr stellt sie sich aus den oben (Rn. 19 ff.) angeführten Gründen lediglich als eine dem Wettbewerb eigene Beeinträchtigung der wettbewerblichen Entfaltungsmöglichkeiten des Klägers dar, die dieser als solche wie jeder Wettbewerber hinzunehmen hat (vgl. BGH, Urteil vom 17. Mai 2001 - I ZR 216/99, BGHZ 148, 1, 5 - Mitwohnzentrale.de; Urteil vom 11. Januar 2007 - I ZR 96/04, BGHZ 171, 73 Rn. 21 - Außendienstmitarbeiter).
  • BGH, 11.01.2007 - I ZR 96/04

    Außendienstmitarbeiter - Kein Wettbewerbsverstoß durch bloßes Ausnutzen des

    Auszug aus BGH, 28.10.2010 - I ZR 60/09
    Die in dem Angebot der Beklagten liegende Ausnutzung (auch) der (Vor-)Leistungen des Klägers ist keine gezielte Behinderung im Sinne des § 4 Nr. 10 UWG; vielmehr stellt sie sich aus den oben (Rn. 19 ff.) angeführten Gründen lediglich als eine dem Wettbewerb eigene Beeinträchtigung der wettbewerblichen Entfaltungsmöglichkeiten des Klägers dar, die dieser als solche wie jeder Wettbewerber hinzunehmen hat (vgl. BGH, Urteil vom 17. Mai 2001 - I ZR 216/99, BGHZ 148, 1, 5 - Mitwohnzentrale.de; Urteil vom 11. Januar 2007 - I ZR 96/04, BGHZ 171, 73 Rn. 21 - Außendienstmitarbeiter).
  • BGH, 19.12.1961 - I ZR 117/60

    Fußball-Programmheft

    Auszug aus BGH, 28.10.2010 - I ZR 60/09
    Sonstige besondere Umstände, die die Unlauterkeit eines Verhaltens wie des in Rede stehenden Angebots der Beklagten begründen können, wie etwa eine Irreführung der angesprochenen Verkehrskreise über die Herkunft dieses Leistungsangebots (vgl. BGHZ 27, 264, 268 f. - Box-Programmheft; BGH, Urteil vom 19. Dezember 1961 - I ZR 117/60, GRUR 1962, 254, 255 - Fußball-Programmheft), sind im vorliegenden Fall nicht festgestellt.
  • BGH, 02.12.2004 - I ZR 30/02

    Klemmbausteine III

    Auszug aus BGH, 28.10.2010 - I ZR 60/09
    Der unmittelbare Schutz des Leistungsergebnisses als solches ist - anders als die häufig gleichfalls als unmittelbare Leistungsübernahme bezeichnete identische Nachahmung fremder Leistungen - nicht Gegenstand des wettbewerbsrechtlichen Schutzes nach § 4 Nr. 9 UWG (vgl. BGH, Urteil vom 2. Dezember 2004 - I ZR 30/02, BGHZ 161, 204, 213 - Klemmbausteine III; Köhler in Köhler/Bornkamm aaO § 4 Rn. 9.4; Harte/Henning/Sambuc, UWG, 2. Aufl., § 4 Nr. 9 Rn. 11 ff.; Ohly in Piper/Ohly/Sosnitza aaO § 4 Rn. 9/3).
  • BGH, 15.04.2010 - I ZR 145/08

    Femur-Teil

    Auszug aus BGH, 28.10.2010 - I ZR 60/09
    Eine nach § 4 Nr. 9 Buchst. b Fall 1 UWG unlautere Rufausnutzung setzt voraus, dass die Vorstellung der Güte oder Qualität eines bestimmten Produkts auf ein anderes übertragen wird (vgl. BGH, Urteil vom 15. April 2010 - I ZR 145/08, GRUR 2010, 1125 Rn. 42 = WRP 2010, 1465 - Femur-Teil, mwN).
  • OLG Stuttgart, 19.03.2009 - 2 U 47/08

    Übertragungsrechte an Amateurfußballspielen - Hartplatzhelden.de

  • BGH, 11.12.1997 - KVR 7/96

    Europapokalheimspiel

  • BGH, 08.11.2005 - KZR 37/03

    Hörfunkrechte

  • BGH, 29.04.1970 - I ZR 30/68

    Ausstrahlung von Filmmaterial als Eingriff in den Gewerbebetrieb -

  • LG Stuttgart, 08.05.2008 - 41 O 3/08

    Übertragungsrechte an Amateurfußballspielen - Hartplatzhelden.de

  • BGH, 20.12.2018 - I ZR 104/17

    Zur Veröffentlichung von Fotografien gemeinfreier Kunstwerke

    Dem Hausrecht unterfällt danach auch die Gestattung, Hörfunk-, Film- oder Fotoaufnahmen in den Räumlichkeiten des Hausrechtsinhabers vorzunehmen (vgl. BGH, Urteil vom 8. November 2005 - KZR 37/03, BGHZ 165, 62, 69 f. [juris Rn. 24 f.] - Hörfunkrechte; Urteil vom 28. Oktober 2010 - I ZR 60/09, BGHZ 187, 255 Rn. 22 - Hartplatzhelden.de).
  • OVG Bremen, 21.02.2018 - 2 LC 139/17

    Gebührenbescheid über Polizeieinsatzkosten der Polizei Bremen vom 18.08.2015 -

    Auch der BGH geht für den Bereich der Vermarktung von Übertragungs- und Aufzeichnungsrechten für Fußballveranstaltungen im Profibereich davon aus, dass neben dem Heimverein auch der Dachverband als Mitveranstalter zu qualifizieren ist (BGH, Urteil vom 28.10.2010 - I ZR 60/09 -, BGHZ 187, 255 -268, juris Rn. 26 "Hartplatzhelden").
  • BGH, 19.11.2015 - I ZR 149/14

    Zum wettbewerbsrechtlichen Schutz einer Romanfigur

    Eigenständige Leistungen, die lediglich an das Erzeugnis anknüpfen, stellen keine Nachahmung des Erzeugnisses dar (vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 2010 - I ZR 60/09, BGHZ 187, 255 Rn. 16 - Hartplatzhelden.de).

    Er hat bislang offengelassen, ob ein unmittelbarer Leistungsschutz auf der Grundlage der Generalklausel des § 3 Abs. 1 UWG gewährt werden kann (vgl. BGHZ 187, 255 Rn. 19 - Hartplatzhelden.de).

    Eine allein der Klägerin als Rechteinhaber zugewiesene Verwertungsbefugnis würde die Wettbewerbsfreiheit und damit auch die Interessen der Allgemeinheit sowie die ebenfalls grundrechtlich geschützten Interessen der Beklagten (Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG) einschränken und kommt daher nur bei einem überwiegenden Interesse der Klägerin in Betracht (vgl. BGHZ 187, 255 Rn. 25 - Hartplatzhelden.de; Ohly in Ohly/Sosnitza aaO § 4 Rn. 9/79; Köhler in Köhler/Bornkamm aaO § 3 Rn. 90).

    Darüber hinausgehend ist es weder wettbewerbsrechtlich noch zum Schutz des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb geboten, denjenigen, der eine Leistung erbringt, grundsätzlich auch an allen späteren Auswertungsarten seiner Leistung zu beteiligen (BGHZ 187, 255 Rn. 28 - Hartplatzhelden.de; Ohly in Ohly/Sosnitza aaO § 4 Rn. 9/79).

    Das Angebot gewerblicher Leistungen, die auf Arbeitsergebnissen von Mitbewerbern aufbauen, ist vielmehr, wie beispielsweise die Zulässigkeit des Vertriebs von Ersatzteilen und Zubehör zu den Waren eines anderen zeigt, rechtlich grundsätzlich nicht zu beanstanden (BGHZ 187, 255 Rn. 28 - Hartplatzhelden.de).

  • BGH, 04.05.2016 - I ZR 58/14

    Segmentstruktur - Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz: Anforderungen an die

    Die Frage, ob auch nach der Reformierung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb ein unmittelbarer Leistungsschutz nach der Generalklausel des § 3 Abs. 1 UWG gewährt werden kann, hat der Senat bislang offengelassen (vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 2010 - I ZR 60/09, BGHZ 187, 255 Rn. 19 - Hartplatzhelden.de; BGH, GRUR 2016, 725 Rn. 24 f. - Pippi-Langstrumpf-Kostüm II).

    Ein die Wettbewerbsfreiheit und damit auch die Interessen der Allgemeinheit sowie die ebenfalls grundrechtlich geschützten Interessen der Beklagten (Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG) einschränkendes wettbewerbsrechtliches Leistungsschutzrecht gemäß § 3 Abs. 1 UWG kommt allenfalls bei einem überwiegenden Interesse der Klägerin in Betracht (vgl. BGHZ 187, 255 Rn. 25 - Hartplatzhelden.de; BGH, GRUR 2016, 725 Rn. 25 - Pippi-Langstrumpf-Kostüm II, mwN).

  • BGH, 02.12.2015 - I ZR 176/14

    Herrnhuter Stern - Wettbewerbsverstoß: Voraussetzung für die Entstehung

    Schutzgegenstand des wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutzes ist nicht ein bestimmtes Individualgut oder das Leistungsergebnis als solches, sondern die Abwehr von Verhaltensunrecht in Form der unlauteren Art und Weise, wie eine fremde Leistung zu Wettbewerbszwecken - etwa durch Herbeiführung einer vermeidbaren betrieblichen Herkunftstäuschung - nachgeahmt wird (vgl. BGH, Urteil vom 14. Januar 1999 - I ZR 203/96, GRUR 1999, 751, 754 = WRP 1999, 816 - Güllepumpen; Urteil vom 28. Oktober 2010 - I ZR 60/09, GRUR 2011, 436 Rn. 17 = WRP 2011, 561 - Hartplatzhelden.de).
  • BGH, 15.05.2014 - I ZR 131/13

    Olympia-Rabatt - Werbung mit olympischer Bezeichnung: Verfassungsmäßigkeit des

    Dazu ist es erforderlich, dass mit den Schutzgegenständen verbundene Güte- oder Wertvorstellungen auf die beworbenen Waren oder Dienstleistungen übertragen werden (vgl. BGH, Urteil vom 3. Februar 2005 - I ZR 159/02, GRUR 2005, 583, 584 = WRP 2005, 896 - Lila Postkarte; zu § 4 Nr. 9 Buchst. b UWG vgl. BGH, Urteil vom 22. Januar 2009 - I ZR 30/07, GRUR 2009, 500 Rn. 22 = WRP 2009, 435 - Beta Layout; Urteil vom 28. Oktober 2010 - I ZR 60/09, BGHZ 187, 255 Rn. 18 - Hartplatzhelden; Köhler in Köhler/Bornkamm, UWG, 32. Aufl., § 4 Rn. 9.53).
  • BGH, 16.11.2017 - I ZR 160/16

    Knochenzement II - Wettbewerbsverstoß: Erreichen einer in der Werbung

    aa) Bei der Prüfung der Unlauterkeit im Sinne der wettbewerbsrechtlichen Generalklausel des § 3 Abs. 1 UWG ist eine umfassende Bewertung der Interessen der durch das Wettbewerbsverhältnis betroffenen Marktteilnehmer vorzunehmen (vgl. BGH, GRUR 2009, 1080 Rn. 13 - Auskunft der IHK; BGH, Urteil vom 28. Oktober 2010 - I ZR 60/09, BGHZ 187, 255 Rn. 25 - Hartplatzhelden.de; BGH, GRUR 2013, 301 Rn. 26 - Solarinitiative; BGH, Urteil vom 19. November 2015 - I ZR 149/14, GRUR 2016, 725 Rn. 25 = WRP 2016, 850 - Pippi-Langstrumpf-Kostüm II; Urteil vom 4. Mai 2016 - I ZR 58/14, BGHZ 210, 144 Rn. 97 - Segmentstruktur).
  • KG, 14.09.2022 - 24 U 9/22

    Ziemiak-Interview

    Eine Nachahmung liegt hingegen nicht vor, wenn ein Originalprodukt ohne Zustimmung des Herstellers bloß vermarktet wird (Köhler, in: Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 38. Auflage 2022, § 4 Randnummer 3.38; MüKoUWG/Wiebe, 3. Auflage 2020, UWG § 4 Absatz 3 Randnummer 65; siehe auch BGH, Urteil vom 28. Oktober 2010 - I ZR 60/09, Randnummer 16 - Hartplatzhelden.de).

    Der unmittelbare Schutz des Leistungsergebnisses als solches ist - anders als die häufig gleichfalls als unmittelbare Leistungsübernahme bezeichnete identische Nachahmung fremder Leistungen - kein Gegenstand des wettbewerbsrechtlichen Schutzes nach § 4 Nummer 3 UWG (siehe auch BGH, Urteil vom 28. Oktober 2010 - I ZR 60/09, Randnummer 17 - Hartplatzhelden.de).

    cc) Soweit in der Einbettung eine Ausnutzung der Leistungen der Verfügungsklägerinnen liegt, erfolgt die Ausnutzung nicht durch eine (identische oder annähernde) Nachahmung dieser Leistungen oder eines Teils von ihnen, sondern durch eine von der Nachahmung zu unterscheidende unmittelbare Übernahme des Leistungsergebnisses (zu dieser Unterscheidung BGH, Urteil vom 28. Oktober 2010 - I ZR 60/09, Randnummer 17 - Hartplatzhelden.de).

    Der unmittelbare Schutz des Leistungsergebnisses als solches ist aber nicht Gegenstand des wettbewerbsrechtlichen Schutzes nach § 4 Nummer 3 UWG (BGH, Urteil vom 28. Oktober 2010 - I ZR 60/09, Randnummer 17 - Hartplatzhelden.de).

    Der Senat kann an dieser Stelle offenlassen, ob § 8 Absatz 1 Satz 1 UWG in Verbindung mit § 3 UWG neben § 4 Nummer 3 UWG anwendbar sind, wenn "Schutzlücken" vorliegen (siehe auch BGH, Urteil vom 28. Oktober 2010 - I ZR 60/09, Randnummer 19 - Hartplatzhelden.de).

  • BGH, 16.11.2017 - I ZR 161/16

    Knochenzement I - Wettbewerbsverstoß: Verbot der Fruchtziehung aus einer

    (1) Bei der Prüfung der Unlauterkeit im Sinne der wettbewerbsrechtlichen Generalklausel des § 3 Abs. 1 UWG ist eine umfassende Bewertung der Interessen der durch das Wettbewerbsverhältnis betroffenen Marktteilnehmer vorzunehmen (vgl. BGH, GRUR 2009, 1080 Rn. 13 - Auskunft der IHK; BGH, Urteil vom 28. Oktober 2010 - I ZR 60/09, BGHZ 187, 255 Rn. 25 - Hartplatzhelden.de; BGH, GRUR 2013, 301 Rn. 26 - Solarinitiative; BGH, Urteil vom 19. November 2015 - I ZR 149/14, GRUR 2016, 725 Rn. 25 = WRP 2016, 850 - Pippi-Langstrumpf-Kostüm II; Urteil vom 4. Mai 2016 - I ZR 58/14, BGHZ 210, 144 Rn. 97 - Segmentstruktur).
  • OLG München, 23.03.2017 - U 3702/16

    Kein Unterlassungsanspruch gegen Zugangsbeschränkungen bei der

    Eine solche Rechtsposition ist das Hausrecht, mit dessen Hilfe der Berechtigte Dritte von der unentgeltlichen Wahrnehmung des von ihm veranstalteten Spiels ausschließen und sich bei Sportereignissen somit die Verwertung der von ihm erbrachten Leistung sichern kann (vgl. BGH GRUR 2011, 436 Tz. 21 - Hartplatzhelden).
  • AG Ludwigsburg, 17.04.2015 - 10 C 133/15

    Allgemeine Geschäftsbedingungen einer Bausparkasse: Erhebung einer

  • OLG Düsseldorf, 24.07.2012 - 20 U 35/12

    Samsung Galaxy Tab 10.1N; Verletzung eines Gemeinschaftsgeschmackmusters

  • OLG München, 07.06.2018 - 29 U 2490/17

    Videoberichterstattung im Amateurfußball II

  • OLG Köln, 22.06.2011 - 6 U 46/11

    Cremetiegel bei QVC

  • LG Münster, 30.10.2019 - 21 O 76/17
  • LG Düsseldorf, 17.09.2019 - 14c O 225/17
  • LG München I, 11.06.2015 - 17 HKO 7308/15

    Einschränkung von Filmaufnahmen bei Amateurfußballspielen

  • OLG Köln, 28.06.2013 - 6 U 100/12

    Schadenersatzbegehren unter dem Aspekt der unbefugten Aneignung von Vorlagen und

  • LG Düsseldorf, 13.02.2014 - 14c O 112/13

    Nachschaffende Leistungsübernahme kein Wettbewerbsverstoß

  • LG München I, 21.07.2016 - 17 HKO 12936/15

    Zulässigkeit der Pflicht zur Akkreditierung für Filmaufnahmen im Amateurfußball

  • LG Kassel, 03.05.2021 - 10 O 1957/20
  • LG Stuttgart, 02.03.2021 - 17 O 333/18
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