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   BGH, 04.11.2010 - I ZR 118/09   

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https://dejure.org/2010,2588
BGH, 04.11.2010 - I ZR 118/09 (https://dejure.org/2010,2588)
BGH, Entscheidung vom 04.11.2010 - I ZR 118/09 (https://dejure.org/2010,2588)
BGH, Entscheidung vom 04. November 2010 - I ZR 118/09 (https://dejure.org/2010,2588)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Rechtsberatung durch Lebensmittelchemiker

    § 4 Nr 11 UWG, § 8 Abs 1 S 1 UWG, § 2 Abs 1 RDG, § 3 RDG, § 5 Abs 1 S 1 RDG
    Unerlaubte Rechtsberatung: Konkretisierung der Merkmale für eine zulässige Rechtsdienstleistung in einem Unterlassungsantrag; Rechtsbesorgung durch Prüfung der Verkehrsfähigkeit eines im Inland in den Verkehr gebrachten Produkts; Rechtsdienstleistungen im Zusammenhang ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verweis auf die Erlaubnistatbestände des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) bei einem verallgemeinernd abstrakt gefassten Unterlassungsantrag zur hinreichenden Konkretisierung von Merkmalen ; Rechtliche Prüfung als Voraussetzung für die Beurteilung der Verkehrsfähigkeit ...

  • online-und-recht.de

    Rechtsberatung durch Lebensmittelchemiker

  • rewis.io

    Unerlaubte Rechtsberatung: Konkretisierung der Merkmale für eine zulässige Rechtsdienstleistung in einem Unterlassungsantrag; Rechtsbesorgung durch Prüfung der Verkehrsfähigkeit eines im Inland in den Verkehr gebrachten Produkts; Rechtsdienstleistungen im Zusammenhang ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Unerlaubte Rechtsberatung: Konkretisierung der Merkmale für eine zulässige Rechtsdienstleistung in einem Unterlassungsantrag; Rechtsbesorgung durch Prüfung der Verkehrsfähigkeit eines im Inland in den Verkehr gebrachten Produkts; Rechtsdienstleistungen im Zusammenhang ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verweis auf die Erlaubnistatbestände des RDG bei einem verallgemeinernd abstrakt gefassten Unterlassungsantrag zur hinreichenden Konkretisierung von Merkmalen; Rechtliche Prüfung als Voraussetzung für die Beurteilung der Verkehrsfähigkeit eines in einem Mitgliedstaat der ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsberatung durch Lebensmittelchemiker

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Architekten - Wann dürfen Architekten Rechtsberatung erteilen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Rechtsberatung durch einen Lebensmittelchemiker und Konkretisierung des Unterlassungsantrags

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rechtsberatung durch Lebensmittelchemiker

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Rechtsdienstleistungsgesetz und die Fassung eines Unterlassungsantrag

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann dürfen Berufsfremde Rechtsberatung erteilen? (IBR 2011, 350)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2011, 680
  • GRUR 2011, 539
  • WM 2011, 1772
 
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Wird zitiert von ... (90)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 29.07.2009 - I ZR 166/06

    Finanz-Sanierung

    Auszug aus BGH, 04.11.2010 - I ZR 118/09
    Dementsprechend ist die Anwendung des § 4 Nr. 11 UWG auf berufsrechtliche Bestimmungen, die - wie die Regelung des § 3 RDG - das Marktverhalten in gemeinschaftsrechtskonformer Weise regeln, auch nach dem jetzt geltenden UWG zulässig (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juli 2009 - I ZR 166/06, GRUR 2009, 1077 Rn. 21 = WRP 2009, 1380 - Finanz-Sanierung).

    Diese stellt klar, dass Rechtsdienstleistungen angesichts des fortbestehenden Verbotscharakters des neuen Gesetzes, das gemäß seinem § 1 Abs. 1 Satz 2 dazu dient, die Rechtsuchenden, den Rechtsverkehr und die Rechtsordnung vor unqualifizierten Rechtsdienstleistungen zu schützen, nur aufgrund gesetzlicher Erlaubnis erbracht werden dürfen und im Übrigen verboten sind (vgl. BGH, GRUR 2009, 1077 Rn. 20 - Finanz-Sanierung).

  • BGH, 05.10.2010 - I ZR 46/09

    Verbotsantrag bei Telefonwerbung

    Auszug aus BGH, 04.11.2010 - I ZR 118/09
    a) Nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO darf ein Verbotsantrag nicht derart undeutlich gefasst sein, dass Gegenstand und Umfang der Entscheidungsbefugnis des Gerichts (§ 308 Abs. 1 ZPO) nicht erkennbar abgegrenzt sind, sich der Beklagte deshalb nicht erschöpfend verteidigen kann und letztlich die Entscheidung darüber, was dem Beklagten verboten ist, dem Vollstreckungsgericht überlassen bliebe (BGH, Urteil vom 16. November 2006 - I ZR 191/03, GRUR 2007, 607 Rn. 16 = WRP 2007, 775 - Telefonwerbung für "Individualverträge"; Urteil vom 5. Oktober 2010 - I ZR 46/09 Rn. 10 - Verbotsantrag bei Telefonwerbung).

    Allerdings kann nach der Senatsrechtsprechung eine auslegungsbedürftige Antragsformulierung hinzunehmen sein, wenn eine weitere Konkretisierung nicht möglich ist und die Antragsformulierung zur Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes im Hinblick auf eine bestimmte Geschäftspraxis erforderlich erscheint (vgl. BGH, Urteil vom 9. Juli 2009 - I ZR 13/07, GRUR 2009, 977 Rn. 22 = WRP 2009, 1076 - Brillenversorgung I; Urteil vom 5. Oktober 2010 - I ZR 46/09 Rn. 10 - Verbotsantrag bei Telefonwerbung).

  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 202/07

    Erinnerungswerbung im Internet

    Auszug aus BGH, 04.11.2010 - I ZR 118/09
    Davon ist im Regelfall auszugehen, wenn über die Bedeutung des an sich auslegungsbedürftigen Begriffs zwischen den Parteien kein Streit besteht und objektive Maßstäbe zur Abgrenzung vorliegen (vgl. BGH, Urteil vom 11. Mai 2000 - I ZR 28/98, BGHZ 144, 255, 263 - Abgasemissionen) oder wenn zum Verständnis des Begriffs auf die konkrete Verletzungshandlung und die gegebene Klagebegründung zurückgegriffen werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 4. September 2003 - I ZR 23/01, GRUR 2004, 151, 152 = WRP 2004, 227 - Farbmarkenverletzung I, insoweit nicht in BGHZ 156, 126; vgl. auch BGH, Urteil vom 29. April 2010 - I ZR 202/07, GRUR 2010, 749 Rn. 21 = WRP 2010, 1030 - Erinnerungswerbung im Internet).

    Dementsprechend müssen, wenn der Klageantrag nicht auf die konkrete Verletzungsform beschränkt wird, die Umstände, die nach Auffassung der Klägerin für die Erfüllung des Ausnahmetatbestands sprechen, so genau umschrieben werden, dass im Vollstreckungsverfahren erkennbar ist, welche konkreten Handlungen von dem Verbot ausgenommen sind (vgl. BGH, GRUR 2010, 749 Rn. 25 f. - Erinnerungswerbung im Internet).

  • BGH, 23.04.2009 - IX ZR 95/06

    Umfang der gerichtlichen Hinweispflichten zur Vermeidung von

    Auszug aus BGH, 04.11.2010 - I ZR 118/09
    Denn die bereits in erster Instanz erfolgreiche Klägerin hatte im Berufungsverfahren ohne richterlichen Hinweis keinen Anlass, den Verbotsantrag neu zu formulieren (vgl. BGH, Beschluss vom 23. April 2009 - IX ZR 95/06, NJW-RR 2010, 70 Rn. 6).
  • BGH, 03.05.2007 - I ZR 19/05

    Rechtsberatung durch Haftpflichtversicherer

    Auszug aus BGH, 04.11.2010 - I ZR 118/09
    d) Die Bestimmung des Art. 1 § 1 RBerG zählt zu den Vorschriften, die dazu bestimmt sind, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln (vgl. BGH, Urteil vom 3. Mai 2007 - I ZR 19/05, GRUR 2007, 978 Rn. 19 = WRP 2007, 1334 - Rechtsberatung durch Haftpflichtversicherer).
  • BGH, 11.05.2000 - I ZR 28/98

    Abgasemissionen

    Auszug aus BGH, 04.11.2010 - I ZR 118/09
    Davon ist im Regelfall auszugehen, wenn über die Bedeutung des an sich auslegungsbedürftigen Begriffs zwischen den Parteien kein Streit besteht und objektive Maßstäbe zur Abgrenzung vorliegen (vgl. BGH, Urteil vom 11. Mai 2000 - I ZR 28/98, BGHZ 144, 255, 263 - Abgasemissionen) oder wenn zum Verständnis des Begriffs auf die konkrete Verletzungshandlung und die gegebene Klagebegründung zurückgegriffen werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 4. September 2003 - I ZR 23/01, GRUR 2004, 151, 152 = WRP 2004, 227 - Farbmarkenverletzung I, insoweit nicht in BGHZ 156, 126; vgl. auch BGH, Urteil vom 29. April 2010 - I ZR 202/07, GRUR 2010, 749 Rn. 21 = WRP 2010, 1030 - Erinnerungswerbung im Internet).
  • BGH, 16.11.2006 - I ZR 191/03

    Telefonwerbung für "Individualverträge"

    Auszug aus BGH, 04.11.2010 - I ZR 118/09
    a) Nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO darf ein Verbotsantrag nicht derart undeutlich gefasst sein, dass Gegenstand und Umfang der Entscheidungsbefugnis des Gerichts (§ 308 Abs. 1 ZPO) nicht erkennbar abgegrenzt sind, sich der Beklagte deshalb nicht erschöpfend verteidigen kann und letztlich die Entscheidung darüber, was dem Beklagten verboten ist, dem Vollstreckungsgericht überlassen bliebe (BGH, Urteil vom 16. November 2006 - I ZR 191/03, GRUR 2007, 607 Rn. 16 = WRP 2007, 775 - Telefonwerbung für "Individualverträge"; Urteil vom 5. Oktober 2010 - I ZR 46/09 Rn. 10 - Verbotsantrag bei Telefonwerbung).
  • BGH, 09.07.2009 - I ZR 13/07

    Brillenversorgung

    Auszug aus BGH, 04.11.2010 - I ZR 118/09
    Allerdings kann nach der Senatsrechtsprechung eine auslegungsbedürftige Antragsformulierung hinzunehmen sein, wenn eine weitere Konkretisierung nicht möglich ist und die Antragsformulierung zur Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes im Hinblick auf eine bestimmte Geschäftspraxis erforderlich erscheint (vgl. BGH, Urteil vom 9. Juli 2009 - I ZR 13/07, GRUR 2009, 977 Rn. 22 = WRP 2009, 1076 - Brillenversorgung I; Urteil vom 5. Oktober 2010 - I ZR 46/09 Rn. 10 - Verbotsantrag bei Telefonwerbung).
  • BGH, 04.10.2007 - I ZR 143/04

    "Versandkosten"; Anforderungen an die Bestimmtheit eines Unterlassungsantrages im

    Auszug aus BGH, 04.11.2010 - I ZR 118/09
    Der Grundsatz des Vertrauensschutzes und der Anspruch der Parteien auf ein faires Gerichtsverfahren gebieten es in einem solchen Fall, von einer Abweisung der Klage als unzulässig abzusehen und der Klägerin im wiedereröffneten Berufungsverfahren Gelegenheit zu geben, den aufgetretenen Bedenken durch eine angepasste Antragsfassung zu begegnen (BGH, Urteil vom 4. Oktober 2007 - I ZR 143/04, GRUR 2008, 84 Rn. 23 = WRP 2008, 98 - Versandkosten).
  • BGH, 22.11.2007 - I ZR 12/05

    Planfreigabesystem

    Auszug aus BGH, 04.11.2010 - I ZR 118/09
    Die Verwendung auslegungsbedürftiger Begriffe im Klageantrag zur Bezeichnung der zu untersagenden Handlung ist allerdings hinnehmbar oder im Interesse einer sachgerechten Verurteilung zweckmäßig oder sogar geboten, wenn über den Sinngehalt der verwendeten Begriffe kein Zweifel besteht, so dass die Reichweite von Antrag und Urteil feststeht (vgl. BGH, Urteil vom 22. November 2007 - I ZR 12/05, GRUR 2008, 357 Rn. 22 = WRP 2008, 499 - Planfreigabesystem).
  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 23/08

    Costa del Sol

  • BGH, 04.09.2003 - I ZR 23/01

    Farbmarkenverletzung I

  • BGH, 13.03.2018 - VI ZR 143/17

    Kein Anspruch auf weibliche Personenbezeichnungen in Vordrucken und Formularen

    Davon ist im Regelfall auszugehen, wenn über die Bedeutung des an sich auslegungsbedürftigen Begriffs zwischen den Parteien kein Streit besteht und objektive Maßstäbe zur Abgrenzung vorliegen oder wenn zum Verständnis des Begriffs auf die konkrete Verletzungshandlung und die gegebene Klagebegründung zurückgegriffen werden kann (BGH, Urteile vom 26. Juni 2013 - IV ZR 39/10, VersR 2013, 1381 Rn. 20; vom 4. November 2010 - I ZR 118/09, WM 2011, 1772 Rn. 13; vom 22. November 2007 - I ZR 12/05, MDR 2008, 525, 526).
  • BGH, 14.01.2016 - I ZR 107/14

    Schadensregulierung durch Versicherungsmakler - Wettbewerbsverstoß:

    Die Bestimmung ist eine Marktverhaltensregelung im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG aF und § 3a UWG, die mit der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken vereinbar ist (vgl. BGH, Urteil vom 4. November 2010 - I ZR 118/09, GRUR 2011, 539 Rn. 23, 25 = WRP 2011, 742 - Rechtsberatung durch Lebensmittelchemiker).

    aa) Der Bundesgerichtshof hat über die Frage, welche Anforderungen an die rechtliche Prüfung im Sinne von § 2 Abs. 1 RDG zu stellen sind, bislang nicht abschließend entschieden (BGH, GRUR 2011, 539 Rn. 28 - Rechtsberatung durch Lebensmittelchemiker).

  • BGH, 09.09.2021 - I ZR 113/20

    Vertragsdokumentengenerator - Zulässigkeit eines digitalen

    Der Gebrauch auslegungsbedürftiger Begriffe im Klageantrag zur Bezeichnung der zu untersagenden Handlung genügt, wenn über ihren Sinngehalt zwischen den Parteien kein Streit besteht und objektive Maßstäbe zur Abgrenzung vorliegen, oder wenn der Kläger den auslegungsbedürftigen Begriff hinreichend konkret umschreibt und gegebenenfalls mit Beispielen unterlegt oder sein Begehren an der konkreten Verletzungshandlung ausrichtet (BGH, Urteil vom 4. November 2010 - I ZR 118/09, GRUR 2011, 539 Rn. 13 = WRP 2011, 742 - Rechtsberatung durch Lebensmittelchemiker; Urteil vom 23. September 2015 - I ZR 78/14, GRUR 2015, 1201 Rn. 42 = WRP 2015, 1487 - Sparkassen-Rot/Santander-Rot; Urteil vom 6. Oktober 2016 - I ZR 25/15, GRUR 2017, 266 Rn. 29 = WRP 2017, 320 - World of Warcraft I).

    Dementsprechend ist die Anwendung des § 3a UWG auf berufsrechtliche Bestimmungen zulässig, die - wie die Vorschrift des § 3 RDG - das Marktverhalten in unionsrechtskonformer Weise regeln (BGH, GRUR 2011, 539 Rn. 23 - Rechtsberatung durch Lebensmittelchemiker; GRUR 2016, 1189 Rn. 17 - Rechtsberatung durch Entwicklungsingenieur; GRUR 2021, 758 Rn. 30 - Rechtsberatung durch Architektin).

    Die Bestimmung des § 3 RDG ist eine Marktverhaltensregelung im Sinne des § 3a UWG (BGH, GRUR 2011, 539 Rn. 25 - Rechtsberatung durch Lebensmittelchemiker; BGH, Urteil vom 14. Januar 2016 - I ZR 107/14, GRUR 2016, 820 Rn. 12 = WRP 2016, 861 - Schadensregulierung durch Versicherungsmakler; BGH, GRUR 2016, 1189 Rn. 18 - Rechtsberatung durch Entwicklungsingenieur; GRUR 2021, 758 Rn. 28 - Rechtsberatung durch Architektin).

    Durch das Tatbestandsmerkmal der konkreten Angelegenheit sollen Konstellationen ausgeschieden werden, in denen nur ein fiktiver oder abstrakter Fall zu beurteilen ist (BGH, GRUR 2011, 539 Rn. 30 - Rechtsberatung durch Lebensmittelchemiker).

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