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   BGH, 24.02.2011 - X ZR 121/09   

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https://dejure.org/2011,2185
BGH, 24.02.2011 - X ZR 121/09 (https://dejure.org/2011,2185)
BGH, Entscheidung vom 24.02.2011 - X ZR 121/09 (https://dejure.org/2011,2185)
BGH, Entscheidung vom 24. Februar 2011 - X ZR 121/09 (https://dejure.org/2011,2185)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Webseitenanzeige

    § 1 Abs 1 PatG, § 1 Abs 3 Nr 3 PatG, § 1 Abs 4 PatG
    Patentnichtigkeitsverfahren: Voraussetzungen für den Patentschutz einer Erfindung im Bezug zu Geräten und Verfahren der elektronischen Datenverarbeitung - Webseitenanzeige

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bei Erfindungen mit Bezug zu Geräten und Verfahren der elektronischen Datenverarbeitung bedarf es der Klärung der Frage des Liegens des Gegenstandes mit einem Teilaspekt auf technischem Gebiet; Prüfung des Gegenstands ist ein Programm für Datenverarbeitungsanlagen und ...

  • rewis.io

    Patentnichtigkeitsverfahren: Voraussetzungen für den Patentschutz einer Erfindung im Bezug zu Geräten und Verfahren der elektronischen Datenverarbeitung - Webseitenanzeige

  • ra.de
  • rewis.io

    Patentnichtigkeitsverfahren: Voraussetzungen für den Patentschutz einer Erfindung im Bezug zu Geräten und Verfahren der elektronischen Datenverarbeitung - Webseitenanzeige

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an Klärung des Gegenstandes der Erfindung im Falle von bei Erfindungen mit Bezug zu Geräten und Verfahren (Programmen) der elektronischen Datenverarbeitung; Aufweisen der Technizität bei Verfahren zur datenverarbeitungsmäßigen Abarbeitung von ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Patentrecht - Patentnichtigkeitssache; EDV-Programm

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    BGH äußert sich zur Patentierbarkeit von Software - technische Mittel zur Lösung technischer Probleme erforderlich

  • heise.de (Pressebericht, 28.07.2011)

    Bundesgerichtshof festigt Rechtsprechung zu Softwarepatenten

  • blog-it-recht.de (Kurzinformation)

    Zur Patentierbarkeit von computerimplementierten Erfindungen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2011, 15
  • GRUR 2011, 610
  • MMR 2011, 540
  • K&R 2011, 598
 
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Wird zitiert von ... (133)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 22.04.2010 - Xa ZB 20/08

    Dynamische Dokumentengenerierung

    Auszug aus BGH, 24.02.2011 - X ZR 121/09
    Ist das zu bejahen, ist auf der Grundlage der Regelung in § 1 Abs. 3 Nr. 3 PatG weiter zu prüfen, ob er Anweisungen enthält, die der Lösung eines konkreten technischen Problems mit technischen Mitteln dienen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Januar 2009 - X ZB 22/07, GRUR 2009, 479 Rn. 8, 11 - Steuerungseinrichtung für Untersuchungsmodalitäten; Beschluss vom 22. April 2010 - Xa ZB 20/08, BGHZ 185, 214 = GRUR 2010, 613 Rn. 11 ff., 22 - dynamische Dokumentengenerierung).

    Es genügt auch bei einem Verfahrensanspruch für die Erfüllung des Technizitätserfordernisses, wenn die Erfindung eine bestimmte Nutzung der Komponenten einer Datenverarbeitungsanlage lehrt und damit eine Anweisung zum technischen Handeln gibt (BGHZ 185, 214 Rn. 20 mwN - dynamische Dokumentengenerierung).

    Da das Gesetz Programme für Datenverarbeitungsanlagen als solche vom Patentschutz ausschließt, muss die beanspruchte Lehre vielmehr über die für die Patentfähigkeit unabdingbare Technizität hinaus Anweisungen enthalten, die der Lösung eines konkreten technischen Problems mit technischen Mitteln dienen (st. Rspr., vgl. BGH, Beschluss vom 20. Januar 2009 - X ZB 22/07, GRUR 2009, 479 Rn. 11 - Steuerungseinrichtung für Untersuchungsmodalitäten; BGHZ 185, 214 Rn. 22 - dynamische Dokumentengenerierung).

    cc) Von einem zur Lösung eines technischen Problems eingesetzten technischen Mittel kann ferner dann gesprochen werden, wenn der Ablauf eines zur Problemlösung eingesetzten Datenverarbeitungsprogramms durch technische Gegebenheiten außerhalb der Datenverarbeitungsanlage bestimmt wird oder wenn die Lösung gerade darin besteht, ein Datenverarbeitungsprogramm so auszugestalten, dass es auf die technischen Gegebenheiten der Datenverarbeitungsanlage Rücksicht nimmt (BGHZ 185, 214 Rn. 27 - dynamische Dokumentengenerierung).

  • BGH, 20.01.2009 - X ZB 22/07

    Steuerungseinrichtung für Untersuchungsmodalitäten

    Auszug aus BGH, 24.02.2011 - X ZR 121/09
    Ist das zu bejahen, ist auf der Grundlage der Regelung in § 1 Abs. 3 Nr. 3 PatG weiter zu prüfen, ob er Anweisungen enthält, die der Lösung eines konkreten technischen Problems mit technischen Mitteln dienen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Januar 2009 - X ZB 22/07, GRUR 2009, 479 Rn. 8, 11 - Steuerungseinrichtung für Untersuchungsmodalitäten; Beschluss vom 22. April 2010 - Xa ZB 20/08, BGHZ 185, 214 = GRUR 2010, 613 Rn. 11 ff., 22 - dynamische Dokumentengenerierung).

    Dabei handelt es sich um typische Schritte der Verarbeitung, Speicherung und Übermittlung von Daten mittels technischer Geräte (vgl. auch BGH, GRUR 2009, 479 Rn. 8 - Steuerungseinrichtung für Untersuchungsmodalitäten).

    Da das Gesetz Programme für Datenverarbeitungsanlagen als solche vom Patentschutz ausschließt, muss die beanspruchte Lehre vielmehr über die für die Patentfähigkeit unabdingbare Technizität hinaus Anweisungen enthalten, die der Lösung eines konkreten technischen Problems mit technischen Mitteln dienen (st. Rspr., vgl. BGH, Beschluss vom 20. Januar 2009 - X ZB 22/07, GRUR 2009, 479 Rn. 11 - Steuerungseinrichtung für Untersuchungsmodalitäten; BGHZ 185, 214 Rn. 22 - dynamische Dokumentengenerierung).

  • BGH, 19.10.2004 - X ZB 33/03

    Anbieten interaktiver Hilfe

    Auszug aus BGH, 24.02.2011 - X ZR 121/09
    b) Auch ein auf dem Gebiet der Technik eingesetztes Verfahren ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht schon deswegen dem Patentschutz zugänglich, weil es zur Herbeiführung des angestrebten Erfolgs auch den Einsatz eines Programms zur Steuerung einer Datenverarbeitungsanlage vorsieht (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Oktober 2004 - X ZB 33/03, GRUR 2005, 141 - Anbieten interaktiver Hilfe; vom 24. Mai 2004 - X ZB 20/03, BGHZ 159, 197 = GRUR 2004, 667 - elektronischer Zahlungsverkehr).

    Die in der Patentschrift angegebene Aufgabe fungiert lediglich als Hilfsmittel bei der Ermittlung des objektiven technischen Problems (vgl. BGH, Urteil vom 4. Februar 2010 - Xa ZR 36/08, GRUR 2010, 602 Rn. 27 - Gelenkanordnung; BGH, GRUR 2005, 141 Rn. 28 - Anbieten interaktiver Hilfe; st. Rspr.).

  • BGH, 26.10.2010 - X ZR 47/07

    Wiedergabe topografischer Informationen

    Auszug aus BGH, 24.02.2011 - X ZR 121/09
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist bei Erfindungen mit Bezug zu Geräten und Verfahren (Programmen) der elektronischen Datenverarbeitung zunächst zu klären, ob der Gegenstand der Erfindung auf technischem Gebiet liegt (§ 1 Abs. 1 PatG), wofür ausreicht, dass ein Teilaspekt der geschützten Lehre ein technisches Problem bewältigt (BGH, Urteil vom 26. Oktober 2010 - X ZR 47/07, GRUR 2011, 125 Rn. 31 - Wiedergabe topografischer Informationen).
  • BGH, 22.12.2009 - X ZR 56/08

    Kettenradanordnung II

    Auszug aus BGH, 24.02.2011 - X ZR 121/09
    Aufgabe des gerichtlich gegebenenfalls zurate zu ziehenden Sachverständigen ist, wie der Bundesgerichtshof vielfach ausgesprochen hat, dem Gericht erforderlichenfalls die für das Verständnis der unter Schutz gestellten Lehre benötigte Kenntnis der technischen Zusammenhänge zu erläutern und den erforderlichen Einblick in die Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen der jeweils typischen, im Durchschnitt der beteiligten Kreise angesiedelten Vertreter der einschlägigen Fachwelt einschließlich ihrer methodischen Herangehensweise zu vermitteln (vgl. BGH, Urteil vom 22. Dezember 2009 - X ZR 56/08 BGHZ 184, 49 = GRUR 2010, 314 Rn. 21 mwN - Kettenradanordnung II).
  • BGH, 04.02.2010 - Xa ZR 36/08

    Gelenkanordnung

    Auszug aus BGH, 24.02.2011 - X ZR 121/09
    Die in der Patentschrift angegebene Aufgabe fungiert lediglich als Hilfsmittel bei der Ermittlung des objektiven technischen Problems (vgl. BGH, Urteil vom 4. Februar 2010 - Xa ZR 36/08, GRUR 2010, 602 Rn. 27 - Gelenkanordnung; BGH, GRUR 2005, 141 Rn. 28 - Anbieten interaktiver Hilfe; st. Rspr.).
  • BGH, 24.05.2004 - X ZB 20/03

    elektronischer Zahlungsverkehr

    Auszug aus BGH, 24.02.2011 - X ZR 121/09
    b) Auch ein auf dem Gebiet der Technik eingesetztes Verfahren ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht schon deswegen dem Patentschutz zugänglich, weil es zur Herbeiführung des angestrebten Erfolgs auch den Einsatz eines Programms zur Steuerung einer Datenverarbeitungsanlage vorsieht (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Oktober 2004 - X ZB 33/03, GRUR 2005, 141 - Anbieten interaktiver Hilfe; vom 24. Mai 2004 - X ZB 20/03, BGHZ 159, 197 = GRUR 2004, 667 - elektronischer Zahlungsverkehr).
  • BGH, 30.06.2015 - X ZB 1/15

    Flugzeugzustand - Patentfähigkeit eines Verfahrens zur Zustandsermittlung eines

    a) Eine Erfindung auf einem Gebiet der Technik im Sinne von § 1 Abs. 1 PatG liegt nach der Rechtsprechung des Senats jedenfalls dann vor, wenn die beanspruchte Lehre den Einsatz technischer Geräte umfasst (BGH, Urteil vom 24. Februar 2011 - X ZR 121/09, GRUR 2011, 610 Rn. 16 - Webseitenanzeige).
  • BGH, 26.02.2015 - X ZR 37/13

    Patentnichtigkeitsverfahren für ein Europäisches Patent: Patentfähigkeit von

    Dass die technischen Komponenten, mit denen die von der verschluckbaren Kapsel erfassten Bilder empfangen und verarbeitet werden, in Patentanspruch 1 nicht genannt sind, ist unschädlich, weil für den vom Patentgericht zutreffend bestimmten Fachmann offenkundig ist, dass das Verfahren den Einsatz entsprechender Komponenten bedingt (vgl. BGH, Urteil vom 24. Februar 2011 - X ZR 121/09, GRUR 2011, 610 Rn. 16 - Webseitenanzeige).
  • BGH, 01.03.2011 - X ZR 72/08

    Kosmetisches Sonnenschutzmittel III

    Denn auch eine in der Patentschrift angegebene Aufgabe stellt lediglich ein Hilfsmittel bei der Ermittlung des objektiven technischen Problems dar (vgl. Senatsurteil vom 12. Februar 2003 - X ZR 200/99, GRUR 2003, 693, 695 - Hochdruckreiniger; vom 4. Februar 2010 - Xa ZR 36/08, GRUR 2010, 602 - Gelenkanordnung; vom 15. April 2010 - Xa ZR 28/08, GRUR 2010, 607 - Fettsäurezusammensetzung; vom 24. Februar 2011 - X ZR 121/09 - Wiederfinden einer Informationsseite; Senatsbeschluss vom 19. Oktober 2004 - X ZB 33/03, GRUR 2005, 141, 142 - Anbieten interaktiver Hilfe; st. Rspr.).
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