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   BGH, 13.01.2011 - I ZR 125/07   

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https://dejure.org/2011,317
BGH, 13.01.2011 - I ZR 125/07 (https://dejure.org/2011,317)
BGH, Entscheidung vom 13.01.2011 - I ZR 125/07 (https://dejure.org/2011,317)
BGH, Entscheidung vom 13. Januar 2011 - I ZR 125/07 (https://dejure.org/2011,317)
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Volltextveröffentlichungen (28)

  • lexetius.com

    Bananabay II

    MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 1; MarkenRL Art. 5 Abs. 1 Buchst. a; UWG § 4 Nr. 9 Buchst. b und 10, § 5 Abs. 2

  • markenmagazin:recht

    Bananabay II - Marke als Schlüsselwort (Keyword) für Google Adwords-Anzeige

  • damm-legal.de

    § 14 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG; §§ 3; 4 Nr. 9 lit. b, 4 Nr. 10; 5 Abs. 2 UWG
    Onlinehändler darf für seine AdWords-Anzeige bei Google fremde Markennamen als "Köder” (keywords) buchen, wenn die Anzeige selbst keine Hinweise auf den Markeninhaber oder dessen Produkte enthält

  • openjur.de

    § 14 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG; §§ 4 Nr. 10, 4 Nr. 9, 5 Abs. 2 UWG; Art. 5 Abs. 1 MarkenRL
    Zur markenmäßigen Benutzen einer fremden Marke durch Verwendung als Keyword für AdWord-Werbung

  • bundesgerichtshof.de PDF

    Bananabay II

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 14 Abs 2 Nr 1 MarkenG, Art 5 Abs 1 S 2 Buchst a EWGRL 104/89, § 4 Nr 9 Buchst b UWG, § 4 Nr 10 UWG, § 5 Abs 2 UWG
    Markenschutz: Adwords-Werbung mit einer fremden Marke als Schlüsselwort in einer Suchmaschine - Bananabay II

  • Telemedicus

    Bananabay II

  • Telemedicus

    Bananabay II

  • webshoprecht.de

    Zur Verwendung fremder Marken als Keywords in der Google-Adwords-Werbung - Bananabay II

  • IWW
  • JurPC

    Bananabay II

  • aufrecht.de

    Markenname als Keyword in Google-AdWord-Anzeigen - Bananabay II

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Klarstellendes zu Adwords

  • Wolters Kluwer

    Unter bestimmten Voraussetzungen liegt keine markenmäßige Benutzung bei Verwendung einer fremden Marke als Schlüsselwort im Zusammenhang mit Adwords-Anzeigen in einer Internetsuchmaschine vor; Vorliegen einer markenmäßigen Benutzung im Falle der Verwendung einer fremden ...

  • kanzlei.biz

    Markennamen als Keywords in Google AdWords

  • suchmaschinen-und-recht.de

    Fremde Markennamen als Keywords in AdWords-Werbung dürfen benutzt werden

  • Betriebs-Berater

    Verwendung von fremden Markennamen als Keywords für Adwords-anzeigen zulässig - Bananabay II

  • info-it-recht.de

    Gibt ein Dritter ein mit einer Marke identisches Zeichen ohne Zustimmung des Markeninhabers einem Suchmaschinenbetreiber gegenüber als Schlüsselwort an, damit bei Eingabe des mit der Marke identischen Zeichens als Suchwort in die Suchmaschine ein absatzfördernder ...

  • online-und-recht.de

    Bananabay II

  • rewis.io

    Markenschutz: Adwords-Werbung mit einer fremden Marke als Schlüsselwort in einer Suchmaschine - Bananabay II

  • ra.de
  • rewis.io

    Markenschutz: Adwords-Werbung mit einer fremden Marke als Schlüsselwort in einer Suchmaschine - Bananabay II

  • gaius.legal

    Klarstellendes zu Adwords

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2; MarkenG § 14 Abs. 6
    Vorliegen einer markenmäßigen Benutzung im Falle der Verwendung einer fremden Marke als Schlüsselwort im Zusammenhang mit Adwords-Anzeigen in einer Internetsuchmaschine; Folgen des Fehlens des Markenzeichens und eines sonstigen Hinweises auf den Markeninhaber oder auf ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bananabay II

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nutzung eines Markenzeichens für Internetwerbung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (22)

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Bananabay II

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Fremde Marke als Schlüsselwort bei Google AdWords-Anzeige unter bestimmten Voraussetzungen zulässig

  • heise.de (Pressebericht, 25.07.2011)

    Nutzung fremder Marken im Rahmen von Adword-Werbung ist zulässig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bananabay - AdWords-Werbung mit fremden Marken

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Zur Verwendung eines Markennamens als Schlüsselwort für eine Adwords-Werbeanzeige

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Verwendung eines Markennamens als Schlüsselwort für eine Adwords-Werbeanzeige

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    Bananabay II

  • raschlegal.de (Kurzinformation)

    Zulässige Nutzung von fremden Marken für Adwords-Werbung

  • angster.net (Kurzinformation)

    Neues zur Verwendung eines Markennamens als Schlüsselwort für eine Adwords-Werbeanzeige

  • wettbewerbszentrale.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Keyword-Advertising: BGH bestätigt und präzisiert seine bisherige Rechtsprechung

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Markenrecht und E-Commerce - Nutzung von Marken in Werbeanzeigen in Suchmaschinen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Keine Markenverletzung durch Adword-Werbung

  • new-media-law.net (Kurzinformation)

    Bananabay II

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Adwords-Werbung mit fremden Marken als Keywords unter bestimmten Voraussetzungen zulässig

  • aid24.de (Kurzinformation)

    Zu einer Abmahnung bzw. Klage wegen angeblicher Markenrechtsverletzung bei einer Google-Adwordskampagne

  • aid24.de (Kurzinformation)

    Abmahnung oder Klage wegen Namens- oder Markenrechtsverletzung durch Metatagsverwendung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Markenverletzung durch internationale Adword-Anzeigen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Markenname bananabay als Keyword/Schlüsselwort für eine google Adwords-Werbeanzeige

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Buchung von fremden Marken als Keyword bei einer Adword-Kampagne

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Google-"AdWords": Unternehmen dürfen mit fremden Marken werben - BGH verneint Unterlassungsanspruch des Markeninhabers

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    BGH erleichtert Werbung bei Google mit Marken der Konkurrenz // Firmen dürfen fremden Marken als Stichworte nutzen

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Keine Markenverletzung durch Schalten von fremden Markennamen als Keywords in Adwords-Werbung Bananabay II

Besprechungen u.ä. (6)

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung)

    AdWord-Advertising

  • dr-bahr.com (Kurzanmerkung)

    Fremde Markennamen als Keywords in AdWords-Werbung ab sofort erlaubt

  • medienrecht-blog.com (Entscheidungsbesprechung)

    Alles Banana(bay)

  • cms-hs.net (Entscheidungsbesprechung)

    Bananabay II: Keyword-Advertising mit fremden Marken in der Regel zulässig

  • shopbetreiber-blog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Die Verwendung Marken Dritter als Keyword ist zulässig

  • anwalt24.de (Entscheidungsbesprechung)

    Adwords-Werbung mit fremden Marken als Keywords unter bestimmten Voraussetzungen zulässig

Sonstiges

  • 123recht.net (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Die Euroweb Internet GmbH lässt einen Rechtsanwalt wegen Google Adwords Werbung abmahnen! // Euroweb Internet GmbH und die Rechtsanwälte von Berger LAW, ein Artikel in eigener Sache

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 3032
  • MDR 2011, 998
  • GRUR 2011, 828
  • GRUR Int. 2011, 868
  • MMR 2011, 590
  • BB 2011, 1857
  • K&R 2011, 578
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (20)

  • EuGH, 23.03.2010 - C-236/08

    Google-Adwords-System verstößt nicht gegen das Markenrecht

    Auszug aus BGH, 13.01.2011 - I ZR 125/07
    Darin liegt eine Benutzung für Waren oder Dienstleistungen (EuGH, Urteil vom 23. März 2010 - C-236/08 bis C-238/08, GRUR 2010, 445 Rn. 71 - Google France).

    Der Inhaber einer Marke kann der Benutzung eines mit der Marke identischen Zeichens nicht widersprechen, wenn diese Benutzung keine der Funktionen der Marke beeinträchtigen kann (EuGH, GRUR 2009, 756 Rn. 60 - L'Oréal/Bellure; GRUR 2010, 445 Rn. 76 - Google France).

    Die herkunftshinweisende Funktion der Marke ist beeinträchtigt, wenn aus der Anzeige für einen normal informierten und angemessen aufmerksamen Internetnutzer nicht oder nur schwer zu erkennen ist, ob die dort beworbenen Waren oder Dienstleistungen vom Inhaber der Marke oder von einem mit ihm wirtschaftlich verbundenen Unternehmen oder aber von einem Dritten stammen (EuGH, GRUR 2010, 445 Rn. 83 f. - Google France; GRUR 2010, 641 Rn. 24 - Eis.de).

    Dasselbe gilt, wenn die Anzeige das Bestehen einer wirtschaftlichen Verbindung zwar nicht suggeriert, hinsichtlich der Herkunft der fraglichen Ware oder Dienstleistung aber so vage gehalten ist, dass ein normal informierter und angemessen aufmerksamer Internetnutzer auf der Grundlage des Werbelinks und der dazu gehörigen Werbebotschaft nicht erkennen kann, ob der Werbende im Verhältnis zum Markeninhaber Dritter oder doch mit diesem wirtschaftlich verbunden ist (EuGH, GRUR 2010, 641 Rn. 26 f. - Eis.de; EuGH, GRUR 2010, 445 Rn. 89 f. - Google France).

    Ob nach diesen Grundsätzen eine Beeinträchtigung der herkunftshinweisenden Funktion vorliegt oder vorliegen kann, ist Sache der Würdigung durch das nationale Gericht (EuGH, GRUR 2010, 445 Rn. 88 - Google France; GRUR 2010, 641 Rn. 25 - Eis.de).

    Soweit das Berufungsgericht als gerichtsbekannt festgestellt hat, dass der Werbende nicht selten mit dem Markeninhaber identisch sei, weil dieser mit der Schaltung einer Anzeige sicherstellen wolle, im Anzeigenteil einen vorrangigen Platz zu erhalten (vgl. dazu auch EuGH, GRUR 2010, 445 Rn. 94 - Google France), ergibt sich daraus zugleich, dass der Teil des Verkehrs, welcher ebenfalls entsprechende Erfahrungen gemacht hat, in Rechnung stellen wird, dass regelmäßig auch Dritte bezahlte Anzeigen bei Google schalten, die bei Eingabe der Marke als Suchwort ebenfalls - gegebenenfalls neben der Anzeige des Markeninhabers - in der Anzeigenspalte erscheinen.

    (1) Die Werbefunktion bezeichnet die Fähigkeit der Marke, sie als Element der Verkaufsförderung oder Instrument der Handelsstrategie einzusetzen (EuGH, GRUR 2010, 445 Rn. 92 - Google France).

    Möchte er zum Beispiel seine Marke selbst als Schlüsselwort registrieren, um in der Rubrik "Anzeigen" eine Anzeige erscheinen zu lassen, muss er mit anderen Verwendern des Schlüsselworts um die vordere Position der Werbeanzeige konkurrieren (EuGH, GRUR 2010, 445 Rn. 94 - Google France).

    Infolgedessen ist die Sichtbarkeit der Waren oder Dienstleistungen des Markeninhabers für den Internetnutzer unabhängig davon gewährleistet, ob es dem Markeninhaber gelingt, eine Anzeige auch in der Rubrik "Anzeigen" unter den Ersten zu platzieren (EuGH, GRUR 2010, 445 Rn. 97 - Google France).

    (2) Für eine eigenständige Verletzung anderer Funktionen als der Werbefunktion und der Herkunftsfunktion ist im Streitfall nichts ersichtlich (vgl. auch EuGH, GRUR 2010, 445 Rn. 81 - Google France; EuGH, GRUR 2010, 641 Rn. 21 - Eis.de).

  • EuGH, 26.03.2010 - C-91/09

    Eis.de - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Marken - Internet - Werbung

    Auszug aus BGH, 13.01.2011 - I ZR 125/07
    Der Gerichtshof der Europäischen Union hat hierüber durch Beschluss vom 26. März 2010 (C-91/09, GRUR 2010, 641 - Eis.de) wie folgt entschieden:.

    Die herkunftshinweisende Funktion der Marke ist beeinträchtigt, wenn aus der Anzeige für einen normal informierten und angemessen aufmerksamen Internetnutzer nicht oder nur schwer zu erkennen ist, ob die dort beworbenen Waren oder Dienstleistungen vom Inhaber der Marke oder von einem mit ihm wirtschaftlich verbundenen Unternehmen oder aber von einem Dritten stammen (EuGH, GRUR 2010, 445 Rn. 83 f. - Google France; GRUR 2010, 641 Rn. 24 - Eis.de).

    Dasselbe gilt, wenn die Anzeige das Bestehen einer wirtschaftlichen Verbindung zwar nicht suggeriert, hinsichtlich der Herkunft der fraglichen Ware oder Dienstleistung aber so vage gehalten ist, dass ein normal informierter und angemessen aufmerksamer Internetnutzer auf der Grundlage des Werbelinks und der dazu gehörigen Werbebotschaft nicht erkennen kann, ob der Werbende im Verhältnis zum Markeninhaber Dritter oder doch mit diesem wirtschaftlich verbunden ist (EuGH, GRUR 2010, 641 Rn. 26 f. - Eis.de; EuGH, GRUR 2010, 445 Rn. 89 f. - Google France).

    Ob nach diesen Grundsätzen eine Beeinträchtigung der herkunftshinweisenden Funktion vorliegt oder vorliegen kann, ist Sache der Würdigung durch das nationale Gericht (EuGH, GRUR 2010, 445 Rn. 88 - Google France; GRUR 2010, 641 Rn. 25 - Eis.de).

    (2) Für eine eigenständige Verletzung anderer Funktionen als der Werbefunktion und der Herkunftsfunktion ist im Streitfall nichts ersichtlich (vgl. auch EuGH, GRUR 2010, 445 Rn. 81 - Google France; EuGH, GRUR 2010, 641 Rn. 21 - Eis.de).

  • EuGH, 18.06.2009 - C-487/07

    DER INHABER EINER MARKE KANN DIE VERWENDUNG EINER VERGLEICHSLISTE VERBIETEN, IN

    Auszug aus BGH, 13.01.2011 - I ZR 125/07
    Der Verletzungstatbestand des Art. 5 Abs. 1 Buchst. a MarkenRL setzt voraus, dass ein mit der Marke identisches Zeichen im geschäftlichen Verkehr ohne Zustimmung des Markeninhabers für Waren oder Dienstleistungen benutzt wird, die mit denjenigen identisch sind, für die die Marke eingetragen ist, und dass das Zeichen wie eine Marke benutzt wird, das heißt die Benutzung des Zeichens durch den Dritten die Funktionen der Marke und insbesondere ihre wesentliche Funktion, den Verbrauchern die Herkunft der Waren oder Dienstleistungen zu garantieren, beeinträchtigt oder beeinträchtigen kann (vgl. EuGH, Urteil vom 19. Februar 2009 - C-62/08, Slg. 2009, I-1279 = GRUR 2009, 1156 Rn. 42 - UDV/ Brandtraders; Urteil vom 18. Juni 2009 - C-487/07, Slg. 2009, I-5185 = GRUR 2009, 756 Rn. 58 - L'Oréal/Bellure; BGH, Urteil vom 14. Januar 2010 - I ZR 88/08, GRUR 2010, 726 Rn. 16 = WRP 2010, 1039 - Opel-Blitz II).

    Der Inhaber einer Marke kann der Benutzung eines mit der Marke identischen Zeichens nicht widersprechen, wenn diese Benutzung keine der Funktionen der Marke beeinträchtigen kann (EuGH, GRUR 2009, 756 Rn. 60 - L'Oréal/Bellure; GRUR 2010, 445 Rn. 76 - Google France).

    bb) Zu den Funktionen der Marke gehören neben der Gewährleistung der Herkunft als Hauptfunktion auch ihre anderen Funktionen wie unter anderem die Gewährleistung der Qualität der mit ihr gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen sowie die Kommunikations-, Investitions- und Werbefunktion (EuGH, GRUR 2009, 756 Rn. 58 - L'Oréal/Bellure).

  • BGH, 22.01.2009 - I ZR 139/07

    pcb - Zulässigkeit der Verwendung fremder Marken bei Google Adwords

    Auszug aus BGH, 13.01.2011 - I ZR 125/07
    Eine Verbindung zwischen dem Suchwort und der Anzeige in der Weise, dass das mit dem Suchwort übereinstimmende Zeichen auf die Herkunft der in der Anzeige beworbenen Produkte oder auf wirtschaftliche Verbindungen der Unternehmen hinweisen könnte, stellt der Internetnutzer auch nicht deshalb her, weil beim Erscheinen der Werbung der Suchbegriff in der Suchzeile sichtbar bleibt (vgl. BGH, Urteil vom 22. Januar 2009 - I ZR 139/07, GRUR 2009, 502 Rn. 23 = WRP 2009, 441 - pcb).

    Es kann zudem nach der Lebenserfahrung nicht davon ausgegangen werden, dass der normal informierte und angemessen aufmerksame Internetnutzer Kenntnis von der Möglichkeit hat, die Platzierung von Anzeigen durch die Verwendung von Schlüsselwörtern zu steuern (BGH, GRUR 2009, 502 Rn. 24 - pcb).

  • BGH, 22.01.2009 - I ZR 30/07

    Beta Layout

    Auszug aus BGH, 13.01.2011 - I ZR 125/07
    Im Streitfall fehlt es an der insofern erforderlichen erkennbaren Bezugnahme auf denjenigen, dessen Ruf ausgebeutet werden soll, oder auf dessen Produkte (BGH, Urteil vom 22. Januar 2009 - I ZR 30/07, GRUR 2009, 500 Rn. 22 = WRP 2009, 435 - Beta Layout).

    In dem Umstand, dass bei der Eingabe einer fremden Marke als Suchwort auch eine Anzeige eines Mitbewerbers erscheint, liegt noch keine unangemessene Beeinflussung potentieller Kunden (BGH, GRUR 2009, 500 Rn. 23 - Beta Layout).

  • EuGH, 12.11.2002 - C-206/01

    DER INHABER EINER MARKE MUSS DEREN BENUTZUNG DURCH EINEN DRITTEN VERHINDERN

    Auszug aus BGH, 13.01.2011 - I ZR 125/07
    Die Aufzählung der Benutzungsformen in Art. 5 Abs. 3 der Richtlinie ist insoweit nicht abschließend (vgl. EuGH, Urteil vom 12. November 2002 - C-206/01, Slg. 2002, I-1073 = GRUR 2003, 55 Rn. 38 - Arsenal Football Club/Reed; Urteil vom 25. Januar 2007 - C-48/05, Slg. 2007, I-1017 = GRUR 2007, 318 Rn. 16 - Adam Opel/ Autec).

    (1) Eine Beeinträchtigung der Herkunftsfunktion würde voraussetzen, dass die als Schlüsselwort gewählte Bezeichnung im Rahmen des Produktabsatzes jedenfalls auch der Unterscheidung der Waren oder Dienstleistungen der Beklagten von denen anderer Unternehmen dient (vgl. EuGH, GRUR 2003, 55 Rn. 51 ff. - Arsenal Football Club/Reed; BGH, Urteil vom 22. September 2005, BGHZ 164, 139, 145 - Dentale Abformmasse; BGH, GRUR 2010, 726 Rn. 16 - Opel Blitz II; BGH, Urteil vom 22. April 2010 - I ZR 17/05, GRUR 2010, 1103 Rn. 25 = WRP 2010, 1508 - Pralinenform II).

  • BGH, 14.01.2010 - I ZR 88/08

    Opel-Blitz II

    Auszug aus BGH, 13.01.2011 - I ZR 125/07
    Der Verletzungstatbestand des Art. 5 Abs. 1 Buchst. a MarkenRL setzt voraus, dass ein mit der Marke identisches Zeichen im geschäftlichen Verkehr ohne Zustimmung des Markeninhabers für Waren oder Dienstleistungen benutzt wird, die mit denjenigen identisch sind, für die die Marke eingetragen ist, und dass das Zeichen wie eine Marke benutzt wird, das heißt die Benutzung des Zeichens durch den Dritten die Funktionen der Marke und insbesondere ihre wesentliche Funktion, den Verbrauchern die Herkunft der Waren oder Dienstleistungen zu garantieren, beeinträchtigt oder beeinträchtigen kann (vgl. EuGH, Urteil vom 19. Februar 2009 - C-62/08, Slg. 2009, I-1279 = GRUR 2009, 1156 Rn. 42 - UDV/ Brandtraders; Urteil vom 18. Juni 2009 - C-487/07, Slg. 2009, I-5185 = GRUR 2009, 756 Rn. 58 - L'Oréal/Bellure; BGH, Urteil vom 14. Januar 2010 - I ZR 88/08, GRUR 2010, 726 Rn. 16 = WRP 2010, 1039 - Opel-Blitz II).

    (1) Eine Beeinträchtigung der Herkunftsfunktion würde voraussetzen, dass die als Schlüsselwort gewählte Bezeichnung im Rahmen des Produktabsatzes jedenfalls auch der Unterscheidung der Waren oder Dienstleistungen der Beklagten von denen anderer Unternehmen dient (vgl. EuGH, GRUR 2003, 55 Rn. 51 ff. - Arsenal Football Club/Reed; BGH, Urteil vom 22. September 2005, BGHZ 164, 139, 145 - Dentale Abformmasse; BGH, GRUR 2010, 726 Rn. 16 - Opel Blitz II; BGH, Urteil vom 22. April 2010 - I ZR 17/05, GRUR 2010, 1103 Rn. 25 = WRP 2010, 1508 - Pralinenform II).

  • BGH, 07.07.1994 - I ZR 30/92

    "Parallelverfahren II"; Rechtsmißbräuchlichkeit der Erhebung der Leistungsklage

    Auszug aus BGH, 13.01.2011 - I ZR 125/07
    Ihr fehlt nicht das Rechtsschutzbedürfnis, denn das Rechtsschutzziel der Leistungsklage, das auf Erlangung eines vollstreckungsfähigen Unterlassungstitels gerichtet ist, konnte in dem von der Beklagten angestrengten Feststellungsverfahren nicht erreicht werden (vgl. BGH, Urteil vom 7. Juli 1994 - I ZR 30/92, GRUR 1994, 846, 848 = WRP 1994, 810 - Parallelverfahren II).

    Der durch die Abmahnung gewarnte Schuldner hätte es andernfalls in der Hand, durch sofortige Erhebung der Feststellungsklage den ihm genehmen Gerichtsstand festzulegen (BGH, GRUR 1994, 846, 848 = WRP 1994, 810 - Parallelverfahren II).

  • BGH, 18.05.2006 - I ZR 183/03

    Impuls

    Auszug aus BGH, 13.01.2011 - I ZR 125/07
    Bei den Ergebnissen der Trefferliste wird für den Internetnutzer in der Regel nicht hinreichend deutlich, ob der Verwender des Metatags, der identische oder ähnliche Produkte anbietet, im Verhältnis zum Markeninhaber Dritter oder aber mit diesem wirtschaftlich verbunden ist (vgl. BGH, Urteil vom 18. Mai 2006 - I ZR 183/03, BGHZ 168, 28 Rn. 17, 19 - Impuls; Urteil vom 18. Februar 2007 - I ZR 77/04, GRUR 2007, 784 Rn. 18 = WRP 2007, 1095 - AIDOL; Urteil vom 7. Oktober 2009 - I ZR 109/06, GRUR 2009, 1167 Rn. 14 = WRP 2009, 1520 - Partnerprogramm; Urteil vom 4. Februar 2010 - I ZR 51/08, GRUR 2010, 835 Rn. 25 = WRP 2010, 1165 - POWER BALL).
  • BGH, 07.10.2009 - I ZR 109/06

    Partnerprogramm

    Auszug aus BGH, 13.01.2011 - I ZR 125/07
    Bei den Ergebnissen der Trefferliste wird für den Internetnutzer in der Regel nicht hinreichend deutlich, ob der Verwender des Metatags, der identische oder ähnliche Produkte anbietet, im Verhältnis zum Markeninhaber Dritter oder aber mit diesem wirtschaftlich verbunden ist (vgl. BGH, Urteil vom 18. Mai 2006 - I ZR 183/03, BGHZ 168, 28 Rn. 17, 19 - Impuls; Urteil vom 18. Februar 2007 - I ZR 77/04, GRUR 2007, 784 Rn. 18 = WRP 2007, 1095 - AIDOL; Urteil vom 7. Oktober 2009 - I ZR 109/06, GRUR 2009, 1167 Rn. 14 = WRP 2009, 1520 - Partnerprogramm; Urteil vom 4. Februar 2010 - I ZR 51/08, GRUR 2010, 835 Rn. 25 = WRP 2010, 1165 - POWER BALL).
  • BGH, 04.02.2010 - I ZR 51/08

    POWER BALL

  • BGH, 29.03.2007 - I ZR 164/04

    Änderung der Voreinstellung

  • BGH, 22.04.2010 - I ZR 17/05

    Pralinenform II

  • BGH, 08.02.2007 - I ZR 77/04

    AIDOL

  • BGH, 22.09.2005 - I ZR 188/02

    "Dentale Abformmasse"; Rechtsfolgen der Abweichung der Eintragung einer Marke von

  • EuGH, 08.07.2010 - C-558/08

    Portakabin - Marken - Werbung im Internet anhand von Schlüsselwörtern ("keyword

  • OLG Braunschweig, 12.07.2007 - 2 U 24/07

    Markenverletzung durch AdWords - bananabay

  • BGH, 22.01.2009 - I ZR 125/07

    Bananabay

  • EuGH, 19.02.2009 - C-62/08

    UDV North America - Art. 104 § 3 Abs. 2 der Verfahrensordnung -

  • EuGH, 25.01.2007 - C-48/05

    DIE ANBRINGUNG DES OPEL-LOGOS AUF VERKLEINERTEN MODELLEN VON OPEL-FAHRZEUGEN

  • BGH, 20.02.2018 - VI ZR 30/17

    jameda.de - Speicherung und Übermittlung personenbezogener Daten im Rahmen eines

    cc) Nichts anderes ergibt sich aus der Frage der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit von Werbung auf Internetseiten (vgl. hierzu BGH, Urteile vom 22. Januar 2009 - I ZR 30/07, GRUR 2009, 500 Rn. 23 "Beta Layout"; vom 13. Januar 2011 - I ZR 125/07, GRUR 2011, 828 Rn. 35 "Bananabay II"; vom 20. Februar 2013 - I ZR 172/11, NJW-RR 2014, 47 Rn. 23 "Beate Uhse", mit Verweis auf EuGH, GRUR 2011, 1124 Rn. 90 f. "Interflora"; vgl. auch Härting, in: Härting, Internetrecht 6. A., 2017, Rn. 2108 ff.) Im Streitfall geht es nicht hierum, sondern um die Frage, ob Grund zu der Annahme besteht, dass die Klägerin ein schutzwürdiges Interesse an dem Ausschluss der Erhebung oder Speicherung ihrer Daten (§ 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BDSG) durch die Beklagte hat.
  • BGH, 15.02.2018 - I ZR 138/16

    Zur markenrechtlichen Haftung für die durch einen Algorithmus erzeugte

    Er hat daher keinen Anlass zu der Annahme, eine bei Eingabe einer Marke als Suchwort in der Anzeigenspalte erscheinende Adword-Anzeige weise allein auf das Angebot des Markeninhabers oder eines mit ihm wirtschaftlich verbundenen Unternehmens hin (BGH, Urteil vom 13. Januar 2011 - I ZR 125/07, GRUR 2011, 828 Rn. 28 = WRP 2011, 1160 - Bananabay II; BGH, GRUR 2013, 290 Rn. 27 - MOST-Pralinen).
  • BGH, 13.12.2012 - I ZR 217/10

    MOST-Pralinen

    Wird Internetnutzern anhand eines mit der Marke identischen oder verwechselbaren Schlüsselworts eine Anzeige eines Dritten angezeigt (Keyword-Advertising), ist eine Beeinträchtigung der Herkunftsfunktion der Marke grundsätzlich ausgeschlossen, wenn die Anzeige in einem von der Trefferliste eindeutig getrennten und entsprechend gekennzeichneten Werbeblock erscheint und selbst weder die Marke noch sonst einen Hinweis auf den Markeninhaber oder die unter der Marke angebotenen Produkte enthält (Fortführung von BGH, Urteil vom 13. Januar 2011, I ZR 125/07, GRUR 2011, 828 = WRP 2011, 1160 - Bananabay II; Urteil vom 13. Januar 2011, I ZR 46/08, MMR 2011, 608).

    Vielmehr reicht es aus, dass der Werbende mit der Auswahl eines der Marke entsprechenden Schlüsselworts erreichen möchte, dass der Internetnutzer nach Eingabe des Suchworts den Werbelink anklickt und die von ihm auf der sich öffnenden Internetseite angebotenen Waren oder Dienstleistungen wahrnimmt (vgl. EuGH, GRUR 2010, 445 Rn. 60 bis 74 - Google France und Google; GRUR 2010, 451 Rn. 19 - BergSpechte/trekking.at Reisen; GRUR 2010, 641 Rn. 18 - Eis.de/BBY; GRUR 2010, 841 Rn. 42 - Portakabin/Primakabin; GRUR 2011, 1124 Rn. 31 - Interflora/M&S Interflora Inc.; BGH, Urteil vom 13. Januar 2011 - I ZR 125/07, GRUR 2011, 828 Rn. 20 = WRP 2011, 1160 - Bananabay II).

    b) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt nach diesen Grundsätzen keine Beeinträchtigung der herkunftshinweisenden Funktion der Marke vor, wenn die Werbeanzeige in einem von der Trefferliste eindeutig getrennten und entsprechend gekennzeichneten Werbeblock erscheint und selbst weder die Marke noch sonst einen Hinweis auf den Markeninhaber oder die unter der Marke angebotenen Produkte enthält (vgl. BGH, GRUR 2011, 828 Rn. 22 bis 28 - Bananabay II; MMR 2011, 608 Rn. 26).

    Er hat daher keinen Anlass zu der Annahme, eine bei Eingabe einer Marke als Suchwort in der Anzeigenspalte erscheinende Adword-Anzeige weise allein auf das Angebot des Markeninhabers oder eines mit ihm wirtschaftlich verbundenen Unternehmens hin (BGH, GRUR 2011, 828 Rn. 28 - Bananabay II).

    Der Umstand, dass ein in der Werbeanzeige angegebener Domain-Name auf eine andere betriebliche Herkunft hinweist (vgl. BGH, GRUR 2011, 828 Rn. 27 - Bananabay II), ist daher keine notwendige Bedingung, sondern nur ein zusätzlicher Grund für den Ausschluss einer Beeinträchtigung der Herkunftsfunktion.

  • OLG Schleswig, 22.03.2017 - 6 U 29/15

    Google-Adword-Kampagne: Weitreichende Haftung des Werbenden als "Störer"

    Anders als bei den Suchergebnissen erwartet er bei der eindeutig als Anzeigen gekennzeichneten Werbung daher nicht ausschließlich Anzeigen von dem Unternehmen, dessen Kennzeichen als Suchbegriff verwendet wurde (BGH, Urteile vom 22. Januar 2009 - I ZR 30/07, GRUR 2009, 500, 502 Rn. 18 - Beta Layout; vom 13. Januar 2011 - I ZR 125/07, GRUR 2011, 828, 830 Rn. 28 - Bananabay II und vom 13. Dezember 2012 - I ZR 217/10, GRUR 2013, 290, 294 Rn. 32 f - MOST-Pralinen).
  • BGH, 15.02.2018 - I ZR 201/16

    Zur markenrechtlichen Haftung für die durch eine Autovervollständigen-Funktion

    Vielmehr reicht es aus, dass der Werbende mit der Auswahl eines der Marke entsprechenden Schlüsselworts erreichen möchte, dass der Internetnutzer nach Eingabe des Suchworts den Werbelink anklickt und die von ihm auf der sich öffnenden Internetseite angebotenen Waren oder Dienstleistungen wahrnimmt (vgl. EuGH, GRUR 2010, 445 Rn. 60 bis 74 - Google France und Google; EuGH, Urteil vom 25. März 2010 - C-278/08, Slg. 2010, I-2517 = GRUR 2010, 451 Rn. 19 - BergSpechte/trekking.at Reisen; Beschluss vom 26. März 2010 - C-91/09, GRUR 2010, 641 Rn. 18 - Eis.de/BBY; Urteil vom 8. Juli 2010 - C-558/08, Slg. 2010, I-6959 = GRUR 2010, 841 Rn. 42 - Portakabin/Primakabin; Urteil vom 22. September 2011 - C-323/09, GRUR 2011, 1124 Rn. 31 = WRP 2011, 1550 - Interflora/M&S Interflora Inc.; BGH, Urteil vom 13. Januar 2011 - I ZR 125/07, GRUR 2011, 828 Rn. 20 = WRP 2011, 1160 - Bananabay II; BGH, Urteil vom 13. Dezember 2012 - I ZR 217/10, GRUR 2013, 290 Rn. 19 = WRP 2013, 505 - MOST-Pralinen).
  • OLG Hamburg, 22.01.2015 - 5 U 271/11

    partnership - Markenrechtsverletzung und Wettbewerbsverstoß: Verwendung einer

    Der Bundesgerichtshof hat stets ausdrücklich betont, dass seine Rechtsprechung insoweit vollständig im Einklang mit den bereits zitierten Grundsätzen des EuGH steht (BGH GRUR 2011, 828 Rdnr. 24 - Bananabay II):.

    (3) Vor diesem Hintergrund bedarf es jedenfalls aus Anlass des vorliegenden Rechtsfalls keiner weiteren Erörterung der von den Parteien zitierten BGH-Rechtsprechung, insbesondere der Entscheidungen "Bananabay I" (BGH GRUR 2009, 498 - Bananabay I), "Beta Layout" (BGH GRUR 2009, 500 - Beta Layout), "Impuls" ( BGH GRUR-RR 2011, 343 ff - Impuls) , "Bananabay II" (BGH GRUR 2011, 828 - Bananabay II) oder "MOST-Pralinen" (BGH GRUR 2013, 290 ff - MOST-Pralinen).

    Die Klägerin hat sogar gemeint, nach Auffassung der Beklagten sei die erklärte auflösende Bedingung nunmehr durch die BGH-Rechtsprechung "Bananabay II" (BGH GRUR 2011, 828 - Bananabay II) eingetreten.

  • BGH, 20.02.2013 - I ZR 172/11

    Beate Uhse

    Dafür ist erforderlich, dass die Benutzung eine der Funktionen der Marke beeinträchtigen kann (EuGH, Urteil vom 23. März 2010 - C236/08 bis C238/08, GRUR 2010, 445 Rn. 79 - Google France; BGH, Urteil vom 13. Januar 2011 - I ZR 125/07, GRUR 2011, 828 Rn. 21 = WRP 2011, 1160 - Bananabay II).

    Im Hinblick auf die Benutzung eines mit der Marke identischen Zeichens als Schlüsselwort für Adwords-Werbung kommt - unbeschadet des Gesichtspunkts der Verletzung einer bekannten Marke (dazu 2) - die Beeinträchtigung der Herkunftsfunktion in Betracht, während die Beeinträchtigung der Werbefunktion regelmäßig ausscheiden wird (EuGH, GRUR 2010, 445 Rn. 81, 98 - Google France; Urteil vom 22. September 2011 - C-323/09, GRUR 2011, 1124 Rn. 44 ff., 54, 66 = WRP 2011, 1550 - Interflora; BGH, GRUR 2011, 828 Rn. 30 - Bananabay II).

    Dabei wird eine rechtserhebliche Beeinträchtigung der Herkunftsfunktion regelmäßig ausscheiden, wenn die Anzeige in dem durch die Überschrift "Anzeigen" gekennzeichneten, deutlich abgesetzten besonderen Werbeblock erscheint und sie selbst weder das Zeichen noch sonst einen Hinweis auf den Markeninhaber oder auf die von diesem angebotenen Produkte enthält, der angegebene Domainname vielmehr erkennbar auf eine andere betriebliche Herkunft hinweist (BGH, GRUR 2011, 828 Rn. 27 - Bananabay II; BGH, Urteil vom 13. Dezember 2012 - I ZR 217/10, GRUR 2013, 290 Rn. 26 = WRP 2013, 505 - MOST-Pralinen).

  • OLG Köln, 05.01.2017 - 15 U 121/16

    Rechtmäßigkeit der Speicherung von Beurteilungen über Ärzte und deren

    Eine unangemessene Einwirkung liegt daher nur dann vor, wenn der Werbende sich gewissermaßen zwischen den Kaufinteressenten und den Mitbewerber schiebt, um ihm eine Änderung seines Kaufentschlusses aufzudrängen, etwa in Form einer unzumutbaren Belästigung (§ 7 UWG), durch unter Drucksetzung oder sonstige aggressive Beeinflussung (§ 4 a UWG) oder Irreführung (§ 5, § 5 a UWG), oder wenn die Maßnahme auf Verdrängung des Mitbewerbers abzielt (vgl. BGH, Urt. v. 17.05.2001, a.a.O.; Urt. v. 22.01.2009 - I ZR 30/07, NJW 2009, 2382, juris Tz. 23 - Beta Layout; Urt. v. 13.01.2011 - I ZR 125/07, NJW 2011, 3032, juris Tz. 35 - Bananabay II; Köhler/Bornkamm, a.a.O., § 4 Rn. 4.25 m.w.Nachw.).
  • OLG Hamburg, 06.11.2014 - 3 U 86/13

    Unlauterer Vertrieb von Automatisierungssoftware bei World of Warcraft -

    Die Beklagten verweisen in diesem Zusammenhang auf das Urteil des BGH vom 13. Januar 2011 (BGH, GRUR 2011, 828 - Bananabay II).
  • LG Hamburg, 23.05.2013 - 312 O 390/11

    Wettbewerbsverstoß: Anbieten und Verbreiten von Cheatbots- Computerprogrammen für

    Die Beklagten verweisen in diesem Zusammenhang auf das Urteil des BGH vom 13.01.2011 (BGH, GRUR 2011, 828 - Bananabay II).

    Auch der Verweis der Beklagten auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 13.01.2011 (BGH, GRUR 2011, 828 - Bananabay II) und auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 26.03.2010, Az. C-91/09, führt zu keiner anderen rechtlichen Bewertung.

    Dementsprechend führt der Bundesgerichtshof aus (BGH, GRUR 2011, 828 - Bananabay II, Rdn. 28):.

  • OLG Köln, 20.11.2015 - 6 U 40/15

    Haftung für Markenverletzung durch Suchergebnisse bei Amazon

  • BGH, 09.11.2017 - I ZR 134/16

    Markenrechtsverletzung: Relevanter Inlandsbezug einer Markenbenutzung bei

  • LG Mannheim, 27.11.2019 - 14 O 181/19

    Wettbewerbsrechtliche Rechtmäßigkeit des Faktenchecks von Facebook

  • BGH, 13.01.2011 - I ZR 46/08

    Markenschutz: Beeinträchtigung der Herkunftsfunktion durch Verwendung einer Marke

  • OLG Frankfurt, 10.04.2014 - 6 U 272/10

    Ausnutzung der Wertschätzung einer bekannten Marke durch "keyword advertising"

  • LG München I, 18.08.2015 - 33 O 22637/14

    Markenrechtsverletzung, Herkunftsfunktion, Online-Handelsplattform,

  • OLG Hamburg, 13.07.2015 - 3 W 52/15

    Gemeinschaftsmarkenschutz im Internet: Werbung mit einer fremden Marke als

  • LG Hamburg, 08.11.2011 - 315 O 7/11

    AdWord Anzeige kann im Einzelfall fremde Marke verletzen

  • OLG Frankfurt, 30.06.2021 - 6 W 35/21

    Keine Verwechslungsgefahr zwischen Etablissementsbezeichnungen "Ciao" und "Ciao

  • OLG Frankfurt, 11.02.2016 - 6 U 16/15

    Markenmäßige Benutzung durch Beeinflussung der Suchfunktion einer

  • OLG Frankfurt, 21.02.2019 - 6 U 16/18

    Markenverletzung durch Beeinflussung der Suchfunktion

  • LG Hamburg, 20.05.2015 - 327 O 222/15

    Anspruch auf Unterlassung der Verwendung eines Keywords

  • OLG Hamburg, 19.06.2013 - 5 W 31/13

    Wettbewerbsverstoß: Verwendung eines mit einer Word-/Bildmarke identischen

  • OLG Köln, 27.03.2015 - 6 U 185/14

    Verletzung einer Marke durch Anbringung eines Barcode-Labels mit unrichtigen

  • OLG Hamm, 01.03.2012 - 4 U 135/11

    Zulässigkeit der Nennung einer Marke für Dienstleistungen

  • LG Nürnberg-Fürth, 29.02.2012 - 3 O 5174/11

    Markenmäßige Benutzung: Beeinträchtigung der Herkunftsfunktion im Zusammenhang

  • OLG Köln, 20.04.2012 - 6 W 23/12

    Wettbewerbswidrigkeit der Verwendung der Bezeichnung "Fachanwälte" im Briefkopf

  • OLG Frankfurt, 28.07.2011 - 6 U 272/10

    Markenmäßige Benutzung durch google-Adword

  • OLG Düsseldorf, 05.07.2016 - 20 U 78/15
  • OLG Hamburg, 27.08.2020 - 5 U 117/15

    Ansprüche wegen Verletzung der Unionsbildmarke "Popeye"; Abweisung der Klage

  • OLG Köln, 23.09.2011 - 6 U 86/11

    Wettbewerbswidrigkeit der Schaltung sog. Adword-Anzeigen bei der

  • LG München I, 06.10.2020 - 33 O 4112/20

    Kein Rechtsmissbrauch wegen Vorenthaltens außergerichtlicher Reaktion nach

  • OLG Köln, 23.09.2011 - 6 U 87/11

    Wettbewerbswidrigkeit der Schaltung sog. Adword-Anzeigen bei der

  • LG Frankfurt/Main, 17.11.2017 - 10 O 18/17
  • LG Frankfurt/Main, 19.06.2013 - 6 O 204/13

    Keine Haftung für Sedo Park- und Suchfunktion - Einstweilige Verfügung wieder

  • LG Hamburg, 28.02.2013 - 327 O 97/13
  • LG Düsseldorf, 01.10.2014 - 2a O 307/13

    Verwechslungsgefahr der Eigenmarke eines Bekleidungsfilialists "SOUTHERN" mit dem

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