Rechtsprechung
   BGH, 23.02.2012 - I ZR 136/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,20638
BGH, 23.02.2012 - I ZR 136/10 (https://dejure.org/2012,20638)
BGH, Entscheidung vom 23.02.2012 - I ZR 136/10 (https://dejure.org/2012,20638)
BGH, Entscheidung vom 23. Februar 2012 - I ZR 136/10 (https://dejure.org/2012,20638)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,20638) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    MOVICOL-Zulassungsantrag

    § 17 Abs 2 Nr 1 Buchst b UWG, § 17 Abs 2 Nr 1 Buchst c UWG, § 17 Abs 2 Nr 2 UWG
    Wettbewerbswidriger Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen: Wegnahme, Sicherung und Überlassung eines Arzneimittel-Zulassungsantrages für ein Abführmittel - MOVICOL-Zulassungsantrag

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer Wegnahme i.S.v. § 17 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. c) UWG bei bereits täterschaftlichen Alleingewahrsams an der Verkörperung

  • online-und-recht.de

    Wegnahme im Sinne von § 17 UWG

  • rewis.io

    Wettbewerbswidriger Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen: Wegnahme, Sicherung und Überlassung eines Arzneimittel-Zulassungsantrages für ein Abführmittel - MOVICOL-Zulassungsantrag

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 17 Abs. 2
    Vorliegen einer Wegnahme i.S.v. § 17 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. c) UWG bei bereits täterschaftlichen Alleingewahrsams an der Verkörperung

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MOVICOL-Zulassungsantrag

  • datenbank.nwb.de

    Wettbewerbswidriger Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen: Wegnahme, Sicherung und Überlassung eines Arzneimittel-Zulassungsantrages für ein Abführmittel - MOVICOL-Zulassungsantrag

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wegnahme nach § 17 Abs. 2 UWG

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zur Verletzung von Betriebsgeheimnissen durch ausscheidende Mitarbeiter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbsrecht: Wettbewerbswidrige Entwendung von Betriebsgeheimnissen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unterlagen über Betriebsgeheimnisse

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Zur Verletzung der Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse im Hinblick auf "Sichern" und "Wegnahme"

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Verletzung der Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse im Hinblick auf "Sichern" und "Wegnahme"

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Sichverschaffen eines Betriebsgeheimnisses, wenn ein Mitarbeiter mitgenommenen Unterlagen ein solches Geheimnis entnimmt

  • angster.net (Kurzinformation)

    Sichern und Wegnahme von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2012, 1240
  • GRUR 2012, 1048
  • DB 2012, 2575
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.02.2009 - I ZR 28/06

    Versicherungsuntervertreter

    Auszug aus BGH, 23.02.2012 - I ZR 136/10
    Dagegen kommt ein unbefugtes Sichverschaffen im Sinne von § 17 Abs. 2 Nr. 2 UWG in Betracht, wenn der ausgeschiedene Mitarbeiter den mitgenommenen Unterlagen ein Betriebsgeheimnis entnimmt (im Anschluss an BGH, Urteil vom 26. Februar 2009, I ZR 28/06, GRUR 2009, 603 = WRP 2009, 613 - Versicherungsuntervertreter).

    a) Liegen einem ausgeschiedenen Mitarbeiter schriftliche Unterlagen vor, die er während der Beschäftigungszeit befugt angefertigt hat, und entnimmt er ihnen ein Betriebsgeheimnis seines früheren Dienstherrn, verschafft er sich damit dieses Betriebsgeheimnis "sonst unbefugt" im Sinne von § 17 Abs. 2 Nr. 2 UWG (BGH, Urteil vom 26. Februar 2009 - I ZR 28/06, GRUR 2009, 603 Rn. 15 = WRP 2009, 613 - Versicherungsuntervertreter, mwN).

    Für die Qualität als Betriebsgeheimnis ist vielmehr entscheidend, ob die Zusammenstellung der veröffentlichten Unterlagen einen großen Zeit oder Kostenaufwand erfordert (vgl. BGH, Urteil vom 13. Dezember 2007 - I ZR 71/05, GRUR 2008, 727 Rn. 19 = WRP 2008, 1085 - Schweißmodulgenerator; GRUR 2009, 603 Rn. 13 - Versicherungsuntervertreter, mwN).

  • BayObLG, 12.12.1991 - RReg. 4 St 158/91

    Diskette; Daten; Kopieren; Verwerten; Manifestation; Zueignung; Unterschlagung;

    Auszug aus BGH, 23.02.2012 - I ZR 136/10
    Eine Wegnahme gemäß dieser Norm liegt nicht vor, wenn der Täter bereits Alleingewahrsam an der Verkörperung hat (BayObLG, WRP 1992, 174, 175 f.; Köhler in Köhler/Bornkamm aaO § 17 Rn. 35).
  • BGH, 13.12.2007 - I ZR 71/05

    Schweißmodulgenerator

    Auszug aus BGH, 23.02.2012 - I ZR 136/10
    Für die Qualität als Betriebsgeheimnis ist vielmehr entscheidend, ob die Zusammenstellung der veröffentlichten Unterlagen einen großen Zeit oder Kostenaufwand erfordert (vgl. BGH, Urteil vom 13. Dezember 2007 - I ZR 71/05, GRUR 2008, 727 Rn. 19 = WRP 2008, 1085 - Schweißmodulgenerator; GRUR 2009, 603 Rn. 13 - Versicherungsuntervertreter, mwN).
  • OLG Stuttgart, 19.11.2020 - 2 U 575/19

    Schaumstoffsysteme - Einstufung von geschäftlichen Informationen als

    Eine Offenkundigkeit liegt noch nicht vor, wenn die Tatsachen einem begrenzten - wenn auch unter Umständen größeren - Personenkreis zugänglich waren, etwa bestimmten Kunden und Lieferanten (BGH, Urteil vom 23. Februar 2012 - I ZR 136/10, juris Rn. 31 - Movicol-Zulassungsantrag).

    Hat er sie berechtigt angelegt, liegt alleine in dem Besitz des Datenträgers kein unbefugtes Sichern von Geschäftsgeheimnissen (BGH, Urteil vom 23. Februar 2012 - I ZR 136/10, juris Rn. 14).

    Stellt er dieses Betriebsgeheimnis einem Dritten, etwa seinem neuen Arbeitgeber, zur Verfügung, verschafft sich auch dieser das Geheimnis unbefugt (BGH, Urteil vom 23. Februar 2012 - I ZR 136/10, juris Rn. 17 - Movicol).

  • BGH, 22.03.2018 - I ZR 118/16

    Hinreichende Bestimmtheit eines auf Unterlassung des Herstellens, Anbietens und

    Bei diesem Tatbestand handelt es sich, soweit ein Handeln im geschäftlichen Verkehr betroffen ist, um eine Marktverhaltensregelung im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG aF und § 3a UWG nF (vgl. BGH, Urteil vom 27. April 2006 - I ZR 126/03, GRUR 2006, 1044 Rn. 17 = WRP 2006, 1511 - Kundendatenprogramm; Urteil vom 26. Februar 2009 - I ZR 28/06, GRUR 2009, 603 Rn. 22 = WRP 2009, 613 - Versicherungsuntervertreter; Urteil vom 23. Februar 2012 - I ZR 136/10, GRUR 2012, 1048 Rn. 22 = WRP 2012, 1230 - MOVICOL-Zulassungsantrag; Köhler in Köhler/Bornkamm/Feddersen aaO § 17 Rn. 52; Harte-Bavendamm in Harte/Henning aaO § 17 Rn. 43).

    Eine den Geheimnischarakter einer Tatsache ausschließende Offenkundigkeit liegt vor, wenn die Tatsache allgemein bekannt ist (BGH, GRUR 2008, 727 Rn. 19 - Schweißmodulgenerator; GRUR 2012, 1048 Rn. 31 - MOVICOL-Zulassungsantrag; Köhler in Köhler/Bornkamm/Feddersen aaO § 17 Rn. 7).

    Dass die Tatsache einem begrenzten - wenn auch unter Umständen größeren - Personenkreis zugänglich war, steht der Annahme eines Betriebsgeheimnisses nicht entgegen (BGH, GRUR 2012, 1048 Rn. 31 - MOVICOL-Zulassungsantrag).

    Für den Schutz als Betriebsgeheimnis kommt es vielmehr darauf an, ob die maßgebliche Tatsache, mag sie auch zum Stand der Technik gehören, nur mit einem großen Zeit- oder Kostenaufwand ausfindig, zugänglich und dem Unternehmer damit nutzbar gemacht werden kann (vgl. BGH, GRUR 2008, 727 Rn. 19 - Schweißmodulgenerator; GRUR 2012, 1048 Rn. 21 - MOVICOL-Zulassungsantrag).

  • OLG Braunschweig, 23.02.2023 - 9 U 3/22

    Rückforderung gegen Veranstalter unerlaubten Online-Glücksspiels;

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Frage des Gesetzesverstoßes ist derjenige der Vornahme des Rechtsgeschäfts ( BGH, Urteil vom 23. Februar 2012 - I ZR 136/10 , juris, Rn. 22; Ellenberger, in: Grüneberg, BGB, 82. Aufl., § 134 Rn. 12?a m.w.N.), hier also der Zeitraum vom 01.01.2018 bis 02.07.2019.
  • BGH, 16.11.2017 - I ZR 160/16

    Knochenzement II - Wettbewerbsverstoß: Erreichen einer in der Werbung

    Sie ist dadurch in die Lage versetzt worden, diesen Abnehmern gegenüber in sachlicher, die wettbewerbsrechtlichen Grenzen gemäß § 4 Nr. 1 und Nr. 2 UWG beachtender Form mitzuteilen, dass die Beklagte zum Vertrieb der Knochenzemente "R.    " und "B.  " nicht berechtigt war (vgl. BGH, Urteil vom 23. Februar 2012 - I ZR 136/10, GRUR 2012, 1048 Rn. 27 = WRP 2012, 1230 - MOVIVOL-Zulassungsantrag).
  • BGH, 16.11.2017 - I ZR 161/16

    Knochenzement I - Wettbewerbsverstoß: Verbot der Fruchtziehung aus einer

    Sie ist dadurch in die Lage versetzt worden, diesen Abnehmern gegenüber in sachlicher, die wettbewerbsrechtlichen Grenzen gemäß § 4 Nr. 1 und Nr. 2 UWG beachtender Form mitzuteilen, dass die Beklagte zum Vertrieb der Knochenzemente "R.    " und "B.  " nicht berechtigt war (vgl. BGH, Urteil vom 23. Februar 2012 - I ZR 136/10, GRUR 2012, 1048 Rn. 27 = WRP 2012, 1230 - MOVIVOL-Zulassungsantrag).
  • OLG Düsseldorf, 11.03.2021 - 15 U 6/20

    Ansprüche wegen unrechtmäßiger Nutzung eines Geschäftsgeheimnisses Verwertung von

    Dies ist z. B. der Fall, wenn die Information der interessierten Öffentlichkeit bzw. dem maßgeblichen Fachkreis durch (Fach)Veröffentlichung, Anmeldung, Registrierung oder Ausstellung bekannt gemacht wurde (Zu § 17 UWG a. F.: BGH GRUR 2018, 1161 - Hohlfasermembranspinnanlage II; BGH GRUR 2012, 1048 - MOCICOL-Zulassungsantrag; BGH NJW 2006, 830; OLG Hamburg GRUR-RR 2001, 137. Zum GeschGehG: Büscher/McGuire, UWG GeschGehG § 2 Rn. 27; Harte-Bavendamm/Ohly/Kalbfus/Harte-Bavendamm GeschGehG § 2 Rn. 23 ff. Köhler/Bornkamm/Feddersen/Alexander GeschGehG § 2 Rn. 35).

    Die maßgebliche Tatsache muss sich ohne größeren Zeit- und Kostenaufwand erschließen und der Person damit nutzbar gemacht werden können (Zu § 17 UWG a. F.: BGH GRUR 2018, 1161 - Hohlfasermembranspinnanlage II; BGH GRUR 2012, 1048 - MOCICOL-Zulassungsantrag; OLG Frankfurt BeckRS.

  • OLG Stuttgart, 08.10.2015 - 2 U 25/15

    Wettbewerbsverstoß: Selbstständiger Auskunftsanspruch bei Verrat von

    So hat der Verletzte gegen denjenigen, der einen Verstoß gegen § 17 Abs. 2 Nr. 2 UWG begangen hat, unter dem Aspekt der Folgenbeseitigung (§ 249 Abs. 1 BGB) grundsätzlich ein schützenswertes Interesse daran, zu erfahren, wem der Verletzer Betriebsgeheimnisse des Verletzten angeboten hat (BGH, Urteile vom 23. Februar 2012 - I ZR 136/10, MDR 2012, 1240, bei juris Rz. 27 - MOVICOL-Zulassungsantrag, m. Anm. Kalbfus, WRP 2013, 584; und vom 26. Februar 2009 - I ZR 28/06, bei juris Rz. 22 - Versicherungsuntervertreter).
  • OLG Bamberg, 27.02.2024 - 10 U 22/23

    Rückzahlung von Glücksspieleinsätzen, Online-Glücksspiele, Schutzgesetz, private

    Auf die Neuregelung des Glücksspielrechts durch den Glücksspielstaatsvertrag 2021 kommt es hierbei nicht an, da sich die Wirksamkeit eines Rechtsgeschäfts nach den Regelungen zum Zeitpunkt seiner Vornahme richtet (vgl. BGH, Urteil vom 23.02.2012, I ZR 136/10, MDR 2012, 1240 Rn. 22).
  • OLG Karlsruhe, 19.12.2023 - 19 U 14/23
    Auf die Neuregelung des Glücksspielrechts durch den Glücksspielstaatsvertrag 2021 kommt es hierbei nicht an, da sich die Wirksamkeit eines Rechtsgeschäfts nach den Regelungen zum Zeitpunkt seiner Vornahme richtet (BGH, Urteil vom 23.02.2012, I ZR 136/10 - juris, Rn. 22; OLG Braunschweig, 23.02.2023, 9 U 3/22 - juris, Rn. 65; so im Ergebnis auch OLG München, Beschluss vom 04.08.2022, 18 U 538/22 - juris, Rn. 8).
  • OLG Karlsruhe, 22.12.2023 - 19 U 7/23

    Zur Nichtigkeit von ab dem 01.07.2021 geschlossenen Verträgen über

    Auf die Neuregelung des Glücksspielrechts durch den Glücksspielstaatsvertrag 2021 kommt es hierbei nicht an, da sich die Wirksamkeit eines Rechtsgeschäfts nach den Regelungen zum Zeitpunkt seiner Vornahme richtet (BGH, Urteil vom 23.02.2012, I ZR 136/10 - juris, Rn. 22; OLG Braunschweig, 23.02.2023, 9 U 3/22 - juris, Rn. 65; so im Ergebnis auch OLG München, Beschluss vom 04.08.2022, 18 U 538/22 - juris, Rn. 8).
  • OLG Düsseldorf, 04.02.2021 - 15 U 37/20

    Ansprüche aus einer Vereinbarung zum Schutz von Betriebsgeheimnissen und

  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.05.2018 - 5 Sa 267/17

    Schadensersatzansprüche des Arbeitgebers - Weiterleitung betrieblicher Dateien -

  • BVerwG, 19.09.2013 - 3 C 22.12

    Tierarzneimittel; generische Zulassung; Verfahren der gegenseitigen Anerkennung;

  • LG Heidelberg, 07.12.2023 - 5 O 5/23
  • LAG Hessen, 27.05.2020 - 18 Sa 1109/19

    Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse i.S.d. § 17 UWG a.F. Kein Verbot eines

  • OLG Düsseldorf, 21.09.2021 - 15 W 6/21

    Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens und Einholung eines

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht