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   BGH, 19.07.2012 - I ZR 2/11   

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https://dejure.org/2012,21854
BGH, 19.07.2012 - I ZR 2/11 (https://dejure.org/2012,21854)
BGH, Entscheidung vom 19.07.2012 - I ZR 2/11 (https://dejure.org/2012,21854)
BGH, Entscheidung vom 19. Juli 2012 - I ZR 2/11 (https://dejure.org/2012,21854)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    GOOD NEWS

    Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken Art. 7 Abs. 2, Nr. 11 Anhang I zu Art. 5 Abs. 5 in Verbindung mit Art. 4 und Art. 3 Abs. 5; UWG §§ 3, 4 Nr. 11; LPresseG BW § 10

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

    GOOD NEWS

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 5 EGRL 29/2005, Art 4 EGRL 29/2005, Art 5 Abs 5 Anh 1 Nr 11 EGRL 29/2005, Art 7 Abs 2 EGRL 29/2005, § 3 UWG
    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH: Unionsrechtliche Grundlage für das an Presseunternehmen gerichtete Gebot der Trennung zwischen redaktionellen Beiträgen und unentgeltlichen Veröffentlichungen - GOOD NEWS

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Aussetzung eines Verfahrens zur Vorlage an den Europäischen Gerichtshof zur Klärung der Vereinbarkeit einer nationalen Regelung bzgl. eines Verbots von Veröffentlichungen bei einer fehlenden Kennzeichnung als "Anzeige"; Untersagung einer entgeltliche Veröffentlichungen ...

  • kanzlei.biz

    GOOD NEWS

  • rewis.io

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH: Unionsrechtliche Grundlage für das an Presseunternehmen gerichtete Gebot der Trennung zwischen redaktionellen Beiträgen und unentgeltlichen Veröffentlichungen - GOOD NEWS

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aussetzung eines Verfahrens zur Vorlage an den Europäischen Gerichtshof zur Klärung der Vereinbarkeit einer nationalen Regelung bzgl. eines Verbots von Veröffentlichungen bei einer fehlenden Kennzeichnung als "Anzeige"; Untersagung einer entgeltliche Veröffentlichungen ...

  • rechtsportal.de

    Aussetzung eines Verfahrens zur Vorlage an den Europäischen Gerichtshof zur Klärung der Vereinbarkeit einer nationalen Regelung bzgl. eines Verbots von Veröffentlichungen bei einer fehlenden Kennzeichnung als "Anzeige"; Untersagung einer entgeltliche Veröffentlichungen ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GOOD NEWS

  • datenbank.nwb.de

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH: Unionsrechtliche Grundlage für das an Presseunternehmen gerichtete Gebot der Trennung zwischen redaktionellen Beiträgen und unentgeltlichen Veröffentlichungen - GOOD NEWS

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    BGH lässt Verbot der Schleichwerbung nach deutschen Pressegesetzen vom EuGH prüfen

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    BGH legt Fragen zur (Schleich-)Werbung im redaktionellen Umfeld in Zeitschriften und Zeitungen dem EuGH zur Entscheidung vor

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Schleichwerbeverbot und entgeltliche Veröffentlichung: BGH legt dem EuGH LPresseG vor

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Europarechtliche Vorgaben zur Schleichwerbung

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    EuGH-Vorlage: Hat die sich aus § 10 LPresseG ergebende Kennzeichnungspflicht eine hinreichende Grundlage im Unionsrecht?

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    EuGH-Vorlage: Hat die sich aus § 10 LPresseG ergebende Kennzeichnungspflicht eine hinreichende Grundlage im Unionsrecht?

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Vorabentscheidungsersuchen - Steht die uneingeschränkte Anwendung des § 10 LPresseG (Kennzeichnungspflicht von Presseunternehmen) im Rahmen von § 4 Nr. 11 UWG mit dem Unionsrecht in Einklang? - "Good News"

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    GOOD NEWS

  • beck.de (Kurzinformation)

    Vorlage an EuGH zu Schleichwerbeverbot in Landespressegesetzen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kennzeichnung als Anzeige in Pressewerbung zwingend

Besprechungen u.ä.

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung)

    BGH legt Trennungsgebot dem EuGH vor: GOOD NEWS für Schleichwerbung durch die Politik?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2012, 1056
  • GRUR Int. 2012, 930
  • K&R 2012, 673
  • ZUM 2012, 893
  • afp 2012, 464
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 01.07.2010 - I ZR 161/09

    Flappe

    Auszug aus BGH, 19.07.2012 - I ZR 2/11
    Sie verfolgt zwei gleichrangig nebeneinander stehende Ziele: Zum einen will sie eine Irreführung der Leser verhindern, die daraus resultiert, dass die Verbraucher häufig Werbemaßnahmen, die als redaktionelle Inhalte getarnt sind, unkritischer gegenüber stehen als einer Wirtschaftswerbung, die als solche erkennbar ist (BGH, Urteil vom 1. Juli 2010 - I ZR 161/09, GRUR 2011, 163 Rn. 13, 24 = WRP 2011, 210 - Flappe).

    Zum anderen dient das Gebot der Trennung der Werbung vom redaktionellen Teil der Erhaltung der Objektivität und Neutralität der Presse (vgl. BGH GRUR 2011, 163 Rn. 24 - Flappe; ferner zum Trennungsgebot in den Rundfunkstaatsverträgen BGH, Urteil vom 22.2.1990 - I ZR 78/88, BGHZ 110, 278, 290 f. - Werbung im Programm).

  • EuGH, 14.01.2010 - C-304/08

    Es stellt nicht automatisch eine unlautere Geschäftspraxis dar, seinen Kunden

    Auszug aus BGH, 19.07.2012 - I ZR 2/11
    aa) Die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken hat in ihrem Anwendungsbereich (Art. 3 der Richtlinie) zu einer vollständigen Harmonisierung des Lauterkeitsrechts geführt (vgl. Art. 4 der Richtlinie; EuGH, Urteil vom 14. Januar 2010 - C-304/08, Slg. 2010, I254 = GRUR 2010, 244 Rn. 41 = WRP 2010, 232 - Zentrale/Plus Warenhandelsgesellschaft).

    Die Mitgliedstaaten dürfen im Anwendungsbereich der Richtlinie grundsätzlich keine strengeren als die in der Richtlinie festgelegten Maßnahmen erlassen, und zwar auch nicht, um ein höheres Verbraucherschutzniveau zu erreichen (vgl. Art. 4, Art. 3 Abs. 5 der Richtlinie; EuGH, GRUR 2010, 244 Rn. 41 - Plus Warenhandelsgesellschaft).

  • BGH, 22.02.1990 - I ZR 78/88

    Werbung im Programm - übertriebenes Anlocken; Trennung von Werbung und Programm

    Auszug aus BGH, 19.07.2012 - I ZR 2/11
    Zum anderen dient das Gebot der Trennung der Werbung vom redaktionellen Teil der Erhaltung der Objektivität und Neutralität der Presse (vgl. BGH GRUR 2011, 163 Rn. 24 - Flappe; ferner zum Trennungsgebot in den Rundfunkstaatsverträgen BGH, Urteil vom 22.2.1990 - I ZR 78/88, BGHZ 110, 278, 290 f. - Werbung im Programm).
  • BGH, 31.03.2010 - I ZR 34/08

    Gewährleistungsausschluss im Internet

    Auszug aus BGH, 19.07.2012 - I ZR 2/11
    Dementsprechend kann eine nationale Bestimmungen ein Verhalten eines Unternehmens gegenüber einem Verbraucher nur dann als unzulässig ansehen, wenn die betreffende Regelung - hier die Bestimmung des § 10 LPresseG - eine Grundlage im Unionsrecht hat (vgl. Erwägungsgrund 15 Satz 2 der Richtlinie; vgl. auch BGH, Urteil vom 31. März 2010 - I ZR 34/08, GRUR 2010, 1117 Rn. 16 = WRP 2010, 1475 - Gewährleistungsausschluss im Internet; Urteil vom 31. Mai 2012 - I ZR 45/11 Rn. 47 - Missbräuchliche Vertragsstrafe).
  • EuGH, 23.04.2009 - C-261/07

    DAS GEMEINSCHAFTSRECHT STEHT EINER NATIONALEN REGELUNG ENTGEGEN, DIE

    Auszug aus BGH, 19.07.2012 - I ZR 2/11
    Sie regelt abschließend, welche Geschäftspraktiken im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern als unlauter anzusehen und deswegen unzulässig sind (EuGH, Urteil vom 23. April 2009 - C-261/07 und C299/07, Slg. 2009, I2949 = GRUR 2009, 599 Rn. 51 = WRP 2009, 722 - VTB/Total Belgium und Galatea/Sanoma).
  • BGH, 31.05.2012 - I ZR 45/11

    Missbräuchliche Vertragsstrafe

    Auszug aus BGH, 19.07.2012 - I ZR 2/11
    Dementsprechend kann eine nationale Bestimmungen ein Verhalten eines Unternehmens gegenüber einem Verbraucher nur dann als unzulässig ansehen, wenn die betreffende Regelung - hier die Bestimmung des § 10 LPresseG - eine Grundlage im Unionsrecht hat (vgl. Erwägungsgrund 15 Satz 2 der Richtlinie; vgl. auch BGH, Urteil vom 31. März 2010 - I ZR 34/08, GRUR 2010, 1117 Rn. 16 = WRP 2010, 1475 - Gewährleistungsausschluss im Internet; Urteil vom 31. Mai 2012 - I ZR 45/11 Rn. 47 - Missbräuchliche Vertragsstrafe).
  • BGH, 06.02.2014 - I ZR 2/11

    Zum Sponsoring redaktioneller Presseveröffentlichungen

    Mit Beschluss vom 19. Juli 2012 hat der Senat dem Gerichtshof der Europäischen Union folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt (BGH, GRUR 2012, 1056 = WRP 2012, 1219 - GOOD NEWS I):.

    Sie verfolgt zwei gleichrangig nebeneinanderstehende Ziele: Zum einen will sie eine Irreführung der Leser verhindern, die daraus resultiert, dass die Verbraucher häufig Werbemaßnahmen, die als redaktionelle Inhalte getarnt sind, unkritischer gegenüberstehen als einer Wirtschaftswerbung, die als solche erkennbar ist (BGH, Urteil vom 1. Juli 2010 - I ZR 161/09, GRUR 2011, 163 Rn. 13, 24 = WRP 2011, 210 - Flappe; BGH, GRUR 2012, 1056 Rn. 10 - GOOD NEWS I).

    Zum anderen dient das Gebot der Trennung der Werbung vom redaktionellen Teil der Erhaltung der Objektivität und Neutralität der Presse (vgl. BGH, GRUR 2011, 163 Rn. 24 - Flappe; GRUR 2012, 1056 Rn. 10 - GOOD NEWS I; ferner zum Trennungsgebot in den Rundfunkstaatsverträgen BGH, Urteil vom 22. Februar 1990 - I ZR 78/88, BGHZ 110, 278, 290 f. - Werbung im Programm).

    Dieser Schutz kann allein durch die Vorschriften des § 3 Abs. 3 UWG in Verbindung mit Nr. 11 des Anhangs und § 4 Nr. 3 UWG nicht gewährleistet werden (BGH, GRUR 2012, 1056 Rn. 10 und 13 f. - GOOD NEWS I).

    Der Gerichtshof der Europäischen Union hat auf den Vorlagebeschluss des Senats vom 19. Juli 2012 (GRUR 2012, 1056 - GOOD NEWS I) entschieden, dass eine Fallgestaltung, wie sie hier zu beurteilen ist, nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2005/29/EG fällt.

  • BGH, 12.02.2015 - I ZR 213/13

    Zur Zulässigkeit eines kostenlosen Fahrdiensts einer Augenklinik

    b) Der Umstand, dass die Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken, die keinen mit der Bestimmung des § 4 Nr. 11 UWG vergleichbaren Unlauterkeitstatbestand kennt, in ihrem Anwendungsbereich (Art. 3 der Richtlinie) zu einer vollständigen Harmonisierung des Lauterkeitsrechts geführt hat (Art. 4 der Richtlinie; vgl. BGH, Beschluss vom 19. Juli 2012 - I ZR 2/11, GRUR 2012, 1056 Rn. 12 = WRP 2012, 1219 - GOOD NEWS I, mwN), steht der Anwendung des § 7 Abs. 1 Satz 1 HWG im Streitfall nicht entgegen.
  • BGH, 21.01.2021 - I ZR 17/18

    Berechtigte Gegenabmahnung

    b) Der Umstand, dass die Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken, die keinen mit den Bestimmungen der § 4 Nr. 11 UWG aF, § 3a UWG vergleichbaren Unlauterkeitstatbestand kennt, in ihrem Anwendungsbereich (Art. 3 der Richtlinie) zu einer vollständigen Harmonisierung des Lauterkeitsrechts geführt hat (Art. 4 der Richtlinie; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 19. Juli 2012 - I ZR 2/11, GRUR 2012, 1056 Rn. 12 = WRP 2012, 1219 - GOOD NEWS I, mwN; Urteil vom 24. November 2016 - I ZR 163/15, GRUR 2017, 635 Rn. 28 = WRP 2017, 694 - Freunde werben Freunde), steht der Anwendung von § 312d Abs. 1 BGB und Art. 246a § 1 Abs. 2 EGBGB im Streitfall nicht entgegen.
  • KG, 08.04.2016 - 5 U 156/14

    WhatsApp muss AGB auf Deutsch anbieten und Kommunikationsweg neben E-Mail-Adresse

    Die Mitgliedstaaten dürfen im Anwendungsbereich der Richtlinie grundsätzlich keine strengeren als die in der Richtlinie festgelegten Maßnahmen erlassen, und zwar auch nicht, um ein höheres Verbraucherschutzniveau zu erreichen (vgl. Art. 4, Art. .3 Abs. 5 UGP-RL; EuGH GRUR 2010, 244, Rn. 41 Zentrale/Plus Warenhandelsgesellschaft; BGH GRUR 2012, 1056, Rn.12 - GOOD NEWS I; Senat GRUR-RR 2013, 123).
  • BGH, 06.11.2014 - I ZR 26/13

    Zur Zulässigkeit der Werbung mit einer kostenlosen Zweitbrille

    Der Umstand, dass die Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken, die keinen dem § 4 Nr. 11 UWG vergleichbaren Unlauterkeitstatbestand kennt, in ihrem Anwendungsbereich (Art. 3 der Richtlinie) zu einer vollständigen Harmonisierung des Lauterkeitsrechts geführt hat (Art. 4 der Richtlinie; BGH, Beschluss vom 19. Juli 2012 - I ZR 2/11, GRUR 2012, 1056 Rn. 12 = WRP 2012, 1219 - GOOD NEWS I, mwN), steht der Anwendung der § 1 Abs. 1 Nr. 1a, § 7 Abs. 1 Satz 1 HWG nicht entgegen.
  • BGH, 24.11.2016 - I ZR 163/15

    Freunde werben Freunde - Wettbewerbsverstoß: Ausloben und Gewähren von

    cc) Der Umstand, dass die Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken, die keinen mit der Bestimmung des § 3a UWG (§ 4 Nr. 11 UWG aF) vergleichbaren Unlauterkeitstatbestand kennt, in ihrem Anwendungsbereich (Art. 3 der Richtlinie) zu einer vollständigen Harmonisierung des Lauterkeitsrechts geführt hat (Art. 4 der Richtlinie; vgl. BGH, Beschluss vom 19. Juli 2012 - I ZR 2/11, GRUR 2012, 1056 Rn. 12 = WRP 2012, 1219 - GOOD NEWS I, mwN), steht der Anwendung des § 7 Abs. 1 Satz 1 HWG im Streitfall nicht entgegen.
  • BGH, 24.09.2020 - I ZR 169/17

    Verfügbare Telefonnummer

    b) Der Umstand, dass die Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken, die keinen mit den Bestimmungen der § 4 Nr. 11 UWG aF, § 3a UWG vergleichbaren Unlauterkeitstatbestand kennt, in ihrem Anwendungsbereich (Art. 3 der Richtlinie) zu einer vollständigen Harmonisierung des Lauterkeitsrechts geführt hat (Art. 4 der Richtlinie; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 19. Juli 2012 - I ZR 2/11, GRUR 2012, 1056 Rn. 12 = WRP 2012, 1219 - GOOD NEWS I, mwN; Urteil vom 24. November 2016 - I ZR 163/15, GRUR 2017, 635 Rn. 28 = WRP 2017, 694 - Freunde werben Freunde), steht der Anwendung von § 312d Abs. 1 BGB und Art. 246a § 1 Abs. 2 EGBGB im Streitfall nicht entgegen.
  • KG, 21.06.2017 - 5 U 185/16

    Lieferservice-Portal - Haftung des Betreibers eines Online-Lieferdienstes für

    Die Unionsstaaten dürfen im Anwendungsbereich der Richtlinie grundsätzlich keine strengeren als die in der Richtlinie festgelegten Maßnahmen erlassen, und zwar auch nicht, um ein höheres Verbraucherschutzniveau zu erreichen (vgl. Art. 4, Art. 3 Abs. 5 UGP-RL; EuGH GRUR 2010, 244, Rn. 41 - Zentrale/Plus Warenhandelsgesellschaft; BGH GRUR 2012, 1056, Rn. 12 - GOOD NEWS I; Senat MMR 2016, 601, 602, m.w.N.).
  • OLG Köln, 09.08.2013 - 6 U 3/13

    Anforderungen an die Aufklärung über den Werbecharakter eines Internetauftritts

    c) Dahingestellt bleiben kann, ob bei dieser Sachlage auch Nr. 11, 23 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG und § 4 Nr. 11 UWG in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Nr. 1 TMG, § 58 Abs. 1 RStV verletzt sind (vgl. BGH, GRUR 2011, 163 [Rn. 12] = WRP 2011, 747 - Flappe; BGH, GRUR 2012, 1056 [Rn. 9] = WRP 2012, 1219 - GOOD NEWS), wobei es sich nur um alternative rechtliche Aspekte desselben Streitgegenstands handeln würde (vgl. BGH, GRUR 2013, 401 [Rn. 19 ff.] = WRP 2013, 472 - Biomineralwasser).
  • KG, 21.09.2012 - 5 W 204/12

    Kein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch bei fehlender Angabe eines

    Die Mitgliedstaaten dürfen im Anwendungsbereich der Richtlinie grundsätzlich keine strengeren als die in der Richtlinie festgelegten Maßnahmen erlassen, und zwar auch nicht, um ein höheres Verbraucherschutzniveau zu erreichen (vgl. Art. 4, Art. 3 Abs. 5 der Richtlinie; EuGH, a.a.O., Zentrale/Plus Warenhandelsgesellschaft; BGH, Beschluss vom 19.7.2012, I ZR 2/11, TZ.
  • OLG Stuttgart, 13.06.2013 - 2 U 193/12

    Wettbewerbsverstoß: Abgabe eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels durch

  • OLG München, 12.04.2018 - 6 U 1679/17

    Fehlende Passivlegitimation einer Krankenkasse bei wettbewerbswidriger Werbung in

  • KG, 08.04.2016 - 8.04.2016

    Keine englischen AGB in deutschem Internetauftritt / Whatsapp

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