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   BGH, 16.08.2012 - I ZR 74/10   

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BGH, 16.08.2012 - I ZR 74/10 (https://dejure.org/2012,32018)
BGH, Entscheidung vom 16.08.2012 - I ZR 74/10 (https://dejure.org/2012,32018)
BGH, Entscheidung vom 16. August 2012 - I ZR 74/10 (https://dejure.org/2012,32018)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 5 EGV 6/2002, Art 7 Abs 1 S 1 EGV 6/2002, Art 10 EGV 6/2002, Art 11 Abs 2 EGV 6/2002, Art 19 Abs 2 EGV 6/2002
    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH: Auslegung der Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung hinsichtlich des Bekanntwerdens eines Geschmacksmusters, der Beweislast des Inhabers eines nicht eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters bei behaupteter Benutzung eines ...

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vorlage an den EuGH zur Vorabentscheidung über die Auslegung der Art. 7 Abs. 1 Satz 1, Art. 11 Abs. 2, Art. 19 Abs. 2 und Art. 89 Abs. 1 Buchst. a und der Verordnung (EG) Nr. 6/2002

  • rewis.io

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH: Auslegung der Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung hinsichtlich des Bekanntwerdens eines Geschmacksmusters, der Beweislast des Inhabers eines nicht eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters bei behaupteter Benutzung eines ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage an den EuGH zur Vorabentscheidung über die Auslegung der Art. 7 Abs. 1 Satz 1, Art. 11 Abs. 2, Art. 19 Abs. 2 und Art. 89 Abs. 1 Buchst. a und der Verordnung (EG) Nr. 6/2002

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gartenpavillon

  • datenbank.nwb.de

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH: Auslegung der Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung hinsichtlich des Bekanntwerdens eines Geschmacksmusters, der Beweislast des Inhabers eines nicht eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters bei behaupteter Benutzung eines ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    EuGH-Vorlage über Gemeinschaftsgeschmacksmuster

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    BGH legt diverse Fragen zum Geschmacksmusterrecht dem EuGH vor - Gartenpavillon

  • gewerblicherrechtsschutz.pro (Kurzinformation)

    Wann ist ein nicht eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster noch neu und wer muss Nachahmung beweisen?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2012, 1253
  • GRUR Int. 2012, 1140
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 14.12.2006 - C-316/05

    Nokia - Gemeinschaftsmarke - Artikel 98 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

    Auszug aus BGH, 16.08.2012 - I ZR 74/10
    Zu Art. 102 Abs. 1 GMV (= Art. 98 Abs. 1 GMV aF) hat der Gerichtshof der Europäischen Union entschieden, dass für den Schutz der Gemeinschaftsmarken die Durchsetzung des Verbots der Verletzung dieser Marken grundlegend ist und der Begriff der besonderen Gründe, die einem Verbot entgegenstehen können, im gesamten Gebiet der Union einheitlich auszulegen ist (vgl. EuGH, Urteil vom 14. Dezember 2006 - C-316/05, Slg. 2006, I12083 = GRUR 2007, 228 Rn. 26 bis 28 - Nokia).

    Da der Begriff - ebenso wie die besonderen Gründe im Sinne von Art. 102 Abs. 1 Satz 1 GMV (vgl. hierzu EuGH, GRUR 2007, 228 Rn. 30 - Nokia) - eng auszulegen ist, sollte der Zeitablauf von einer Kenntnisnahme im September 2005 bis zur Inanspruchnahme der Beklagten im Mai 2007 auch unter Berücksichtigung der bestehenden Geschäftsverbindung für eine Verwirkung des Unterlassungsanspruchs nicht ausreichen.

  • LG Düsseldorf, 18.04.2007 - 14c O 78/06

    Anspruch auf Unterlassung der fotografischen Wiedergabe von mit Textildesign

    Auszug aus BGH, 16.08.2012 - I ZR 74/10
    (1) Der Wortlaut der Bestimmung des Art. 19 Abs. 2 Unterabs. 1 GGV, wonach der Schutz nur gewährt wird, wenn die angefochtene Benutzung das Ergebnis einer Nachahmung ist, deutet nach Ansicht des Senats darauf hin, dass die Beweislast grundsätzlich den Schutzrechtsinhaber - vorliegend die Klägerin - trifft (vgl. LG Düsseldorf, Urteil vom 18. April 2007 - 14c O 78/06, juris Rn. 41; Ruhl aaO Art. 19 Rn. 75; Haberl, WRP 2002, 905, 909).
  • OLG Hamburg, 27.01.2005 - 5 U 36/04

    "The Home Depot/ Bauhaus The Home Store"

    Auszug aus BGH, 16.08.2012 - I ZR 74/10
    c) Vereinzelt wurde - jedenfalls vor Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 864/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Juli 2007 über das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anwendbare Recht (nachfolgend Rom-II-VO) - angenommen, dass für das anwendbare Recht auch insoweit auf einen einheitlichen Ort abzustellen sei (vgl. jeweils zur Gemeinschaftsmarke OLG Hamburg, GRUR-RR 2005, 251, 255; v. Mühlendahl/Ohlgart, Die Gemeinschaftsmarke, 1998, § 26 Rn. 4 ff.; vgl. auch Tilmann, GRUR Int. 2001, 673, 676; Knaak, GRUR 2001, 21, 28).
  • BGH, 29.01.2004 - I ZR 163/01

    "Computergehäuse"; Maßgeblicher Markt bei der Beurteilung des vorbekannten

    Auszug aus BGH, 16.08.2012 - I ZR 74/10
    Zwar kann auch ein ausländischer Markt - hier der chinesische Markt für Gartenmöbel - zu dem Kulturkreis gehören, von dem erwartet wird, dass die in der Union tätigen Fachkreise ihn bei Mustergestaltungen in ihre Beobachtungen einbeziehen (vgl. BGH, Urteil vom 29. Januar 2004 - I ZR 163/01, GRUR 2004, 427, 428 = WRP 2004, 613 - Computergehäuse).
  • BGH, 11.04.2013 - I ZR 214/11

    VOLKSWAGEN/Volks. Inspektio

    Der Senat hat dem Gerichtshof der Europäischen Union zur Auslegung der Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung die Frage vorgelegt, ob die Bestimmung des Art. 89 Abs. 1 Buchst. d GGV dahin auszulegen ist, dass für unionsweit geltend gemachte Vernichtungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche wegen Verletzung eines nicht eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters das Recht der Mitgliedstaaten anzuwenden ist, in denen die Verletzungshandlungen begangen worden sind (vgl. BGH, Beschluss vom 16. August 2012 - I ZR 74/10, GRUR 2012, 1253 Rn. 45 bis 49 = WRP 2012, 1536 - Gartenpavillon).
  • BGH, 12.07.2012 - I ZR 102/11

    Kinderwagen II

    Diese Frage ist Gegenstand des Vorabentscheidungsersuchens "Gartenpavillon" des Senats (vgl. BGH, Beschluss vom 16. August 2012 - I ZR 74/10, GRUR 2012, 1253 Rn. 45 bis 49 = WRP 2012, 1536).
  • OLG Düsseldorf, 03.06.2014 - 20 U 66/13

    Auch ein extremer Querulant ist prozessfähig!

    Zu den Fachkreisen gehören diejenigen Personen, die innerhalb des maßgeblichen Wirtschaftszweigs mit der Mustergestaltung sowie der Entwicklung oder Herstellung mustergemäßer Erzeugnisse befasst sind (BGH, GRUR 2012, 1253 Rn. 19 - Gartenpavillon).

    Zum normalen Geschäftsverlauf der Fachkreise jedes Wirtschaftszweigs zählen Maßnahmen der Marktbeobachtung, um die Konkurrenzlage und neue Tendenzen bei der Entwicklung der eigenen Erzeugnisse zu berücksichtigen (BGH, GRUR 2012, 1253 Rn. 21 - Gartenpavillon).

  • OLG Düsseldorf, 23.07.2013 - 20 U 66/12

    Umfang der Rechtskraft der Abweisung einer Löschungsklage gegen ein

    Zu den Fachkreisen gehören diejenigen Personen, die innerhalb des maßgeblichen Wirtschaftszweigs mit der Mustergestaltung sowie der Entwicklung oder Herstellung mustergemäßer Erzeugnisse befasst sind (BGH, GRUR 2012, 1253 Rn. 19 - Gartenpavillon).

    Zum normalen Geschäftsverlauf der Fachkreise jedes Wirtschaftszweigs zählen Maßnahmen der Marktbeobachtung, um die Konkurrenzlage und neue Tendenzen bei der Entwicklung der eigenen Erzeugnisse zu berücksichtigen (BGH, GRUR 2012, 1253 Rn. 21 - Gartenpavillon).

  • LG Düsseldorf, 04.05.2017 - 14c O 146/12

    Schutzfähigkeit und Neuheit des Klagedesigns i.R.e. Schadensersatzanspruchs wegen

    Hierzu zählen nicht nur die Designer selbst, sondern auch die Personen im Unternehmen, die für den Einkauf und Verkauf zuständig sind, weil sie aufgrund ihrer Marktkenntnis und aufgrund ihrer Aufgabenstellung in der Lage sind, Anregungen für Neugestaltungen oder Modifizierungen zu geben (BGH, GRUR 2012, 1253 Rn. 19 - Gartenpavillon).

    Zum normalen Geschäftsverlauf der Fachkreise jedes Wirtschaftszweigs zählen Maßnahmen der Marktbeobachtung, um die Konkurrenzlage und neue Tendenzen bei der Entwicklung der eigenen Erzeugnisse zu berücksichtigen (BGH, GRUR 2012, 1253 Rn. 21 - Gartenpavillon; OLG Düsseldorf, Urt. vom 23.07.2013, Az. I-20 U 66/12, Rn. 104, zitiert nach juris).

  • LG Düsseldorf, 26.09.2013 - 14c O 143/11

    Geschmacksmusterverletzung im Zusammenhang mit einer Fernbedienung

    Diese Frage ist Gegenstand des Vorabentscheidungsersuchens des BGH vom 16.08.2012 (GRUR 2012, 1253 - Gartenpavillon).
  • OLG Düsseldorf, 25.04.2019 - 20 U 103/18

    Verletzung eines Verfügungsgeschmacksmusters

    Im Streitfall spricht indes der Beweis des ersten Anscheins (zur Anwendbarkeit dieser Beweiserleichterung: EuGH GRUR 2014, 368 Rn. 42 - H. Gautzsch Großhandel GmbH & Co. KG/Münchener Boulevard Möbel Joseph Duna GmbH; BGH GRUR 2012, 1253 Rn. 32 ff - Gartenpavillon) dafür, dass die (angeblichen) Offenbarungen auf einer Kenntnis des Modells "C." und damit einer Handlung der Antragstellerin beruhen.
  • OLG Düsseldorf, 08.10.2020 - 20 U 133/20

    Ansprüche wegen Verletzung nicht eingetragener Gemeinschaftsgeschmacksmuster

    Liegen wesentliche Übereinstimmungen zwischen dem angegriffenen und dem geschützten Muster vor, so begründen diese den ersten Anschein, dass dem Entwerfer bei der Gestaltung des angegriffenen Musters das Klagemuster bekannt gewesen ist (BGH GRUR 2012, 1253 - Gartenpavillion).

    Ergibt sich hiernach die Annahme einer Nachahmung, obliegt es dem Anspruchsgegner, darzulegen und zu beweisen, dass die angegriffene Gestaltung Ergebnis eines selbständigen Entwurfs war (EuGH, GRUR 2014, 368 - Gautzsch; BGH GRUR 2012, 1253 - Gartenpavillion).

  • OLG Stuttgart, 21.01.2016 - 2 U 89/15

    Bestimmung des Netznutzungsentgelts nach billigem Ermessen: Indizwirkung der

    Hinzu tritt, dass ein Indiz, das sich als ein Beweistatbestand gleichsam einbettet in ein Mosaik, in welchem Indiztatsachen als Steinchen bedeutsam sein können (so Greger in Zöller, ZPO, 31. Aufl. [2016], § 286, 9 a), das als Hilfstatsache für den Nachweis der Haupttatsache dient, falls erstere die ernstliche Möglichkeit des logischen Rückschlusses auf den zu beweisenden Tatbestand bietet (BGH B. v. 16.06.2011 - V ZR 22/11 [Tz. 11]), leichter "erschütterbar" erscheint (vgl. BGH B. v. 12.03.2013 - VIII ZR 179/12 [Tz. 12]) als ein Anscheinsbeweis, in dessen Zusammenhang in der Regel von Erschütterung die Rede ist, und welche als gelungen angesehen wird, wenn derjenige, dem die Erschütterung obliegt, Umstände behauptet und gegebenenfalls bewiesen hat, aus denen sich ein von dem typischen Sachverhalt abweichender Geschehensablauf ergibt (BGH GRUR 2012, 1253 [Tz. 37] - Gartenpavillon ), wenn die Möglichkeit eines anderen Geschehensablaufs als ernsthaft in Betracht kommend erwiesen ist (BGH VersR 2010, 627 [Tz. 16]; Greger a.a.O. Vor § 284, 29).
  • LG Düsseldorf, 26.09.2013 - 14c O 251/10

    Fehlen der Wiederholungsgefahr nach Abgabe einer strafbewehrten

    Diese Frage ist Gegenstand des Vorabentscheidungsersuchens des BGH vom 16.08.2012 (GRUR 2012, 1253 - Gartenpavillon).
  • OLG Frankfurt, 07.04.2016 - 6 U 4/15

    Kennzeichenrecht: Verwechslungsgefahr zwischen ähnlichen Wortzeichen;

  • BPatG, 15.11.2018 - 30 W (pat) 802/16
  • LG Düsseldorf, 09.01.2020 - 14c O 138/19
  • OLG Düsseldorf, 25.11.2014 - 20 U 193/13
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