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   BGH, 16.05.2012 - I ZR 74/11   

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https://dejure.org/2012,33424
BGH, 16.05.2012 - I ZR 74/11 (https://dejure.org/2012,33424)
BGH, Entscheidung vom 16.05.2012 - I ZR 74/11 (https://dejure.org/2012,33424)
BGH, Entscheidung vom 16. Mai 2012 - I ZR 74/11 (https://dejure.org/2012,33424)
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Volltextveröffentlichungen (21)

  • lexetius.com

    Zweigstellenbriefbogen

    UWG § 5a Abs. 2; BORA § 10 Abs. 1

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Rechtsanwalt muss auf dem Briefbogen Niederlassung nicht als "Zweigstelle” ausweisen

  • openjur.de

    § 5a Abs. 2 UWG; § 10 Abs. 1 BORA
    Zweigstellenbriefbogen

  • bundesgerichtshof.de PDF

    Zweigstellenbriefbogen

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Zweigstellenbriefbogen

    § 5a Abs 2 UWG, § 10 Abs 1 RABerufsO, § 27 Abs 1 BRAO
    Wettbewerbsrecht: Umfang der Informationspflichten eines Rechtsanwalts hinsichtlich der Standorte seiner Niederlassungen auf den von ihm verwendeten Briefbögen - Zweigstellenbriefbogen

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Ableitung einer Pflicht zur Offenlegung von für die geschäftliche Entscheidung erheblich gewichtigen Informationen aus § 5a Abs. 2 UWG; Pflicht zur Nennung sämtlicher Standorte der Niederlassungen eines Rechtsanwalts auf den für seine anwaltliche Tätigkeit verwendeten ...

  • kanzlei.biz

    Zweigstellenbriefbogen

  • Betriebs-Berater

    Zur Angabe von Zweigstellen auf den Briefbögen eines Rechtsanwalts

  • Anwaltsblatt

    § 5a UWG 2004
    Briefbogen des Anwalts bei Zweigstelle: Eine Kanzleianschrift genügt

  • online-und-recht.de

    Informationspflichten nach § 5a Abs.2 UWG

  • rewis.io

    Wettbewerbsrecht: Umfang der Informationspflichten eines Rechtsanwalts hinsichtlich der Standorte seiner Niederlassungen auf den von ihm verwendeten Briefbögen - Zweigstellenbriefbogen

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    UWG § 5 a; BORA § 10
    Anwalt muss auf Briefbögen nicht die Standorte seiner Niederlassungen nennen

  • BRAK-Mitteilungen

    Zur Gestaltung von Zweigstellenbriefbögen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAO § 27 Abs. 1; HGB § 37a Abs. 1
    Ableitung einer Pflicht zur Offenlegung von für die geschäftliche Entscheidung erheblich gewichtigen Informationen aus § 5a Abs. 2 UWG; Pflicht zur Nennung sämtlicher Standorte der Niederlassungen eines Rechtsanwalts auf den für seine anwaltliche Tätigkeit verwendeten ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zweigstellenbriefbogen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Hinweise auf Kanzleisitz nach UWG und BORA

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Rechtsanwalt ist nicht nach § 5a Abs. 2 UWG und § 10 Abs. 1 BORA verpflicht, kenntlich zu machen, an welchen Standorten sich der Hauptsitz und die Zweigstellen befinden

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anwaltlicher Zweigstellenbriefbogen

  • ra-dr-graf.de (Kurzmitteilung)

    §§ 10 Abs. 1, 27 Abs. 1 BORA; § 5a Abs. 2 UWG; § 37a Abs. 1 HGB
    Anwälte müssen Kanzlei-Zweigstellen auf Briefbögen nicht kenntlich machen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zur Angabe von Zweigstellen auf den Briefbögen eines Rechtsanwalts

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Zur Erforderlichkeit einer Kanzleianschrift auf Briefbögen

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    Zweigstellenbriefbogen

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    § 5a UWG 2004
    Briefbogen des Anwalts bei Zweigstelle: Eine Kanzleianschrift genügt

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Rechtsanwalt muss auf seinen Briefbögen nicht alle Standorte seiner Niederlassungen nennen

  • anwaltverein.de (Kurzinformation)

    Eine Kanzlei-Anschrift genügt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Auf Briefbögen genügt meist eine Kanzleianschrift

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Rechtsanwaltskanzlei: Zweigstelle muss nicht im Briefkopf kenntlich gemacht werden

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Verpflichtung zur Nennung sämtlicher Standorte eines Anwalts auf dem Briefbogen - Keine Verpflichtung zur Nennung der (Haupt-)Kanzlei

Besprechungen u.ä. (2)

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    § 5a UWG 2004
    Briefbogen des Anwalts bei Zweigstelle: Eine Kanzleianschrift genügt

  • uni-koeln.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Die endgültige Gleichstellung von Kanzlei und Zweigstelle? (Akad. Rat Dr. Christian Deckenbrock; AnwBl 2013, 8-10)

Sonstiges

  • juraforum.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 20.09.2013)

    Änderung von § 10 BORA: Rechtsanwälte müssen Hauptkanzleisitz auf jedem Briefbogen angeben

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 314
  • MDR 2012, 1482
  • GRUR 2012, 1275
  • FamRZ 2013, 131
  • VersR 2013, 1019
  • WM 2013, 949
  • BB 2012, 2893
  • DB 2012, 16
  • AnwBl 2012, 406
  • AnwBl 2013, 69
  • AnwBl Online 2012, 333
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Jena, 30.03.2011 - 2 U 569/10

    Anforderungen an die Kennzeichnung einer Zweigstelle eines Rechtsanwaltsbüros

    Auszug aus BGH, 16.05.2012 - I ZR 74/11
    Das Berufungsgericht (OLG Jena, GRUR-RR 2012, 29 = WRP 2011, 784) hat das Urteil des Landgerichts auf die Berufung des Beklagten abgeändert und auf den von der Klägerin gestellten ersten Hilfsantrag dahin neu gefasst, dass es den Beklagten unter Androhung von Ordnungsmitteln verurteilt hat,.
  • BGH, 15.07.1999 - I ZR 44/97

    EG-Neuwagen I - Irreführung/Beschaffenheit

    Auszug aus BGH, 16.05.2012 - I ZR 74/11
    Die Bestimmung des § 5a Abs. 2 UWG begründet zwar Informationspflichten, die über das hinausreichen, was notwendig ist, um Fehlvorstellungen zu vermeiden, die sich andernfalls einstellen würden; dass derartige unerlässliche Informationen nicht verschwiegen werden dürfen, ergibt sich bereits aus § 5a Abs. 1 UWG und damit aus dem allgemeinen Irreführungsverbot (vgl. Bornkamm in Köhler/Bornkamm, UWG, 30. Aufl., § 5a Rn. 10; ferner zu § 3 UWG 1909 BGH, Urteil vom 15. Juli 1999 - I ZR 44/97, GRUR 1999, 1122, 1123 = WRP 1999, 1151 - EG-Neuwagen, mwN).
  • BGH, 19.11.2001 - AnwZ (B) 75/00

    Anforderungen an die Gestaltung der Briefbögen in einer Sozietät

    Auszug aus BGH, 16.05.2012 - I ZR 74/11
    Im Blick auf die Beschränkungen des Kommunikationsmittels müssen Angaben zu weiteren Niederlassungen der Kanzlei und den dort tätigen Rechtsanwälten nicht bereits auf der Vorderseite des ersten Briefbogens gemacht werden (vgl. zur Benennung von Sozien auf der Rückseite von Briefbögen BGH, Beschluss vom 19. November 2001 - AnwZ (B) 75/100, NJW 2002, 1419, 1421).
  • BGH, 13.09.2010 - AnwZ (P) 1/09

    Verwaltungsrechtliche Anwaltssache: Aktivlegitimation für eine Anfechtungsklage

    Auszug aus BGH, 16.05.2012 - I ZR 74/11
    Bei der Zweigstelle und der Hauptstelle handelt es sich jeweils um Niederlassungen der "Kanzlei", die sich danach unterscheiden, in welcher der Rechtsanwalt seine berufliche Tätigkeit ihrem Schwerpunkt nach entfaltet (BGH, Urteil vom 13. September 2010 - AnwZ (P) 1/09, BGHZ 187, 31 Rn. 28).
  • BGH, 21.07.2016 - I ZR 26/15

    LGA tested - Wettbewerbswidrige Irreführung durch Unterlassen: Vorenthalten einer

    aa) Eine Information ist nicht allein schon deshalb wesentlich im Sinne des § 5a Abs. 2 UWG, weil sie für die geschäftliche Entscheidung des Verbrauchers von Bedeutung sein kann, sondern nur dann, wenn ihre Angabe unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen vom Unternehmer erwartet werden kann (dazu unter B III 1 e bb) und ihr für die geschäftliche Entscheidung des Verbrauchers zudem ein erhebliches Gewicht zukommt (dazu unter B III 1 e cc; vgl. BGH, Urteil vom 16. Mai 2012 - I ZR 74/11, GRUR 2012, 1275 Rn. 36 = WRP 2013, 57 - Zweigstellenbriefbogen).
  • BGH, 27.04.2017 - I ZR 55/16

    Zu Informationspflichten eines Preisvergleichsportals im Internet

    bb) Eine Information ist nicht allein schon deshalb wesentlich im Sinne des § 5a Abs. 2 UWG, weil sie für die geschäftliche Entscheidung des Verbrauchers von Bedeutung sein kann, sondern nur dann, wenn ihre Angabe unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen vom Unternehmer erwartet werden kann und ihr für die geschäftliche Entscheidung des Verbrauchers zudem ein erhebliches Gewicht zukommt (vgl. BGH, Urteil vom 16. Mai 2012 - I ZR 74/11, GRUR 2012, 1275 Rn. 36 = WRP 2013, 57 - Zweigstellenbriefbogen; BGH, GRUR 2016, 1076 Rn. 31 - LGA tested).
  • OLG Düsseldorf, 30.12.2014 - 15 U 76/14

    Anforderungen an die Werbung mit einem Prüfsiegel

    Unabhängig von einer konkreten Irreführungsgefahr besteht eine Pflicht zur Angabe von Informationen, deren Wesentlichkeit daraus folgt, dass sie für die geschäftliche Entscheidung des Verbrauchers erhebliches Gewicht haben und deren Angabe unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen vom Unternehmer erwartet werden kann (BGH GRUR 12, 1275 Rn 36 - Zweigstellenbriefbogen).

    Denn die von einer konkreten Irreführungsgefahr unabhängige Pflicht zur Angabe von wesentlichen Informationen begründet keine generelle Informationspflicht, sondern gebietet nur die Offenlegung solcher Informationen, die für die geschäftliche Entscheidung des Verbrauchers erhebliches Gewicht haben und deren Angabe unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen vom Unternehmer erwartet werden kann (BGH GRUR 2012, 1275 Rn 36 - Zweigstellenbriefbogen).

  • OLG Hamburg, 21.09.2023 - 15 U 108/22

    Durchschnittliche Sternebewertung

    Die Informationspflicht reicht über das hinaus, was notwendig ist, um Fehlvorstellungen des Verbrauchers zu vermeiden (vgl. BGH GRUR 2012, 1275 Rn. 36 - Zweigstellenbriefbogen).
  • OLG Hamm, 04.08.2016 - 4 U 137/15

    Immobilienanzeigen - Informationspflichten im Zusammenhang mit der

    Eine Information ist nicht allein schon deshalb wesentlich im Sinne des § 5a Abs. 2 UWG, weil sie für die geschäftliche Entscheidung des Verbrauchers von Bedeutung sein kann, sondern nur dann, wenn ihre Angabe unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen vom Unternehmer erwartet werden kann und ihr für die geschäftliche Entscheidung des Verbrauchers zudem ein erhebliches Gewicht zukommt (vgl. BGH, GRUR 2012, 1275 - Zweigstellenbriefbogen; BGH, aaO - LGA tested).
  • BGH, 24.09.2015 - AnwZ (Brfg) 31/15

    Anwaltliche Berufspflichtverletzung: Briefbogengestaltung bei mehreren

    Das von ihnen angeführte Urteil des Bundesgerichtshofs vom 16. Mai 2012 (I ZR 74/11, WM 2013, 949) behandelt die Frage, ob ein Rechtsanwalt im Briefkopf neben seinem Kanzleisitz sämtliche Standorte nennen muss, an denen er Niederlassungen unterhält.
  • BGH, 15.12.2016 - I ZR 241/15

    Wettbewerbsverstoß: Erstinstanzlich bei der Verurteilung zur Unterlassung nicht

    Eine Information ist wesentlich im Sinne des § 5a Abs. 2 UWG, wenn ihre Angabe unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen vom Unternehmer erwartet werden kann und ihr für die geschäftliche Entscheidung des Verbrauchers ein erhebliches Gewicht zukommt (vgl. BGH, Urteil vom 16. Mai 2012 - I ZR 74/11, GRUR 2012, 1275 Rn. 36 = WRP 2013, 57 - Zweigstellenbriefbogen; BGH, GRUR 2016, 1076 Rn. 31 - LGA tested Rn. 31).
  • OLG Hamm, 30.08.2016 - 4 U 8/16

    Immobilienanzeigen - Informationspflichten im Zusammenhang mit der

    Eine Information ist nicht allein schon dann wesentlich im Sinne des § 5a Abs. 2 UWG, wenn sie für die geschäftliche Entscheidung des Verbrauchers von Bedeutung sein kann, sondern nur dann, wenn ihre Angabe unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen vom Unternehmer erwartet werden kann und ihr für die geschäftliche Entscheidung des Verbrauchers zudem ein erhebliches Gewicht zukommt (vgl. BGH, GRUR 2012, 1275 [Zweigstellenbriefbogen]; BGH, Urteil vom 21.07.2016 - I ZR 26/15 - [LGA tested] ).
  • LG Düsseldorf, 18.08.2023 - 38 O 88/23

    Streit um Werbebriefe: Einstweilige Verfügung gegen 1N Telecom erlassen

    (1) Wesentlich im Sinne von § 5a Abs. 1 UWG ist eine Information nicht schon dann, wenn sie für die geschäftliche Entscheidung der Marktgegenseite von Bedeutung sein kann, sondern nur, wenn ihre Angabe einerseits unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen vom Unternehmer erwartet werden kann - wobei sein Aufwand für die Beschaffung der Information, die für ihn mit der Informationserteilung verbundenen Nachteile und möglicherweise bestehende Geheimhaltungsbelange zu berücksichtigen sind - und ihr andererseits für die geschäftliche Entscheidung des Verbrauchers ein erhebliches Gewicht zukommt, was sich unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls nach dem Erwartungs- und Verständnishorizont des angesprochenen Verkehrs beurteilt (vgl. BGH, Urteil vom 15. April 2021 - I ZR 134/20 - Testsiegel auf Produktabbildung [unter II 2 c bb]; Urteil vom 21. Juli 2016 - I ZR 26/15 - LGA tested [unter B III 1 e aa, B III 1 e bb (1) und B III 1 e cc (1)]; Urteil vom 16. Mai 2012 - I ZR 74/11 - Zweigstellenbriefbogen [unter B I 3 c bb (3)]; s.a. EuGH, Urteil vom 8. Februar 2017 - C-562/15, Carrefour Hypermarchés SAS/ITM Alimentaire International SASU [Rn. 30, 35]; Urteil vom 7. September 2016 - C-310/15, Vincent Deroo-Blanquart/Sony Europe Limited [Rn. 49]).
  • OLG München, 22.03.2018 - 6 U 3026/17

    Irreführung durch Eindruck einer nicht erfolgten Preisreduzierung in

    Eine Information ist wesentlich im Sinne von § 5 a Abs. 2 UWG, wenn ihre Angabe unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen vom Unternehmer erwartet werden kann und ihr für die geschäftliche Entscheidung des Verbrauchers ein erhebliches Gewicht zukommt (BGH GRUR 2017, 295 Rn. 17 - Entertain; BGH GRUR 2016, 1076 Rn. 31 - LGA tested; BGH GRUR 2012, 1275 Rn. 36 - Zweigstellenbriefbogen).
  • OLG Düsseldorf, 25.11.2014 - 20 U 208/13

    Wettbewerbswidrigkeit der Werbung mit dem Hinweis "TÜV-geprüft"

  • OLG Köln, 17.01.2020 - 6 U 101/19

    Unterlassung irreführender Werbung

  • KG, 24.08.2018 - 5 U 134/17

    Wettbewerbsverstoß: Irreführung der Rechtssuchenden durch die Bezeichnung

  • LG Düsseldorf, 24.03.2023 - 38 O 92/22
  • OLG München, 08.02.2018 - 6 U 403/17

    Anspruch auf Unterlassung der unlauteren Bewerbung eines Rabattangebotes

  • LG Berlin, 27.01.2022 - 16 O 62/21

    Dating-Portal muss Fake-Profile erwähnen

  • OLG Bamberg, 05.04.2017 - 3 U 102/16

    Pflicht des Maklers zur Angabe der wesentlichen Informationen aus dem

  • LG Köln, 29.10.2019 - 33 O 55/19

    Schriftgröße des Hinweises auf die Fundstelle bei Werbung mit Testurteil

  • AGH Nordrhein-Westfalen, 17.04.2015 - 1 AGH 38/14

    Verwendung des Wortes "Standorte" auf der Homepage einer Kanzlei

  • OLG München, 30.06.2016 - 6 U 531/16

    Verkaufsaktion für Brillenfassungen

  • OLG Bamberg, 26.02.2014 - 3 U 164/13

    Unlauterer Wettbewerb: Internetwerbung eines Energieversorgungsunternehmens mit

  • OLG Braunschweig, 20.11.2018 - 2 U 22/18

    Wettbewerbswidrigkeit des Vertriebs eines in China hergestellten Werkzeugs mit

  • LG Berlin, 09.11.2017 - 52 O 15/17

    Vergleichsportal für Augenlaser-Behandlungen muss auf Provisionsvereinbarungen

  • OLG Köln, 05.07.2013 - 6 U 5/13

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung einer einjährigen Preisgarantie eines

  • OLG Koblenz, 03.03.2021 - 9 U 1126/18

    Unterlassung unlauterer Werbung Vorenthalten einer wesentlichen Information

  • LG Berlin, 11.12.2018 - 16 O 446/17

    Provision für Brustoperationen - Hinweispflicht des Betreibers eines

  • OLG Köln, 16.08.2013 - 6 U 18/13

    Wettbewerbswidrigkeit des Vertriebs von Elektrogeräten ohne CE-Kennzeichnung und

  • OLG Frankfurt, 27.02.2014 - 6 U 244/12

    Irreführende Werbung für E-Zigaretten durch Hinweis auf die gesundheitliche

  • LG Köln, 30.04.2019 - 31 O 133/17

    Händler muss vor Vertragsschluss nicht über Sicherheitslücken eines Smartphones

  • LG Nürnberg-Fürth, 22.03.2018 - 3 HKO 6582/17

    Werbung mit Award bedarf keiner Angabe der konkreten Fundstelle

  • OLG Naumburg, 31.05.2018 - 9 U 3/18

    Wettbewerbsverstoß: Angabe der Laufleistung beim Gebrauchtwagenverkauf als

  • LG Düsseldorf, 23.12.2022 - 38 O 20/22
  • LG Aschaffenburg, 23.02.2017 - 1 HKO 75/16

    Pflichtangaben zum Energieverbrauch in einer Immobilienanzeige

  • LG Essen, 19.10.2016 - 41 O 40/16
  • LG Flensburg, 08.11.2013 - 6 O 87/13

    verkürzter Versorgungsweg - Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch:

  • LG Hamburg, 24.02.2016 - 416 HKO 162/15

    Arzneimittelwerbung: Verwendung der Bezeichnungen "Einfach weiter" sowie

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