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   EuGH, 24.11.2011 - C-70/10   

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https://dejure.org/2011,2
EuGH, 24.11.2011 - C-70/10 (https://dejure.org/2011,2)
EuGH, Entscheidung vom 24.11.2011 - C-70/10 (https://dejure.org/2011,2)
EuGH, Entscheidung vom 24. November 2011 - C-70/10 (https://dejure.org/2011,2)
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Volltextveröffentlichungen (20)

  • lexetius.com

    Informationsgesellschaft - Urheberrecht - Internet - 'Peer-to-Peer' -Programme - Anbieter von Internetzugangsdiensten - Einrichtung eines Systems der Filterung elektronischer Kommunikationen zur Verhinderung des urheberrechtsverletzenden Austauschs von Dateien - Keine ...

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Internet-Provider muss kein Filterungssystem gegen illegales Filesharing einrichten

  • openjur.de

    Keine allgemeine Verpflichtung, die übermittelten Informationen zu überwachen; Anbieter von Internetzugangsdiensten; Einrichtung eines Systems der Filterung elektronischer Kommunikationen zur Verhinderung des urheberrechtsverletzenden Austauschs von Dateien

  • Telemedicus

    Scarlet Extended - Sperrverfügungen gegen Provider

  • Telemedicus

    Scarlet Extended - Sperrverfügungen gegen Provider

  • webshoprecht.de

    Zur europarechtlichen Unzulässigkeit von Internetfiltern zum Zweck der Verhinderung illegaler Downloads

  • Europäischer Gerichtshof

    Scarlet Extended

    Informationsgesellschaft - Urheberrecht - Internet - "Peer-to-Peer"-Programme - Anbieter von Internetzugangsdiensten - Einrichtung eines Systems der Filterung elektronischer Kommunikationen zur Verhinderung des urheberrechtsverletzenden Austauschs von Dateien - Keine ...

  • EU-Kommission PDF

    Scarlet Extended SA gegen Société belge des auteurs, compositeurs et éditeurs SCRL (SABAM).

  • EU-Kommission

    Scarlet Extended

    Informationsgesellschaft - Urheberrecht - Internet - ‚Peer-to-Peer‘-Programme - Anbieter von Internetzugangsdiensten - Einrichtung eines Systems der Filterung elektronischer Kommunikationen zur Verhinderung des urheberrechtsverletzenden Austauschs von Dateien ...

  • JurPC

    Einrichtung eines Systems der Filterung elektronischer Kommunikationen zur Verhinderung des urheberrechtsverletzenden Austauschs von Dateien

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit der Anordnung an einen Anbieter von Internetzugangsdiensten bzgl. Einrichtung eines Systems der Filterung zur Aufdeckung von Urheberrechtsverstößen und Sperrung von Dateien mit Europarecht; Zulässigkeit des Einrichtens eines Systems der Filterung ...

  • kanzlei.biz

    Filesharing darf nicht mit präventiven Filtersystemen bekämpft werden

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Scarlet Extended - Sperrverfügungen gegen Provider

  • anwalt-recht-und-gesetz.de
  • Betriebs-Berater

    Internetprovider nicht zur Einrichtung eines Filtersystems gegen unzulässigen Dateien-Download verpflichtet

  • beck.de PDF, S. 39 (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    Keine allgemeine Verpflichtung zur Überwachung übermittelter Informationen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Informationsgesellschaft; Urheberrecht; Internet; 'Peer-to-Peer'-Programme; Anbieter von Internetzugangsdiensten; Gemeinschaftswidrigkeit der Einrichtung eines Systems der Filterung elektronischer Kommunikationen zur Verhinderung des urheberrechtsverletzenden ...

  • rechtsportal.de

    Informationsgesellschaft; Urheberrecht; Internet; 'Peer-to-Peer'-Programme; Anbieter von Internetzugangsdiensten; Gemeinschaftswidrigkeit der Einrichtung eines Systems der Filterung elektronischer Kommunikationen zur Verhinderung des urheberrechtsverletzenden ...

  • datenbank.nwb.de

    Filtersystem zur Vorbeugung des unzulässigen Herunterladens von Dateien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (24)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Rechtsangleichung - Das Unionsrecht steht einer von einem nationalen Gericht erlassenen Anordnung entgegen, einem Anbieter von Internetzugangsdiensten die Einrichtung eines Systems der Filterung aufzugeben, um einem unzulässigen Herunterladen von Dateien vorzubeugen

  • Telemedicus (Kurzinformation)

    Sperrverfügungen gegen Provider

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Allgemeine gerichtliche Sperrungs- und Filteranordnungen gegenüber Zugangsprovidern sind unzulässig

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Provider müssen nicht in Kundendaten schnüffeln

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Internetprovider dürfen nicht dazu verpflichtet werden, den Netzverkehr präventiv zu filtern und zu sperren - Verstoß gegen Europarecht

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Allgemeine präventive Filter- und Sperrsysteme gegen Filesharing nicht mit Unionsrecht vereinbar

  • heise.de (Pressebericht, 24.11.2011)

    Kein zentrales Filter- und Sperrsystem

  • heise.de (Pressebericht, 30.11.2011)

    EuGH-Urteil zu Copyright-Filtern wird verschieden interpretiert

  • heise.de (Pressebericht)

    Rechteinhaber dürfen Provider nicht zum Filtern von Kundendaten verpflichten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Keine Internetsperren gegen illegale Downloads

  • lto.de (Kurzinformation)

    Urheberrechtsschutz

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Anbietern von Internetzugangsdiensten darf nicht die Einrichtung eines Filtersystems gegen unzulässige Downloads vorgeschrieben werden

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Anbietern von Internetzugangsdiensten darf nicht die Einrichtung eines Filtersystems gegen unzulässige Downloads vorgeschrieben werden

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Internetprovider nicht zur Einrichtung eines Filtersystems gegen unzulässigen Dateien-Download verpflichet

  • 123recht.net (Pressemeldung, 24.11.2011)

    EuGH stärkt Internetanbieter im Streit um Musikdownloads // Provider müssen keine Sperrfilter einbauen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Internet-Filter-Systeme gegen P2P-Downloads nicht vereinbar mit EU-Recht

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    IP-Adressen sind personenbezogene Daten - oder doch nicht?

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Müssen Internet-Provider Filtersysteme gegen Filesharing einrichten?

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Internet-Provider sind nicht verpflichtet Urheberrechtsverstöße zu überprüfen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Provider dürfen nicht zum Überwachen ihrer Kunden gezwungen werden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Sperrung von The Pirate Bay wegen Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Musikindustrie scheitert mit digitalem Filtersystem für Internetdateien

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Internetdienstleister muss kein Filtersystem zur Vermeidung unzulässiger Downloads einrichten - Maßnahme zum Schutz des Urheberrechts nicht mit Unionsrecht vereinbar

  • offenenetze.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Filterpflicht zulässig nach EU-Recht?

Besprechungen u.ä. (10)

  • Telemedicus (Entscheidungsbesprechung)

    5 Fragen zum Netzsperren-Urteil des EuGH

  • internet-law.de (Kurzanmerkung)

    EuGH-Urteil gegen den Strich gebürstet

  • retosphere.de (Entscheidungsbesprechung)

    Scarlet ./. SABAM: Filterpflichten

  • daten-speicherung.de (Entscheidungsbesprechung)

    Freiheit contra Rechtsschutz im Internet

  • lehofer.at (Entscheidungsbesprechung)

    Generelle Internetsperre mit Unionsrecht nicht vereinbar

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung)

    EuGH zum Urheberrechtsschutz: Provider müssen nicht auf ihre Kosten filtern und sperren

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung)

    IP-Adressen: Harte Zeiten für Datensammler

  • beck.de PDF, S. 39 (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    Keine allgemeine Verpflichtung zur Überwachung übermittelter Informationen

  • wkdis.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Überwachungs- und Prüfungspflicht von Providern im Lichte der aktuellen EuGH-Rechtsprechung" von Dr. Hans-Peter Roth, LL.M., original erschienen in: ZUM 2012, 125 - 128.

  • Bundesdatenschutzbeauftragte (Entscheidungsbesprechung)

    Der Schutz des Urheberrechts begründet keinen Anspruch gegen Internet-Tauschbörsen, ein Filtersystem zur Kontrolle aller Aktivitäten einzurichten

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Cour d'appel de Bruxelles (Belgien), eingereicht am 5. Februar 2010 - Scarlet Extended SA/Société Belge des Auteurs, Compositeurs et Éditeurs

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Cour d"appel de Bruxelles - Auslegung der Richtlinien 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2012, 265
  • GRUR Int. 2012, 153
  • MMR 2012, 174
  • BB 2011, 3009
  • K&R 2012, 35
  • ZUM 2012, 29
 
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Wird zitiert von ... (65)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 12.07.2011 - C-324/09

    Verantwortlichkeit des Betreibers eines Online-Marktplatzes für

    Auszug aus EuGH, 24.11.2011 - C-70/10
    Sodann ergibt sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs, dass die den nationalen Gerichten nach diesen Bestimmungen zugewiesene Zuständigkeit es ihnen ermöglichen soll, den Vermittlern Maßnahmen aufzugeben, die nicht nur mittels ihrer Dienste der Informationsgesellschaft bereits begangene Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums beenden, sondern auch neuen Verletzungen vorbeugen sollen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. Juli 2011, L'Oréal u. a., C-324/09, Slg. 2011, I-0000, Randnr. 131).

    Schließlich ist dieser Rechtsprechung auch zu entnehmen, dass die Modalitäten der von den Mitgliedstaaten nach den genannten Art. 8 Abs. 3 und 11 Satz 3 vorzusehenden Anordnungen, wie diejenigen, die die zu erfüllenden Voraussetzungen und das einzuhaltende Verfahren betreffen, Gegenstand der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften sind (vgl. entsprechend Urteil L'Oréal u. a., Randnr. 135).

    Gleichwohl sind bei den einzelstaatlichen Regelungen sowie bei deren Anwendung durch die nationalen Gerichte die Beschränkungen zu beachten, die sich aus den Richtlinien 2001/29 und 2004/48 sowie aus Rechtsquellen ergeben, auf die diese Richtlinien Bezug nehmen (vgl. in diesem Sinne Urteil L'Oréal u. a., Randnr. 138).

    Im Übrigen wäre eine solche allgemeine Überwachungspflicht nicht mit Art. 3 der Richtlinie 2004/48 zu vereinbaren, wonach die Maßnahmen im Sinne dieser Richtlinie gerecht und verhältnismäßig sein müssen und nicht übermäßig kostspielig sein dürfen (vgl. Urteil L'Oréal u. a., Randnr. 139).

  • EuGH, 29.01.2008 - C-275/06

    DER GERICHTSHOF ENTSCHEIDET ÜBER DEN SCHUTZ DER RECHTE DES GEISTIGEN EIGENTUMS IN

    Auszug aus EuGH, 24.11.2011 - C-70/10
    62 bis 68 des Urteils vom 29. Januar 2008, Promusicae (C-275/06, Slg. 2008, I-271), hervorgeht, ist der Schutz des Grundrechts auf Eigentum, zu dem die an das geistige Eigentum anknüpfenden Rechte gehören, gegen den Schutz anderer Grundrechte abzuwägen.
  • EuGH, 19.10.2016 - C-582/14

    Breyer - Der Betreiber einer Website kann ein berechtigtes Interesse daran haben,

    Nach einem "relativen" Kriterium könnten diese Daten für eine Stelle wie den Internetzugangsanbieter von Herrn Breyer als personenbezogen angesehen werden, da sie die genaue Identifizierung des Nutzers ermöglichten (vgl. insoweit Urteil vom 24. November 2011, Scarlet Extended, C-70/10, EU:C:2011:771, Rn. 51), während sie für eine andere Stelle wie den Betreiber der von Herrn Breyer abgerufenen Websites nicht personenbezogen seien, da dieser Betreiber, sofern Herr Breyer während des Abrufens dieser Websites keine Personalien angegeben habe, nicht über die Informationen verfüge, die erforderlich seien, um ihn ohne unverhältnismäßigen Aufwand zu identifizieren.

    Einleitend ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof in Rn. 51 des Urteils vom 24. November 2011, Scarlet Extended (C-70/10, EU:C:2011:771), das u. a. die Auslegung der Richtlinie 95/46 betraf, im Wesentlichen festgestellt hat, dass es sich bei IP-Adressen um geschützte personenbezogene Daten handelt, da sie die genaue Identifizierung der Nutzer ermöglichen.

  • EuGH, 15.09.2016 - C-484/14

    Ein Geschäftsinhaber, der der Öffentlichkeit kostenlos ein WiFi-Netz zur

    89 Hierin ist daher eine Maßnahme zu sehen, die nicht die Anforderung erfüllt, ein angemessenes Gleichgewicht zwischen den miteinander in Einklang zu bringenden Grundrechten sicherzustellen (vgl. in diesem Sinne hinsichtlich einer richterlichen Anordnung Urteil vom 24. November 2011, Scarlet Extended, C-70/10, EU:C:2011:771, Rn. 49, und entsprechend Urteil vom 16. Juli 2015, Coty Germany, C-580/13, EU:C:2015:485, Rn. 35 und 41).
  • BGH, 26.07.2018 - I ZR 64/17

    Zur Haftung des Anschlussinhabers für Urheberrechtsverletzungen über

    Die Modalitäten dieser Anordnungen sind im Recht der Mitgliedstaaten zu regeln (vgl. Erwägungsgrund 59 der Richtlinie 2001/29/EG; EuGH, Urteil vom 12. Juli 2011 - C-324/09, Slg. 2011, I-6011 = GRUR 2011, 1025 Rn. 135 - L'Oréal/eBay; Urteil vom 24. November 2011 - C-70/10, Slg. 2011, I-11959 = GRUR 2012, 265 Rn. 32 - Scarlet/SABAM; Urteil vom 27. März 2014 - C-314/12, GRUR 2014, 468 Rn. 43 = WRP 2014, 540 - UPC Telekabel).

    (2) Das völlige Entfallen von Rechtsbehelfen des Rechtsinhabers gegen Mittelspersonen verstieße gegen Art. 8 Abs. 3 der Richtlinie 2001/29/EG und Art. 11 Satz 3 der Richtlinie 2004/48/EG und den grundrechtlich vorgesehenen Schutz des geistigen Eigentums (vgl. EuGH, GRUR 2011, 1025 Rn. 131 und 145 - L'Oréal/eBay; GRUR 2012, 265 Rn. 31 - Scarlet/SABAM; EuGH, GRUR 2014, 468 Rn. 31 - UPC Telekabel; BGHZ 208, 82 Rn. 34 - Störerhaftung des Accessproviders; Spindler in Spindler/Schmitz aaO § 7 Rn. 89 und § 8 Rn. 20; Franz/Sakowski, CR 2017, 734, 736; Grisse, GRUR 2017, 1073, 1080; Hoeren/Klein, MMR 2016, 764, 766; Hofmann, GPR 2017, 176, 180; Spindler, CR 2017, 333, 334 und NJW 2017, 2305).

    Die Modalitäten des gegen Zugangsvermittler zu gewährenden Rechtsbehelfs - im Streitfall: des Anspruchs gemäß § 7 Abs. 4 TMG nF - unterliegen nicht dem Unionsrecht, sondern fallen in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten (vgl. Erwägungsgrund 59 der Richtlinie 2001/29/EG sowie EuGH, GRUR 2011, 1025 Rn. 135 - L'Oréal/eBay; GRUR 2012, 265 Rn. 32 - Scarlet/SABAM; GRUR 2014, 468 Rn. 43 - UPC Telekabel; BGHZ 208, 82 Rn. 34 - Störerhaftung des Accessproviders).

  • EuGH, 29.07.2019 - C-476/17

    Pelham u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Urheberrecht und verwandte

    So hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass sich weder aus Art. 17 Abs. 2 der Charta noch aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs ergibt, dass das in dieser Bestimmung verankerte Recht des geistigen Eigentums schrankenlos und sein Schutz daher bedingungslos zu gewährleisten wäre (Urteile vom 24. November 2011, Scarlet Extended, C-70/10, EU:C:2011:771" Rn. 43, vom 16. Februar 2012, SABAM, C-360/10, EU:C:2012:85" Rn. 41, und vom 27. März 2014, UPC Telekabel Wien, C-314/12, EU:C:2014:192" Rn. 61).
  • BGH, 27.02.2018 - VI ZR 489/16

    Zur Prüfungspflicht des Betreibers einer Internet-Suchmaschine (www.google.de)

    Dies hätte zur Folge, dass im ersten Zugriff als problematisch angesehene, aber bei weiterer Prüfung als zulässig zu beurteilende Inhalte faktisch unauffindbar gemacht würden (vgl. EuGH, Urteile vom 16. Februar 2012, Rs. C-360/10, juris Rn. 50 - SABAM; vom 24. November 2011, Rs. C-70/10, juris Rn. 52 - Scarlet Extended; siehe auch Masing, VerfBlog vom 14. August 2014, Ziffer 5: http://verfassungsblog.de/ribverfg-masing-vorlaeufige-einschaetzung-der-google-entscheidung-des-eugh/).

    Dabei kann wiederum dahinstehen, ob und inwieweit ein solcher Anspruch bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen überhaupt in Betracht kommt (zum Markenrecht vgl. BGH, Urteile vom 19. April 2007 - I ZR 35/04, BGHZ 172, 119 Rn. 47 - Internet-Versteigerungen II - und vom 30. April 2008 - I ZR 73/05, NJW-RR 2008, 1136 Rn. 53 - Internet-Versteigerungen III; vgl. auch EuGH, Urteile vom 24. November 2011, Rs. C-70/10, juris Rn. 35 - Scarlet Extended und vom 16. Februar 2012, Rs. C-360/10, juris Rn. 26 ff., 52 - SABAM).

  • BGH, 19.03.2015 - I ZR 94/13

    Zur Haftung eines Hotelbewertungsportals für unwahre Tatsachenbehauptungen eines

    Diese vom Senat aufgestellten Grundsätze stehen im Einklang mit der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH, Urteil vom 12. Juli 2011 - C-324/09, Slg. 2011, I-6011 = GRUR 2011, 1025 Rn. 109 ff., 139, 144 = WRP 2011, 1129 - L'Oréal/eBay; Urteil vom 24. November 2011 - C-70/10, Slg. 2011, I-11959 = GRUR 2012, 265 Rn. 36 ff. - Scarlet/SABAM; Urteil vom 16. Februar 2012 - C-360/10, GRUR 2012, 382 Rn. 34 ff. = WRP 2012, 429 - SABAM/Netlog; vgl. BGH, Urteil vom 17. August 2011 - I ZR 57/09, BGHZ 191, 19 Rn. 22 ff. - Stiftparfüm).
  • BGH, 26.11.2015 - I ZR 174/14

    Haftung eines Telekommunikationsunternehmens für Urheberrechtsverletzungen durch

    Die Modalitäten dieser Anordnungen sind im Recht der Mitgliedstaaten zu regeln (vgl. Erwägungsgrund 59 der Richtlinie 2001/29/EG; EuGH, Urteil vom 12. Juli 2011 - C-324/09, Slg. 2011, I-6011 = GRUR 2011, 1025 Rn. 135 - L'Oréal/eBay; Urteil vom 24. November 2011 - C-70/10, Slg. 2011, I-11959 = GRUR 2012, 265 Rn. 32 - Scarlet/SABAM; EuGH, GRUR 2014, 468 Rn. 43 - UPC Telekabel).

    (1) Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ist bei der Beurteilung, ob eine aufgrund der mitgliedstaatlichen Regelungen gegen den Zugangsvermittler ergangene Anordnung im Sinne des Art. 8 Abs. 3 der Richtlinie 2001/29/EG mit dem Unionsrecht in Einklang steht, ihre Vereinbarkeit mit den betroffenen Grundrechten der EU-Grundrechtecharta zu prüfen (EuGH, GRUR 2012, 265 Rn. 41 - Scarlet/SABAM; GRUR 2012, 382 Rn. 43 - SABAM/Netlog; GRUR 2014, 468 Rn. 45 f. - UPC Telekabel).

    Ein Gestaltungsspielraum verbleibt den Mitgliedstaaten jedoch, soweit sie nach den Richtlinien die Modalitäten der unionsrechtlich vorgesehenen Anordnung gegen Vermittler festlegen können (vgl. Erwägungsgrund 59 der Richtlinie 2001/29/EG sowie EuGH, GRUR 2011, 1025 Rn. 135 - L'Oréal/eBay; GRUR 2012, 265 Rn. 32 - Scarlet/SABAM; GRUR 2014, 468 Rn. 43 - UPC Telekabel).

    Auch wenn die Richtlinie 2001/29/EG nach ihrem Erwägungsgrund 9 ein hohes urheberrechtliches Schutzniveau bezweckt, so ist der durch das Unionsrecht verbürgte Schutz des geistigen Eigentums weder schranken- noch bedingungslos gewährleistet, sondern in ein Gleichgewicht mit anderen Grundrechten zu bringen (vgl. EuGH, GRUR Int. 2012, 153 Rn. 4 f. - Scarlet/SABAM; GRUR 2014, 468 Rn. 61 - UPC-Telekabel).

    Der Gerichtshof der Europäischen Union hat im privatrechtlichen Streit zwischen dem Inhaber des Urheberrechts und einem Diensteanbieter die Vorschrift des Art. 52 Abs. 1 Satz 1 EU-Grundrechtecharta entgegen der Empfehlung des Generalanwalts Villalón (Schlussanträge vom 14. April 2011 in der Rs. C-70/10 - Scarlet/SABAM Rn. 88 ff., 101 ff.) nicht angewendet (vgl. EuGH, GRUR 2012, 265 Rn. 30 ff. - Scarlet/SABAM; Spindler, JZ 2012, 311, 312).

    Personenbezogene Daten im Sinne des § 3 Abs. 1 BDSG sind unter anderem die IP-Adressen, weil der Access-Provider einen Bezug zwischen den IP-Adressen und der Person des Nutzers herstellen kann (vgl. EuGH, GRUR 2012, 265 Rn. 51 - Scarlet/SABAM; Braun in Geppert/Schütz, Beckscher TKG-Komm., 3. Aufl., § 91 Rn. 16; Kropp aaO S. 164).

  • EuGH, 16.02.2012 - C-360/10

    Sperrverfügungen gegen Provider

    Außerdem ergibt sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs, dass die den nationalen Gerichten nach diesen Bestimmungen zugewiesene Zuständigkeit es ihnen ermöglichen soll, den Vermittlern Maßnahmen aufzugeben, die nicht nur die mittels ihrer Dienste der Informationsgesellschaft bereits begangenen Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums beenden, sondern auch neuen Verletzungen vorbeugen sollen (vgl. Urteil vom 24. November 2011, Scarlet Extended, C-70/10, Randnr. 31).

    Schließlich ist dieser Rechtsprechung zu entnehmen, dass die Modalitäten der von den Mitgliedstaaten nach den genannten Art. 8 Abs. 3 und 11 Satz 3 vorzusehenden Anordnungen, wie diejenigen, die die zu erfüllenden Voraussetzungen und das einzuhaltende Verfahren betreffen, Gegenstand der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften sind (vgl. Urteil Scarlet Extended, Randnr. 32).

    Gleichwohl sind bei den von den Mitgliedstaaten aufgestellten Regelungen sowie bei deren Anwendung durch die nationalen Gerichte die Beschränkungen zu beachten, die sich aus den Richtlinien 2001/29 und 2004/48 sowie aus Rechtsquellen ergeben, auf die diese Richtlinien Bezug nehmen (vgl. Urteil Scarlet Extended, Randnr. 33).

    So berühren nach dem 16. Erwägungsgrund der Richtlinie 2001/29 und nach Art. 2 Abs. 3 Buchst. a der Richtlinie 2004/48 diese Regelungen nicht die Bestimmungen der Richtlinie 2000/31 und insbesondere nicht deren Art. 12 bis 15 (vgl. Urteil Scarlet Extended, Randnr. 34).

    Folglich ist bei diesen Regelungen u. a. Art. 15 Abs. 1 der Richtlinie 2000/31 zu beachten, wonach es nationalen Stellen untersagt ist, Maßnahmen zu erlassen, die einen Hosting-Anbieter verpflichten würden, von ihm gespeicherte Informationen generell zu überwachen (vgl. entsprechend Urteil Scarlet Extended, Randnr. 35).

    Im Übrigen wäre eine solche allgemeine Überwachungspflicht nicht mit Art. 3 der Richtlinie 2004/48 zu vereinbaren, wonach die Maßnahmen im Sinne dieser Richtlinie gerecht und verhältnismäßig sein müssen und nicht übermäßig kostspielig sein dürfen (vgl. Urteil Scarlet Extended, Randnr. 36).

    Somit würde eine solche präventive Überwachung eine aktive Beobachtung der von den Nutzern beim Hosting-Anbieter gespeicherten Dateien erfordern, und sie würde sowohl fast alle auf diese Weise gespeicherten Informationen als auch sämtliche Nutzer der Dienste dieses Anbieters betreffen (vgl. entsprechend Urteil Scarlet Extended, Randnr. 39).

    Daraus folgt, dass diese Anordnung den Hosting-Anbieter zu einer allgemeinen Überwachung verpflichten würde, die nach Art. 15 Abs. 1 der Richtlinie 2000/31 verboten ist (vgl. entsprechend Urteil Scarlet Extended, Randnr. 40).

    Gleichwohl ergibt sich weder aus dieser Bestimmung noch aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs, dass dieses Recht schrankenlos und sein Schutz daher bedingungslos zu gewährleisten wäre (Urteil Scarlet Extended, Randnr. 43).

    Unter Umständen wie denen des Ausgangsverfahrens müssen die nationalen Behörden und Gerichte daher insbesondere ein angemessenes Gleichgewicht zwischen dem Schutz des Rechts am geistigen Eigentum, den Inhaber von Urheberrechten genießen, und dem Schutz der unternehmerischen Freiheit, der Wirtschaftsteilnehmern wie den Hosting-Anbietern nach Art. 16 der Charta zukommt, sicherstellen (vgl. Urteil Scarlet Extended, Randnr. 46).

    Somit würde eine solche Anordnung zu einer qualifizierten Beeinträchtigung der unternehmerischen Freiheit des Hosting-Anbieters führen, da sie ihn verpflichten würde, ein kompliziertes, kostspieliges, auf Dauer angelegtes und allein auf seine Kosten betriebenes Informatiksystem einzurichten, was im Übrigen gegen die Voraussetzungen von Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2004/48 verstieße, wonach die Maßnahmen zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums nicht unnötig kompliziert oder kostspielig sein dürfen (vgl. entsprechend Urteil Scarlet Extended, Randnr. 48).

    Unter diesen Umständen ist festzustellen, dass die Anordnung, das streitige Filtersystem einzurichten, als Missachtung des Erfordernisses der Gewährleistung eines angemessenen Gleichgewichts zwischen dem Schutz des Rechts am geistigen Eigentum, das Inhaber von Urheberrechten genießen, und dem Schutz der unternehmerischen Freiheit, der Wirtschaftsteilnehmern wie den Hosting-Anbietern zukommt, einzustufen ist (vgl. entsprechend Urteil Scarlet Extended, Randnr. 49).

    Die Anordnung, das streitige Filtersystem einzurichten, würde nämlich zum einen die Ermittlung, systematische Prüfung und Verarbeitung der Informationen in Bezug auf die auf dem sozialen Netzwerk von dessen Nutzern geschaffenen Profile bedeuten, wobei es sich bei den Informationen in Bezug auf diese Profile um geschützte personenbezogene Daten handelt, da sie grundsätzlich die Identifizierung der genannten Nutzer ermöglichen (vgl. entsprechend Urteil Scarlet Extended, Randnr. 51).

    Ferner können bestimmte Werke in bestimmten Mitgliedstaaten gemeinfrei sein, oder sie können von den fraglichen Urhebern kostenlos ins Internet gestellt worden sein (vgl. entsprechend Urteil Scarlet Extended, Randnr. 52).

    Somit ist festzustellen, dass das betreffende nationale Gericht, erließe es die Anordnung, mit der der Hosting-Anbieter zur Einrichtung des streitigen Filtersystems verpflichtet würde, nicht das Erfordernis beachten würde, ein angemessenes Gleichgewicht zwischen dem Recht am geistigen Eigentum einerseits und der unternehmerischen Freiheit, dem Recht auf den Schutz personenbezogener Daten und dem Recht auf freien Empfang oder freie Sendung von Informationen andererseits zu gewährleisten (vgl. entsprechend Urteil Scarlet Extended, Randnr. 53).

  • EuGH, 22.06.2021 - C-682/18

    Beim gegenwärtigen Stand des Unionsrechts erfolgt seitens der Betreiber von

    Der Gerichtshof hat wiederholt entschieden, dass Maßnahmen, die darin bestehen, einem Diensteanbieter aufzugeben, allein auf eigene Kosten Filtersysteme einzurichten, die mit einer allgemeinen und ständigen Überwachung verbunden sind, um jeder künftigen Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums vorzubeugen, mit Art. 15 Abs. 1 der Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr unvereinbar sind (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 24. November 2011, Scarlet Extended, C-70/10, EU:C:2011:771, Rn. 36 bis 40, sowie vom 16. Februar 2012, SABAM, C-360/10, EU:C:2012:85, Rn. 34 bis 38).

    Was schließlich die Frage anbelangt, ob eine Voraussetzung wie die in den Ausgangsverfahren in Rede stehende mit den Zielen der Urheberrechtsrichtlinie vereinbar ist, so geht aus den Rn. 63 und 64 des vorliegenden Urteils sowie aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs hervor, dass die nationalen Behörden und Gerichte im Rahmen der zum Schutz der Rechtsinhaber erlassenen Maßnahmen ein angemessenes Gleichgewicht zwischen einerseits dem Schutz des Rechts des geistigen Eigentums, den die Rechtsinhaber nach Art. 17 Abs. 2 der Charta genießen, und andererseits dem Schutz der unternehmerischen Freiheit, der Diensteanbietern nach Art. 16 der Charta zukommt, sowie der den Internetnutzern durch Art. 11 der Charta garantierten Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit sicherstellen müssen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 24. November 2011, Scarlet Extended, C-70/10, EU:C:2011:771, Rn. 45 und 46, sowie vom 16. Februar 2012, SABAM, C-360/10, EU:C:2012:85, Rn. 43 und 44).

  • VG Wiesbaden, 01.12.2021 - 6 L 738/21

    Einstweilige Untersagung der Nutzung eines Cookiedienstes auf einer Webseite

    Die ungekürzte IP-Adresse stellt auch ein personenbezogenes Datum dar, denn die IP-Adresse ermöglicht die genaue Identifizierung der Nutzer (vgl. EuGH, Urteil vom 19.10.2016 - C-582/14; BGH, Urteil vom 16.5.2017 - VI ZR 135/13; EuGH, Urteil vom 24. November 2011 - C-70/10, Rn. 51).
  • BGH, 26.11.2015 - I ZR 3/14

    Zur Haftung von Access-Providern für Urheberrechtsverletzungen Dritter

  • OLG Hamburg, 01.07.2015 - 5 U 87/12

    GEMA ./. YouTube I

  • EuGH, 27.03.2014 - C-314/12

    Einem Anbieter von Internetzugangsdiensten kann aufgegeben werden, für seine

  • EuGH, 06.10.2020 - C-511/18

    Rechtsangleichung

  • BGH, 27.07.2020 - VI ZR 476/18

    Auslistungsbegehren gegen Google

  • EGMR, 16.06.2015 - 64569/09

    Betreiber haftet für Nutzerkommentare

  • BGH, 05.02.2015 - I ZR 240/12

    Kinderhochstühle im Internet III - Unterlassungsprozess wegen Markenverletzung im

  • OLG Köln, 18.07.2014 - 6 U 192/11

    Access-Provider nicht zu Netzsperren verpflichtet

  • LG Würzburg, 07.03.2017 - 11 O 2338/16

    Keine einstweilige Verfügung gegen Facebook wegen verleumderischer Inhalte im

  • VG Köln, 01.03.2022 - 6 L 1277/21

    Eilanträge von Google und Meta: Netzwerkdurchsetzungsgesetz verstößt teilweise

  • EuGH, 29.07.2019 - C-516/17

    Die Nutzung eines geschützten Werks in der Berichterstattung über Tagesereignisse

  • BGH, 07.03.2019 - I ZR 53/18

    Störerhaftung bei nicht gesichertem WLAN-Anschluss - Altfälle

  • EuGH, 29.07.2019 - C-469/17

    Funke Medien NRW - Vorlage zur Vorabentscheidung - Urheberrecht und verwandte

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.03.2016 - C-484/14

    Nach Ansicht von Generalanwalt Szpunar ist der Betreiber eines Geschäfts, einer

  • BGH, 16.05.2013 - I ZR 216/11

    Kinderhochstühle im Internet II

  • OLG Düsseldorf, 24.03.2021 - Kart 2/19

    Facebook gegen Bundeskartellamt: Vorlagebeschluss beim EuGH

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.05.2016 - C-582/14

    Breyer - Verarbeitung personenbezogener Daten - Richtlinie 95/46/EG - Art. 2

  • BGH, 13.10.2022 - I ZR 111/21

    DNS-Sperre - BGH konkretisiert Maßnahmen, die Rechtsinhaber vor Geltendmachung

  • LG Berlin, 31.01.2013 - 57 S 87/08

    Zur Personenbezogenheit von IP-Adressen

  • EuGH, 16.07.2015 - C-580/13

    Coty Germany - Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges und gewerbliches

  • OLG Hamburg, 14.03.2012 - 5 U 87/09

    Rapidshare II

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2021 - C-261/20

    Nach Ansicht von Generalanwalt Maciej Szpunar muss ein nationales Gericht eine

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.03.2021 - C-28/20

    Nach Auffassung von Generalanwalt Pikamäe stellt ein von Pilotengewerkschaften

  • OLG Köln, 03.11.2023 - 6 U 58/23

    Drittlandübermittlung

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.11.2013 - C-314/12

    Nach Ansicht von Generalanwalt Pedro Cruz Villalón kann einem Internetprovider

  • LG Hamburg, 24.01.2014 - 324 O 264/11

    Störerhaftung bei rechtsverletzenden Fotos - Max Mosley

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.12.2013 - C-293/12

    Nach Ansicht von Generalanwalt Cruz Villalón ist die Richtlinie über die

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.06.2013 - C-131/12

    Nach Ansicht von Generalanwalt Jääskinen sind Suchmaschinen-Diensteanbieter für

  • BGH, 15.08.2013 - I ZR 79/12

    Urheberrechtsverletzung im Internet: Störerhaftung eines

  • OLG München, 13.04.2017 - 6 U 3515/12

    Fehlende Aktivlegitimation: Klage gegen Youtube wegen Marlene-Dietrich-Aufnahmen

  • EuGH, 07.07.2016 - C-494/15

    Der Betreiber eines physischen Marktplatzes kann dazu gezwungen werden, von

  • OLG Hamburg, 29.11.2012 - 3 U 216/06

    Kinderhochstühle II - Markenverletzung und Wettbewerbsverstoß: Haftung eines

  • OLG Hamburg, 14.03.2012 - 5 U 41/11

    Unterlassung wegen der Möglichkeit des Herunterladens illegaler Kopien von

  • BGH, 15.08.2013 - I ZR 85/12

    Urheberrechtsverletzung im Internet: Störerhaftung eines Sharehosting-Dienstes

  • VG Köln, 01.03.2022 - 6 L 1354/21

    Eilanträge von Google und Meta: Netzwerkdurchsetzungsgesetz verstößt teilweise

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.04.2020 - C-264/19

    Constantin Film Verleih - Vorlage zur Vorabentscheidung - Urheberrecht und

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.06.2019 - C-18/18

    Nach Ansicht von Generalanwalt Szpunar kann Facebook gezwungen werden, sämtliche

  • LG Hamburg, 14.07.2020 - 310 O 339/18

    Haftung eines Betreibers eines Sharehosting-Dienstes wegen einer

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2021 - C-401/19

    Generalanwalt Saugmandsgaard Øe: Art. 17 der Richtlinie 2019/790 über das

  • BGH, 26.01.2023 - I ZR 111/21

    Zurückweisung der Anhörungsrüge; Vereinbarkeit des Subsidiaritätserfordernisses

  • OLG Köln, 14.12.2015 - 12 U 16/13

    Datenspeicherung bei DSL-Anschluss

  • EGMR, 24.04.2018 - 62357/14

    BENEDIK v. SLOVENIA

  • LG Frankfurt/Main, 05.08.2015 - 3 O 306/15

    Keine Übertragung der Haftungsmaßstäbe der Host-Provider auf Registrare

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.02.2017 - C-610/15

    Stichting Brein

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.04.2015 - C-580/13

    Coty Germany - Geistiges und gewerbliches Eigentum - Verkauf nachgeahmter Waren -

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.09.2021 - C-175/20

    Valsts ieņēmumu dienests (Traitement des données personnelles à des

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.03.2016 - C-134/15

    Lidl - Verordnung Nr. 543/2008 der Kommission - Vermarktungsnormen für

  • OLG Hamburg, 28.03.2012 - 5 U 176/10

    Urheberrechtsverletzung im Internet: Störerhaftung eines Sharehosters bei

  • VG Köln, 12.01.2012 - 6 K 5404/10

    Klage der Deutschen Telekom AG gegen Sperrungsanordnung erfolgreich

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.05.2014 - C-129/14

    Spasic - Eilvorabentscheidungsverfahren - Polizeiliche und justizielle

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.02.2013 - C-426/11

    Alemo-Herron u.a. - Übergang von Unternehmen - Wahrung von Ansprüchen der

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.07.2015 - C-201/14

    Bara u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Wirtschafts- und Währungspolitik -

  • LG München II, 26.10.2018 - 2 O 4622/17

    Haftung des Betreibers einer Suchmaschine

  • Generalanwalt beim EuGH, 31.05.2016 - C-169/15

    Montis Design - Urheberrecht und verwandte Schutzrechte - Schutzdauer - Erlöschen

  • VG Düsseldorf, 29.11.2011 - 27 K 3883/11

    Sperrungsanordnung gegen einzelne Internet-Zugangsanbieter zum unerlaubten

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