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   BGH, 17.08.2011 - I ZB 70/10   

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https://dejure.org/2011,6663
BGH, 17.08.2011 - I ZB 70/10 (https://dejure.org/2011,6663)
BGH, Entscheidung vom 17.08.2011 - I ZB 70/10 (https://dejure.org/2011,6663)
BGH, Entscheidung vom 17. August 2011 - I ZB 70/10 (https://dejure.org/2011,6663)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • lexetius.com

    Institut der Norddeutschen Wirtschaft e. V.

    MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 2

  • markenmagazin:recht

    Institut der Norddeutschen Wirtschaft e.V. - Freihaltebedürfnis für Institutsbezeichnung

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Das Namensrecht an einer Bezeichnung führt nicht automatisch zu einer markenrechtlichen Schutzfähigkeit

  • openjur.de

    § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG
    Institut der Norddeutschen Wirtschaft e.V.

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Institut der Norddeutschen Wirtschaft e.V.

    § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Vorliegen des Schutzhindernisses bei Verfügung eines Anmelders bereits über ein Namensrecht oder Kennzeichenrecht; Freihaltebedürftigkeit der Bezeichnung "Institut der Norddeutschen Wirtschaft e.V."

  • rewis.io

    Markenanmeldung: Antragsablehnung wegen Vorliegens des Schutzhindernisses eines bestehenden Freihaltebedürfnisses bei einer Wortfolge - Institut der Norddeutschen Wirtschaft e.V.

  • ra.de
  • rewis.io

    Markenanmeldung: Antragsablehnung wegen Vorliegens des Schutzhindernisses eines bestehenden Freihaltebedürfnisses bei einer Wortfolge - Institut der Norddeutschen Wirtschaft e.V.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 2; MarkenRL Art. 3 Abs. 1c
    Vorliegen des Schutzhindernisses bei Verfügung eines Anmelders bereits über ein Namensrecht oder Kennzeichenrecht; Freihaltebedürftigkeit der Bezeichnung "Institut der Norddeutschen Wirtschaft e.V."

  • rechtsportal.de

    MarkenRL Art. 3 Abs. 1c
    Vorliegen des Schutzhindernisses bei Verfügung eines Anmelders bereits über ein Namensrecht oder Kennzeichenrecht; Freihaltebedürftigkeit der Bezeichnung "Institut der Norddeutschen Wirtschaft e.V."

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Institut der Norddeutschen Wirtschaft e. V.

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Markenrecht - Schutzhindernis nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Wortfolge "Institut der Norddeutschen Wirtschaft e.V." ist freihaltebedürftig und kann nicht als Marke eingetragen werden

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Markenrechtliches Freihaltebedürfnis und das Namensrecht

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Zum Vorliegen des Schutzhindernisses nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zum Vorliegen des Schutzhindernisses nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Keine Unterscheidungskraft von "Institut der Norddeutschen Wirtschaft e.V."

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    Institut der Norddeutschen Wirtschaft e.V.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2012, 276
 
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Wird zitiert von ... (329)

  • BGH, 15.05.2014 - I ZB 29/13

    DüsseldorfCongress - Markenschutz: Rechtliche Gleichbehandlung von Waren- und

    So ist in der Rechtsprechung für Verbandsnamen anerkannt, dass an die Anforderungen für die Unterscheidungskraft ein großzügiger Maßstab anzulegen ist, weil der Verkehr daran gewöhnt ist, dass diese Bezeichnungen aus einem Sachbegriff gebildet sind, der an den jeweiligen Tätigkeitsbereich angelehnt ist und der häufig mit einer geographischen Angabe kombiniert wird (vgl. BGH, Beschluss vom 17. August 2011 - I ZB 70/10, GRUR 2012, 276 Rn. 13 f. = WRP 2012, 472 - Institut der Norddeutschen Wirtschaft e.V.).

    Die Frage des Fehlens jeglicher Unterscheidungskraft nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG richtet sich ausschließlich nach markenrechtlichen Grundsätzen und nicht nach den Maßstäben, die etwa an die originäre Kennzeichnungskraft von Vereinsnamen zu stellen sind (vgl. BGH, GRUR 2012, 276 Rn. 16 - Institut der Norddeutschen Wirtschaft e.V.).

  • BGH, 09.11.2016 - I ZB 43/15

    Stadtwerke Bremen - Markenschutz: Schutzhindernis der Täuschungseignung bei

    Ein Freihaltebedürfnis liegt deshalb auch vor, wenn die Benutzung der angemeldeten Marke als Sachangabe noch nicht zu beobachten ist, eine solche Verwendung aber jederzeit in Zukunft erfolgen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 13. März 2008 - I ZB 53/05, GRUR 2008, 900 Rn. 12 = WRP 2008, 1338 - SPA II; Beschluss vom 17. August 2011 - I ZB 70/10, GRUR 2012, 276 Rn. 8 = WRP 2012, 472 - Institut der Norddeutschen Wirtschaft e.V.).
  • BGH, 06.11.2013 - I ZB 59/12

    smartbook - Markenlöschungsverfahren: Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt für das

    Die aus Art. 3 Abs. 1 Buchst. c MarkenRL übernommene Regelung gebietet die Versagung der Eintragung auch dann, wenn die fragliche Benutzung als Sachangabe noch nicht zu beobachten ist, eine solche Verwendung aber jederzeit in Zukunft erfolgen kann (vgl. EuGH, Urteil vom 12. Februar 2004 - C363/99, Slg. 2004, I1619 = GRUR 2004, 674 Rn. 95 bis 97 - Postkantoor; BGH, GRUR 2012, 272 Rn. 9 - Rheinpark-Center Neuss; BGH, Beschluss vom 17. August 2011 - I ZB 70/10, GRUR 2012, 276 Rn. 8 = WRP 2012, 472 - Institut der Norddeutschen Wirtschaft e.V.).
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