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   BGH, 20.12.2011 - X ZB 6/10   

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https://dejure.org/2011,30439
BGH, 20.12.2011 - X ZB 6/10 (https://dejure.org/2011,30439)
BGH, Entscheidung vom 20.12.2011 - X ZB 6/10 (https://dejure.org/2011,30439)
BGH, Entscheidung vom 20. Dezember 2011 - X ZB 6/10 (https://dejure.org/2011,30439)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 1 GebrMG, § 18 Abs 4 GebrMG, § 99 Abs 1 PatG, § 100 PatG, § 106 PatG
    Gebrauchsmusterschutz: Weiterentwicklung durch Fachmann; Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit - Installiereinrichtung II

  • damm-legal.de

    Zur Frage, wann ein Fachmann ohne erfinderisches Bemühen zum Gegenstand einer Erfindung gelangt / Gebrauchsmuster

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Streitgebrauchsmuster betreffend eine Einrichtung zum Installieren von Versorgungsleitungen für mehrere Arbeitsplätze in einem Raum; Einzelfallentscheidung bei der Frage des notwendigen Umfangs der Anregungen für einen Fachmann für die Weiterentwicklung einer bekannten ...

  • Betriebs-Berater

    Frage des Einzelfalls, inwieweit es für den Fachmann der Hinweise oder Anregungen im Stand der Technik bedarf

  • rewis.io

    Gebrauchsmusterschutz: Weiterentwicklung durch Fachmann; Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit - Installiereinrichtung II

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GebrMG § 1 Abs. 1; GebrMG § 18 Abs. 4; ZPO § 106
    Streitgebrauchsmuster betreffend eine Einrichtung zum Installieren von Versorgungsleitungen für mehrere Arbeitsplätze in einem Raum; Einzelfallentscheidung bei der Frage des notwendigen Umfangs der Anregungen für einen Fachmann für die Weiterentwicklung einer bekannten ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Weiterentwicklungen durch Fachmann

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Zur Frage, wann ein Fachmann ohne erfinderisches Bemühen zum Gegenstand einer Erfindung gelangt / Gebrauchsmuster

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gebrauchsmusterschutz und der Stand der Technik

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Frage des Einzelfalls, inwieweit es für den Fachmann der Hinweise oder Anregungen im Stand der Technik bedarf

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2012, 378
  • BB 2012, 394
 
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Wird zitiert von ... (113)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 30.04.2009 - Xa ZR 92/05

    Betrieb einer Sicherheitseinrichtung

    Auszug aus BGH, 20.12.2011 - X ZB 6/10
    Dazu bedarf es in der Regel über die Erkennbarkeit des technischen Problems hinausreichender Anstöße, Anregungen, Hinweise oder sonstiger Anlässe (BGH, Urteil vom 30. April 2009 - Xa ZR 92/05, BGHZ 182, 1 - Betrieb einer Sicherheitseinrichtung; Urteil vom 8. Dezember 2009 - X ZR 65/05, GRUR 2010, 407 - einteilige Öse).
  • BGH, 08.12.2009 - X ZR 65/05

    einteilige Öse

    Auszug aus BGH, 20.12.2011 - X ZB 6/10
    Dazu bedarf es in der Regel über die Erkennbarkeit des technischen Problems hinausreichender Anstöße, Anregungen, Hinweise oder sonstiger Anlässe (BGH, Urteil vom 30. April 2009 - Xa ZR 92/05, BGHZ 182, 1 - Betrieb einer Sicherheitseinrichtung; Urteil vom 8. Dezember 2009 - X ZR 65/05, GRUR 2010, 407 - einteilige Öse).
  • BGH, 29.04.2003 - X ZB 4/01

    "Basisstation"; Gerichtliches Verfahren nach Teilung eines Patents

    Auszug aus BGH, 20.12.2011 - X ZB 6/10
    Die Zulassung der Rechtsbeschwerde erlaubt die Überprüfung der Entscheidung nach Art einer Revision (st. Rspr. des Senats, vgl. Beschluss vom 29. April 2003 - X ZB 4/01, GRUR 2003, 781 - Basisstation; Beschluss vom 29. Juli 2008 - X ZB 23/07, juris).
  • BGH, 20.06.2006 - X ZB 27/05

    Demonstrationsschrank

    Auszug aus BGH, 20.12.2011 - X ZB 6/10
    Dies gilt gleichermaßen für die Beurteilung des erfinderischen Schritts im Gebrauchsmusterrecht (Senatsbeschluss vom 20. Juni 2006 - X ZB 27/05, BGHZ 168, 142 - Demonstrationsschrank).
  • BGH, 29.07.2008 - X ZB 23/07

    Reichweite des Schutzrechtsausschlusses; Abgrenzung von Erzeugnis- und

    Auszug aus BGH, 20.12.2011 - X ZB 6/10
    Die Zulassung der Rechtsbeschwerde erlaubt die Überprüfung der Entscheidung nach Art einer Revision (st. Rspr. des Senats, vgl. Beschluss vom 29. April 2003 - X ZB 4/01, GRUR 2003, 781 - Basisstation; Beschluss vom 29. Juli 2008 - X ZB 23/07, juris).
  • BGH, 07.03.2006 - X ZR 213/01

    Vorausbezahlte Telefongespräche

    Auszug aus BGH, 20.12.2011 - X ZB 6/10
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs handelt es sich bei der Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit um eine Rechtsfrage, die mittels wertender Würdigung der tatsächlichen Umstände zu beurteilen ist, die unmittelbar oder mittelbar geeignet sind, etwas über die Voraussetzungen für das Auffinden der erfindungsgemäßen Lösung auszusagen (Senatsurteil vom 7. März 2006 - X ZR 213/01, BGHZ 166, 305 - Vorausbezahlte Telefongespräche).
  • BGH, 11.03.2014 - X ZR 139/10

    Patentnichtigkeitssache betreffend ein Europäisches Patent: Mangel der

    Vielmehr können auch Eigenarten des in Rede stehenden technischen Fachgebiets, insbesondere betreffend die Ausbildung von Fachleuten, die übliche Vorgehensweise bei der Entwicklung von Neuerungen, technische Bedürfnisse, die sich aus der Konstruktion oder der Anwendung des in Rede stehenden Gegenstands ergeben und auch nicht-technische Vorgaben eine Rolle spielen (BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2011 - X ZB 6/10, GRUR 2012, 378 = BlPMZ 2012, 260 - Installiereinrichtung II).
  • BGH, 03.02.2015 - X ZR 76/13

    Stabilisierung der Wasserqualität - Beurteilung der Widerruflichkeit eines

    (1) Ob eine Erfindung so deutlich und vollständig offenbart ist, dass ein Fachmann sie ausführen kann, ist ebenso eine Rechtsfrage wie die Frage, ob dem Gegenstand eines Patents Patentfähigkeit zukommt (vgl. zur erfinderischen Tätigkeit: BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2011 - X ZB 6/12, GRUR 2012, 378 Rn. 16 - Installiereinrichtung II).

    Insoweit wird es insbesondere darauf ankommen, ob der Fachmann Veranlassung hatte, die im Stand der Technik bekannten Elemente der erfindungsgemäßen Lehre in einer Weise zu verarbeiten und gegebenenfalls mit Hilfe seines Fachwissens abzuändern oder weiterzuentwickeln, dass sich hieraus der Gegenstand der Erfindung ergab (s. etwa BGH, Urteil vom 20. Dezember 2011 - X ZB 6/10, GRUR 2012, 378 Rn. 16 - Installiereinrichtung II, auch mit weiteren Erläuterungen zur Prüfung der erfinderischen Tätigkeit).

  • OLG Düsseldorf, 23.12.2020 - 15 U 77/19

    Ansprüche wegen Patentverletzung; Vorrichtung zum Decodieren eines empfangenen

    Nach der Rechtsprechung des BGH handelt es sich bei der Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit um eine Rechtsfrage, die mittels wertender Würdigung der tatsächlichen Umstände zu beurteilen ist, die unmittelbar oder mittelbar geeignet sind, etwas über die Voraussetzungen für das Auffinden der erfindungsgemäßen Lösung auszusagen (BGH, GRUR 2012, 378 - Installiereinrichtung II; BGH, GRUR 2006, 663 - Vorausbezahlte Telefongespräche).

    Dazu bedarf es in der Regel über die Erkennbarkeit des technischen Problems hinausreichender Anstöße, Anregungen, Hinweise oder sonstiger Anlässe (BGH, BeckRS 2018, 13279 - Tongeber für Einparkhilfesysteme von Fahrzeugen; BGH, GRUR 2012, 378 - Installiereinrichtung II; BGH, GRUR 2010, 407 - einteilige Öse).

    Vielmehr können auch Eigenarten des in Rede stehenden technischen Fachgebiets, insbesondere betreffend die Ausbildung von Fachleuten, die übliche Vorgehensweise bei der Entwicklung von Neuerungen, technische Bedürfnisse, die sich aus der Konstruktion oder der Anwendung des in Rede stehenden Gegenstands ergeben und auch nicht-technische Vorgaben eine Rolle spielen (BGH, BeckRS 2017, 117715; BGH, GRUR 2016, 1023 - Anrufroutingverfahren; BGH, GRUR 2014, 647 - Farbversorgungssystem; BGH, GRUR 2012, 378 - Installiereinrichtung II).

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