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   EuGH, 19.04.2012 - C-523/10   

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https://dejure.org/2012,9301
EuGH, 19.04.2012 - C-523/10 (https://dejure.org/2012,9301)
EuGH, Entscheidung vom 19.04.2012 - C-523/10 (https://dejure.org/2012,9301)
EuGH, Entscheidung vom 19. April 2012 - C-523/10 (https://dejure.org/2012,9301)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Gerichtliche Zuständigkeit und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen - Zuständigkeit für Klagen aus 'unerlaubter Handlung oder einer Handlung, die einer unerlaubten Handlung gleichgestellt ist' - Bestimmung des ...

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Auch bei Google AdWords-Werbung gilt grundsätzlich der fliegende Gerichtsstand

  • webshoprecht.de

    Zur internationalen Gerichtszuständigkeit bei Markenrechtsstreitigkeiten um die Verwendung von Keywords in Suchmaschinen - Wintersteiger

  • Europäischer Gerichtshof

    Wintersteiger

    Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Gerichtliche Zuständigkeit und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen - Zuständigkeit für Klagen aus "unerlaubter Handlung oder einer Handlung, die einer unerlaubten Handlung gleichgestellt ist" - Bestimmung des Ortes, ...

  • EU-Kommission

    Wintersteiger

    Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Gerichtliche Zuständigkeit und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen - Zuständigkeit für Klagen aus ‚unerlaubter Handlung oder einer Handlung, die einer unerlaubten Handlung gleichgestellt ist‘ - Bestimmung ...

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    EuGH bejaht grundsätzlich fliegenden internationalen Gerichtsstand bei AdWord-Werbung

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Deliktgerichtsstand nach EuGVVO - behauptete Markenrechtsverletzung durch Verwendung eines identischen Schlüsselworts in einer Internetsuchmaschine unter einer ausländischen Top-Level-Domain

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zuständiges Gericht für Unterlassungsklage gegen Wettbewerber bei Verwendung einer österreichischen Marke als Schlüsselwort auf deutscher Internetseite einer Suchmaschine; Vorabentscheidungsersuchen des österreichischen Obersten Gerichtshofs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zuständigkeit für Marken-Verletzungs-Klagen

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Obersten Gerichtshofs (Österreich) eingereicht am 10. November 2010 - Wintersteiger AG gegen Products 4U Sondermaschinenbau GmbH

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Oberster Gerichtshof - Auslegung von Art. 5 Nr. 3 der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (ABl. ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 2175
  • GRUR 2012, 654
  • GRUR Int. 2012, 526
  • EuZW 2012, 513
  • MMR 2012, 753
  • K&R 2012, 587
 
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Wird zitiert von ... (55)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 25.10.2011 - C-509/09

    Die Opfer mittels des Internets begangener Persönlichkeitsverletzungen können

    Auszug aus EuGH, 19.04.2012 - C-523/10
    Hierzu ist zunächst darauf hinzuweisen, dass die besondere Zuständigkeitsregel, mit der in Art. 5 Nr. 3 der Verordnung Nr. 44/2001 vom Grundsatz der Zuständigkeit der Gerichte am Beklagtenwohnsitz abgewichen wird, darauf beruht, dass zwischen der Streitigkeit und den Gerichten des Ortes, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist, eine besonders enge Beziehung besteht, die aus Gründen einer geordneten Rechtspflege und einer sachgerechten Gestaltung des Prozesses eine Zuständigkeit dieser Gerichte rechtfertigt (Urteil vom 25. Oktober 2011, eDate Advertising u. a., C-509/09 und C-161/10, Slg. 2011, I-10269, Randnr. 40).

    Ferner ist zu beachten, dass die Wendung "Ort, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist oder einzutreten droht" in Art. 5 Nr. 3 der Verordnung Nr. 44/2001 sowohl den Ort der Verwirklichung des Schadenserfolgs als auch den Ort des für den Schaden ursächlichen Geschehens meint, so dass der Beklagte nach Wahl des Klägers vor dem Gericht eines dieser beiden Orte verklagt werden kann (Urteil eDate Advertising u. a., Randnr. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Diese beiden Orte können unter dem Aspekt der gerichtlichen Zuständigkeit eine signifikante Verknüpfung begründen, da jeder von ihnen je nach Lage des Falles für die Beweiserhebung und für die Gestaltung des Prozesses einen besonders sachgerechten Anhaltspunkt liefern kann (Urteil eDate Advertising u. a., Randnr. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Im Kontext des Internets hat der Gerichtshof ferner klargestellt, dass im Fall der Geltendmachung einer Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch Inhalte, die auf einer Website veröffentlicht worden sind, die Person, die sich in ihren Rechten verletzt fühlt, die Möglichkeit hat, bei den Gerichten des Mitgliedstaats, in dem sich der Mittelpunkt ihrer Interessen befindet, eine Haftungsklage auf Ersatz des gesamten entstandenen Schadens zu erheben (vgl. Urteil eDate Advertising u. a., Randnr. 52).

    Wie der Gerichtshof dabei ausgeführt hat, steht nämlich das Kriterium des Mittelpunkts der Interessen des Geschädigten mit dem Ziel der Vorhersehbarkeit der gerichtlichen Zuständigkeit im Einklang, denn es ermöglicht es dem Kläger, ohne Schwierigkeiten festzustellen, welches Gericht er anrufen kann, und dem Beklagten, vorherzusehen, vor welchem Gericht er verklagt werden kann (Urteil eDate Advertising u. a., Randnr. 50).

    Nach ständiger Rechtsprechung sind die Bestimmungen der Verordnung Nr. 44/2001 autonom und unter Berücksichtigung ihrer Systematik und ihrer Zielsetzungen auszulegen (Urteil eDate Advertising u. a., Randnr. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung), zu denen die Zielsetzungen der Vorhersehbarkeit der Zuständigkeitszuweisungen und der Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Rechtspflege und sachgerechten Gestaltung des Prozesses gehören.

  • EuGH, 23.03.2010 - C-236/08

    Google-Adwords-System verstößt nicht gegen das Markenrecht

    Auszug aus EuGH, 19.04.2012 - C-523/10
    Die Gerichte des Mitgliedstaats der Eintragung der fraglichen Marke sind nämlich am besten in der Lage, unter Berücksichtigung der Auslegung der Richtlinie 2008/95, wie sie u. a. in den Urteilen vom 23. März 2010, Google France und Google (C-236/08 bis C-238/08, Slg. 2010, I-2417), sowie vom 12. Juli 2011, L'Oréal u. a. (C-324/09, Slg. 2011, I-6011), vorgenommen wurde, zu beurteilen, ob in einem Fall wie dem des Ausgangsverfahrens tatsächlich eine Verletzung der geschützten nationalen Marke vorliegt.

    Wie der Gerichtshof nämlich im Rahmen der Auslegung der Richtlinie zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken festgestellt hat, benutzt der Werbende - und nicht der Anbieter des Referenzierungsdienstes - durch seine Auswahl des mit der Marke identischen Schlüsselworts die Marke im Geschäftsverkehr (Urteil Google France und Google, Randnrn.

  • EuGH, 16.07.2009 - C-189/08

    Zuid-Chemie - Justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen -

    Auszug aus EuGH, 19.04.2012 - C-523/10
    Was erstens den Ort der Verwirklichung des Schadenserfolgs angeht, so hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass dies der Ort ist, an dem aus einem Ereignis, das für die Auslösung einer Schadensersatzpflicht wegen unerlaubter Handlung oder wegen einer Handlung, die einer unerlaubten Handlung gleichgestellt ist, in Betracht kommt, ein Schaden entstanden ist (Urteil vom 16. Juli 2009, Zuid-Chemie, C-189/08, Slg. 2009, I-6917, Randnr. 26).
  • EuGH, 12.07.2011 - C-324/09

    Verantwortlichkeit des Betreibers eines Online-Marktplatzes für

    Auszug aus EuGH, 19.04.2012 - C-523/10
    Die Gerichte des Mitgliedstaats der Eintragung der fraglichen Marke sind nämlich am besten in der Lage, unter Berücksichtigung der Auslegung der Richtlinie 2008/95, wie sie u. a. in den Urteilen vom 23. März 2010, Google France und Google (C-236/08 bis C-238/08, Slg. 2010, I-2417), sowie vom 12. Juli 2011, L'Oréal u. a. (C-324/09, Slg. 2011, I-6011), vorgenommen wurde, zu beurteilen, ob in einem Fall wie dem des Ausgangsverfahrens tatsächlich eine Verletzung der geschützten nationalen Marke vorliegt.
  • BGH, 14.01.2016 - I ZR 65/14

    Facebook-Funktion "Freunde finden"

    Die Wendung "Ort, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist", bezeichnet sowohl den Ort des ursächlichen Geschehens als auch den Ort der Verwirklichung des Schadenserfolgs (vgl. EuGH, Urteil vom 19. April 2012 - C-523/10, GRUR 2012, 654 Rn. 19 - Wintersteiger/Products 4U; BGH, Urteil vom 24. September 2014 - I ZR 35/11, GRUR 2015, 264 Rn. 15 = WRP 2015, 347 - Hi Hotel II; Urteil vom 5. November 2015 - I ZR 91/11, GRUR 2016, 490 Rn. 17 = WRP 2016, 596 - Marcel-Breuer-Möbel II).
  • BGH, 15.02.2018 - I ZR 138/16

    Zur markenrechtlichen Haftung für die durch einen Algorithmus erzeugte

    c) Zu den unerlaubten Handlungen im Sinne von Art. 5 Nr. 3 Brüssel-I-VO zählen auch Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums wie Markenrechtsverletzungen (vgl. EuGH, Urteil vom 19. April 2012 - C-523/10, GRUR 2012, 654 Rn. 24 - Wintersteiger/Products 4U; BGH, Urteil vom 8. März 2012 - I ZR 75/10, GRUR 2012, 621 Rn. 18 = WRP 2012, 716 - OSCAR; BGH, GRUR 2015, 1004 Rn. 12 - IPS/ISP).

    d) Die Wendung "Ort, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist oder einzutreten droht" meint sowohl den Ort der Verwirklichung des Schadenserfolgs als auch den Ort des für den Schaden ursächlichen Geschehens, so dass der Beklagte nach Wahl des Klägers vor dem Gericht eines dieser beiden Orte verklagt werden kann (vgl. EuGH, GRUR 2012, 654 Rn. 19 - Wintersteiger/Products 4U; EuGH, Urteil vom 5. Juni 2014 - C-360/12, GRUR 2014, 806 Rn. 46 = WRP 2014, 1047 - Coty/First Note Perfumes; Urteil vom 22. Januar 2015 - C-441/13, GRUR 2015, 296 Rn. 18 = WRP 2015, 332 - Hejduk/EnergieAgentur).

    Die Frage, ob tatsächlich ein schädigendes Ereignis eingetreten ist, betrifft die Begründetheit der Klage, die vom zuständigen Gericht anhand des anwendbaren nationalen Rechts zu prüfen ist (vgl. EuGH, GRUR 2012, 654 Rn. 26 - Wintersteiger/Products 4U).

    aa) Bei der behaupteten Verletzung einer nationalen Marke liegt der Ort der Verwirklichung des Schadenserfolgs der unerlaubten Handlung in dem Mitgliedsstaat, in dem die Marke geschützt ist (vgl. EuGH, GRUR 2012, 654 Rn. 27 - Wintersteiger/Products 4U; BGH, GRUR 2015, 1004 Rn. 14 - IPS/ISP).

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.03.2019 - C-172/18

    AMS Neve u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsmarke - Gerichtliche

    Darüber hinaus sollte nach Ansicht dieser Verfahrensbeteiligten bei der Auslegung von Art. 97 Abs. 5 der Verordnung Nr. 207/2009 die Schlussfolgerung des Gerichtshofs im Urteil Wintersteiger(28) betreffend Art. 7 Nr. 2 der Verordnung Nr. 1215/2012 und die Zuständigkeit in Anknüpfung an den Ort des für den Schaden ursächlichen Geschehens ("Handlungsort") ebenfalls beachtet werden.

    Darüber hinaus stellte der Gerichtshof im Urteil Wintersteiger(31) fest, dass in einem Rechtsstreit, der die Verletzung einer in einem Mitgliedstaat eingetragenen nationalen Marke betreffe, die dadurch begangen worden sei, dass ein Werbender auf der Website einer Suchmaschine, die unter der Top-Level-Domain eines anderen Mitgliedstaats betrieben werde, ein mit dieser Marke identisches Schlüsselwort verwendet habe, nach Art. 7 Nr. 2 der Verordnung Nr. 1215/2012 die Gerichte des Mitgliedstaats angerufen werden könnten, in dem die Marke eingetragen sei (Zuständigkeit in Anknüpfung an den Ort der Verwirklichung des Schadenserfolgs, "Erfolgsort"), oder die Gerichte des Mitgliedstaats, in dem über die Ingangsetzung des Anzeigevorgangs entschieden werde, vorausgesetzt, es handele sich dabei um einen feststehenden und feststellbaren Ort (Zuständigkeit in Anknüpfung an den Ort des für den Schaden ursächlichen Geschehens, "Handlungsort").

    Diese Erwägungen gelten auch für die Frage, ob die im Urteil Wintersteiger(48) gezogene Schlussfolgerung, was die Bestimmung des Ortes des für den Schaden ursächlichen Geschehens für die Zwecke von Art. 7 Nr. 2 der Verordnung Nr. 1215/2012 angeht, auf Art. 97 Abs. 5 der Verordnung Nr. 207/2009 übertragen werden kann.

    Was speziell Verletzungsklagen im Zusammenhang mit nationalen Marken angeht, ist der Gerichtshof im Urteil Wintersteiger(57) davon ausgegangen, dass die Ziele der Verordnung Nr. 1215/2012 dafür sprechen, den Gerichten des Mitgliedstaats, in dem das betreffende Recht geschützt ist, unter dem Gesichtspunkt der Verwirklichung des Schadenserfolgs die Zuständigkeit zu übertragen.

    7 Urteil vom 19. April 2012 (C-523/10, EU:C:2012:220).

    15 Urteil vom 19. April 2012 (C-523/10, EU:C:2012:220).

    17 Urteil vom 19. April 2012 (C-523/10, EU:C:2012:220).

    28 Urteil vom 19. April 2012 (C-523/10, EU:C:2012:220).

    31 Urteil vom 19. April 2012 (C-523/10, EU:C:2012:220).

    35 Urteil vom 19. April 2012 (C-523/10, EU:C:2012:220).

    37 Urteil vom 19. April 2012 (C-523/10, EU:C:2012:220).

    48 Urteil vom 19. April 2012 (C-523/10, EU:C:2012:220).

    Im Urteil vom 19. April 2012, Wintersteiger (C-523/10, EU:C:2012:220), wurde eine solche Überlegung nicht explizit angestellt.

    Generalanwalt Cruz Villalón vertrat in seinen Schlussanträgen in der Rechtssache Wintersteiger (C-523/10, EU:C:2012:90, Nrn. 25 bis 31) die Auffassung, dass die Zuständigkeit der nationalen Gerichte nach dem Kriterium der erforderlichen Mittel beurteilt werden sollte.

    Da der Gerichtshof der in diesen Schlussanträgen befürworteten Lösung nicht gefolgt ist, komme ich zu dem Schluss, dass das Urteil Wintersteiger der Logik der vorgenannten Urteile folgt.

    57 Urteil vom 19. April 2012 (C-523/10, EU:C:2012:220, Rn. 27).

    Vgl. ebenfalls in diesem Sinne Urteile vom 19. April 2012, Wintersteiger (C-523/10, EU:C:2012:220, Rn. 26), vom 16. Juni 2016, Universal Music International Holding (C-12/15, EU:C:2016:449, Rn. 44), Schlussanträge von Generalanwalt Cruz Villalón in der Rechtssache Wintersteiger (C-523/10, EU:C:2012:90, Nr. 31), sowie meine Schlussanträge in der Rechtssache Universal Music International Holding (C-12/15, EU:C:2016:161, Nr. 57).

  • EuGH, 03.10.2013 - C-170/12

    Ein Gericht, in dessen Bezirk das Angebot einer CD im Internet zugänglich ist,

    In Bezug auf den Ort des ursächlichen Geschehens, der die Zuständigkeit des angerufenen Gerichts für den gesamten erlittenen Schaden begründet(49 ), bin ich der Ansicht, dass im Bereich der Urheberrechte dem Ansatz zu folgen ist, den der Gerichtshof im Urteil Wintersteiger auf dem Gebiet des Markenrechts gewählt hat(50 ) und der darin besteht, den Gerichten des Ortes der Niederlassung der mutmaßlichen Verletzer als dem Ort, an dem der Beschluss über das Anbieten der CDs im Internet - für die Verbreitungshandlung - oder über die Online-Veröffentlichung der Lieder (den "Upload") - für die Wiedergabehandlung - gefasst worden ist, eine Zuständigkeit zuzuweisen.

    27 - Urteil vom 19. April 2012, Wintersteiger (C-523/10, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht).

    41 - Urteile Wintersteiger und Football Dataco u. a.

    49 - Dies ergibt sich aus Randnr. 25 des Urteils Shevill u. a. und ist im Urteil Wintersteiger trotz des Territorialitätsgrundsatzes im Bereich der Markenrechtsverletzungen bestätigt worden (Randnr. 30).

    57 - Aus offensichtlichen Gründen, die mit dem automatischen Charakter des Urheberrechtsschutzes zusammenhängen, kann das Kriterium des Ortes der Registrierung als Ort der Verwirklichung des Schadenserfolgs, das der Gerichtshof im Urteil Wintersteiger für Verletzungen nationaler Marken über das Internet entwickelt hat, auf Urheberrechtsverstöße nicht angewandt werden.

    67 - Urteil Wintersteiger (Randnr. 24).

    68 - Vgl. auch Nr. 20 der Schlussanträge des Generalanwalts Cruz Villalón in der Rechtssache, in der das Urteil Wintersteiger ergangen ist.

  • BGH, 05.03.2015 - I ZR 161/13

    Markenschutz: Klangliche Verwechslungsfähigkeit von Buchstabenfolgen - IPS/ISP

    Zu den unerlaubten Handlungen im Sinne von Art. 5 Nr. 3 Brüssel-I-VO zählen auch Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums wie Markenrechtsverletzungen (vgl. EuGH, Urteil vom 19. April 2012 - C-523/10, GRUR 2012, 654 Rn. 24 - Wintersteiger/Products 4U; BGH, Urteil vom 8. März 2012 - I ZR 75/10, GRUR 2012, 621 Rn. 18 = WRP 2012, 716 - OSCAR).

    Die Wendung "Ort, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist oder einzutreten droht" meint sowohl den Ort der Verwirklichung des Schadenserfolgs als auch den Ort des für den Schaden ursächlichen Geschehens, so dass der Beklagte nach Wahl des Klägers vor dem Gericht eines dieser beiden Orte verklagt werden kann (vgl. EuGH, GRUR 2012, 654 Rn. 19 - Wintersteiger/Products 4U).

    Die Frage, ob tatsächlich ein schädigendes Ereignis eingetreten ist, betrifft die Begründetheit der Klage, die vom zuständigen Gericht anhand des anwendbaren nationalen Rechts zu prüfen ist (vgl. EuGH, GRUR 2012, 654 Rn. 26 - Wintersteiger/Products 4U).

    a) Bei der behaupteten Verletzung einer nationalen Marke liegt der Ort der Verwirklichung des Schadenserfolgs der unerlaubten Handlung in dem Mitgliedsstaat, in dem die Marke geschützt ist (vgl. EuGH, GRUR 2012, 654 Rn. 27 - Wintersteiger/Products 4U).

  • BGH, 24.09.2014 - I ZR 35/11

    Hi Hotel II - Urheberrechte an Werbefotos: Bestimmung des anwendbaren Rechts im

    Ob tatsächlich ein schädigendes Ereignis eingetreten ist oder einzutreten droht, ist eine Frage der Begründetheit der Klage, die vom zuständigen Gericht anhand des anwendbaren nationalen Rechts zu prüfen ist (vgl. EuGH, Urteil vom 19. April 2012 - C-523/10, GRUR 2012, 654 Rn. 26 - Wintersteiger/Products 4U; EuGH, GRUR 2014, 599 Rn. 20 f. - Hi Hotel/Spoering; BGH, Urteil vom 12. Dezember 2013 - I ZR 131/12, GRUR 2014, 601 Rn. 17 = WRP 2014, 548 - englischsprachige Pressemitteilung; Urteil vom 24. Juni 2014 - VI ZR 315/13, WM 2014, 1614 Rn. 19, jeweils mwN).
  • BGH, 15.02.2018 - I ZR 201/16

    Zur markenrechtlichen Haftung für die durch eine Autovervollständigen-Funktion

    c) Zu den unerlaubten Handlungen im Sinne von Art. 5 Nr. 3 Brüssel-I-VO zählen auch Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums wie Markenrechts- oder Unternehmenskennzeichenverletzungen (vgl. EuGH, Urteil vom 19. April 2012 - C-523/10, GRUR 2012, 654 Rn. 24 - Wintersteiger/Products 4U; BGH, Urteil vom 8. März 2012 - I ZR 75/10, GRUR 2012, 621 Rn. 18 = WRP 2012, 716 - OSCAR).

    d) Die Wendung "Ort, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist oder einzutreten droht" meint sowohl den Ort der Verwirklichung des Schadenserfolgs als auch den Ort des für den Schaden ursächlichen Geschehens, so dass der Beklagte nach Wahl des Klägers vor dem Gericht eines dieser beiden Orte verklagt werden kann (vgl. EuGH, GRUR 2012, 654 Rn. 19 - Wintersteiger/Products 4U; EuGH, Urteil vom 5. Juni 2014 - C-360/12, GRUR 2014, 806 Rn. 46 = WRP 2014, 1047 - Coty/First Note Perfumes; Urteil vom 22. Januar 2015 - C-441/13, GRUR 2015, 296 Rn. 18 = WRP 2015, 332 - Hejduk/EnergieAgentur).

    Die Frage, ob tatsächlich ein schädigendes Ereignis eingetreten ist, betrifft die Begründetheit der Klage, die vom zuständigen Gericht anhand des anwendbaren nationalen Rechts zu prüfen ist (vgl. EuGH, GRUR 2012, 654 Rn. 26 - Wintersteiger/Products 4U).

    aa) Bei der behaupteten Verletzung einer nationalen Marke liegt der Ort der Verwirklichung des Schadenserfolgs der unerlaubten Handlung in dem Mitgliedstaat, in dem die Marke geschützt ist (vgl. EuGH, GRUR 2012, 654 Rn. 27 - Wintersteiger/Products 4U; BGH, GRUR 2015, 1004 Rn. 14 - IPS/ISP).

  • EuGH, 22.01.2015 - C-441/13

    Hejduk - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Art. 5 Nr.

    Ausgelöst wird eine etwaige Verletzung der Urheberrechte somit durch das Verhalten des Inhabers dieser Website (vgl. entsprechend Urteil Wintersteiger, C-523/10, EU:C:2012:220, Rn. 34 und 35).
  • BGH, 09.11.2017 - I ZR 164/16

    Parfummarken - Markenverletzungsverfahren nach der Gemeinschaftsmarkenverordnung:

    Ob tatsächlich ein schädigendes Ereignis eingetreten ist oder einzutreten droht, ist eine Frage der Begründetheit der Klage, die vom zuständigen Gericht anhand des anwendbaren nationalen Rechts zu prüfen ist (vgl. EuGH, Urteil vom 19. April 2012 - C-523/10, GRUR 2012, 654 Rn. 26 - Wintersteiger; Urteil vom 3. April 2014 - C-387/12, GRUR 2014, 599 Rn. 20 f. - Hi Hotel/Spoering; BGH, GRUR 2015, 689 Rn. 25 - Parfumflakon III).

    bb) Die internationale Zuständigkeit für die Entscheidung über eine behauptete Verletzung einer nationalen Marke unter dem Gesichtspunkt der Verwirklichung des Schadenserfolgs ist den Gerichten des Mitgliedstaats zugewiesen, in dem die Marke geschützt ist (vgl. EuGH, GRUR 2012, 654 Rn. 26 ff. - Wintersteiger).

  • BGH, 12.03.2015 - I ZR 188/13

    Zulässigkeit der allgemeinen Markenrechtsbeschwerde - Uhrenankauf im Internet

    Die Maßstäbe des Art. 5 Nr. 3 Brüssel-I-VO (vgl. EuGH, Urteil vom 19. April 2012 - C-523/10, GRUR 2012, 654 Rn. 19 - Wintersteiger/Products 4U; BGH, Urteil vom 12. Dezember 2013 - I ZR 131/12, GRUR 2014, 601 Rn. 17 = WRP 2014, 584 - englischsprachige Pressemitteilung) sind zur Auslegung des Art. 5 Nr. 3 Lugano-Übereinkommen entsprechend heranzuziehen (vgl. Fezer/Hausmann/Obergfell, UWG, 2. Aufl., I Einl. Rn. 351, Bd. 1, S. 318).
  • BGH, 12.12.2013 - I ZR 131/12

    Zuständigkeit deutscher Gerichte bei englischsprachiger Pressemitteilung

  • BGH, 29.09.2016 - I ZR 160/15

    Servicepauschale - Gestaltung des Buchungsvorgangs für Flugdienste im Internet:

  • EuGH, 25.10.2012 - C-133/11

    Folien Fischer und Fofitec - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts -

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.11.2016 - C-618/15

    Concurrence - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in

  • BGH, 24.06.2014 - VI ZR 315/13

    Internationale Zuständigkeit bei Ansprüchen gegen Organ einer schweizer

  • BGH, 15.10.2020 - I ZR 135/19

    PEARL/PURE PEARL

  • EuGH, 05.09.2019 - C-172/18

    AMS Neve u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsmarke - Verordnung (EG) Nr.

  • BGH, 27.11.2014 - I ZR 1/11

    Gemeinschaftsmarkenverordnung Art. 93 Abs. 5; Brüssel I-VO Art. 5 Nr. 3

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.06.2013 - C-170/12

    Pinckney - Unzulässigkeit - Fehlen eines Zusammenhangs zwischen den Vorlagefragen

  • EuGH, 05.06.2014 - C-360/12

    Coty Germany (früher Coty Prestige Lancaster Group) - Justizielle Zusammenarbeit

  • BGH, 23.01.2024 - I ZR 205/22

    Extreme Durable

  • BGH, 07.11.2019 - I ZR 222/17

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