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   BPatG, 24.04.2012 - 33 W (pat) 122/09   

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https://dejure.org/2012,11540
BPatG, 24.04.2012 - 33 W (pat) 122/09 (https://dejure.org/2012,11540)
BPatG, Entscheidung vom 24.04.2012 - 33 W (pat) 122/09 (https://dejure.org/2012,11540)
BPatG, Entscheidung vom 24. April 2012 - 33 W (pat) 122/09 (https://dejure.org/2012,11540)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • markenmagazin:recht

    Soulhelp - Vermutung eines generellen Benutzungswillens bei weit gefassten Klassenverzeichnis

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Die Anmeldung einer Marke für eine Vielzahl von Dienstleistungen spricht nicht gegen den Benutzungswillen

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Soulhelp

    § 8 Abs 2 Nr 10 MarkenG, § 32 Abs 2 Nr 3 MarkenG, § 37 Abs 3 MarkenG, § 65 Abs 1 Nr 2 MarkenG, § 20 MarkenV 2004
    Markenbeschwerdeverfahren - "soulhelp" - Voraussetzungen der ersichtlichen Bösgläubigkeit sind durch das DPMA festzustellen und nicht durch den Anmelder zu widerlegen - Vermutung des generellen Benutzungswillens des Anmelders - Anmeldung für ein außerordentlich weites ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung der Voraussetzungen der ersichtlichen Bösgläubigkeit i.S.d. §§ 8 Abs. 2 Nr. 10, 37 Abs. 3 MarkenG durch das DPMA im Eintragungsverfahren; Widerlegung eines generellen Benutzungswillens bei Anmeldung einer Marke für ein außerordentlich weites Spektrum von Waren ...

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "soulhelp" - Voraussetzungen der ersichtlichen Bösgläubigkeit sind durch das DPMA festzustellen und nicht durch den Anmelder zu widerlegen - Vermutung des generellen Benutzungswillens des Anmelders - Anmeldung für ein außerordentlich weites ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Soulhelp (Urteil vom 24.04.2012, 33 W

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Markenbeschwerdeverfahren - "soulhelp" - Voraussetzungen der ersichtlichen Bösgläubigkeit sind durch das DPMA festzustellen und nicht durch den Anmelder zu widerlegen - Vermutung des generellen Benutzungswillens des Anmelders - Anmeldung für ein außerordentlich weites ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    "Hinterhaltsmarke": Benutzungswille einer angemeldeten Marke wird vermutet

Papierfundstellen

  • GRUR 2012, 840
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BPatG, 27.09.2012 - 27 W (pat) 31/11

    Gehendes Ampelmännchen - Markenlöschungsverfahren - "Bildmarke (gehendes

    Der Anmelder muss seine lauteren Absichten also nicht belegen (BPatG BeckRS 2011, 11393 - LEV; BPatG GRUR 2012, 840 - soulhelp); die Bösgläubigkeit ist vielmehr positiv festzustellen.

    Das reicht allein aber nicht aus, eine Bösgläubigkeit zu belegen (BPatG GRUR 2012, 840 - soulhelp; BeckRS 2011, 11393 - LEV; ebenso HABM v. 28. März 2000 - C 000053447/1, Mitt 2001, 224 = LSK 2001, 480501 - Trillium).

  • OLG Düsseldorf, 17.01.2019 - 20 U 165/17

    Zahlung einer Vertragsstrafe wegen Verletzung einer Unions-Bildmarke

    Als gegen einen Benutzungswillen sprechendes Indiz kommt die Anmeldung einer Vielzahl von Marken für völlig unterschiedliche Waren, das Fehlen einer ernsthaften Planung für die eigene oder fremde Benutzung dieser Marken und die Hortung dieser Marken im Wesentlichen zu dem Zweck, Dritte bei der Verwendung gleicher oder ähnlicher Marken mit Unterlassungs- oder Schadensersatzansprüchen zu überziehen, in Betracht (BPatG GRUR 2012, 840, 841 - soulhelb; BGH, GRUR 2001, 242, 244 - E-Classe; Senat, GRUR-RR 2011, 213 - Spekulationsmarke).
  • BPatG, 19.07.2019 - 28 W (pat) 4/16

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "aro (Wort-Bild-Marke)" - keine

    Darüber hinaus muss jedem Markenanmelder der größtmögliche Schutzbereich zugebilligt werden (vgl. auch BPatG GRUR 2012, 840, 841 f. - soulhelp; Beschluss vom 1. April 2011, 28 W (pat) 588/10 - LEV).
  • BPatG, 22.04.2020 - 29 W (pat) 508/20

    Markenbeschwerdeverfahren - "HELMUT RAHN" - Unterscheidungskraft - kein

    Der fehlende Benutzungswille muss im Eintragungsverfahren festgestellt werden (BPatG GRUR 2012, 840, 841 - soulhelp; a. a. O. - Harald Juhnke).
  • KG, 28.05.2013 - 5 U 93/12

    Anforderungen an die Identitätsangaben gem. § 5a Abs. 3 Nr. 2 UWG

    Wie bereits das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, folgt aus der Verletzung der Informationspflicht nach § 5a Abs. 3 Nr. 2 UWG die Relevanz des Verstoßes (vgl. BGH GRUR 2010, 852 - Gallardo Spyder, Rn 21; BGH GRUR 2012, 840 - Neue Personenkraftwagen, Rn 25; OLG München WRP 2012, 230; OLG Hamm WRP 2012, 985 ; OLG Düsseldorf, Urteil vom 2. Oktober 2012, 20 U 223/11; OLG Saarbrücken, Urteil vom 6. März 2013, 1 U 41/12 - 13).
  • BPatG, 13.06.2018 - 26 W (pat) 539/17

    Markenbeschwerdeverfahren - "Harald Juhnke" - Zurückweisungsbeschluss des DPMA

    Im Eintragungsverfahren müssen alle Voraussetzungen für eine Bösgläubigkeit, also auch der fehlende Benutzungswille, ohne umfangreiche und zeitraubende Ermittlungen aus den zur Verfügung stehenden Informationsquellen feststellbar sein (BPatG GRUR 2012, 840, 841 - soulhelp).
  • BPatG, 21.11.2012 - 27 W (pat) 3/12

    Markenlöschungsbeschwerdeverfahren - "Der Pferdestall (Wort-Bildmarke)" - keine

    Der Anmelder muss seine lauteren Absichten also nicht belegen (BPatG BeckRS 2011, 11393 - LEV; BPatG GRUR 2012, 840 - soulhelp); die Bösgläubigkeit ist vielmehr positiv festzustellen.
  • OLG Düsseldorf, 05.05.2015 - 20 U 58/14

    Begriff der Böswilligkeit einer Markenanmeldung im Sinne von § 8 Abs. 1 Nr. 10

    Als gegen einen Benutzungswillen sprechendes Indiz kommt folglich auch die Anmeldung einer Vielzahl von Marken für völlig unterschiedliche Waren ohne eine nachvollziehbare ernsthaften Planung für die eigene oder fremde Benutzung dieser Marken in Betracht (BPatG, GRUR 2012, 840, 841 - soulhelb; BGH, GRUR 2001, 242, 244 - E-Classe; Senat, GRUR-RR 2011, 213 - Spekulationsmarke; Ströbele/Hacker, a.a.O., Rn. 863).
  • BPatG, 04.06.2013 - 27 W (pat) 49/12

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Nichts reimt sich auf Uschi" -

    Der Anmelder muss seine lauteren Absichten also nicht belegen (BPatG BeckRS 2011, 11393 - LEV; BPatG GRUR 2012, 840 - soulhelp).
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