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   OLG Braunschweig, 08.02.2012 - 2 U 7/11   

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OLG Braunschweig, 08.02.2012 - 2 U 7/11 (https://dejure.org/2012,783)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 08.02.2012 - 2 U 7/11 (https://dejure.org/2012,783)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 08. Februar 2012 - 2 U 7/11 (https://dejure.org/2012,783)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • damm-legal.de

    20,00 EUR Schadensersatz bei unberechtigter Fotonutzung in privater eBay-Auktion

  • openjur.de

    Unberechtigte Verwendung von Lichtbildern beim privaten eBay-Verkauf; Bemessung der fiktiven Lizenzgebühr als Schadensersatz

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 13 UrhG; § 72 Abs. 1 UrhG; § 97 Abs. 2 S. 3, 4 UrhG; § 97a Abs. 1 S. 2 UrhG; § 97a Abs. 2 UrhG; § 287 ZPO
    Höhe des Schadensersatzes bei unberechtigter Verwendung von Lichtbildern i.R. eines eBay-Verkaufs

  • Telemedicus

    Unberechtigte Fotoverwendung bei privatem eBay-Verkauf - 20,00 Euro Schadensersatz

  • Telemedicus

    Unberechtigte Fotoverwendung bei privatem eBay-Verkauf - 20,00 Euro Schadensersatz

  • JurPC

    Unberechtigte Nutzung von Fotos bei einem Verkauf über eBay

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    20 EUR Schadensersatz für die ungenehmigte Verwendung eines Produktfotos bei eBay

  • R&W Online

    Maximal 500 EUR für unberechtigte Nutzung von vier Fotos in privatem eBay-Angebot

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Höhe des Schadensersatzes bei unberechtigter Verwendung von Lichtbildern i.R. eines eBay-Verkaufs

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    §§ 13, 16, 19a, 72 Abs. 1, 97 Abs. 2, 97a UrhG

  • rabüro.de

    Zum Schadenersatz wegen unberechtigter Fotoverwendung bei privatem eBay-Verkauf

  • info-it-recht.de

    Unrechtmäßige Fotonutzung bei privater eBay-Auktion = 20,00 EUR Schadensersatz

  • kanzlei-rader.de

    Unberechtigte Verwendung von Lichtbildern beim privaten eBay-Verkauf

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Höhe des Schadensersatzes bei unberechtigter Verwendung von Lichtbildern bei einem eBay-Verkauf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (22)

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Urheberrecht: MFM Honorarempfehlungen zur Berechnung eines Schadensersatzes

  • heise.de (Pressebericht, 02.03.2012)

    Nur 20 Euro Schadensersatz bei Fotoklau

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Unberechtigte Verwendung von Fotos beim privaten eBay-Verkauf

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Schadensersatz für unberechtigte Bildnutzung bei privatem eBay-Verkauf auf 20 EUR begrenzt

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Nur 20,- EUR Schadensersatz für privaten Online-Fotoklau

  • wvr-law.de (Kurzinformation)

    Begrenzung der Höhe des Schadensersatzes bei der unberechtigten Bildnutzung beim privaten eBay-Verkauf.

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    EBay: Was kostet die unberechtigte private Nutzung von gewerblichen Produktfotos?

  • rechtambild.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Produktbilder und der Streitwert

  • rechtambild.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Höhe des Schadensersatzes beim Fotoklau

  • internetrecht-freising.de (Kurzinformation)

    20,- EUR Schadensersatz für Urheberrechtsverletzung im privaten Bereich

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Begrenzung der Höhe des Schadensersatzes bei der unberechtigten Bildnutzung beim privaten eBay-Verkauf.

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Unbefugte Fotoverwendung bei privater eBay-Auktion: nur 20,00 Euro Schadensersatz pro Bild, keine Anwaltskostenerstattung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Schadensersatzhöhe für unberechtigt genutzte Bilder im Rahmen von urheberrechtlichen Abmahnung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Fotoklau bei eBay - lediglich 20,00 Euro Schadensersatz je Foto

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Begrenzung der Höhe des Schadensersatzes bei der unberechtigten Bildnutzung bei eBay

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bilderklau bei eBay: max. 100 EUR Rechtsanwaltskosten bei Privatauktion

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Folgen der Verwendung fremder Fotos auf eBay

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Schutz vor Abzocke nach Fotoklau im Internet

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Privater eBay-Verkäufer muss für illegal verwendete Fotos nur 100,- EUR Abmahngebühren zahlen

Besprechungen u.ä. (3)

  • mi-kanzlei.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kleine Bilder, großer Schaden ? - Das OLG Braunschweig sieht´s anders !

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Das Recht der Werbung: mit Bildern, Videos und Grafiken im Internet

  • rechtambild.de (Entscheidungsbesprechung)

    Zur unberechtigten Bildnutzung bei eBay

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2012, 920
  • MMR 2012, 328
  • K&R 2012, 299
  • ZUM 2012, 482
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 06.10.2005 - I ZR 266/02

    Pressefotos

    Auszug aus OLG Braunschweig, 08.02.2012 - 2 U 7/11
    Infolgedessen ist bei dieser Art der Berechnung der Schadenshöhe danach zu fragen, was vernünftige Vertragspartner als Vergütung für die vom Verletzer vorgenommenen Benutzungshandlungen vereinbart hätten (BGH GRUR 1990, 1008, 1009 - Lizenzanalogie), wobei unerheblich ist, ob der Verletzer selbst bereit gewesen wäre, für seine Nutzungshandlungen eine Vergütung in dieser Höhe zu zahlen (vgl. BGHZ 77, 16, 25; BGH, NJW 2006, 615, 616; NJW-RR 1995, 1320, 1321; NJW-RR 1990, 1377).

    Soweit der erkennende Senat mit dieser Rechtsprechung eine schematische, unreflektierte Anwendung der MFM-Empfehlungen ablehnt, was er entgegen der Ansicht des Klägers auch bisher tat, sieht er sich auch insoweit im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. BGH WRP 2006, 274 ff. - Pressefotos ).

  • BGH, 10.03.1972 - I ZR 160/70

    Doppelte Tarifgebühr

    Auszug aus OLG Braunschweig, 08.02.2012 - 2 U 7/11
    Der Bundesgerichtshof billigt der GEMA nur deshalb einen 100%-Aufschlag zu, weil sie einen aufwändigen und kostspieligen Überwachungsapparat unterhalten müsse (BGHZ 59, 286, 289 - Doppelte Tarifgebühr ).
  • OLG Hamburg, 26.09.2007 - 5 U 165/06

    Trennung von "eigenen" und "fremden" Inhalten

    Auszug aus OLG Braunschweig, 08.02.2012 - 2 U 7/11
    Relevant für den Lizenzwert ist schließlich auch die Qualität der Fotografie, weshalb gestalterische Aspekte mit einfließen müssen (OLG Hamburg, GRUR-RR 2008, 230, 234 - Chefkoch ).
  • BGH, 08.11.1994 - VI ZR 3/94

    Anwaltskosten: Frage der Erforderlichkeit - einfach gelagerter Fall, feststehende

    Auszug aus OLG Braunschweig, 08.02.2012 - 2 U 7/11
    Der Bundesgerichtshof (Urt. v. 08.11.1994 - VI ZR 3/94 zitiert bei Juris) hat die Notwendigkeit der Einschaltung eines Rechtsanwalts bei einfach gelagerten Schadensfällen verneint und dazu ausgeführt: " Ist in einem einfach gelagerten Schadensfall - es ging dort um die Beschädigung von Autobahneinrichtungen durch Kraftfahrzeuge - die Haftung nach Grund und Höhe derart klar, daß aus der Sicht des Geschädigten kein Anlaß zu Zweifeln an der Ersatzpflicht des Schädigers besteht, so ist für die erstmalige Geltendmachung des Anspruchs gegenüber dem Schädiger bzw seiner Versicherung die Einschaltung eines Rechtsanwalts nur dann erforderlich, wenn der Geschädigte selbst hierzu aus besonderen Gründen wie etwa Mangel an geschäftlicher Gewandtheit nicht in der Lage ist ." Anknüpfend an diese Rechtsprechung hat der 1. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (Urt. v. 06.05.2004 - I ZR 2/03 zitiert bei Juris Rdnr. 9-11 - Selbstauftrag) in Wettbewerbssachen die Anforderungen für die Notwendigkeit der Beauftragung eines Rechtsanwalts zur Abmahnung von Wettbewerbsverstößen dahingehend konkretisiert, dass dessen Einschaltung nicht geboten ist, wenn der Wettbewerbsverstoß unschwer zu erkennen ist und der Verletzte selbst über die Sachkunde zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung verfügt, was z.B. dann gegeben ist, wenn ein Unternehmen über eine Rechtsabteilung verfügt.
  • BGH, 22.03.1990 - I ZR 59/88

    "Lizenzanalogie"; Schadensberechnung bei ungenehmigter Verwertung geschützter

    Auszug aus OLG Braunschweig, 08.02.2012 - 2 U 7/11
    Infolgedessen ist bei dieser Art der Berechnung der Schadenshöhe danach zu fragen, was vernünftige Vertragspartner als Vergütung für die vom Verletzer vorgenommenen Benutzungshandlungen vereinbart hätten (BGH GRUR 1990, 1008, 1009 - Lizenzanalogie), wobei unerheblich ist, ob der Verletzer selbst bereit gewesen wäre, für seine Nutzungshandlungen eine Vergütung in dieser Höhe zu zahlen (vgl. BGHZ 77, 16, 25; BGH, NJW 2006, 615, 616; NJW-RR 1995, 1320, 1321; NJW-RR 1990, 1377).
  • BGH, 30.04.2008 - I ZR 73/05

    Internet-Versteigerung III

    Auszug aus OLG Braunschweig, 08.02.2012 - 2 U 7/11
    Der Bundesgerichtshof (WRP 2008, 1104 ff. - Internet-Versteigerung III ) hat lediglich ausgeführt, dass eine Vielzahl von Käuferreaktionen, insbesondere mehr als 25 Feedbacks, ein Handeln im geschäftlichen Verkehr nahelegen könne.
  • BGH, 06.03.1980 - X ZR 49/78

    Tolbutamid

    Auszug aus OLG Braunschweig, 08.02.2012 - 2 U 7/11
    Infolgedessen ist bei dieser Art der Berechnung der Schadenshöhe danach zu fragen, was vernünftige Vertragspartner als Vergütung für die vom Verletzer vorgenommenen Benutzungshandlungen vereinbart hätten (BGH GRUR 1990, 1008, 1009 - Lizenzanalogie), wobei unerheblich ist, ob der Verletzer selbst bereit gewesen wäre, für seine Nutzungshandlungen eine Vergütung in dieser Höhe zu zahlen (vgl. BGHZ 77, 16, 25; BGH, NJW 2006, 615, 616; NJW-RR 1995, 1320, 1321; NJW-RR 1990, 1377).
  • BGH, 02.10.2008 - I ZR 6/06

    Whistling for a train

    Auszug aus OLG Braunschweig, 08.02.2012 - 2 U 7/11
    Mithin ist der objektive Wert der Benutzungsberechtigung zu ermitteln (BGH GRUR 2009, 407, 409 - Whistling for a Train) und zur Bestimmung der üblichen Vergütung (§ 32 UrhG) zum einen auf die Vertragspraxis des Verletzten und zum anderen auf branchenübliche Vergütungssätze und Tarife zurückzugreifen.
  • BGH, 30.05.1995 - X ZR 54/93

    "Steuereinrichtung II"; Voraussetzungen und Umfang eines Anspruchs wegen

    Auszug aus OLG Braunschweig, 08.02.2012 - 2 U 7/11
    Infolgedessen ist bei dieser Art der Berechnung der Schadenshöhe danach zu fragen, was vernünftige Vertragspartner als Vergütung für die vom Verletzer vorgenommenen Benutzungshandlungen vereinbart hätten (BGH GRUR 1990, 1008, 1009 - Lizenzanalogie), wobei unerheblich ist, ob der Verletzer selbst bereit gewesen wäre, für seine Nutzungshandlungen eine Vergütung in dieser Höhe zu zahlen (vgl. BGHZ 77, 16, 25; BGH, NJW 2006, 615, 616; NJW-RR 1995, 1320, 1321; NJW-RR 1990, 1377).
  • BGH, 06.05.2004 - I ZR 2/03

    Selbstauftrag

    Auszug aus OLG Braunschweig, 08.02.2012 - 2 U 7/11
    Der Bundesgerichtshof (Urt. v. 08.11.1994 - VI ZR 3/94 zitiert bei Juris) hat die Notwendigkeit der Einschaltung eines Rechtsanwalts bei einfach gelagerten Schadensfällen verneint und dazu ausgeführt: " Ist in einem einfach gelagerten Schadensfall - es ging dort um die Beschädigung von Autobahneinrichtungen durch Kraftfahrzeuge - die Haftung nach Grund und Höhe derart klar, daß aus der Sicht des Geschädigten kein Anlaß zu Zweifeln an der Ersatzpflicht des Schädigers besteht, so ist für die erstmalige Geltendmachung des Anspruchs gegenüber dem Schädiger bzw seiner Versicherung die Einschaltung eines Rechtsanwalts nur dann erforderlich, wenn der Geschädigte selbst hierzu aus besonderen Gründen wie etwa Mangel an geschäftlicher Gewandtheit nicht in der Lage ist ." Anknüpfend an diese Rechtsprechung hat der 1. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (Urt. v. 06.05.2004 - I ZR 2/03 zitiert bei Juris Rdnr. 9-11 - Selbstauftrag) in Wettbewerbssachen die Anforderungen für die Notwendigkeit der Beauftragung eines Rechtsanwalts zur Abmahnung von Wettbewerbsverstößen dahingehend konkretisiert, dass dessen Einschaltung nicht geboten ist, wenn der Wettbewerbsverstoß unschwer zu erkennen ist und der Verletzte selbst über die Sachkunde zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung verfügt, was z.B. dann gegeben ist, wenn ein Unternehmen über eine Rechtsabteilung verfügt.
  • BGH, 04.12.2008 - I ZR 3/06

    Ohrclips - Bewerbung "à la Cartier" für Cartier-fremde Produkte ist

  • BGH, 13.09.2018 - I ZR 187/17

    Schadensersatzanspruch für die unberechtigte Vervielfältigung und öffentliche

    Jedenfalls ist nach den Feststellungen des Berufungsgerichts nichts dafür ersichtlich, dass die MFM-Empfehlungen üblicherweise zur Bestimmung der Vergütung für eine Nutzung von Fotografien im Internet Anwendung finden, die nicht von professionellen Marktteilnehmern erstellt worden sind (vgl. auch OLG Braunschweig, GRUR 2012, 920 [juris Rn. 45]; OLG München, GRUR-Prax 2014, 87 = ZUM-RD 2014, 165 [juris Rn. 6]; Forch, GRUR-Prax 2016, 142, 143).
  • LG Köln, 27.05.2014 - 14 S 38/13

    EBay-Produktfoto: 20,00 Schadensersatz für hochwertiges Bild zu wenig

    Auch in der von den Beklagten zitierten Entscheidung des OLG Braunschweig vom 08.02.2012 - 2 U 7/11 - , ebenso wie in der Entscheidung des BGH NJW 2010, 2354 - Restwertbörse, wurde nicht generell die Anwendbarkeit der MFM-Empfehlungen auf vergleichbare Fälle der unberechtigten Nutzung nicht von einem Berufsfotografen erstellter Lichtbilder verneint sondern die MFM-Empfehlungen wurden jeweils lediglich aufgrund der besonderen Umstände des der Entscheidung zu Grunde liegenden Einzelfalles nicht zur Bemessung des Schadensersatzes herangezogen.
  • LG Düsseldorf, 24.10.2012 - 23 S 66/12

    Schadensersatz wegen widerrechtlicher Nutzung von 14 Lichtbildern

    Mithin können sie auch nicht als repräsentative Grundlage für eine einmalige Fotonutzung im Rahmen einer privaten Internetversteigerung dienen (vgl. Urteil der Kammer vom 30.05.2012, Az. 23 S 254/11; OLG Brandenburg, Urteil vom 03.02.2009, Az. 6 U 58/08, Rn. 36 zitiert nach juris; OLG Braunschweig, Urteil vom 08.02.2012, Az. 2 U 7/11, Rdn. 45 ff. zitiert nach juris).

    Vorzugswürdig erscheint daher, die nicht einschlägigen Honorarempfehlungen gänzlich unberücksichtigt zu lassen und die Schätzung nach § 287 Abs. 1 ZPO allein anhand der vom Amtsgericht genannten Bemessungskriterien vorzunehmen, wobei richtigerweise auch auf die Qualität der Bilder abzustellen ist (vgl. Urteil der Kammer vom 30.05.2012, Az. 23 S 254/11; OLG Braunschweig, Urteil vom 08.02.2012, Az. 2 U 7/11, Rn. 53 zitiert nach juris).

    Gemäß der vom Amtsgericht überzeugend dargestellten Kriterien, auf die zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen wird, erachtet die Kammer vorliegend im Hinblick auf die lediglich einmalige Nutzung der 14 Lichtbilder und den erzielten Preis für die xxx-Tasche (398,50 EUR) eine Lizenzgebühr von 20, 00 EUR pro Lichtbild als angemessen (so auch Urteil der Kammer vom 30.05.2012, Az. 23 S 254/11, für Lichtbilder, die im Rahmen einer Online-Versteigerung eines gebrauchten xxx mit einem erzielbaren Preis von 649, 00 EUR bis 699, 00 EUR verwendet wurden; OLG Brandenburg, Urteil vom 03.02.2009, Az. 6 U 58/08, Rn. 40 zitiert nach juris, für ein Foto, das bei einer Internetversteigerung eines gebrauchten GPS-Empfängers zum Einsatz kam, wobei ein Preis von 72, 00 EUR erzielt wurde; OLG Braunschweig, Urteil vom 08.02.2012, Az. 2 U 7/11, Rn. 53 zitiert nach juris, für mehrere Fotos, die für die Versteigerung eines neuwertigen Monitors bei xxx zu einem Preis von 369, 00 EUR eingesetzt wurden), so dass sich insgesamt eine Lizenzgebühr von 280, 00 EUR (= 14 x 20, 00 EUR) ergibt.

    Zu berücksichtigen ist, dass xxx-Nutzer vor allen Dingen aus Gründen der Bequemlichkeit daran interessiert sind, vorhandene Bilder, die bereits aufgrund ihres Zuschnittes und ihrer Datengröße problemlos in eine Angebotsanzeige bei xxx eingestellt werden können, zu übernehmen (vgl. OLG Braunschweig, Urteil vom 08.02.2012, Az. 2 U 7/11, Rn. 49 zitiert nach juris).

    Somit bedarf es vorliegend keiner Entscheidung, ob wegen der unterbliebenen Urheberbenennung ein 100 %-Aufschlag als Ausgleich für entgangene Werbemöglichkeiten vorzunehmen ist (dafür im Falle einer Privatversteigerung: OLG Brandenburg, Urteil vom 03.02.2009, Az. 6 U 58/08, Rn. 40 zitiert nach juris; ablehnend: OLG Braunschweig, Urteil vom 08.02.2012, Az. 2 U 7/11, Rdn. 54 ff. zitiert nach juris).

  • LG München I, 17.12.2014 - 37 O 8778/14

    Anforderungen an Namensnennung bei Creative-Common-Lizenz

    Bei der Berechnung dieses Schadensersatzanspruchs nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie kann nicht ohne Weiteres auf die Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) zurückgegriffen werden, da es sich insoweit lediglich um Empfehlungen eines Interessen verband es handelt und nicht dargetan wurde, dass die Honorarempfehlungen bei derartigen Fotografien generell als Maßstab beim Abschluss von Lizenzverträgen zugrunde gelegt werden können (vgl. OLG München, Beschluss vom 11 10.2013, Az.: 6 U 1448/13; OLG Braunschweig GRUR 2012, 920, 923).
  • LG Berlin, 04.11.2014 - 15 O 153/14

    (Unwirksamer) Verzicht auf Namensnennung eines Synchronsprechers im Vor- oder

    FuÌ?r die Frage, ob die geforderte EntschaÌ?digung der Billigkeit entspricht, sind insbesondere die Bedeutung und Tragweite des Eingriffs (Ausmaß der Verbreitung, Nachhaltigkeit, Fortdauer der BeeintraÌ?chtigung, Wirkung auf den Urheber), der Anlass und Beweggrund des Handelnden sowie der Grad seines Verschuldens zu beruÌ?cksichtigen (vgl. etwa OLG Braunschweig, Urteil vom 8. Februar 2012 - 2 U 7/11 -, Juris Rn. 59; Reber in Beck'scher Online- Kommentar Urheberrecht, § 97 Rn. 131).
  • AG Düsseldorf, 08.08.2014 - 57 C 3783/14

    Schadenersatz Lizenzanalogie Foto Ebay

    Im Fall einer privaten Ebay-Versteigerung ist die fiktive Lizenzentschädigung pro Foto lediglich mit 20 Euro anzusetzen; insbesondere legen die typischerweise bei Ebay erzielbaren Umsätze es nahe, dass die in den MFM-Empfehlungen genannten Preise, die zudem im Hinblick auf die Aufstellung durch die Anbieterseite mit Zurückhaltung anzuwenden sind (BGH NJW 2006, 615), dieses Marktsegment nicht zutreffend wiederspiegeln (vgl. mit ausführlicher Begründung hierzu OLG Braunschweig MMR 2012, 328).
  • OLG Celle, 09.11.2015 - 13 U 95/15

    Inanspruchnahme des Landes als Träger einer Schule wegen Verletzung der

    Im Hinblick auf die vorprozessual von dem beklagten Land vertretene Rechtsauffassung weist der Senat insbesondere darauf hin, dass das dort in Bezug genommene Urteil des OLG Braunschweig vom 8. Februar 2012 den hier nicht vergleichbaren Sonderfall einer ungenehmigten Fotonutzung für einen privaten E.-Verkauf betraf (2 U 7/11, juris Tz. 57 ff.).
  • OLG Frankfurt, 11.12.2018 - 11 U 88/17

    Schadenersatz und Vertragsstrafe für Urheberrechtsverletzung (hier:

    Soweit ein Rechteinhaber Lizenzgebühren nach seiner Preisliste verlangt und erhält, rechtfertigt dieser Umstand die Feststellung, dass vernünftige Vertragsparteien bei vertraglicher Lizenzeinräumung eine entsprechende Vergütung vereinbart hätten (BGH, Urt. v. 26.03.2009, I ZR 44/06 - Reseller ; OLG Braunschweig, Urt. v. 08.02.2012, 2 U 7/11 - MFM-Honorarempfehlungen ).
  • AG Köln, 24.05.2012 - 137 C 53/12

    Urheberrechtsverletzung bei unberechtigter Bildnutzung auf eBay

    Im Blick muss bleiben, dass der Kläger nicht zu dem Personenkreis gehört, für den die Honorarempfehlung gemacht sind, etwa (Berufs-)Fotografen oder Bildagenten, also Personen, deren Geschäft die Bilderstellung und/oder der Handel mit Nutzungsrechten ist (vgl. OLG Braunschweig, Urteil vom 08.02.2012 - 2 U 7/11).

    Andererseits hat das OLG Braunschweig durch Urteil vom 08.02.2012 (2 U 7/11) erkannt, dass auf die MFM-Honorarempfehlungen nicht zurückgegriffen werden könne.

  • LG Köln, 30.01.2019 - 28 O 216/18
    Ein einmaliger Vertragsschluss stellt nicht die übliche Vertragspraxis des Verletzten dar (vgl. OLG Braunschweig, Urteil vom 08.02.2012, 2 U 7/11, Rn. 44, juris).
  • OLG Köln, 08.11.2022 - 15 U 142/22
  • AG Düsseldorf, 14.07.2014 - 57 C 4962/14

    Streitwert für unberechtigte Fotonutzung im privaten Bereich

  • OLG Köln, 10.09.2021 - 6 U 34/21
  • AG Husum, 22.07.2014 - 26 C 161/13

    Schadensersatzanspruch des Urhebers: Verwendung eines Produktfotos für eine

  • AG München, 14.05.2014 - 155 C 5127/13

    Lizenzgebühr für urheberrechtswidrig genutzte Bilder unterliegt der Schätzung des

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