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   BGH, 02.02.2012 - I ZR 81/10   

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https://dejure.org/2012,19555
BGH, 02.02.2012 - I ZR 81/10 (https://dejure.org/2012,19555)
BGH, Entscheidung vom 02.02.2012 - I ZR 81/10 (https://dejure.org/2012,19555)
BGH, Entscheidung vom 02. Februar 2012 - I ZR 81/10 (https://dejure.org/2012,19555)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

    Tribenuronmethyl

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Tribenuronmethyl

    § 4 Nr 11 UWG, § 11 PflSchG, § 16c PflSchG, § 253 Abs 2 Nr 2 ZPO, § 315 ZPO
    Wettbewerbsrecht: Erforderlichkeit des Verbleibens des Originalurteils bei den Gerichtsakten; Darlegungs- und Beweislast für chemische Identität eines importierten Pflanzenschutzmittels mit einem im Inland zugelassenen Pflanzenschutzmittel - Tribenuronmethyl

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verbleiben des Originals eines Urteils bei den Akten i.R.e. Streits über ein zugelassenes Pflanzenschutzmittel "POINTER"

  • rewis.io

    Wettbewerbsrecht: Erforderlichkeit des Verbleibens des Originalurteils bei den Gerichtsakten; Darlegungs- und Beweislast für chemische Identität eines importierten Pflanzenschutzmittels mit einem im Inland zugelassenen Pflanzenschutzmittel - Tribenuronmethyl

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verbleiben des Originals eines Urteils bei den Akten i.R.e. Streits über ein zugelassenes Pflanzenschutzmittel "POINTER"

  • rechtsportal.de

    Verbleiben des Originals eines Urteils bei den Akten i.R.e. Streits über ein zugelassenes Pflanzenschutzmittel "POINTER"

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tribenuronmethyl

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anforderungen an eine substantiierte Klageverteidigung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anforderungen an die Bestimmtheit von Unterlassungsanträgen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Verbleib des Originalurteils

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2012, 1185
  • GRUR 2012, 945
 
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Wird zitiert von ... (80)

  • LG Bonn, 15.11.2017 - 16 O 21/16

    Wetter-App des DWD ist wettbewerbsrechtlich unzulässig

    Die Bejahung der Bestimmtheit setzt in solchen Fällen allerdings grundsätzlich voraus, dass zwischen den Parteien kein Streit darüber besteht, dass das beanstandete Verhalten das fragliche Tatbestandsmerkmal erfüllt (st. Rspr.; vgl. nur BGH GRUR 2015, 1237, Rn. 13 - Erfolgsprämie für die Kundengewinnung; BGH GRUR 2014, 791 Rn. 13 - Teil-Berufsausübungsgemeinschaft; BGH GRUR 2012, 945 Rn. 16 - Tribenuronmethyl).

    Eine auslegungsbedürftige Antragsformulierung kann im Übrigen hinzunehmen sein, wenn dies zur Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes erforderlich ist (st. Rspr., vgl. BGH GRUR 2015, 1237, Rn. 13 - Erfolgsprämie für die Kundengewinnung; BGH GRUR 2013, 401 Rn. 55 - Biomineralwasser; BGH GRUR 2012, 945 Rn. 16, 20 - Tribenuronmethyl).

    Damit stellt der Kläger klar, dass er jedenfalls im Umfang des im Klageantrag als minus enthaltenen Zusatzes - d.h. im Rahmen der mit dem Zusatz genannten Verletzungshandlung einschließlich kerngleicher Handlungen - eine Verurteilung des Beklagten erstrebt (BGH GRUR 2012, 945, Rn. 22 - Tribenuronmethyl; BGH GRUR 2003, 886, 887 - Erbenermittler; BGH GRUR 1998, 489, 491 - Unbestimmter Unterlassungsantrag III).

    Auch der "insbesondere"-Zusatz muss den Anforderungen an die die Bestimmtheit des Antrags genügen (BGH GRUR 2012, 945, Rn. 22 - Tribenuronmethyl; BGH GRUR 97, 767, 768 - Brillenpreise II).

  • BGH, 09.07.2015 - I ZR 224/13

    Kopfhörer-Kennzeichnung - Wettbewerbsverstoß im Zusammenhang mit dem Vertrieb von

    Die Wiederholung eines gesetzlichen Gebots- oder Verbotstatbestands genügt grundsätzlich nicht für die Bestimmtheit des Unterlassungsantrags (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 21. Dezember 2011 - I ZR 190/10, GRUR 2012, 842 Rn. 12 = WRP 2012, 1096 - Neue Personenkraftwagen; Urteil vom 2. Februar 2012 - I ZR 81/10, GRUR 2012, 945 Rn. 16 = WRP 2012, 1222 - Tribenuronmethyl; Urteil vom 12. Februar 2015 - I ZR 36/11, GRUR 2015, 403 Rn. 42 = WRP 2015, 444 - Monsterbacke II, jeweils mwN).

    Eine Ausnahme gilt jedoch, wenn der Kläger hinreichend deutlich macht, dass er kein Verbot im Umfang des Gesetzeswortlauts beansprucht, sondern sich mit seinem Unterlassungsbegehren an der konkreten Verletzungshandlung orientiert (vgl. BGH, GRUR 2012, 842 Rn. 12 - Neue Personenkraftwagen; GRUR 2012, 945 Rn. 16 - Tribenuronmethyl, jeweils mwN) und ein zwischen den Parteien etwa bestehender Streit, ob das beanstandete Verhalten das fragliche Tatbestandsmerkmal erfüllt, sich auf die rechtliche Qualifizierung der angegriffenen Verhaltensweise beschränkt (vgl. BGH, Urteil vom 29. April 2010 - I ZR 202/07, GRUR 2010, 749 Rn. 21 = WRP 2010, 1030 - Erinnerungswerbung im Internet, mwN; Köhler in Köhler/Bornkamm, UWG, 33. Aufl., § 12 Rn. 2.40).

  • BGH, 12.01.2017 - I ZR 253/14

    Lauterkeitsrechtlicher Schutz eines durch AGB ausgestalteten Geschäftsmodells -

    Das Original eines Urteils muss nicht bei den Gerichtsakten verbleiben, sondern kann in eine bei Gericht geführte Urteilssammlung aufgenommen werden (vgl. BGH, Urteil vom 2. Februar 2012 - I ZR 81/10, GRUR 2012, 945 Rn. 14 = WRP 2012, 1222 - Tribenuronmethyl).
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