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   BPatG, 21.02.2011 - 3 Ni 2/09   

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https://dejure.org/2011,11300
BPatG, 21.02.2011 - 3 Ni 2/09 (https://dejure.org/2011,11300)
BPatG, Entscheidung vom 21.02.2011 - 3 Ni 2/09 (https://dejure.org/2011,11300)
BPatG, Entscheidung vom 21. Februar 2011 - 3 Ni 2/09 (https://dejure.org/2011,11300)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 82 PatG, § 99 Abs 1 PatG, § 62 ZPO, § 741 BGB, § 744 Abs 2 BGB
    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Lysimeterstation" - in der mündlichen Verhandlung nicht erschienene Patentmitinhaberin ist notwendige Streitgenossin - Anwendung der Regeln der Bruchteilsgemeinschaft - Vertretungsfiktion des § 62 Abs. 1 ZPO umfasst beschränkte ...

  • rewis.io

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Lysimeterstation" - in der mündlichen Verhandlung nicht erschienene Patentmitinhaberin ist notwendige Streitgenossin - Anwendung der Regeln der Bruchteilsgemeinschaft - Vertretungsfiktion des § 62 Abs. 1 ZPO umfasst beschränkte ...

  • rewis.io

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Lysimeterstation" - in der mündlichen Verhandlung nicht erschienene Patentmitinhaberin ist notwendige Streitgenossin - Anwendung der Regeln der Bruchteilsgemeinschaft - Vertretungsfiktion des § 62 Abs. 1 ZPO umfasst beschränkte ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Lysimeterstation" - in der mündlichen Verhandlung nicht erschienene Patentmitinhaberin ist notwendige Streitgenossin - Anwendung der Regeln der Bruchteilsgemeinschaft - Vertretungsfiktion des § 62 Abs. 1 ZPO umfasst beschränkte ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2012, 99
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (23)

  • BGH, 02.03.1999 - X ZR 85/96

    Spannschraube

    Auszug aus BPatG, 21.02.2011 - 3 Ni 2/09
    Maßgebliche Grundlage dafür, was durch das Streitpatent unter Schutz gestellt ist, ist der Inhalt der Patentansprüche, wobei der Patentanspruch nicht wörtlich in philologischer Betrachtung, sondern seinem technischen Sinn nach aufzufassen ist, das heißt der Erfindungsgedanke muss unter Ermittlung von Aufgabe und Lösung, wie sie sich in der Patentschrift ergeben, bestimmt werden (BGH GRUR 1999, 909 - Spannschraube).

    Begriffe in Patentansprüchen sind danach so zu deuten, wie sie der angesprochene Fachmann nach dem Gesamtinhalt der Patentschrift versteht (BGH GRUR 2001, 232, 233 - Brieflocher m. w. N.), weshalb die Patentschrift im Hinblick auf die gebrauchten Begriffe ihr eigenes Lexikon darstellt (BGH GRUR 1999, 909, 912 - Spannschraube; BGH Mitt. 2000, 105, 106 - Extrusionskopf).

  • BGH, 12.02.2003 - X ZR 200/99

    "Hochdruckreiniger", Begriff der erfinderischen Tätigkeit

    Auszug aus BPatG, 21.02.2011 - 3 Ni 2/09
    Ihre Bereitstellung beruht auch auf einer erfinderischen Tätigkeit, da sie unter Berücksichtigung dessen, was die Erfindung gegenüber dem Stand der Technik und den vorliegenden Dokumente tatsächlich leistet (BGH GRUR 2003, 693 - Hochdruckreiniger), für den hier angesprochenen Fachmann im Anmeldezeitpunkt des Streitpatents nicht nahegelegt war, § 4 PatG.
  • BGH, 04.02.2010 - Xa ZR 36/08

    Gelenkanordnung

    Auszug aus BPatG, 21.02.2011 - 3 Ni 2/09
    Ausgehend hiervon und der insoweit aufgrund des objektiven technischen Problems zu formulierenden Aufgabe (BGH GRUR 2005, 141 - Anbieten interaktiver Hilfe; BGH GRUR 2010, 602, Tz. 27 - Gelenkanordnung), wie sie auch im Streitpatent formuliert ist (vgl Sp. 1 Z. 44 bis 51), ist die erfinderische Tätigkeit nach Ansicht des Senats in der Konstruktion einer Lysimeterstation mit sämtlichen Merkmalen 1, 2, 3", 4", 5 bis 7, 7.1 in der konkreten Bauform des einzigen Ausführungsbeispiels des Streitpatents zu erkennen, für die im vorgebrachten Stand der Technik keinerlei Vorbilder existieren und deshalb davon auch keine Anregung zu deren Bereitstellung ausgehen konnte, und die durch ihre Kompaktheit, ihre einfache, aber stabile Ausführung und ihre Handhabbarkeit beim Transport zum Standort und während der Aufstellung am Standort besticht.
  • BGH, 07.11.2000 - X ZR 145/98

    Brieflocher; Deutung von Begriffen in einer Patentschrift

    Auszug aus BPatG, 21.02.2011 - 3 Ni 2/09
    Begriffe in Patentansprüchen sind danach so zu deuten, wie sie der angesprochene Fachmann nach dem Gesamtinhalt der Patentschrift versteht (BGH GRUR 2001, 232, 233 - Brieflocher m. w. N.), weshalb die Patentschrift im Hinblick auf die gebrauchten Begriffe ihr eigenes Lexikon darstellt (BGH GRUR 1999, 909, 912 - Spannschraube; BGH Mitt. 2000, 105, 106 - Extrusionskopf).
  • BGH, 11.05.2010 - X ZR 51/06

    Polymerisierbare Zementmischung

    Auszug aus BPatG, 21.02.2011 - 3 Ni 2/09
    Nach ständiger Rechtsprechung reicht es auch für die Ausführbarkeit einer Erfindung in einem erteilten Patent aus, wenn zumindest ein nacharbeitbarer Weg zur Ausführung der Erfindung offenbart worden ist (BGH GRUR 2010, 901 - Polymerisierbare Zementmischung; GRUR 2001, 813 - Taxol; GRUR 2003, 225 - Kupplungsvorrichtung II), sofern nicht der Gegenstandstand des Patentanspruchs derart verallgemeinert ist, dass der Patentschutz über den Beitrag der Erfindung zum Stand der Technik hinausgeht (BGH GRUR 2010, 414 - Thermoplastische Zusammensetzung) und sich als aufgabenhafte Aufforderung zur Durchführung eines Forschungsauftrags darstellt (EPA GRUR INt. 2010, 158 - Durchgriffsanspruch/BAYER SCHERING PHARMA AG).
  • BGH, 03.05.2001 - X ZR 168/97

    Taxol; Allgemeine Beanspruchung eines Verfahrensschritts in einem chemischen

    Auszug aus BPatG, 21.02.2011 - 3 Ni 2/09
    Nach ständiger Rechtsprechung reicht es auch für die Ausführbarkeit einer Erfindung in einem erteilten Patent aus, wenn zumindest ein nacharbeitbarer Weg zur Ausführung der Erfindung offenbart worden ist (BGH GRUR 2010, 901 - Polymerisierbare Zementmischung; GRUR 2001, 813 - Taxol; GRUR 2003, 225 - Kupplungsvorrichtung II), sofern nicht der Gegenstandstand des Patentanspruchs derart verallgemeinert ist, dass der Patentschutz über den Beitrag der Erfindung zum Stand der Technik hinausgeht (BGH GRUR 2010, 414 - Thermoplastische Zusammensetzung) und sich als aufgabenhafte Aufforderung zur Durchführung eines Forschungsauftrags darstellt (EPA GRUR INt. 2010, 158 - Durchgriffsanspruch/BAYER SCHERING PHARMA AG).
  • BPatG, 29.04.2008 - 3 Ni 48/06
    Auszug aus BPatG, 21.02.2011 - 3 Ni 2/09
    Es besteht deshalb kein Anlass für die Annahme, dass sie nur einzelne Patentansprüche aus dem Anspruchssatz gemäß Hauptantrag oder gemäß Hilfsanträgen 1 bis 7 vorrangig vor dem Hilfsantrag 8 verteidigen wollen (BPatG GRUR 2009, 46 - Ionenaustauschverfahren).
  • BGH, 14.05.2009 - Xa ZR 148/05

    Heizer

    Auszug aus BPatG, 21.02.2011 - 3 Ni 2/09
    Die vorgenommene Beschränkung des Gegenstands des Streitpatents gemäß Hilfsantrag 8 stützt sich auf die Begriffe und Merkmale der erteilten Patentansprüche 1 bis 4 sowie 5 bis 7 in Verbindung mit betreffenden Textstellen und beschreibt damit in zulässiger Weise die in den Abbildungen 1 und 2 dargestellte einzige konkrete Ausführungsform des Streitpatents, ohne dass die nunmehr beanspruchte Ausführungsform über die in den Anmeldeunterlagen bzw. im Streitpatent offenbarte und beanspruchte Ausgestaltung der Erfindung hinausgeht, insbesondere ist keine hiervon abweichende Kombination oder Aufnahme einzelner Merkmale der ursprünglichen Patentansprüche beansprucht (vgl. BGH GRUR 2009, 936 - Heizer).
  • BGH, 19.10.2004 - X ZB 33/03

    Anbieten interaktiver Hilfe

    Auszug aus BPatG, 21.02.2011 - 3 Ni 2/09
    Ausgehend hiervon und der insoweit aufgrund des objektiven technischen Problems zu formulierenden Aufgabe (BGH GRUR 2005, 141 - Anbieten interaktiver Hilfe; BGH GRUR 2010, 602, Tz. 27 - Gelenkanordnung), wie sie auch im Streitpatent formuliert ist (vgl Sp. 1 Z. 44 bis 51), ist die erfinderische Tätigkeit nach Ansicht des Senats in der Konstruktion einer Lysimeterstation mit sämtlichen Merkmalen 1, 2, 3", 4", 5 bis 7, 7.1 in der konkreten Bauform des einzigen Ausführungsbeispiels des Streitpatents zu erkennen, für die im vorgebrachten Stand der Technik keinerlei Vorbilder existieren und deshalb davon auch keine Anregung zu deren Bereitstellung ausgehen konnte, und die durch ihre Kompaktheit, ihre einfache, aber stabile Ausführung und ihre Handhabbarkeit beim Transport zum Standort und während der Aufstellung am Standort besticht.
  • BGH, 25.02.2010 - Xa ZR 100/05

    Thermoplastische Zusammensetzung

    Auszug aus BPatG, 21.02.2011 - 3 Ni 2/09
    Nach ständiger Rechtsprechung reicht es auch für die Ausführbarkeit einer Erfindung in einem erteilten Patent aus, wenn zumindest ein nacharbeitbarer Weg zur Ausführung der Erfindung offenbart worden ist (BGH GRUR 2010, 901 - Polymerisierbare Zementmischung; GRUR 2001, 813 - Taxol; GRUR 2003, 225 - Kupplungsvorrichtung II), sofern nicht der Gegenstandstand des Patentanspruchs derart verallgemeinert ist, dass der Patentschutz über den Beitrag der Erfindung zum Stand der Technik hinausgeht (BGH GRUR 2010, 414 - Thermoplastische Zusammensetzung) und sich als aufgabenhafte Aufforderung zur Durchführung eines Forschungsauftrags darstellt (EPA GRUR INt. 2010, 158 - Durchgriffsanspruch/BAYER SCHERING PHARMA AG).
  • BGH, 13.04.1999 - X ZR 23/97

    Nichtigkeit eines Patents für einen "Extrusionskopf

  • RG, 22.05.1911 - I 501/09

    Sachlegitimation im Patentstreite

  • BGH, 15.06.1967 - Ia ZB 13/66

    Inanspruchnahme einer Ausstellungspriorität - Nichtigerklärung eines Patents

  • BGH, 23.02.1965 - Ia ZR 63/63

    Vermeidung von Korrosionen beim Synthesevorgang als Aufgabe des Streitpatents -

  • BGH, 21.03.1985 - VII ZR 148/83

    Unterbrechung der Verjährung von Gewährleistungsansprüchen durch Erhebung der

  • BGH, 30.05.1956 - I ZR 43/55

    Selbstbeschränkung des Patentinhabers im Nichtigkeitsverfahren

  • BGH, 13.12.1994 - X ZB 9/94

    "Lüfterkappe"; Zurücknahme des Widerspruchs im Gebrauchsmusterlöschungverfahren

  • BPatG, 11.03.2004 - 15 W (pat) 54/03
  • BGH, 01.12.1961 - I ZR 131/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 17.02.2004 - X ZR 48/00

    Tintenstandsdetektor

  • BGH, 30.01.2007 - X ZR 156/02

    rückspülbare Filterkerze

  • BGH, 23.09.2008 - X ZR 135/04

    Sachverständigenablehnung III

  • BPatG, 30.11.1978 - 31 W (pat) 47/75
  • BGH, 23.10.2015 - V ZR 76/14

    Notwendige Streitgenossenschaft: Widerruf der Prozesshandlung eines anwesenden

    Zudem ergibt sich aus den Gesetzesmaterialien mit aller Klarheit, dass der säumigen Partei das prozessuale Verhalten des nichtsäumigen Streitgenossen zur Ermöglichung eines sämtliche notwendige Streitgenossen erfassenden einheitlichen Urteils unabhängig davon zugerechnet werden soll, ob dieses für den Säumigen "günstig oder nachtheilig" ist (S. 83 der Entwurfsbegründung abgedruckt bei Hahn, Die gesamten Materialien zu den Reichs-Justizgesetzen, Band 2, 2. Aufl., S. 174; vgl. auch RGZ 90, 42, 45 f.; BPatG, GRUR 2012, 99, 100).
  • BPatG, 07.02.2012 - 4 Ni 68/09

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - Zulässigkeit - subjektive Rechtskraftwirkung -

    Es besteht deshalb kein Anlass für die Annahme, dass er nur einzelne Patentansprüche aus einem Anspruchssatz vorrangig vor der Überprüfung des nachrangigen vollständigen Anspruchssatzes wünscht, hier durch den letzten Hilfsantrag VI. Eine hiervon abweichende Teilnichtigerklärung würde deshalb dem erklärten Willen des Patentinhabers widersprechen, der auch im Nichtigkeitsverfahren zu beachten ist (BPatG GRUR 2009, 46, 49 - Ionenaustauschverfahren m. w. N.; BPatG GRUR 2012, 99, Tz. 92 - Lysimeterstation).
  • BPatG, 18.08.2015 - 4 Ni 20/14

    Umfang der Nichtigerklärung eines europäischen Patents zur Umwandlung von

    Einer isolierten Prüfung der weiteren Patentansprüche bedurfte es ebenso wenig wie hinsichtlich der mit den Hilfsanträgen I-IV verteidigten Fassungen, da kein Anlass für die Annahme besteht, dass der Patentinhaber eine solche isolierte Verteidigung einzelner Patentansprüche aus einem Anspruchssatz vorrangig vor der Überprüfung des nachrangigen vollständigen Anspruchssatzes wünscht (Urt. des Senats v. 11. November 2014, 4 Ni 19/13; ferner BPatG GRUR 2009, 46 - Ionenaustauschverfahren m. w. N.; BPatG GRUR 2012, 99 - Lysimeterstation).
  • BPatG, 24.01.2012 - 1 Ni 10/10
    Auf die Unteransprüche war nicht einzugehen, da das Patent abschließend im Umfang gesonderter Hilfsanträge verteidigt wurde (BPatG GRUR 2009, 46, 49 - Ionenaustauschverfahren; BPatG GRUR 2012, 99 TZ - Lysimeterstation).
  • BPatG, 06.12.2011 - 1 Ni 9/10

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - Traktionsseilscheibe - keine erfinderische

    Auf die Unteransprüche war nicht einzugehen, da ausweislich der Erklärung des Beklagtenvertreters in der mündlichen Verhandlung kein isolierter Schutz hierfür geltend gemacht wurde und das Patent abschließend im Umfang gesonderter Hilfsanträge verteidigt wurde (BPatG GRUR 2009, 46, 49 - Ionenaustauschverfahren; BPatG GRUR 2012, 99 TZ. 92 - Lysimeterstation).
  • BPatG, 21.10.2014 - 23 W (pat) 33/10

    Nachweis der fehlenden Neuheit eines Patents mit der Bezeichnung "Verfahren zum

    Insoweit kann dahinstehen, ob die beschränkte Verteidigung des Patents bereits zulässig ist, weil diese, anders als der Verzicht gem. § 20 Abs. 1 Nr. 1 PatG, keine materiellrechtliche Verfügung ist, die unmittelbar zum (teilweisen) Erlöschen des Patents führt, sondern eine prozessrechtliche Erklärung, die im Verlauf des Verfahrens geändert werden kann (in diesem Sinne: BPatG GRUR 2012, 99, 100 - Lysimeterstation; offengelassen in: BGH GRUR 2009, 42, 43 - Multiplexsystem).
  • BPatG, 17.12.2013 - 4 Ni 17/12
    würde deshalb dem erklärten Willen des Patentinhabers widersprechen, der auch im Nichtigkeitsverfahren zu beachten ist (BPatG GRUR 2009, 46, 49 - Ionenaustauschverfahren m. w. N.; BPatG GRUR 2012, 99 - Lysimeterstation).
  • BPatG, 28.10.2014 - 4 Ni 33/13

    Patentfähigkeit einer Riemen-Spannvorrichtung zum Spannen eines Antriebsriemens

    Anlass zur Prüfung weiterer einzelner Patentansprüche aus dem nach Hauptantrag verteidigten Anspruchssatz besteht nicht, da eine abweichende Bescheidung einzelner Patentansprüche im Widerspruch zu dem Willen des Patentinhabers stünde, welche dieser mit den weiteren Hilfsanträgen zum Ausdruck gebracht hat, und der Wille des Patentinhabers auch im Nichtigkeitsverfahren zu beachten ist (BPatG GRUR 2009, 46 - Ionenaustauschverfahren m. w. N.; BPatG GRUR 2012, 99 - Lysimeterstation).
  • BPatG, 08.01.2013 - 4 Ni 15/11

    Wirkungslosigkeit dieser Entscheidung

    Einer Prüfung der weiteren angegriffenen Patentansprüche nach Hauptantrag und Hilfsanträgen I - VI bedurfte es nicht, da die Beklagte diese nicht isoliert verteidigt hat, eine hiervon abweichende Teilnichtigerklärung würde deshalb dem erklärten Willen des Patentinhabers widersprechen, der auch im Nichtigkeitsverfahren zu beachten ist (BPatG GRUR 2009, 46, 49 - Ionenaustauschverfahren m. w. N.; BPatG GRUR 2012, 99, Tz. 92 - Lysimeterstation).
  • BPatG, 11.11.2014 - 4 Ni 19/13

    Erweiterung des Inhalts der Patentanmeldung einer Spritzpistole auf eine lösbare

    Es besteht deshalb kein Anlass für die Annahme, dass er nur einzelne Patentansprüche aus einem Anspruchssatz vorrangig vor der Überprüfung des nachrangigen vollständigen Anspruchssatzes wünscht (BPatG GRUR 2009, 46 - Ionenaustauschverfahren m. w. N.; BPatG GRUR 2012, 99 - Lysimeterstation).
  • BPatG, 29.01.2013 - 4 Ni 27/11
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