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   BGH, 11.04.2013 - I ZB 91/11   

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https://dejure.org/2013,29045
BGH, 11.04.2013 - I ZB 91/11 (https://dejure.org/2013,29045)
BGH, Entscheidung vom 11.04.2013 - I ZB 91/11 (https://dejure.org/2013,29045)
BGH, Entscheidung vom 11. April 2013 - I ZB 91/11 (https://dejure.org/2013,29045)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    MetroLinien

    § 78 Abs 2 MarkenG, § 83 Abs 3 Nr 3 MarkenG, Art 103 Abs 1 GG
    Beschwerdeverfahren vor dem Bundespatentamt in einer Markensache: Recht des Beschwerdegegners auf eine angemessene Frist zur Erwiderung auf die zu erwartende Beschwerdebegründung; Gehörsverletzung bei unterbliebener Unterrichtung der Gegenseite über ein Gespräch zwischen ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Gespräche zwischen einem Beteiligten und einem Mitglied des Gerichts ohne Anwesenheit der Gegenseite

  • Anwaltsblatt

    § 83 MarkenG, Art 103 GG
    Gericht sollte über Gespräche mit Beteiligten informieren

  • rewis.io

    Beschwerdeverfahren vor dem Bundespatentamt in einer Markensache: Recht des Beschwerdegegners auf eine angemessene Frist zur Erwiderung auf die zu erwartende Beschwerdebegründung; Gehörsverletzung bei unterbliebener Unterrichtung der Gegenseite über ein Gespräch zwischen ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1
    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Gespräche zwischen einem Beteiligten und einem Mitglied des Gerichts ohne Anwesenheit der Gegenseite

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MetroLinien

  • datenbank.nwb.de

    Beschwerdeverfahren vor dem Bundespatentamt in einer Markensache: Recht des Beschwerdegegners auf eine angemessene Frist zur Erwiderung auf die zu erwartende Beschwerdebegründung; Gehörsverletzung bei unterbliebener Unterrichtung der Gegenseite über ein Gespräch zwischen ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Zur Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Telefonat einer Partei mit dem Gericht - MetroLinien

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gespräche zwischen dem Gericht und einer Prozesspartei

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verlängerung der Begründungsfrist und rechtliches Gehör für den Prozessgegner

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf rechtliches Gehör kann verletzt sein bei fehlender Unterrichtung über ein Telefongespräch

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    MetroLinien

  • Anwaltsblatt (Leitsatz)

    § 83 MarkenG, Art 103 GG
    Gericht sollte über Gespräche mit Beteiligten informieren

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anspruch auf rechtliches Gehör kann verletzt sein bei fehlender Unterrichtung über ein Telefongespräch

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Anforderungen an das Verfahren vor dem Bundespatentgericht

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2013, 1276
  • AnwBl 2013, 940
  • AnwBl Online 2013, 461
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 22.04.2008 - X ZB 13/07

    Tramadol

    Auszug aus BGH, 11.04.2013 - I ZB 91/11
    Hat der Beschwerdeführer darum gebeten, noch zusätzlich Gelegenheit zur Begründung der eingelegten Beschwerde zu erhalten und will das Bundespatentgericht dieser Bitte nach den Umständen auch entsprechen, darf der Beschwerdegegner grundsätzlich davon ausgehen, dass ihm die zu erwartende Beschwerdebegründung zur Kenntnis gegeben wird und ihm seinerseits eine angemessene Frist zur Erwiderung zur Verfügung steht (Fortführung von BGH, 22. April 2008, X ZB 13/07, GRUR-RR 2008, 457, 458 - Tramadol).

    Hierfür ist es im Lichte des verfassungsrechtlichen Gebots des Art. 103 Abs. 1 GG ausreichend, aber auch erforderlich, dass den Beteiligten eine angemessene Frist zur Verfügung steht, um zur Sache vortragen zu können (BGH, Beschluss vom 12. Dezember 1996 - I ZB 8/96, GRUR 1997, 223 f. = WRP 1997, 560 - Ceco; vgl. zur Parallelvorschrift § 100 Abs. 3 Nr. 3 PatG BGH, Beschluss vom 1. Februar 2000 - X ZB 27/98, GRUR 2000, 597, 598 = WRP 2000, 642 - Kupfer-Nickel-Legierung; Beschluss vom 22. April 2008 - X ZB 13/07, GRUR-RR 2008, 457, 458 = WRP 2008, 957 - Tramadol).

    Das Bundespatentgericht ist allerdings daran gehindert, seine Entscheidung allein aufgrund des Zeitablaufs seit der Beschwerdeeinlegung zu treffen, wenn der Beschwerdeführer darum gebeten hat, Gelegenheit zur Beschwerdebegründung zu erhalten und das Bundespatentgericht nach den Umständen dieser Bitte auch entsprechen will (vgl. BGH, GRUR-RR 2008, 457, 458 - Tramadol).

  • BGH, 22.06.2011 - I ZB 9/10

    Stahlschluessel

    Auszug aus BGH, 11.04.2013 - I ZB 91/11
    Gespräche zwischen einem Beteiligten und einem Mitglied des Gerichts, die nicht in Anwesenheit der Gegenseite stattfinden, bergen jedenfalls dann die Gefahr einer Verletzung des Anspruchs der anderen Verfahrensbeteiligten auf Gewährung rechtlichen Gehörs, auf ein faires Verfahren und auf Beachtung des Grundsatzes der Waffengleichheit, wenn die anderen Beteiligten von dem Gesprächsinhalt nicht unterrichtet werden (im Anschluss an BGH, 22. Juni 2011, I ZB 9/10, GRUR 2012, 89 Rn. 17 - Stahlschluessel).

    Telefongespräche zwischen einem Beteiligten und einem Mitglied des Gerichts bergen jedenfalls dann die Gefahr einer Verletzung des Anspruchs des anderen Beteiligten auf Gewährung rechtlichen Gehörs, auf ein faires Verfahren und auf Beachtung des Grundsatzes der Waffengleichheit, wenn - wie im Streitfall - nicht alle Verfahrensbeteiligten von dem Gesprächsinhalt unterrichtet werden (BGH, Beschluss vom 22. Juni 2011 - I ZB 9/10, GRUR 2012, 89 Rn. 17 = WRP 2011, 468 - Stahlschluessel).

  • BGH, 24.06.2010 - I ZB 40/09

    LIMES LOGISTIK

    Auszug aus BGH, 11.04.2013 - I ZB 91/11
    b) Die Bestimmung des Art. 103 Abs. 1 GG garantiert den Beteiligten eines gerichtlichen Verfahrens, dass sie Gelegenheit erhalten, sich zu dem einer gerichtlichen Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt vor Erlass der Entscheidung zu äußern (BGH, Beschluss vom 26. Juni 2010 - I ZB 40/09, GRUR 2010, 1034 Rn. 11 = WRP 2010, 1034 - LIMES LOGISTIK).

    Liegt der Gehörsverstoß in der Verletzung einer Hinweispflicht, muss mit der Rüge ausgeführt werden, wie die betreffende Partei auf einen Hinweis reagiert hätte, weil nur so das Rechtsbeschwerdegericht beurteilen kann, ob die angefochtene Entscheidung auf dem Gehörverstoß beruht (BGH, GRUR 2010, 1034 Rn. 17 - LIMES LOGISTIK, mwN).

  • BVerfG, 24.04.1985 - 2 BvR 1248/82

    Verfassungsrechtliche Grenzen der Anwendung zuvilprozessualer

    Auszug aus BGH, 11.04.2013 - I ZB 91/11
    Aus dem allgemeinen Gleichheitssatz, der auch für die Handhabung des Verfahrensrechts gilt, ergibt sich die Gleichwertigkeit der prozessualen Stellung der Parteien vor dem Richter und das Gebot der Gleichheit der Rechtsanwendung im Interesse materieller Gerechtigkeit (BVerfGE 69, 248, 254).
  • BVerfG, 30.01.2008 - 2 BvR 2300/07

    Wechsel der Besetzung einer Zivilkammer im Verlauf des Verfahrens

    Auszug aus BGH, 11.04.2013 - I ZB 91/11
    Danach darf der Richter sich nicht widersprüchlich verhalten; er darf aus eigenen oder ihm zurechenbaren Fehlern keine Verfahrensnachteile ableiten und ist allgemein zur Rücksichtnahme gegenüber den Verfahrensbeteiligten in ihrer konkreten Situation verpflichtet (BVerfG, Kammerbeschluss vom 30. Januar 2008 - 2 BvR 2300/07, NJW 2008, 2243 Rn. 16).
  • BGH, 12.12.1996 - I ZB 8/96

    "Ceco"; Berücksichtigung neuen Vorbringens im Verfahren vor den Patentgerichten

    Auszug aus BGH, 11.04.2013 - I ZB 91/11
    Hierfür ist es im Lichte des verfassungsrechtlichen Gebots des Art. 103 Abs. 1 GG ausreichend, aber auch erforderlich, dass den Beteiligten eine angemessene Frist zur Verfügung steht, um zur Sache vortragen zu können (BGH, Beschluss vom 12. Dezember 1996 - I ZB 8/96, GRUR 1997, 223 f. = WRP 1997, 560 - Ceco; vgl. zur Parallelvorschrift § 100 Abs. 3 Nr. 3 PatG BGH, Beschluss vom 1. Februar 2000 - X ZB 27/98, GRUR 2000, 597, 598 = WRP 2000, 642 - Kupfer-Nickel-Legierung; Beschluss vom 22. April 2008 - X ZB 13/07, GRUR-RR 2008, 457, 458 = WRP 2008, 957 - Tramadol).
  • BGH, 01.02.2000 - X ZB 27/98

    Kupfer-Nickel-Legierung; rechtliches Gehör im Verfahren vor den Patentgerichten

    Auszug aus BGH, 11.04.2013 - I ZB 91/11
    Hierfür ist es im Lichte des verfassungsrechtlichen Gebots des Art. 103 Abs. 1 GG ausreichend, aber auch erforderlich, dass den Beteiligten eine angemessene Frist zur Verfügung steht, um zur Sache vortragen zu können (BGH, Beschluss vom 12. Dezember 1996 - I ZB 8/96, GRUR 1997, 223 f. = WRP 1997, 560 - Ceco; vgl. zur Parallelvorschrift § 100 Abs. 3 Nr. 3 PatG BGH, Beschluss vom 1. Februar 2000 - X ZB 27/98, GRUR 2000, 597, 598 = WRP 2000, 642 - Kupfer-Nickel-Legierung; Beschluss vom 22. April 2008 - X ZB 13/07, GRUR-RR 2008, 457, 458 = WRP 2008, 957 - Tramadol).
  • OLG Köln, 08.10.2018 - 15 U 110/18

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Veröffentlichung eines

    Das (unterstellt) bewusste Übergehen auch dieser prozessualen Rechte und die darin liegende eigenständige Verletzung von Verfahrensrechten (vgl. zu einseitigen Hinweisen in Telefongesprächen instruktiv auch BGH v. 11.04.2013 - I ZB 91/11, GRUR 2013, 1276 Rn. 23 -Metrolinien; Teplitzky , WRP 2016, 1181, 1187 jeweils m.w.N.) kann aber - entgegen der Berufungsbegründung - dennoch nicht unmittelbar auf den weiteren Bestand der einstweiligen Verfügung "durchschlagen".
  • BGH, 23.09.2021 - I ZB 10/21

    Heizkörperdesign

    Da das Bundespatentgericht im Beschwerdeverfahren daran gehindert ist, seine Entscheidung allein aufgrund des Zeitablaufs seit der Beschwerdeeinlegung zu treffen, wenn der Beschwerdeführer zugleich mit der Beschwerdeeinlegung eine Beschwerdebegründung angekündigt und mit einem weiteren Schriftsatz um Mitteilung gebeten hat, bis wann die Beschwerdebegründung eingereicht werden kann, und das Bundespatentgericht nach den Umständen dieser Bitte auch entsprechen will, darf in einem solchen Fall der Beschwerdeführer grundsätzlich davon ausgehen, dass er Gelegenheit haben wird, seine Beschwerde vor einer Entscheidung des Bundespatentgerichts zu begründen (Fortführung von BGH, Beschluss vom 22. April 2008 - X ZB 13/07, GRUR-RR 2008, 457, 458 - Tramadol und BGH, Beschluss vom 11. April 2013 - I ZB 91/11, GRUR 2013, 1276 Rn. 16 bis 18 - MetroLinien).

    Einseitige Gespräche zwischen einem Beteiligten und einem Mitglied des Gerichts bergen jedenfalls dann die Gefahr einer Verletzung des Anspruchs des anderen Beteiligten auf Gewährung rechtlichen Gehörs, auf ein faires Verfahren und auf Beachtung des Grundsatzes der prozessualen Waffengleichheit, wenn nicht alle Verfahrensbeteiligte von dem Gesprächsinhalt unterrichtet werden (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 22. Juni 2011 - I ZB 9/10, GRUR 2012, 89 Rn. 17 - Stahlschluessel und BGH, Beschluss vom 11. April 2013 - I ZB 91/11, GRUR 2013, 1276 Rn. 23 - MetroLinien).

    b) Die Bestimmung des Art. 103 Abs. 1 GG garantiert den Beteiligten eines gerichtlichen Verfahrens, dass sie Gelegenheit erhalten, sich zu dem einer gerichtlichen Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt vor Erlass der Entscheidung zu äußern (BGH, Beschluss vom 26. Juni 2010 - I ZB 40/09, GRUR 2010, 1034 Rn. 11 = WRP 2010, 1034 - LIMES LOGISTIK; Beschluss vom 11. April 2013 - I ZB 91/11, GRUR 2013, 1276 Rn. 16 = WRP 2013, 1608 - MetroLinien).

    Die Möglichkeit zur Äußerung ist im Lichte des verfassungsrechtlichen Gebots des Art. 103 Abs. 1 GG gewahrt, wenn den Beteiligten eine angemessene Frist zur Verfügung stand, zur Sache vorzutragen (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Februar 2000 - X ZB 27/98, GRUR 2000, 597, 598 [juris Rn. 8] = WRP 2000, 642 - Kupfer-Nickel-Legierung; Beschluss vom 22. April 2008 - X ZB 13/07, GRUR-RR 2008, 457 Rn. 8 = WRP 2008, 957 - Tramadol; zur Parallelvorschrift § 78 Abs. 2 MarkenG vgl. BGH, Beschluss vom 12. Dezember 1996 - I ZB 8/96, GRUR 1997, 223 f. [juris Rn. 12] = WRP 1997, 560 - Ceco; BGH, GRUR 2013, 1276 Rn. 16 - MetroLinien, mwN).

    Das Bundespatentgericht ist jedoch daran gehindert, seine Entscheidung allein aufgrund des Zeitablaufs seit der Beschwerdeeinlegung zu treffen, wenn der Beschwerdeführer darum gebeten hat, Gelegenheit zur Beschwerdebegründung zu erhalten, und das Bundespatentgericht nach den Umständen dieser Bitte auch entsprechen will (zur Parallelvorschrift § 78 Abs. 2 MarkenG vgl. BGH, GRUR 2013, 1276 Rn. 16 - MetroLinien, mwN).

    Einseitige Gespräche zwischen einem Beteiligten und einem Mitglied des Gerichts bergen jedenfalls dann die Gefahr einer Verletzung des Anspruchs des anderen Beteiligten auf Gewährung rechtlichen Gehörs, auf ein faires Verfahren und auf Beachtung des Grundsatzes der prozessualen Waffengleichheit, wenn - wie im Streitfall - nicht alle Verfahrensbeteiligten von dem Gesprächsinhalt unterrichtet werden (BGH, Beschluss vom 22. Juni 2011 - I ZB 9/10, GRUR 2012, 89 Rn. 17 = WRP 2011, 468 - Stahlschluessel; BGH, GRUR 2013, 1276 Rn. 23 - MetroLinien; vgl. auch BVerfG, WRP 2021, 736 Rn. 33).

    Liegt der Gehörsverstoß in der Verletzung einer Hinweispflicht, muss mit der Rüge ausgeführt werden, wie die betreffende Partei auf einen Hinweis reagiert hätte, weil nur so das Rechtsbeschwerdegericht beurteilen kann, ob die angefochtene Entscheidung auf dem Gehörverstoß beruht (zur zulassungsfreien Rechtsbeschwerde gemäß § 83 Abs. 3 Nr. 3 MarkenG vgl. BGH, GRUR 2010, 1034 Rn. 17 - LIMES LOGISTIK, mwN; GRUR 2013, 1276 Rn. 25 - MetroLinien).

  • BGH, 11.02.2016 - I ZB 87/14

    Fünf-Streifen-Schuh - Markenrechtliches Löschungsverfahren: Erfordernis der

    Liegt der Gehörsverstoß in der Verletzung einer Hinweispflicht, muss mit der Rüge ausgeführt werden, wie die betreffende Partei auf einen Hinweis reagiert hätte, weil nur so das Rechtsbeschwerdegericht beurteilen kann, ob die angefochtene Entscheidung auf dem Gehörverstoß beruht (vgl. zu § 83 Abs. 3 Nr. 3 BGH, GRUR 2010, 1034 Rn. 17 - LIMES LOGISTIK; BGH, Beschluss vom 11. April 2013 - I ZB 91/11, GRUR 2013, 1276 Rn. 25 = WRP 2013, 1608 - MetroLinien).
  • OLG Köln, 18.04.2019 - 15 U 204/18

    Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb durch

    Das (unterstellt) bewusste Übergehen auch dieser prozessualen Rechte und die darin liegende eigenständige Verletzung von Verfahrensrechten (vgl. zu einseitigen Hinweisen in Telefongesprächen instruktiv auch BGH v. 11.04.2013 - I ZB 91/11, GRUR 2013, 1276 Rn. 23 -Metrolinien; Teplitzky , WRP 2016, 1181, 1187 jeweils m.w.N.) kann aber - entgegen der Berufungsbegründung - dennoch nicht unmittelbar auf den weiteren Bestand der einstweiligen Verfügung "durchschlagen".
  • BFH, 19.05.2020 - X R 27/19

    Ermittlung des Teilwerts von Grund und Boden

    Darüber hinaus ist es verfassungsrechtlich geboten, den jeweiligen Gegner vor Erlass einer Entscheidung in den gleichen Kenntnisstand zu versetzen, indem auch ihm die richterlichen Hinweise zeitnah mitgeteilt werden (zum Ganzen BVerfG-Beschluss vom 30.09.2018 - 1 BvR 1783/17, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2018, 3631, Rz 24; vgl. auch Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 11.04.2013 - I ZB 91/11, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2014, 266, Rz 23).
  • OLG Köln, 14.08.2020 - 6 U 4/20

    Wettbewerbsrecht/Verfahrensrecht: Dairygold

    Das (unterstellt) bewusste Übergehen auch dieser prozessualen Rechte und die darin liegende eigenständige Verletzung von Verfahrensrechten (vgl. zu einseitigen Hinweisen in Telefongesprächen instruktiv auch BGH v. 11.04.2013 - I ZB 91/11, GRUR 2013, 1276 Rn. 23 - Metrolinien; Teplitzky, WRP 2016, 1181, 1187 jeweils m.w.N.) kann aber - entgegen der Berufungsbegründung - dennoch nicht unmittelbar auf den weiteren Bestand der einstweiligen Verfügung "durchschlagen".
  • OLG Düsseldorf, 30.12.2022 - 15 U 59/21

    Gewehr Haenel CR 223 verletzt Patent von Heckler & Koch

    Hierzu hätte es u.a. Ausführungen dahingehend bedurft, wie bzw. was die Beklagten bei der begehrten Vertagung und/oder Gewährung einer Schriftsatzfrist vorgetragen hätten (vgl. bei Verstoß gegen die Hinweispflicht: BGH GRUR 2022, 189 - Heizkörperdesign; GRUR 2013, 1276 - MetroLinien; GRUR 2010, 1034 - LIMES LOGISTIK).
  • LG Köln, 20.01.2021 - 84 O 252/19
    Das (unterstellt) bewusste Übergehen auch dieser prozessualen Rechte und die darin liegende eigenständige Verletzung von Verfahrensrechten (vgl. zu einseitigen Hinweisen in Telefongesprächen instruktiv auch BGH v. 11.04.2013 - I ZB 91/11, GRUR 2013, 1276 Rn. 23 - Metrolinien; Teplitzky, WRP 2016, 1181, 1187 jeweils m.w.N.) kann aber - entgegen der Berufungsbegründung - dennoch nicht unmittelbar auf den weiteren Bestand der einstweiligen Verfügung "durchschlagen".
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