Rechtsprechung
BGH, 03.09.2013 - X ZR 1/13, X ZR 2/13 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- lexetius.com
Kostenbegünstigung III
PatG § 144 Abs. 1
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
Kostenbegünstigung III
- rechtsprechung-im-internet.de
Kostenbegünstigung III
§ 144 Abs 1 PatG
Kostenbegünstigung in einem Patentnichtigkeitsverfahren: Gefährdung der wirtschaftlichen Lage durch Prozesskostenforderung bei einem nicht aktiv am Wirtschaftsleben beteiligten Unternehmen; Vereinbarung über die Finanzierung der Prozesskosten - Kostenbegünstigung III - Wolters Kluwer
Prozesskostenbegünstigung bei Prozessfinanzierung durch Dritte
- kanzlei.biz
Kostenbegünstigung III
- rewis.io
Kostenbegünstigung in einem Patentnichtigkeitsverfahren: Gefährdung der wirtschaftlichen Lage durch Prozesskostenforderung bei einem nicht aktiv am Wirtschaftsleben beteiligten Unternehmen; Vereinbarung über die Finanzierung der Prozesskosten - Kostenbegünstigung III
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
PatG § 144 Abs. 1
Prozesskostenbegünstigung bei Prozessfinanzierung durch Dritte - datenbank.nwb.de
Kostenbegünstigung in einem Patentnichtigkeitsverfahren: Gefährdung der wirtschaftlichen Lage durch Prozesskostenforderung bei einem nicht aktiv am Wirtschaftsleben beteiligten Unternehmen; Vereinbarung über die Finanzierung der Prozesskosten - Kostenbegünstigung III
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Patentrecht - Kosten eines Nichtigkeitsverfahrens!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Keine Kostenbegünstigung für Patenttrolle
Verfahrensgang
- BPatG, 02.10.2012 - 5 Ni 40/10
- BPatG, 02.10.2012 - 5 Ni 41/10
- BGH, 03.09.2013 - X ZR 1/13, X ZR 2/13
- BGH, 27.05.2014 - X ZR 1/13
- BGH, 27.05.2014 - X ZR 2/13
Papierfundstellen
- GRUR 2013, 1288
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 24.02.1953 - I ZR 106/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 03.09.2013 - X ZR 1/13
Ein nicht aktiv am Wirtschaftsleben beteiligtes Unternehmen, das nicht über nennenswerte Vermögensgegenstände verfügt, wird in seiner wirtschaftlichen Lage nicht zusätzlich im Sinne von § 144 PatG gefährdet, wenn es mit einer Prozesskostenforderung belastet wird, die angesichts seiner Vermögenssituation ohnehin nicht beitreibbar ist (Bestätigung von BGH, Beschluss vom 24. Februar 1953, I ZR 106/51, GRUR 1953, 284 - Kostenbegünstigung I).Der Bundesgerichtshof hat bereits entschieden, dass ein nicht aktiv am Wirtschaftsleben beteiligtes Unternehmen, das nicht über nennenswerte Vermögensgegenstände verfügt, in seiner wirtschaftlichen Lage nicht zusätzlich im Sinne von § 144 PatG gefährdet wird, wenn es mit einer Prozesskostenforderung belastet wird, die angesichts seiner Vermögenssituation ohnehin nicht beitreibbar ist (BGH, Beschluss vom 24. Februar 1953 - I ZR 106/51, GRUR 1953, 284 - Kostenbegünstigung I).
- BGH, 06.08.2019 - X ZR 97/18
Dampfdruckverringerung - Berufungseinlegung durch den Patentinhaber gegen ein für …
Danach wird ein solches Unternehmen in seiner wirtschaftlichen Lage nicht zusätzlich im Sinne von § 144 PatG gefährdet, wenn es mit einer Prozesskostenforderung belastet wird, die angesichts seiner Vermögenssituation ohnehin nicht beitreibbar ist (BGH, Beschluss vom 3. September 2013 - X ZR 1/13, 2/13, GRUR 2013, 1288 - Kostenbegünstigung III unter Hinweis auf BGH, Beschluss vom 24. Februar 1953 - I ZR 106/51, GRUR 1953, 284 - Kostenbegünstigung I).Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es regelmäßig nicht angemessen, einen Patentinhaber, der eine Vereinbarung über die Finanzierung von Prozesskosten getroffen hat, die ihm und dem finanzierenden Dritten alle mit dem Rechtsstreit verbundenen Chancen sichert, das Kostenrisiko eines Nichtigkeitsverfahrens wirtschaftlich aber der Gegenseite auferlegt, von diesem Kostenrisiko durch eine Kostenbegünstigung gemäß § 144 PatG noch weitergehend zu entlasten (BGH, GRUR 2013, 1288 - Kostenbegünstigung III).
- BGH, 12.02.2014 - X ZR 42/13
Patentnichtigkeitsverfahren vor dem BGH: Vertretungsberechtigung eines in Malta …
Eine Kostenbegünstigung nach § 144 PatG kommt in Anbetracht der Vermögenslosigkeit der Beklagten nicht in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 3. September 2013 - X ZR 1/13 und 2/13, GRUR 2013, 1288 - Kostenbegünstigung III). - BGH, 12.02.2014 - X ZR 66/13
Vertretungszwang in Patentnichtigkeitsverfahrens vor dem BGH
Eine Kostenbegünstigung nach § 144 PatG kommt in Anbetracht der Vermögenslosigkeit der Beklagten nicht in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 3. September 2013 - X ZR 1/13 und 2/13, GRUR 2013, 1288 - Kostenbegünstigung III).