Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 18.12.2012 - 11 U 68/11 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- openjur.de
§§ 97, 69c Nr. 3 UrhG
Zum Weiterverkauf von Einzellizenzen aus einer Volumenlizenz - Justiz Hessen
§ 124 BGB, § 19c MarkenG, § 12 Abs 3 UWG, § 11 S 2 UrhG, § 69c Nr 3 UrhG
Erschöpfung des Verbreitungsrechts an einem mit Zustimmung des Rechtsinhabers im Gebiet der EU in den Verkehr gebrachten Softwareprogramm - Telemedicus
Weiterverkauf von Volumenlizenzen
- Telemedicus
Weiterverkauf von Volumenlizenzen
- webshoprecht.de
Zur Erschöpfung des Verbreitungsrechts an einem in der EU in den Verkehr gebrachten Softwareprogramm
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Zur Zulässigkeit, Einzellizenzen aus Volumenlizenzen nach einem Softwaredownload zu veräußern
- JurPC
Erschöpfung des Verbreitungsrechts an einem mit Zustimmung des Rechtsinhabers im Gebiet der EU in den Verkehr gebrachten Softwareprogramm
- R&W Online
Erschöpfung des Verbreitungsrechts an einem Softwareprogramm
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Umfang der Erschöpfung des Verbreitungsrechts hinsichtlich eines Software-Programmpakets
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
§ 124 BGB
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Umfang der Erschöpfung des Verbreitungsrechts hinsichtlich eines Software-Programmpakets
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)
Softwarelizenzrecht: Klassische Lizenzmodelle geraten ins Wanken
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Verbreitungsrecht an einer online übermittelten Programmkopie kann sich erschöpft haben
- channelpartner.de (Kurzinformation)
Handel mit Gebrauchtsoftware - BGH erklärt Entbündelung von Volumenlizenzen für rechtens
- kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)
Handel mit gebrauchter Adobe-Software
Besprechungen u.ä.
- cr-online.de (Entscheidungsbesprechung)
Erschöpfungsgrundsatz erlaubt auch Aufspaltung einer Volumenlizenz
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- GRUR 2013, 279
- MMR 2013, 189
- K&R 2013, 270
- ZUM 2013, 295
Wird zitiert von ... (8)
- BGH, 11.12.2014 - I ZR 8/13
UsedSoft III
Hinsichtlich Ziffer I 2 und I 4 bis I 6 sowie hinsichtlich Ziffer V bezogen auf Handlungen gemäß Ziffer I 2 und I 4 hat das Berufungsgericht das Teilversäumnisurteil aufrechterhalten, hinsichtlich Ziffer I 2 und I 4 bis I 6 mit der Maßgabe, dass die Berufung der Beklagten zu 2 und 3 insoweit als unzulässig verworfen wird (OLG Frankfurt am Main, GRUR 2013, 279). - OLG Düsseldorf, 12.07.2016 - 20 U 117/15
Wettbewerbswidrigkeit einer irreführenden Werbung
Die im Blogeintrag in Bezug genommenen Entscheidungen betreffen einerseits den Fall einer Weiterveräußerung eines Teils einer sog. Client-Server-Software (EuGH, GRUR 2012, 904 - Oracle/UsedSoft, Anlage K 6, und dem nachfolgend BGH WRP 2014, 308 - Usedsoft II, Anlage K 7) und andererseits den eines Teils aus einem "Bündel" von 40 Einzelplatzlizenzen (BGH GRUR 2015, 772 - usedSoft III, Anlage K 16, Bl. 72 ff. GA; OLG Frankfurt, GRUR 2013, 279 - adobe/usedSoft, Anlage K 9). - OLG Frankfurt, 22.12.2016 - 11 U 108/13
Keine Erschöpfung durch Herunterladen einer Testversion; COA
im Ergebnis das gesetzliche Recht zur bestimmungsgemäßen Nutzung des Computerprogramms, direkt mit Zustimmung der Klägerin ersterworben hätte - nach dem Vortrag der Beklagten von einem OEM-Hersteller - oder von einer solchen Person, die ihrerseits mit Zustimmung der Klägerin ersterworben hätte - nach dem Vortrag der Beklagten Kunden eines OEM-Herstellers (vgl. BGH…, Urteil vom 17.7.2013 - I ZR 129/08 - Rn. 43f.; OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 18.12.2012 - 11 U 68/11 -).
- OLG Frankfurt, 12.11.2013 - 11 U 32/12
Umfang der Erschöpfung des Verbreitungsrechts an einer Software durch Veräußerung …
Das gilt nach der Rechtsprechung des EuGH sowohl bei der Verbreitung körperlicher wie unkörperlicher Vervielfältigungsstücke von Software, so dass der Urheberrechtsinhaber nach dem Erstverkauf einem Weiterverkauf dieser Kopie ungeachtet anderslautender vertraglicher Bestimmungen nicht mehr widersprechen kann (EuGH GRUR 2012, 904 [EuGH 03.07.2012 - Rs. C-128/11] -Usedsoft/Oracle; OLG Frankfurt, GRUR 2013, 279, 280 - Adobe/Usedsoft; OLG Hamburg, Beschl. v. 30.4.2013, 5 W 35/13; Senat, Urteil v.5.11.2013, 11 U 92/12). - OLG Hamburg, 30.04.2013 - 5 W 35/13
Wettbewerbsverstoß: Unangemessene Benachteiligung durch lizenzvertragliche …
Dementsprechend hat auch der EuGH entschieden, dass das Verbreitungsrecht des Urheberrechtsinhabers nach Artikel 4 II der Richtlinie 2009/24 mit dem Erstverkauf einer körperlichen oder nichtkörperlichen Kopie seines Computerprogramms in der Union durch ihn oder mit seiner Zustimmung erschöpft ist, so dass er dem Weiterverkauf dieser Kopie ungeachtet anderslautender vertraglicher Bestimmungen nicht mehr widersprechen kann (EuGH GRUR 2012, 904 [Tz.77] - UsedSoft/Oracle; OLG Frankfurt GRUR 2013, 279, 280, - Adobe/UsedSoft). - OLG Köln, 24.06.2016 - 6 U 173/15
Schadensersatz wegen unberechtigter Abnehmer-Schutzrechtsverwarnung
Die Entscheidung des EuGH hatte das OLG Frankfurt veranlasst, im Hauptsacheverfahren mit Urteil vom 18.12.2012 von der noch im Eilverfahren vertretenen Rechtsansicht abzuweichen (s. OLG Frankfurt GRUR 2013, 279 - B, V, Juris-Tz. 32 ff.). - OLG Frankfurt, 05.11.2013 - 11 U 92/12
Verwertungshandlungen im Urheberrecht, rechtswidriger Eingriff in den …
Das gilt nach der Rechtsprechung des EuGH sowohl bei der Verbreitung körperlicher wie unkörperlicher Vervielfältigungsstücke von Software, so dass der Urheberrechtsinhaber nach dem Erstverkauf einem Weiterverkauf dieser Kopie ungeachtet anderslautender vertraglicher Bestimmungen nicht mehr widersprechen kann (EuGH GRUR 2012, 904 - Usedsoft/Oracle; OLG Frankfurt, GRUR 2013, 279, 280 - Adobe/Usedsoft; OLG Hamburg, Beschl. v. 30.4.2013, 5 W 35/13.). - LG Köln, 03.09.2015 - 14 O 554/13
Erstattung von Rechtsberatungskosten wegen unberechtigter Abnehmerverwarnung; …
In dem folgenden Hauptsacheverfahren hat das Oberlandesgericht Frankfurt mit Urteil vom 18.12.2012 (Az. 11 U 68/11) die Klage der hiesigen Beklagten zu 1) gegen die Zedentin, soweit diese auf Urheberrecht gestützt war, abgewiesen.