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   EuGH, 26.04.2012 - C-307/11 P   

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https://dejure.org/2012,14417
EuGH, 26.04.2012 - C-307/11 P (https://dejure.org/2012,14417)
EuGH, Entscheidung vom 26.04.2012 - C-307/11 P (https://dejure.org/2012,14417)
EuGH, Entscheidung vom 26. April 2012 - C-307/11 P (https://dejure.org/2012,14417)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b - Absolutes Eintragungshindernis - Fehlende Unterscheidungskraft - Bildzeichen, das einen mit gestrichelten Linien umsäumten Winkel darstellt

  • Europäischer Gerichtshof

    Deichmann / HABM

    Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b - Absolutes Eintragungshindernis - Fehlende Unterscheidungskraft - Bildzeichen, das einen mit gestrichelten Linien umsäumten Winkel darstellt

  • EU-Kommission

    Deichmann / HABM

    Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b - Absolutes Eintragungshindernis - Fehlende Unterscheidungskraft - Bildzeichen, das einen mit gestrichelten Linien umsäumten Winkel darstellt“

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel der Deichmann SE gegen das Urteil des Gerichts (Siebte Kammer) vom 13. April 2011 in der Rechtssache T-202/09, Deichmann SE gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM), eingelegt am 20. Juni 2011

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2013, 519
  • GRUR Int. 2013, 134
 
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Wird zitiert von ... (141)

  • EuGH, 12.09.2019 - C-541/18

    Deutsches Patent- und Markenamt (#darferdas?) - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    Dieser Ansatz könnte mit Rn. 55 des Beschlusses vom 26. April 2012, Deichmann/HABM (C-307/11 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2012:254), im Einklang stehen, wonach Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates vom 20. Dezember 1993 über die Gemeinschaftsmarke (ABl. 1994, L 11, S. 1) nicht dahin ausgelegt werden könne, dass er das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) verpflichte, die konkrete Prüfung der Unterscheidungskraft auf andere Verwendungen der angemeldeten Marke zu erstrecken als diejenige, die es als die wahrscheinlichste erkenne.

    In Anbetracht der im vorliegenden Urteil vorgenommenen Klarstellungen und unter Berücksichtigung der Rechtsprechung, wonach inhaltlich identische Bestimmungen der Richtlinie zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken und der Verordnung über die Unionsmarke gleich auszulegen sind (vgl. u. a. Urteile vom 12. Januar 2006, Deutsche SiSi-Werke, C-173/04 P, EU:C:2006:20, Rn. 29, vom 6. Juli 2017, Moreno Marín, C-139/16, EU:C:2017:518, Rn. 27, und vom 25. Juli 2018, Mitsubishi Shoji Kaisha und Mitsubishi Caterpillar Forklift Europe, C-129/17, EU:C:2018:594, Rn. 29), bleibt der in Bezug auf Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 40/94, der inhaltlich Art. 3 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 2008/95 entspricht, gewählte Ansatz in der vom vorlegenden Gericht angeführten Rn. 55 des Beschlusses vom 26. April 2012, Deichmann/HABM (C-307/11 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2012:254), nur in Fällen relevant, in denen in der betreffenden Branche nur eine Verwendungsart praktisch bedeutsam ist.

  • BGH, 21.06.2018 - I ZB 61/17

    Unterscheidungskraft eines Zeichens bei Vorliegen von praktisch bedeutsamen und

    (1) Der Gerichtshof der Europäischen Union hat für eine Bildmarke ausgesprochen, dass Art. 7 Abs. 1 Buchst. b GMV/UMV keine Verpflichtung entnommen werden kann, im Eintragungsverfahren die Prüfung der Unterscheidungskraft auf andere Verwendungen der angemeldeten Marke zu erstrecken als diejenige, die die prüfende Stelle mit Hilfe ihrer Sachkunde auf diesem Gebiet als die wahrscheinlichste erkennt (EuGH, Beschluss vom 26. April 2012 - C-307/11, GRUR 2013, 519 Rn. 55 - Deichmann SE [umsäumter Winkel]).
  • BGH, 15.05.2014 - I ZB 29/13

    DüsseldorfCongress - Markenschutz: Rechtliche Gleichbehandlung von Waren- und

    Bei der Beurteilung der Kennzeichnungsgewohnheiten ist es nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union nicht ausgeschlossen, die Prüfung auf die wahrscheinlichste und naheliegendste Verwendungsform zu beschränken (vgl. EuGH, Beschluss vom 26. April 2012 - C-307/11, GRUR 2013, 519 Rn. 55 - Deichmann SE [umsäumter Winkel]).
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