Rechtsprechung
EuGH, 03.10.2013 - C-170/12 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
Verordnung (EG) Nr. 44/2001- Gerichtliche Zuständigkeit - Klagen aus unerlaubter Handlung - Urhebervermögensrechte - Physisches Trägermedium, das ein geschütztes Werk wiedergibt - Veröffentlichung im Internet - Bestimmung des Ortes der Verwirklichung des Schadenserfolgs
- MIR - Medien Internet und Recht
Pinckney / KDG Mediatech AG - Zur gerichtlichen Zuständigkeit bei Urheberrechtsverletzungen über das Internet.
- Telemedicus
Gerichtliche Zuständigkeit bei der Verletzung von Urhebervermögensrechten
- Telemedicus
Gerichtliche Zuständigkeit bei der Verletzung von Urhebervermögensrechten
- Europäischer Gerichtshof
Pinckney
Verordnung (EG) Nr. 44/2001- Gerichtliche Zuständigkeit - Klagen aus unerlaubter Handlung - Urhebervermögensrechte - Physisches Trägermedium, das ein geschütztes Werk wiedergibt - Veröffentlichung im Internet - Bestimmung des Ortes der Verwirklichung des Schadenserfolgs
- EU-Kommission
Pinckney
Verordnung (EG) Nr. 44/2001- Gerichtliche Zuständigkeit - Klagen aus unerlaubter Handlung - Urhebervermögensrechte - Physisches Trägermedium, das ein geschütztes Werk wiedergibt - Veröffentlichung im Internet - Bestimmung des Ortes der Verwirklichung des ...
- kanzlei.biz
Gerichtliche Zuständigkeit bei Urheberrechtsverletzungen im Internet
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unzulässigkeit - Fehlen eines Zusammenhangs zwischen den Vorlagefragen und der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits - Gerichtliche Zuständigkeit in Zivil- und Handelssachen - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Art. 5 Nr. 3 - Besondere Zuständigkeit für ...
- rechtsportal.de
Verordnung (EG) Nr. 44/2001- Gerichtliche Zuständigkeit - Klagen aus unerlaubter Handlung - Urhebervermögensrechte - Physisches Trägermedium, das ein geschütztes Werk wiedergibt - Veröffentlichung im Internet - Bestimmung des Ortes der Verwirklichung des Schadenserfolgs
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Pinckney/KDG Mediatech
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (14)
- Europäischer Gerichtshof
(Pressemitteilung)
Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Ein Gericht, in dessen Bezirk das Angebot einer CD im Internet zugänglich ist, kann über die Verletzung von in seinem Mitgliedstaat geschützten Urhebervermögensrechten entscheiden
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Zuständigkeit und anwendbares Recht bei grenzüberschreitenden Urheberrechtsverletzungen im Internet - Pinckney ./. KDG Mediatech AG
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Gerichtliche Zuständigkeit bei Urhebervermögensrechten
- urheberrecht.org (Kurzinformation)
Zur gerichtlichen Zuständigkeit bei Urheberrechtsverletzungen im Internet
- ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)
Zur Zuständigkeit der nationalen Gerichte bei Urheberrechtsverletzungen durch das Angebot von CD-Inhalten im Internet
- wolterskluwer-online.de (Pressemitteilung)
Verletzung von geschützten Urhebervermögensrechten - Gerichtliche Zuständigkeit
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Zur Zuständigkeit der nationalen Gerichte bei Urheberrechtsverletzungen durch das Angebot von CD-Inhalten im Internet
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Zuständiges Gericht bei Urheberrechtsverletzungen im Internet
- juraforum.de (Kurzinformation)
Klagen gegen Urheber-Verstöße im Internet-Handel
- anwalt.de (Kurzinformation)
Zuständigkeit nationaler Gerichte bei Urheberrechtsverletzungen im Internet
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Zuständigkeit nationaler Gerichte bei Urheberrechtsverletzungen im Internet
- juraforum.de (Kurzinformation)
Klagen gegen Urheber-Verstöße im Internet-Handel
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Gerichtshof entscheidet über gerichtliche Zuständigkeit bei Verletzung von Urheberrechten - Britischer Musiker wirft in Österreich niedergelassener Gesellschaft Verletzung seiner Urheberrechte vor
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Sonstiges (3)
- Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)
Pinckney
- EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)
Vorabentscheidungsersuchen
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen - Cour de cassation - Auslegung von Art. 5 Nr. 3 der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (ABl. 2001, ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 13.06.2013 - C-170/12
- EuGH, 03.10.2013 - C-170/12
Papierfundstellen
- NJW 2013, 3627
- GRUR 2014, 100
- GRUR Int. 2013, 1073
- EuZW 2013, 863
- MMR 2013, 797
- MIR 2013, Dok. 064
- K&R 2013, 719
- ZUM 2013, 947
Wird zitiert von ... (43)
- BGH, 21.04.2016 - I ZR 43/14
An Evening with Marlene Dietrich - Leistungsschutzrechte des ausübenden Künstlers …
An seiner abweichenden Auffassung (vgl. BGH…, Urteil vom 29. April 2010 - I ZR 69/08, BGHZ 185, 291 Rn. 14 - Vorschaubilder I) hält der Senat im Hinblick auf die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union zur gerichtlichen Zuständigkeit für Klagen wegen Verletzungen des Urheberrechts oder verwandter Schutzrechte nach Art. 5 Nr. 3 Brüssel-I-VO (jetzt Art. 7 Nr. 2 Brüssel-Ia-VO) nicht fest (vgl. EuGH, Urteil vom 3. Oktober 2013 - C-170/12, GRUR 2014, 100 Rn. 42 = WRP 2013, 1456 - Pinckney/Mediatech;… Urteil vom 22. Januar 2015 - C-441/13, GRUR 2015, 296 Rn. 32 = WRP 2015, 332 - Hejduk/EnergieAgentur; offengelassen für Markenverletzungen BGH…, Urteil vom 5. März 2015 - I ZR 161/13, GRUR 2015, 1004 Rn. 15 = WRP 2015, 1219 - IPS/ISP; zu Wettbewerbsverletzungen vgl. BGH…, Urteil vom 19. März 2015 - I ZR 94/13, GRUR 2015, 1129 Rn. 12 = WRP 2015, 1326 - Hotelbewertungsportal). - BGH, 15.02.2018 - I ZR 138/16
Zur markenrechtlichen Haftung für die durch einen Algorithmus erzeugte …
Es braucht deshalb nicht entschieden zu werden, ob für die Begründung des Gerichtsstands der unerlaubten Handlung nach Art. 5 Nr. 3 Brüssel-I-VO wegen behaupteter Markenverletzungen im Internet überhaupt erforderlich ist, dass sich der Internetauftritt bestimmungsgemäß (auch) auf das Inland richtet (ablehnend für Verletzungen des Urheberrechts und verwandter Schutzrechte EuGH, Urteil vom 3. Oktober 2013 - C-170/12, GRUR 2014, 100 Rn. 42 = WRP 2013, 1456 - Pinckney/Mediatech;… EuGH, GRUR 2015, 296 Rn. 32 - Hejduk/EnergieAgentur; BGH…, Urteil vom 21. Februar 2016 - I ZR 43/14, GRUR 2016, 1048 Rn. 18 = WRP 2016, 1114 - An Evening with Marlene Dietrich, mwN). - OLG Stuttgart, 31.05.2017 - 4 U 204/16
Reiss-Engelhorn-Museen
Bezüglich der Beschränkung auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland liegt es jedenfalls für die Anlage K 1 auf der Hand, dass sich die Verurteilung wegen des sogenannten Territorialitätsprinzips nur auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland bezieht (BGH NJW 1994, 2888 [2889] - Folgerecht bei Auslandsbezug: "Ausgangspunkt ist dabei das für Immaterialgüterrechte heute allgemein anerkannte Territorialitätsprinzip, wonach diese Rechte - anders als zum Beispiel das Eigentum - in ihrer Geltung räumlich auf das Territorium des Staates begrenzt sind, der sie individuell verleiht oder unter bestimmten Voraussetzungen generell anerkennt."), einer besonderen Formulierung im Tenor bedarf es insoweit nicht (OLG Düsseldorf BeckRS 2007, 05530; vergleiche auch EuGH NJW 2013, 3627 Peter Pinckney/KOG Mediatech AG; anders aber LG Berlin BeckRS 2012, 16277; LG Hamburg BeckRS 2010, 21389), weil dies lediglich eine Selbstverständlichkeit darstellt.
- EuGH, 17.10.2017 - C-194/16
Bolagsupplysningen und Ilsjan - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle …
Anders als bei einem Recht des geistigen Eigentums, dessen Schutz auf das Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats begrenzt sei, in dem das Recht eingetragen sei, handele es sich bei den Rechten, deren Verletzung im vorliegenden Fall geltend gemacht werde, nicht um Rechte, die ihrem Wesen nach nur im Hoheitsgebiet bestimmter Staaten geschützt sein könnten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 3. Oktober 2013, Pinckney, C-170/12, EU:C:2013:635, Rn. 35 bis 37). - EuGH, 22.01.2015 - C-441/13
Hejduk - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Art. 5 Nr. …
Sie können daher in jedem der Mitgliedstaaten nach dem dort anwendbaren materiellen Recht verletzt werden (vgl. Urteil Pinckney, C-170/12, EU:C:2013:635, Rn. 39).Der Gerichtshof hat in diesem Zusammenhang bereits festgestellt, dass der Ort der Verwirklichung des Schadenserfolgs im Sinne dieser Bestimmung in Abhängigkeit von der Natur des Rechts variieren kann, das verletzt worden sein soll, und dass die Gefahr, dass sich ein Schadenserfolg in einem bestimmten Mitgliedstaat verwirklicht, voraussetzt, dass das Recht, dessen Verletzung geltend gemacht wird, in diesem Mitgliedstaat geschützt ist (vgl. Urteil Pinckney, EU:C:2013:635, Rn. 32 und 33).
Insoweit ergibt sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs, dass Art. 5 Nr. 3 der Verordnung Nr. 44/2001 im Gegensatz zu Art. 15 Abs. 1 Buchst. c dieser Verordnung, der in dem Urteil Pammer und Hotel Alpenhof (C-585/08 und C-144/09, EU:C:2010:740), ausgelegt wurde, nicht verlangt, dass die fragliche Website auf den Mitgliedstaat des angerufenen Gerichts "ausgerichtet" ist (vgl. Urteil Pinckney, EU:C:2013:635, Rn. 42).
Da jedoch der vom Mitgliedstaat des vorlegenden Gerichts gewährte Schutz von Urheber- und verwandten Schutzrechten nur für das Hoheitsgebiet dieses Mitgliedstaats gilt, ist das angerufene Gericht in Anknüpfung an den Ort der Verwirklichung des Schadenserfolgs nur für die Entscheidung über den Schaden zuständig, der im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats verursacht worden ist, zu dem es gehört (vgl. in diesem Sinne Urteil Pinckney, EU:C:2013:635, Rn. 45).
Die Gerichte anderer Mitgliedstaaten sind nämlich nach Art. 5 Nr. 3 der Verordnung Nr. 44/2001 und dem Territorialitätsgrundsatz grundsätzlich für die Entscheidung über einen im Hoheitsgebiet ihres jeweiligen Mitgliedstaats im Hinblick auf Urheber- und verwandte Schutzrechte verursachten Schaden zuständig, da sie am besten in der Lage sind, zu beurteilen, ob diese vom betreffenden Mitgliedstaat gewährleisteten Rechte tatsächlich verletzt worden sind, und die Natur des verursachten Schadens zu bestimmen (vgl. in diesem Sinne Urteil Pinckney, EU:C:2013:635, Rn. 46).
- BGH, 05.03.2015 - I ZR 161/13
Markenschutz: Klangliche Verwechslungsfähigkeit von Buchstabenfolgen - IPS/ISP
Es braucht deshalb nicht entschieden zu werden, ob für die Begründung des Gerichtsstands der unerlaubten Handlung nach Art. 5 Nr. 3 Brüssel-I-VO wegen behaupteter Markenverletzungen im Internet überhaupt erforderlich ist, dass sich der Internetauftritt bestimmungsgemäß auch auf das Inland richtet (…offengelassen BGH, GRUR 2012, 621 Rn. 21 - OSCAR, mwN; ablehnend für Verletzungen des Urheberrechts und verwandter Schutzrechte EuGH, Urteil vom 3. Oktober 2013 - C-170/12, GRUR 2014, 100 Rn. 42 = WRP 2013, 1456 - Pinckney/Mediatech;… Urteil vom 22. Januar 2015 - C-441/13, GRUR 2015, 296 Rn. 32 = WRP 2015, 332 - Hejduk/EnergieAgentur). - BGH, 15.02.2018 - I ZR 201/16
Zur markenrechtlichen Haftung für die durch eine Autovervollständigen-Funktion …
Es braucht deshalb nicht entschieden zu werden, ob für die Begründung des Gerichtsstands der unerlaubten Handlung nach Art. 5 Nr. 3 Brüssel-I-VO wegen behaupteter Verletzungen von geschäftlichen Bezeichnungen im Internet überhaupt erforderlich ist, dass sich der Internetauftritt bestimmungsgemäß (auch) auf das Inland richtet (ablehnend für Verletzungen des Urheberrechts und verwandter Schutzrechte EuGH, Urteil vom 3. Oktober 2013 - C-170/12, GRUR 2014, 100 Rn. 42 = WRP 2013, 1456 - Pinckney/Mediatech;… EuGH, GRUR 2015, 296 Rn. 32 - Hejduk/EnergieAgentur; BGH…, Urteil vom 21. April 2016 - I ZR 43/14, GRUR 2016, 1048 Rn. 18 = WRP 2016, 1114 - An Evening with Marlene Dietrich, mwN). - EuGH, 16.01.2014 - C-45/13
Kainz - Vorabentscheidungsersuchen - Gerichtliche Zuständigkeit in Zivil- und …
Zur Beantwortung dieser Frage ist zunächst darauf hinzuweisen, dass die Bestimmungen der Verordnung Nr. 44/2001 nach ständiger Rechtsprechung autonom und unter Bezugnahme auf die Systematik und die Zielsetzungen dieser Verordnung auszulegen sind (…vgl. u. a. Urteile vom 16. Juli 2009, Zuid-Chemie, C-189/08, Slg. 2009, I-6917, Rn. 17, und vom 3. Oktober 2013, Pinckney, C-170/12, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Rn. 23).Jedoch ist nach ständiger Rechtsprechung dann, wenn der Ort, an dem das für die Auslösung einer Schadensersatzpflicht wegen unerlaubter Handlung oder wegen einer Handlung, die einer unerlaubten Handlung gleichgestellt ist, in Betracht kommende Ereignis stattgefunden hat, nicht auch der Ort ist, an dem aus diesem Ereignis ein Schaden entstanden ist, der Ausdruck "Ort, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist", in Art. 5 Nr. 3 der Verordnung Nr. 44/2001 so zu verstehen, dass er sowohl den Ort, an dem der Schaden eingetreten ist, als auch den Ort des diesem Schaden zugrunde liegenden ursächlichen Geschehens meint, so dass der Beklagte nach Wahl des Klägers vor dem Gericht eines dieser beiden Orte verklagt werden kann (vgl. u. a. Urteile Zuid-Chemie, Rn. 23, und Pinckney, Rn. 26).
Da die Ermittlung eines dieser Anknüpfungspunkte es erlauben muss, die Zuständigkeit des Gerichts zu begründen, das objektiv am besten beurteilen kann, ob die Voraussetzungen für die Haftung des Beklagten vorliegen, kann nur das Gericht rechtswirksam angerufen werden, in dessen Bezirk der relevante Anknüpfungspunkt liegt (vgl. Urteil Pinckney, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Da die räumliche Nähe zu dem Ort, an dem sich das Ereignis verwirklicht hat, das zu dem Schaden an dem Produkt selbst geführt hat, insbesondere aufgrund der Möglichkeit, dort die Beweise zum Nachweis der in Rede stehenden Fehlerhaftigkeit zu erheben, eine sachgerechte Gestaltung des Prozesses und mithin eine geordnete Rechtspflege erleichtert, steht die Zuweisung der Zuständigkeit an das Gericht, in dessen Bezirk dieser Ort liegt, im Einklang mit dem Sinn und Zweck der in Art. 5 Nr. 3 der Verordnung Nr. 44/2001 vorgesehenen besonderen Zuständigkeit, dass nämlich zwischen der Streitigkeit und dem Gericht des Ortes, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist, eine besonders enge Verknüpfung besteht (vgl. in diesem Sinne Urteile Zuid-Chemie, Rn. 24, und Pinckney, Rn. 27).
- BGH, 17.03.2015 - VI ZR 11/14
Schadensersatzprozess wegen des Erwerbs von Aktien einer nicht börsennotierten …
Nach ständiger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (nachfolgend: Gerichtshof) ist die Wendung "Ort, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist" in Art. 5 Nr. 3 EuGVVO a.F. so zu verstehen, dass sie sowohl den Ort des ursächlichen Geschehens (Handlungsort) als auch den Ort der Verwirklichung des Schadenserfolgs (Erfolgsort) meint (…EuGH, NJW 2013, 2099 Rn. 25 mwN;… NZG 2013, 1073 Rn. 51; NJW 2013, 3627 Rn. 26;… NJW 2014, 1793 Rn. 27;… GRUR 2014, 806 Rn. 46;… zu Art. 5 Nr. 3 LugÜ I und II bereits Senatsurteil vom 24. Juni 2014 - VI ZR 315/13, WM 2014, 1614 Rn. 29 mwN). - EuGH, 03.04.2014 - C-387/12
Hi Hotel HCF - Gerichtliche Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EG) Nr. …
Ob dieser Vortrag in der Sache durchgreift, betrifft allein die inhaltliche Prüfung der Rechtssache (vgl. Urteil Pinckney, C-170/12, EU:C:2013:635, Rn. 40).Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass die Zuständigkeit des Gerichts, das mit einer Klage auf Feststellung einer Verletzung von Urhebervermögensrechten befasst ist, für die Entscheidung über eine Klage aus unerlaubter Handlung oder aus einer einer solchen gleichgestellten Handlung begründet sein kann, wenn der Mitgliedstaat, in dessen Hoheitsgebiet sich dieses Gericht befindet, die Vermögensrechte schützt, auf die sich der Kläger beruft, und die Gefahr besteht, dass sich der Schaden im Bezirk des angerufenen Gerichts verwirklicht (vgl. Urteil Pinckney, EU:C:2013:635, Rn. 43).
Wenn der von dem Mitgliedstaat des angerufenen Gerichts gewährte Schutz nur für sein eigenes Hoheitsgebiet gilt, ist das unter dem Gesichtspunkt der Verwirklichung des Schadens angerufene Gericht allerdings nur für die Entscheidung über den Schaden zuständig, der im Hoheitsgebiet dieses Mitgliedstaats verursacht worden ist (Urteil Pinckney, EU:C:2013:635, Rn. 45).
Denn die Gerichte der übrigen Mitgliedstaaten bleiben nach Art. 5 Nr. 3 der Verordnung Nr. 44/2001 und dem Territorialitätsgrundsatz grundsätzlich für die Entscheidung über einen im Hoheitsgebiet ihres eigenen Mitgliedstaats verursachten Schaden zuständig, da sie am besten in der Lage sind, zu beurteilen, ob die von dem betreffenden Mitgliedstaat gewährleisteten Urhebervermögensrechte tatsächlich verletzt worden sind, und die Natur des verursachten Schadens zu bestimmen (vgl. Urteil Pinckney, EU:C:2013:635, Rn. 46).
- EuGH, 05.06.2014 - C-360/12
Coty Germany (früher Coty Prestige Lancaster Group) - Justizielle Zusammenarbeit …
- BGH, 16.10.2015 - V ZR 120/14
Revisionsverfahren betreffend Schadensersatzansprüche aus einem Kaufvertrag über …
- Generalanwalt beim EuGH, 09.11.2016 - C-618/15
Concurrence - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in …
- BGH, 27.11.2014 - I ZR 1/11
Gemeinschaftsmarkenverordnung Art. 93 Abs. 5; Brüssel I-VO Art. 5 Nr. 3
- BGH, 24.06.2014 - VI ZR 315/13
Internationale Zuständigkeit bei Ansprüchen gegen Organ einer schweizer …
- LG Köln, 20.05.2021 - 14 O 167/20
Abmahnung muss den Abmahngegenstand hinreichend Konkretisieren
- EuGH, 21.12.2021 - C-251/20
Verbreitung angeblich verunglimpfender Äußerungen über das Internet: Ersatz des …
- EuGH, 21.04.2016 - C-572/14
Austro-Mechana - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - …
- Generalanwalt beim EuGH, 21.11.2013 - C-360/12
Coty Germany (früher Coty Prestige Lancaster Group) - Internationale …
- BGH, 24.06.2014 - VI ZR 347/12
Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte: Schadensersatzanspruch eines …
- LG Köln, 17.11.2016 - 14 O 88/14
Anspruch eines Unterwasserfotografen auf Zahlung von Lizenzschadensersatz
- LG Köln, 27.10.2022 - 14 O 266/21
Lichtbild Internet Unterlassungsanspruch Lizenzschadensersatz Stufenklage …
- LG München I, 20.02.2019 - 37 O 5140/18
Zugänglichmachung von Produktfotos auf Internet-Verkaufsplattform
- Generalanwalt beim EuGH, 16.09.2021 - C-251/20
Gtflix Tv - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in …
- OLG Köln, 11.02.2022 - 6 U 84/21
Unterlassung von Wettbewerbsverstößen auf der Internetseite eines Dritten; …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2014 - C-441/13
Hejduk - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Gerichtliche …
- Generalanwalt beim EuGH, 28.03.2019 - C-172/18
AMS Neve u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsmarke - Gerichtliche …
- OLG Koblenz, 08.10.2020 - 6 U 1582/19
Kaufvertrag über Bäume in Brasilien: Eigentumserwerb durch einen Käufer
- Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2017 - C-194/16
Nach Ansicht von Generalanwalt Bobek kann eine Gesellschaft, die eine Verletzung …
- BGH, 17.03.2015 - VI ZR 12/14
Internationale Zuständigkeit: Stillschweigende Bezugnahme auf eine …
- EuGH, 24.03.2021 - C-603/20
MCP
- Generalanwalt beim EuGH, 17.02.2016 - C-572/14
Austro-Mechana - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - …
- OLG Frankfurt, 11.03.2021 - 6 U 273/19
Verletzungshandel im Inland bei Angebot eines nordirischen Online-Shops und …
- OLG Köln, 19.02.2014 - 6 U 163/13
Wettbewerbswidrigkeit des Anbietens von Gerüstbauteilen ohne allgemeine …
- LG München I, 20.02.2019 - 37 O 22800/16
Lichtbildwerke ohne Nutzungsberechtigung auf einer Online-Verkaufsplattform
- Generalanwalt beim EuGH, 23.02.2021 - C-800/19
Mittelbayerischer Verlag - Vorabentscheidungsersuchen - Justizielle …
- LG München I, 21.01.2020 - 40 O 4474/18
Schadensersatz, Fonds, Gerichtsstand, Mitgliedstaat, Anlageentscheidung, …
- Generalanwalt beim EuGH, 07.05.2015 - C-47/14
Holterman Ferho Exploitatie u.a. - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - …
- BayObLG, 09.02.2022 - 101 AR 173/21
Unanfechtbare und bindende Wirkung von Verweisungsbeschlüssen - Örtliche …
- LG Hamburg, 25.10.2013 - 310 O 370/13
Urheberrechtsverletzung: Gerichtsstand für einstweiliges Verfügungsverfahren …
- LG Düsseldorf, 17.04.2019 - 12 O 48/18
- LG Köln, 14.08.2018 - 14 O 271/18
Bloße Abrufbarkeit einer Rechtsverletzung in Deutschland begründet internationale …
- LG Hamburg, 01.12.2016 - 327 O 258/13
Verletzung eines Unternehmenskennzeichens im Internet: Internationale …