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   BGH, 29.10.2013 - X ZB 17/12   

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https://dejure.org/2013,34661
BGH, 29.10.2013 - X ZB 17/12 (https://dejure.org/2013,34661)
BGH, Entscheidung vom 29.10.2013 - X ZB 17/12 (https://dejure.org/2013,34661)
BGH, Entscheidung vom 29. Oktober 2013 - X ZB 17/12 (https://dejure.org/2013,34661)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Bergbaumaschine

    § 123 Abs 1 S 1 PatG
    Wiedereinsetzung bei Versäumung gegenüber dem Patentamt einzuhaltender Fristen: Organisations- und Sorgfaltspflichten des Patentanwalts zur Verhinderung eigenmächtiger Fristenlöschung durch Kanzleimitarbeiter und zur Sicherstellung der Überwachung von Validierungsfristen ...

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Sicherstellung der eingetragenen Fristen im Fristenkalender durch allgemeine Anweisungen eines Anwalts gegenüber dem Büropersonal; Heranziehung der Grundsätze für die Überwachung von Validierungsfristen für ein Patent

  • Betriebs-Berater

    Fristüberwachung durch Kanzleimitarbeiter

  • rewis.io

    Wiedereinsetzung bei Versäumung gegenüber dem Patentamt einzuhaltender Fristen: Organisations- und Sorgfaltspflichten des Patentanwalts zur Verhinderung eigenmächtiger Fristenlöschung durch Kanzleimitarbeiter und zur Sicherstellung der Überwachung von Validierungsfristen ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PatG § 123 Abs. 1 S. 1
    Sicherstellung der eingetragenen Fristen im Fristenkalender durch allgemeine Anweisungen eines Anwalts gegenüber dem Büropersonal; Heranziehung der Grundsätze für die Überwachung von Validierungsfristen für ein Patent

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Büropersonal darf keine Fristen ändern oder löschen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fristenkalender - Fristenkontrolle - Kanzleiorganisation

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Anwaltliche Pflichten bei der Überwachung von Validierungsfristen für Patente

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Anwaltliche Pflichten bei der Überwachung von Validierungsfristen für Patente

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Sorgfaltsanforderungen zur Überwachung der Validierungsfristen für ein Patent

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Fristüberwachung durch Kanzleimitarbeiter

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Sorgfaltsanforderungen zur Überwachung der Validierungsfristen für ein Patent

Besprechungen u.ä. (2)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Überwachung von Fristen in Patentsachen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Büropersonal darf keine Fristen ändern oder löschen! (IBR 2014, 1008)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2014, 119
  • GRUR 2014, 102
  • BB 2013, 3073
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.09.2007 - I ZB 108/05

    Anforderungen an die Büroorganisation eines Rechtsanwalts hinsichtlich der

    Auszug aus BGH, 29.10.2013 - X ZB 17/12
    Dies gilt insbesondere dann, wenn eine außergewöhnliche Verfahrensgestaltung Anlass zur Prüfung gibt, ob die bereits eingetragenen Fristen maßgeblich bleiben oder nicht (Bestätigung von BGH, Beschluss vom 20. September 2007, I ZB 108/05, AnwBl 2007, 869 Rn. 5).

    Dies gilt insbesondere dann, wenn eine außergewöhnliche Verfahrensgestaltung Anlass zur Prüfung gibt, ob die bereits eingetragenen Fristen maßgeblich bleiben oder nicht (BGH, Beschluss vom 20. September 2007 - I ZB 108/05, AnwBl 2007, 869 Rn. 5 mwN).

  • BGH, 23.01.2013 - XII ZB 559/12

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Erforderliche organisatorische

    Auszug aus BGH, 29.10.2013 - X ZB 17/12
    Zu den daraus resultierenden Pflichten gehört unter anderem die Pflicht, durch geeignete Organisation der Fristenkontrolle sicherzustellen, dass eine im Fristenkalender vermerkte Frist erst dann gestrichen oder in anderer Weise als erledigt gekennzeichnet wird, wenn die fristgebundene Maßnahme durchgeführt, der fristwahrende Schriftsatz also rechtzeitig vor Ablauf der Frist postfertig gemacht und nötigenfalls vorab per Telefax übermittelt worden ist (BGH, Beschluss vom 23. Januar 2013 - XII ZB 559/12, NJW-RR 2013, 572 Rn. 6 mwN).
  • BGH, 28.09.2010 - X ZR 57/10

    Geänderte Berufungsbegründungsfrist

    Auszug aus BGH, 29.10.2013 - X ZB 17/12
    Unverzichtbar sind insoweit eindeutige Anweisungen an das Büropersonal, die Festlegung klarer Zuständigkeiten und die zumindest stichprobenartige Kontrolle des Angestellten (BGH, Beschluss vom 28. September 2010 - X ZR 57/10, GRUR 2011, 357 Rn. 7 - Geänderte Berufungsbegründungsfrist mwN).
  • BGH, 27.11.2014 - I ZB 37/14

    Versäumung der Frist zur Beantragung der Wiedereinsetzung in die Frist zur

    aa) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen Prozessbevollmächtigte in ihrem Büro eine Ausgangskontrolle schaffen, die zuverlässig gewährleistet, dass die im Fristenkalender vermerkten Fristen erst dann gestrichen oder anderweit als erledigt gekennzeichnet werden, wenn die fristwahrende Maßnahme tatsächlich durchgeführt, der Schriftsatz also gefertigt und abgesandt oder zumindest postfertig gemacht, die weitere Beförderung der ausgehenden Post also organisatorisch zuverlässig vorbereitet worden und nötigenfalls vorab per Telefax übermittelt worden ist (BGH, Beschluss vom 17. Januar 2012 - VI ZB 11/11, NJW-RR 2012, 427 Rn. 9; Beschluss vom 28. Februar 2013 - I ZB 75/12, NJW-RR 2013, 1008 Rn. 6; Beschluss vom 29. Oktober 2013 - X ZB 17/12, GRUR 2014, 102 Rn. 11 - Bergbaumaschine; Beschluss vom 16. Dezember 2013 - II ZB 23/12, juris Rn. 9).
  • BGH, 16.12.2013 - II ZB 23/12

    Fristenkontrolle und Postausgangskontrolle

    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen Prozessbevollmächtigte in ihrem Büro eine Ausgangskontrolle schaffen, die zuverlässig gewährleistet, dass die im Fristenkalender vermerkten Fristen erst dann gestrichen oder anderweit als erledigt gekennzeichnet werden, wenn die fristwahrende Maßnahme tatsächlich durchgeführt, der Schriftsatz also gefertigt und abgesandt oder zumindest postfertig gemacht, die weitere Beförderung der ausgehenden Post also organisatorisch zuverlässig vorbereitet worden und nötigenfalls vorab per Telefax übermittelt worden ist (BGH, Beschluss vom 17. Januar 2012 - VI ZB 11/11, NJW-RR 2012, 427 Rn. 9; Beschluss vom 28. Februar 2013 - I ZB 75/12, NJW-RR 2013, 1008 Rn. 6; Beschluss vom 29. Oktober 2013 - X ZB 17/12, Rn. 11).
  • LAG Hamm, 30.01.2014 - 15 Sa 1425/13

    Klage des Arbeitnehmers

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen Prozessbevollmächtigte in ihrem Büro eine Ausgangskontrolle schaffen, die zuverlässig gewährleistet, dass die im Fristenkalender vermerkten Fristen erst dann gestrichen oder anderweitig als erledigt gekennzeichnet werden, wenn die fristwahrende Maßnahme tatsächlich durchgeführt, der Schriftsatz also gefertigt und abgesandt oder zumindest postfertig gemacht, die weitere Beförderung der ausgehenden Post also organisatorisch zuverlässig vorbereitet worden, und nötigenfalls vorab per Telefax übermittelt worden ist (BGH, 16.12.2013 - II ZB 23/12, juris; BGH, 17.01.2012 - VI ZB 11/11, NJW-RR 2012, 427; BGH, 29.10.2013 - X ZB 17/12, Rn. 11).
  • BPatG, 28.03.2022 - 7 W (pat) 19/20
    Dies zeigt sich auch darin, dass für die anwaltliche Überwachung von Validierungsfristen für Patente, wozu die Jahresgebühren gehören, dieselben Sorgfaltsanforderungen wie für Rechtsmittelfristen gelten (vgl. BGH GRUR 2014, 102, Tz. 12, 13 - Bergbaumaschine).
  • BPatG, 09.06.2016 - 7 W (pat) 88/14

    Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung in die Jahresfrist des § 123 Abs. 2 S.

    Die für Rechts- oder Patentanwälte vor allem für Rechtsmittelfristen entwickelten Sorgfaltsmaßstäbe gelten auch für die Frist zur Validierung eines europäischen Patents (vgl. BGH GRUR 2014, 102 (Tz. 12) - Bergbaumaschine).
  • BPatG, 25.04.2016 - 7 W (pat) 5/15

    Zurückweisung des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Zahlung

    In einer Anwaltskanzlei muss nämlich durch geeignete organisatorische Maßnahmen sichergestellt werden, dass ein so außergewöhnlicher und bedeutsamer Vorgang wie die Rückbuchung eines Gebührenbetrages, der zum Verlust des betroffenen Schutzrechts führen kann, unmittelbar dem Anwalt zur Kenntnis gebracht wird (vgl. zu außergewöhnlichen Verfahrensgestaltungen bei der Fristenlöschung BGH GRUR 2014, 102 - Bergbaumaschine).
  • BPatG, 21.01.2016 - 7 W (pat) 90/14

    Patentbeschwerdeverfahren - "Vorrichtung zum Prüfen und Kalibrieren von

    In einer Anwaltskanzlei muss nämlich durch geeignete organisatorische Maßnahmen sichergestellt werden, dass ein so außergewöhnlicher und bedeutsamer Vorgang wie die Rückbuchung eines Gebührenbetrages, der zum Verlust des betroffenen Schutzrechts führen kann, unmittelbar dem Anwalt zur Kenntnis gebracht wird (vgl. zu außergewöhnlichen Verfahrensgestaltungen bei der Fristenlöschung BGH GRUR 2014, 102 - Bergbaumaschine).
  • BPatG, 04.05.2017 - 7 W (pat) 16/16

    Patentbeschwerdeverfahren - "Dübel bez. Befestigungsmaterial zur Herstellung von

    Zum anderen ergibt sich aus einer solchen Anweisung nicht hinreichend deutlich, unter welchen Voraussetzungen eine Unterrichtung des Anwalts zwingend erforderlich ist (vgl. BGH GRUR 2014, 102, Tz. 16 - Bergbaumaschine - bezüglich einer Anweisung, alle erkennbaren Probleme und Fragen mit dem verantwortlichen Anwalt zu klären).
  • BPatG, 10.04.2017 - 7 W (pat) 10/16
    Zum anderen ergibt sich aus einer solchen Anweisung nicht hinreichend deutlich, unter welchen Voraussetzungen eine Unterrichtung des Anwalts zwingend erforderlich ist (vgl. BGH GRUR 2014, 102, Tz. 16 - Bergbaumaschine - bezüglich einer Anweisung, alle erkennbaren Probleme und Fragen mit dem verantwortlichen Anwalt zu klären).
  • BPatG, 04.05.2017 - 7 W (pat) 38/15

    Begründetheit eines Antrags auf Wiedereinsetzung in die Frist zur Zahlung der 16.

    welchen Voraussetzungen eine Unterrichtung des Anwalts zwingend erforderlich ist (vgl. BGH GRUR 2014, 102, Tz. 16 - Bergbaumaschine - bezüglich einer Anweisung, alle erkennbaren Probleme und Fragen mit dem verantwortlichen Anwalt zu klären).
  • BPatG, 10.04.2017 - 7 W (pat) 18/16

    Begründetheit einer Beschwerde gegen den zurückweisenden Beschluss des DPMA über

  • BPatG, 04.05.2017 - 7 W (pat) 2/16

    Begründetheit eines Antrags auf Wiedereinsetzung in die Frist zur Zahlung der 16.

  • BPatG, 10.04.2017 - 7 W (pat) 11/16

    Erfolgsaussichten eines Antrags auf Wiedereinsetzung in die Frist zur Zahlung der

  • BPatG, 10.04.2017 - 7 W (pat) 35/15

    Anforderungen an die Begründetheit eines Antrags auf Wiedereinsetzung in die

  • BPatG, 25.04.2016 - 7 W (pat) 8/15

    Zurückweisung des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Zahlung

  • BPatG, 21.01.2016 - 7 W (pat) 1/15

    Voraussetzungen eines Anpruchs auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach

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