Weitere Entscheidung unten: BPatG, 07.05.2014

Rechtsprechung
   BGH, 18.09.2014 - I ZR 201/12   

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https://dejure.org/2014,30962
BGH, 18.09.2014 - I ZR 201/12 (https://dejure.org/2014,30962)
BGH, Entscheidung vom 18.09.2014 - I ZR 201/12 (https://dejure.org/2014,30962)
BGH, Entscheidung vom 18. September 2014 - I ZR 201/12 (https://dejure.org/2014,30962)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • lexetius.com

    Richtlinie 98/6/EG Art. 1, 2 Buchst. a, Art. 3 Abs. 1 Satz 1, Art. 4 Abs. 1, Art. 9 Abs. 2, Art. 10, 11 Abs. 1; Richtlinie 2005/29/EG Art. 2 Buchst. i, Art. 3 Abs. 4, 5 Satz 1, Art... . 7 Abs. 1, 4 Buchst. c Fall 1; Richtlinie 79/581/EWG Art. 1 Abs. 1; Richtlinie 88/314/EWG Art. 1 Abs. 1; UWG § 3 Abs. 1, § 4 Nr. 11; PAngV § 1 Abs. 1 Satz 1 Fall 2 Unterfall 1, Abs. 6 Satz 2 Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden zur Auslegung der Art. 1 und 3 Abs. 1 Satz 1 der Richtlinie 98/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 1998 über den Schutz der Verbraucher bei der Angabe der Preise der ihnen angebotenen Erzeugnisse (ABl. Nr. L 80 vom 18. März 1998, S. 27) und des Art. 7 Abs. 4 Buchst. c Fall 1 der Richtlinie 2005/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2005 über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern und zur Änderung der Richtlinie 84/450/EWG des Rates, der Richtlinien 97/7/EG, 98/27/EG und 2002/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. EG Nr. L 149 vom 11. Juni 2005, S. 22) folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

    Preis zuzüglich Überführung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 1 EGRL 6/98, Art 2 Buchst a EGRL 6/98, Art 3 Abs 1 S 1 EGRL 6/98, Art 4 Abs 1 EGRL 6/98, Art 9 Abs 2 EGRL 6/98
    Vorabentscheidungsersuchen zur Auslegung der Preisangabenrichtlinie und der UGP-Richtlinie: Wettbewerbswidrige Kraftfahrzeughändlerwerbung unter gesonderter Ausweisung der Überführungskosten eines Neufahrzeugs neben dem Endpreis - Preis zuzüglich Überführung

  • webshoprecht.de

    Vorabentscheidungsersuchen zur Auslegung der Preisangabenrichtlinie und der UGP-Richtlinie: Wettbewerbswidrige Kraftfahrzeughändlerwerbung unter gesonderter Ausweisung der Überführungskosten eines Neufahrzeugs neben dem Endpreis

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Die Frage, ob Überführungskosten von Kfz in eine werbende Preisangabe einzubeziehen sind, wird dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Auslegung der Art. 1 und 3 Abs. 1 Satz 1 der Richtlinie 98/6/EG des Europäischen Parlaments; Schutz der Verbraucher bei der Angabe der Preise der ihnen angebotenen Erzeugnisse; Unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und ...

  • Betriebs-Berater

    Vorabentscheidungsersuchen - Müssen bei der Kfz-Werbung die Überführungskosten in den Endpreis aufgenommen werden? - "Preis zuzüglich Überführung"

  • rewis.io

    Vorabentscheidungsersuchen zur Auslegung der Preisangabenrichtlinie und der UGP-Richtlinie: Wettbewerbswidrige Kraftfahrzeughändlerwerbung unter gesonderter Ausweisung der Überführungskosten eines Neufahrzeugs neben dem Endpreis - Preis zuzüglich Überführung

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    Richtlinie 98/6/EG Art. 1; Richtlinie 98/6/EG Art. 2 Buchst. a; Richtlinie 98/6/EG Art. 3 Abs. 1 S. 1; Richtlinie 98/6/EG Art. 4 Abs. 1; Richtlinie 98/6/EG Art. 9 Abs. 2; Richtlini... e 98/6/EG Art. 10; Richtlinie 98/6/EG Art. 11 Abs. 1; Richtlinie 2005/29/EG Art. 2 Buchst. i; Richtlinie 2005/29/EG Art. 3 Abs. 4; Richtlinie 2005/29/EG Art. 5 S. 1; Richtlinie 2005/29/EG Art. 7 Abs. 1; Richtlinie 2005/29/EG Art. 7 Abs. 4 c Alt. 1; Richtlinie 79/581/EWG Art. 1 Abs. 1; Richtlinie 88/314/EWG Art. 1 Abs. 1; UWG § 3 Abs. 1; UWG § 4 Nr. 11; PAngV § 1 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 Unteralt. 1; PAngV § 1 Abs. 6 S. 2
    Vorlageersuchen an den EuGH betreffend Kfz-Werbung mit der Angabe "Preis zuzüglich Überführung" L

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Preis zuzüglich Überführung

  • datenbank.nwb.de

    Vorabentscheidungsersuchen zur Auslegung der Preisangabenrichtlinie und der UGP-Richtlinie: Wettbewerbswidrige Kraftfahrzeughändlerwerbung unter gesonderter Ausweisung der Überführungskosten eines Neufahrzeugs neben dem Endpreis - Preis zuzüglich Überführung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    BGH legt Fragen zur Preisangabenverordnung dem EuGH vor - Wann und welche Pflichtangaben müssen nach der PAngV in einer Werbeanzeige enthalten sein

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Preis zuzüglich Überführung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Preis zuzüglich Überführung

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    EuGH-Vorlage zur Preiswerbung in Werbeanzeigen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    EuGH-Vorlage zur Preiswerbung in Werbeanzeigen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Vorabentscheidungsersuchen - Müssen bei der Kfz-Werbung die Überführungskosten in den Endpreis aufgenommen werden? - "Preis zuzüglich Überführung"

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    Preis zuzüglich Überführung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Preiswerbung in Werbeanzeige

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Preisangaben bei der Werbung für Kraftfahrzeuge

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2014, 1404
  • GRUR 2014, 1208
  • GRUR Int. 2014, 1155
  • EuZW 2015, 200
  • VersR 2015, 640
  • WM 2015, 537
  • BB 2014, 2689
  • K&R 2014, 814
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Köln, 21.09.2012 - 6 U 14/12

    Endpreise bei Autos müssen mit Überführungskosten angegeben werden

    Auszug aus BGH, 18.09.2014 - I ZR 201/12
    Das Berufungsgericht hat die im Berufungsverfahren auf die konkrete Verletzungsform beschränkte Klage als begründet angesehen (OLG Köln, WRP 2013, 192).
  • BGH, 16.12.1982 - I ZR 155/80

    Wettbewerbsrechtlicher Anspruch auf Unterlassung von Werbung über importierte und

    Auszug aus BGH, 18.09.2014 - I ZR 201/12
    a) Nach der bisherigen Rechtsprechung des Senats, die dieser fortführen möchte, muss ein Kfz-Einzelhändler bei der Werbung für Kraftfahrzeuge grundsätzlich auch die Kosten der Überführung der Fahrzeuge vom Hersteller zum Händler in den Endpreis aufnehmen, weil der Verkehr solche Nebenkosten nicht als zusätzliche Frachtkosten, sondern als Bestandteil des Endpreises auffasst (BGH, Urteil vom 16. Dezember 1982 - I ZR 155/80, GRUR 1983, 443, 445 = WRP 1983, 385 - Kfz-Endpreis; Köhler in Köhler/Bornkamm, UWG, 32. Aufl., § 1 PAngV Rn. 18 mwN).
  • BGH, 23.06.1983 - I ZR 75/81

    Hersteller-Preisempfehlung in Kfz-Händlerwerbung

    Auszug aus BGH, 18.09.2014 - I ZR 201/12
    Die gesonderte Angabe der Überführungskosten ist nur dann zulässig, wenn der Händler dem Kunden die Wahl zwischen Selbstabholung und Überführung überlässt (BGH, Urteil vom 23. Juni 1983 - I ZR 75/81, GRUR 1983, 658, 661 = WRP 1983, 556 - Hersteller-Preisempfehlung in Kfz-Händlerwerbung) oder wenn die Höhe der Überführungskosten im Einzelfall unterschiedlich ist und ein umfassender Endpreis daher noch nicht angegeben werden kann (Köhler in Köhler/Bornkamm aaO § 1 PAngV Rn. 18).
  • BGH, 05.07.2001 - I ZR 104/99

    Fernflugpreise

    Auszug aus BGH, 18.09.2014 - I ZR 201/12
    c) Die Entscheidungserheblichkeit der Vorlagefragen 1 und 2 folgt daraus, dass die beanstandete Werbung dann, wenn diese Fragen beide bejaht werden, ein nach § 4 Nr. 11 UWG in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Satz 1 Fall 2 PAngV unlauteres und nach § 3 Abs. 1 UWG unzulässiges Verhalten darstellt, da ein entsprechender Rechtsverstoß geeignet ist, die Interessen der betroffenen Verbraucher spürbar zu beeinträchtigen (vgl. BGH, Urteil vom 18. März 2010 - I ZR 16/08, GRUR 2010, 1110 Rn. 28 = WRP 2010, 1498 - Versandkosten bei Froogle II; Urteil vom 29. April 2010 - I ZR 99/08, GRUR 2011, 82 Rn. 27 = WRP 2011, 55 - Preiswerbung ohne Umsatzsteuer; vgl. auch BGH, Urteil vom 5. Juli 2001 - I ZR 104/99, GRUR 2001, 1166, 1168 = WRP 2001, 1301 - Fernflugpreise, mwN zur Beurteilung von Verstößen gegen § 1 Abs. 1 Satz 1 PAngV in Fällen, in denen dem Verbraucher das Zusammenrechnen von Preisbestandteilen zugemutet wurde, unter der Geltung des § 1 UWG aF).
  • BGH, 18.03.2010 - I ZR 16/08

    Versandkosten bei Froogle II

    Auszug aus BGH, 18.09.2014 - I ZR 201/12
    c) Die Entscheidungserheblichkeit der Vorlagefragen 1 und 2 folgt daraus, dass die beanstandete Werbung dann, wenn diese Fragen beide bejaht werden, ein nach § 4 Nr. 11 UWG in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Satz 1 Fall 2 PAngV unlauteres und nach § 3 Abs. 1 UWG unzulässiges Verhalten darstellt, da ein entsprechender Rechtsverstoß geeignet ist, die Interessen der betroffenen Verbraucher spürbar zu beeinträchtigen (vgl. BGH, Urteil vom 18. März 2010 - I ZR 16/08, GRUR 2010, 1110 Rn. 28 = WRP 2010, 1498 - Versandkosten bei Froogle II; Urteil vom 29. April 2010 - I ZR 99/08, GRUR 2011, 82 Rn. 27 = WRP 2011, 55 - Preiswerbung ohne Umsatzsteuer; vgl. auch BGH, Urteil vom 5. Juli 2001 - I ZR 104/99, GRUR 2001, 1166, 1168 = WRP 2001, 1301 - Fernflugpreise, mwN zur Beurteilung von Verstößen gegen § 1 Abs. 1 Satz 1 PAngV in Fällen, in denen dem Verbraucher das Zusammenrechnen von Preisbestandteilen zugemutet wurde, unter der Geltung des § 1 UWG aF).
  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 99/08

    Preiswerbung ohne Umsatzsteuer

    Auszug aus BGH, 18.09.2014 - I ZR 201/12
    c) Die Entscheidungserheblichkeit der Vorlagefragen 1 und 2 folgt daraus, dass die beanstandete Werbung dann, wenn diese Fragen beide bejaht werden, ein nach § 4 Nr. 11 UWG in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Satz 1 Fall 2 PAngV unlauteres und nach § 3 Abs. 1 UWG unzulässiges Verhalten darstellt, da ein entsprechender Rechtsverstoß geeignet ist, die Interessen der betroffenen Verbraucher spürbar zu beeinträchtigen (vgl. BGH, Urteil vom 18. März 2010 - I ZR 16/08, GRUR 2010, 1110 Rn. 28 = WRP 2010, 1498 - Versandkosten bei Froogle II; Urteil vom 29. April 2010 - I ZR 99/08, GRUR 2011, 82 Rn. 27 = WRP 2011, 55 - Preiswerbung ohne Umsatzsteuer; vgl. auch BGH, Urteil vom 5. Juli 2001 - I ZR 104/99, GRUR 2001, 1166, 1168 = WRP 2001, 1301 - Fernflugpreise, mwN zur Beurteilung von Verstößen gegen § 1 Abs. 1 Satz 1 PAngV in Fällen, in denen dem Verbraucher das Zusammenrechnen von Preisbestandteilen zugemutet wurde, unter der Geltung des § 1 UWG aF).
  • BGH, 24.09.2013 - I ZR 73/12

    Atemtest II - Unlauterer Wettbewerb: Feststellungsbescheid über die

    Auszug aus BGH, 18.09.2014 - I ZR 201/12
    aa) Da der im Streitfall in Rede stehende Unterlassungsanspruch in die Zukunft gerichtet ist, kommt es für die Frage, ob die Klage begründet ist, auch auf das Recht an, das im Zeitpunkt der Revisionsverhandlung gilt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 24. September 2013 - I ZR 73/12, GRUR 2014, 405 Rn. 8 = WRP 2014, 429 - Atemtest II, mwN).
  • EuGH, 12.05.2011 - C-122/10

    Ving Sverige

    Auszug aus BGH, 18.09.2014 - I ZR 201/12
    Eine Aufforderung zum Kauf liegt dann vor, wenn der Verkehr über das beworbene Produkt und dessen Preis hinreichend informiert ist, um eine geschäftliche Entscheidung treffen zu können, ohne dass die kommerzielle Kommunikation auch eine tatsächliche Möglichkeit bieten muss, das Produkt zu kaufen, oder dass sie im Zusammenhang mit einer solchen Möglichkeit steht (vgl. EuGH, Urteil vom 12. Mai 2011 - C-122/10, Slg. 2011, I-3903 = GRUR 2011, 930 Rn. 33 und 49 - Ving Sverige).
  • OLG München, 02.02.2012 - 29 U 4176/11

    Wettbewerbswidrige irreführende Werbung durch Unterlassen: Notwendige Angaben in

    Auszug aus BGH, 18.09.2014 - I ZR 201/12
    ee) Soweit danach Fracht-, Liefer- und Zustellkosten anzugeben sind, müssen sie nach einer in der Rechtsprechung und im Schrifttum mit der Begründung vertretenen Ansicht nicht in den Endpreis eingerechnet werden, sie seien in Art. 7 Abs. 4 Buchst. c der Richtlinie 2005/29/EG gesondert aufgeführt, ohne dass - insoweit anders als bei den Steuern und Abgaben - ihre Einbeziehung angeordnet sei (OLG München, WRP 2012, 736, 739; Dreyer in Harte/Henning, UWG, 3. Aufl., § 5a Rn. 110; differenzierend Großkomm.UWG/Lindacher, 2. Aufl., § 5a Rn. 59 und 56, wonach auf jeden Fall und ohne Wahlmöglichkeit des Kunden anfallende Nebenleistungselemente in den Preis einzubeziehen sind).
  • BGH, 07.05.2015 - I ZR 158/14

    Der Zauber des Nordens - Wettbewerbsverstoß: Unmittelbare Anwendung von

    Im Anwendungsbereich der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken kann ein Verstoß gegen eine nationale Marktverhaltensregel die Unlauterkeit nach § 4 Nr. 11 UWG allerdings nur begründen, wenn diese nationale Bestimmung eine unionsrechtliche Grundlage hat (vgl. BGH, GRUR 2010, 652 Rn. 11 - Costa del Sol; BGH, Urteil vom 22. März 2012 - I ZR 111/11, GRUR 2012, 1159 Rn. 9 = WRP 2012, 1384 - Preisverzeichnis bei Mietwagenangebot; Beschluss vom 18. September 2014 - I ZR 201/12, GRUR 2014, 1208 Rn. 11 = WRP 2014, 1444 - Preis zuzüglich Überführung).

    Nach Art. 3 Abs. 5 Satz 1 der Richtlinie 2005/29/EG konnten die Mitgliedstaaten (nur) innerhalb der bis zum 12. Juni 2013 laufenden Übergangsfrist nationale Vorschriften, die zur Umsetzung von Richtlinien mit Mindestangleichungsklauseln erlassen wurden, beibehalten, die restriktiver als die Vorschriften der Richtlinie 2005/29/EG waren, das heißt ein geringeres Verbraucherschutzniveau bestimmten, oder strenger waren als die Richtlinie 2005/29/EG, also ein höheres Verbraucherschutzniveau vorsahen (vgl. BGH, GRUR 2014, 1208 Rn. 14 - Preis zuzüglich Überführung; MünchKomm.UWG/Micklitz, 2. Aufl., EG D Art. 3 UGP-RL Rn. 38; Glöckner, GRUR 2013, 568, 573; Köhler, WRP 2013, 723).

  • BGH, 14.01.2016 - I ZR 61/14

    Wir helfen im Trauerfall - Wettbewerbsverstoß: Anforderungen an die Angaben von

    Im Anwendungsbereich der Richtlinie 2005/29/EG kann ein Verstoß gegen eine nationale Marktverhaltensregel die Unlauterkeit nach § 4 Nr. 11 UWG aF und § 3a UWG allerdings nur begründen, wenn diese nationale Bestimmung eine unionsrechtliche Grundlage hat (vgl. BGH, GRUR 2010, 652 Rn. 11 - Costa del Sol; BGH, Urteil vom 22. März 2012 - I ZR 111/11, GRUR 2012, 1159 Rn. 9 = WRP 2012, 1384 - Preisverzeichnis bei Mietwagenangebot; Vorlagebeschluss vom 18. September 2014 - I ZR 201/12, GRUR 2014, 1208 Rn. 11 = WRP 2014, 1444 - Preis zuzüglich Überführung; BGH, GRUR 2015, 1240 Rn. 19 - Der Zauber des Nordens).

    Nach Art. 3 Abs. 5 Satz 1 der Richtlinie 2005/29/EG konnten die Mitgliedstaaten (nur) innerhalb der bis zum 12. Juni 2013 laufenden Übergangsfrist nationale Vorschriften, die zur Umsetzung von Richtlinien mit Mindestangleichungsklauseln erlassen wurden, beibehalten, die restriktiver als die Vorschriften der Richtlinie 2005/29/EG waren, das heißt ein geringeres Verbraucherschutzniveau bestimmten, oder strenger waren als die Richtlinie 2005/29/EG, also ein höheres Verbraucherschutzniveau vorsahen (vgl. BGH, GRUR 2014, 1208 Rn. 14 - Preis zuzüglich Überführung; MünchKomm.UWG/Micklitz, 2. Aufl., EG D Art. 3 UGP-RL Rn. 38; Glöckner, GRUR 2013, 568, 573; Köhler, WRP 2013, 723).

  • BGH, 23.11.2016 - VIII ZR 269/15

    Anspruch auf Ersatz der Überführungs- und Zulassungskosten beim

    Das ist bei den in Rede stehenden Überführungs- und Zulassungskosten, die bei Fehlen entgegenstehender Regelungen sowohl in Kauf- als auch in Leasingverträgen über Kraftfahrzeuge einem Käufer oder Leasingnehmer üblicherweise gesondert berechnet werden (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 18. September 2014 - I ZR 201/12, GRUR Int. 2014, 1155 Rn. 10; OLG Hamm, NJW-RR 1998, 1586; Reinking/Eggert, Der Autokauf, 13. Aufl., Rn. 155, L 360; Bachmeier, Rechtshandbuch Autokauf, 2. Aufl., Rn. 466 f. mwN), der Fall.
  • BGH, 29.07.2021 - I ZR 135/20

    BGH legt dem Gerichtshof der Europäischen Union Fragen zur Zulässigkeit der

    Die Richtlinie 98/6/EG zielt damit auf eine Mindestangleichung (vgl. BGH, Beschluss vom 18. September 2014 - I ZR 201/12, GRUR 2014, 1208 Rn. 14 = WRP 2014, 1444 - Preis zuzüglich Überführung).
  • OLG Düsseldorf, 29.01.2015 - 2 U 29/14

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung von "In-Ohr-Hörgeräten" im Schaufenster eines

    Der Begriff des Anbietens von Waren umfasst somit jede gezielt auf den Absatz eines bestimmten Produkts gerichtete werbliche Ankündigung und deckt sich insofern mit dem Begriff der Aufforderung zum Kauf gemäß Art. 7 Abs. 4 der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken (BGH, GRUR 2014, 403 - DER NEUE; GRUR 2014, 1208, 1210 Rdnr. 15 - Preis zuzüglich Überführung).

    Nach Art. 3 Abs. 5 Satz 1 der UGP-RL konnten nationale Bestimmungen, die im Vergleich zum Unionsrecht ein geringeres oder strengeres Verbraucherschutzniveau gewährleisteten, nur bis zum 12. Juni 2013 beibehalten werden und dürfen dementsprechend nach diesem Tag keine Anwendung mehr finden (BGH, GRUR 2014, 576, 577, Rdnr. 17 - 2 Flaschen gratis; GRUR 2014, 1208, 1210 Rdrn.

    Dieser nationale Überschuss war zwar von der Mindestanpassungsklausel nach Art. 10 der PAngRL gestattet, der von der Mindestangleichungsklausel gedeckte Bereich der Preisangabenverordnung nimmt - entgegen der Ansicht der Klägerin - aber nicht an der Vorrangstellung gemäß Art. 3 Abs. 4 UGP-RL teil (BGH, GRUR 2014, 1208, 1210, Rdnr. 14 aE m.w.N. - Preis zuzüglich Überführung).

    Zur Aussetzung des hiesigen Verfahrens mit Blick auf die Entscheidung "Preis zuzüglich Überführung" des Bundesgerichtshofes (GRUR 2014, 1208 ff.) besteht keine Veranlassung, weil es im dortigen Vorabentscheidungsverfahren nicht um Werbung ohne Preisangabe und auch nicht um Werbung im Schaufenster geht, sondern um einzelne Bestimmungen des § 1 PAngV und Werbung mit Preisangabe in einem Zeitungsinserat.

  • LG Karlsruhe, 23.12.2015 - 15 O 12/15

    Irreführung durch Streichpreise - Wettbewerbsverstoß im Internet: Hinreichende

    Der Bundesgerichtshof hat später dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) mehrere Fragen zur Auslegung vorgelegt und dabei insbesondere die Frage aufgeworfen, ob die im dortigen Fall entscheidungserhebliche Vorschrift der PAngV über die Regelungen in der PreisangabenRL hinausgeht, denn Art. 10 PreisangabenRL stelle nach dem 12.06.2013 gem. Art. 3 Abs. 5 Satz 1 UGP-RL keine Grundlage für eine strengere nationale Vorschrift mehr dar (BGH, GRUR 2014, 1208 Rn. 14 ff. - Preis zuzüglich Überführung).

    Die Problematik einer strengeren nationalen Vorschrift wie im Fall des Vorlagebeschlusses des Bundesgerichtshofs (GRUR 2014, 1208 Rn. 16 ff. - Preis zuzüglich Überführung) stellt sich hier nicht.

  • KG, 02.10.2015 - 5 W 196/15

    Unvollständige Angabe der Höhe der Versandkosten bei dem Angebot eines Versands

    Dies folgt schon (richtlinienkonform, vergleiche BGH, GRUR 2014, 1208 TZ 14f - Preis zuzüglich Überführung) daraus, dass diese Vorschrift Art. 7 Abs. 4 lit. c der UPG-Richtlinie 2005/29/EG umsetzt.

    Dies gilt umso mehr, als im vorliegenden Bereich - wie erörtert - nach dem 12. Juni 2013 durch die UGP-Richtlinie eine vollständige Harmonisierung bewirkt worden ist (vergleiche BGH, GRUR 2014, 1208 TZ 14f - Preis zuzüglich Überführung) und in § 5a Abs. 3 UWG/Art. 7 Abs. 4 lit. c UGP-Richtlinie ausdrücklich klargestellt wird, dass auch die Informationen ihrer Nr. 3 als wesentlich gelten.

  • OLG Frankfurt, 17.11.2016 - 6 U 231/15

    Informationspflichten im Rahmen der Werbung für Kraftfahrzeuge

    Überführung" ging der BGH ebenfalls in Bezug auf eine Kfz-Werbung von einem "Anbieten von Waren" aus (BGH GRUR 2014, 1208 [BGH 18.09.2014 - I ZR 201/12] - Preis zuzüglich Überführung).
  • OLG Stuttgart, 07.06.2018 - 2 U 156/17

    Null-Gebühren-Girokonto - Werbung einer Bank für ein "Null-Gebühren"-Girokonto

    Dabei ist entscheidend, ob die Auslegung einer nationalen Regelung mit dem Unionsrecht vereinbar ist, da die Mitgliedstaaten im Bereich der Vollrechtsharmonisierung gemäß Artikel 3 Absatz 5 der Richtlinie 2005/29/EG weder mildere noch strengere Regelungen beibehalten dürfen (BGH, Beschluss vom 18. September 2014 - I ZR 201/12, juris Rn. 14 f. - Preis zuzüglich Überführung).
  • LG Essen, 29.08.2019 - 43 O 145/18

    Unlauterer Wettbewerb, Pfand, Pflichtangaben in der Werbung

    Dies kann jedoch offenbleiben, da Art. 10 der Richtlinie 98/6/EG unter Art. 3 Abs. 5 S. 1 der UGP-Richtlinie 2005/29/EG fällt (so auch BGH GRUR 2014, 1208ff., Rn. 14 - I ZR 201/12 " EuGH-Vorlage Preis zzgl.
  • OLG Stuttgart, 02.08.2018 - 2 U 165/16

    Wettbewerbsverstoß bei einer Fahrzeugwerbung ohne Angabe des Kraftstoffverbrauchs

  • LG Frankfurt/Main, 28.09.2017 - 10 O 16/17

    Ikea muss Elektroaltgeräte zurücknehmen

  • OLG Nürnberg, 19.05.2015 - 3 U 578/15

    Zur erforderlichen Angabe der Überführungskosten im Autohandel

  • LG Frankfurt/Main, 22.11.2019 - 10 O 50/19
  • LG Berlin, 10.09.2019 - 91 O 127/18

    Gesamtpreisangabe bei Flaschenpfand

  • LG Mönchengladbach, 01.03.2019 - 8 O 37/18
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Rechtsprechung
   BPatG, 07.05.2014 - 28 W (pat) 23/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,25635
BPatG, 07.05.2014 - 28 W (pat) 23/13 (https://dejure.org/2014,25635)
BPatG, Entscheidung vom 07.05.2014 - 28 W (pat) 23/13 (https://dejure.org/2014,25635)
BPatG, Entscheidung vom 07. Mai 2014 - 28 W (pat) 23/13 (https://dejure.org/2014,25635)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3 Abs 2 Nr 2 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "dreidimensionale Marke (Okkluder)" - zur Erreichung einer technischen Wirkung erforderliche Form

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Löschung einer Marke "Klasse 10: Ärztliche Apparate und Instrumente, nämlich Okkluder und Stöpsel"

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "dreidimensionale Marke (Okkluder)" - zur Erreichung einer technischen Wirkung erforderliche Form

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "dreidimensionale Marke (Okkluder)" - zur Erreichung einer technischen Wirkung erforderliche Form

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR 2014, 1208
  • GRUR-RR 2014, 491
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 20.11.2003 - I ZB 15/98

    "Gabelstapler II"; Anforderungen an die Wiedergabe einer Marke;

    Auszug aus BPatG, 07.05.2014 - 28 W (pat) 23/13
    Der EuGH hat den Ausschlussgrund des Art. 3 Abs. 1 lit. e MarkenRL schon dann für gegeben erachtet, wenn die angemeldete Form in ihren wesentlichen Merkmalen ausschließlich aus der Form der Ware besteht, die für das Erreichen der fraglichen technischen Wirkung technisch kausal und hinreichend ist (EuGH a. a. O. Rdnr. 51, 52 - Lego; a. a. O. Rdnr. 79, 80 - Philips; ebenso BGH GRUR 2004, 507, 509 - Transformatorengehäuse; GRUR 2004, 502, 504 - Gabelstapler II), und zwar selbst dann, wenn diese Wirkung auch durch andere Formen erreicht werden kann, die die gleiche oder eine andere technische Lösung nutzen (EuGH a. a. O. Rdnr. 53 ff. - Lego; a. a. O. Rdnr. 81 ff. - Philips; vgl. auch BGH a. a. O. Rdnr. 18 - Rasierer mit drei Scherköpfen).

    Der Senat hat nicht über eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung gemäß § 83 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG, sondern auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesgerichtshofs über einen Einzelfall entschieden (EuGH a. a. O. Rdnr. 51, 52 - Lego; a. a. O. Rdnr. 79, 80 - Philips; ebenso BGH GRUR 2004, 507, 509 - Transformatorengehäuse; GRUR 2004, 502, 504 - Gabelstapler II).

  • BGH, 20.11.2003 - I ZB 48/98

    "Transformatorengehäuse"; Schutzfähigkeit einer dreidimensionalen, ein

    Auszug aus BPatG, 07.05.2014 - 28 W (pat) 23/13
    Der EuGH hat den Ausschlussgrund des Art. 3 Abs. 1 lit. e MarkenRL schon dann für gegeben erachtet, wenn die angemeldete Form in ihren wesentlichen Merkmalen ausschließlich aus der Form der Ware besteht, die für das Erreichen der fraglichen technischen Wirkung technisch kausal und hinreichend ist (EuGH a. a. O. Rdnr. 51, 52 - Lego; a. a. O. Rdnr. 79, 80 - Philips; ebenso BGH GRUR 2004, 507, 509 - Transformatorengehäuse; GRUR 2004, 502, 504 - Gabelstapler II), und zwar selbst dann, wenn diese Wirkung auch durch andere Formen erreicht werden kann, die die gleiche oder eine andere technische Lösung nutzen (EuGH a. a. O. Rdnr. 53 ff. - Lego; a. a. O. Rdnr. 81 ff. - Philips; vgl. auch BGH a. a. O. Rdnr. 18 - Rasierer mit drei Scherköpfen).

    Der Senat hat nicht über eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung gemäß § 83 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG, sondern auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesgerichtshofs über einen Einzelfall entschieden (EuGH a. a. O. Rdnr. 51, 52 - Lego; a. a. O. Rdnr. 79, 80 - Philips; ebenso BGH GRUR 2004, 507, 509 - Transformatorengehäuse; GRUR 2004, 502, 504 - Gabelstapler II).

  • BGH, 28.02.2013 - I ZB 56/11

    Schokoladenstäbchen II

    Auszug aus BPatG, 07.05.2014 - 28 W (pat) 23/13
    Durch die Vorlage von zwei Abbildungen, die das Zeichen zweidimensional in zwei verschiedenen Ansichten aus der Perspektive von oben und von der Seite wiedergeben, wird der beanspruchte Schutzgegenstand in seinen wesentlichen Merkmalen, insbesondere seiner Dreidimensionalität, hinreichend deutlich dargestellt (vgl. hierzu auch EuGH GRUR Int. 2010, 985 - Lego; BGH GRUR 2013, 929 Rdnr. 23 - Schokoladenstäbchen II; GRUR 2010, 138 Rdnr. 21 - ROCHER-Kugel; GRUR 2004, 505 - Rado-Uhr II).
  • BGH, 17.11.2005 - I ZB 12/04

    Rasierer mit drei Scherköpfen

    Auszug aus BPatG, 07.05.2014 - 28 W (pat) 23/13
    Es handelt sich bei dieser Vorschrift, die Art. 3 Abs. 1 lit. e MarkenRL umsetzt, nicht um eine Frage der Markenfähigkeit, sondern um ein absolutes Schutzhindernis, bei dem die Schutzfähigkeit des Zeichens als Marke für die im Warenverzeichnis genannten Waren zur Beurteilung steht (BGH GRUR 2008, 510 Rdnr. 16 - Milchschnitte; GRUR 2006, 589 Rdnr. 15 - Rasierer mit drei Scherköpfen; Ströbele/Hacker, MarkenG, 10. Aufl., § 3 Rdnr. 75, 96).
  • BGH, 25.10.2007 - I ZB 22/04

    Milchschnitte

    Auszug aus BPatG, 07.05.2014 - 28 W (pat) 23/13
    Es handelt sich bei dieser Vorschrift, die Art. 3 Abs. 1 lit. e MarkenRL umsetzt, nicht um eine Frage der Markenfähigkeit, sondern um ein absolutes Schutzhindernis, bei dem die Schutzfähigkeit des Zeichens als Marke für die im Warenverzeichnis genannten Waren zur Beurteilung steht (BGH GRUR 2008, 510 Rdnr. 16 - Milchschnitte; GRUR 2006, 589 Rdnr. 15 - Rasierer mit drei Scherköpfen; Ströbele/Hacker, MarkenG, 10. Aufl., § 3 Rdnr. 75, 96).
  • BGH, 09.07.2009 - I ZB 88/07

    ROCHER-Kugel

    Auszug aus BPatG, 07.05.2014 - 28 W (pat) 23/13
    Durch die Vorlage von zwei Abbildungen, die das Zeichen zweidimensional in zwei verschiedenen Ansichten aus der Perspektive von oben und von der Seite wiedergeben, wird der beanspruchte Schutzgegenstand in seinen wesentlichen Merkmalen, insbesondere seiner Dreidimensionalität, hinreichend deutlich dargestellt (vgl. hierzu auch EuGH GRUR Int. 2010, 985 - Lego; BGH GRUR 2013, 929 Rdnr. 23 - Schokoladenstäbchen II; GRUR 2010, 138 Rdnr. 21 - ROCHER-Kugel; GRUR 2004, 505 - Rado-Uhr II).
  • EuGH, 18.06.2002 - C-299/99

    NUR MARKEN, DIE AUFGRUND IHRES WESENS ODER IHRER BENUTZUNG UNTERSCHEIDUNGSKRÄFTIG

    Auszug aus BPatG, 07.05.2014 - 28 W (pat) 23/13
    Zweck dieses Ausschlussgrundes ist es zu verhindern, dass einem Unternehmen durch das Markenrecht letztlich ein Monopol für technische Lösungen oder Gebrauchseigenschaften einer Ware eingeräumt wird (EuGH a. a. O. Rdnr. 43 - Lego; GRUR 2002, 804 Rdnr. 78 - Philips; GRUR 2003, 514 - Linde, Winward u. Rado).
  • EuGH, 08.04.2003 - C-53/01

    Linde

    Auszug aus BPatG, 07.05.2014 - 28 W (pat) 23/13
    Zweck dieses Ausschlussgrundes ist es zu verhindern, dass einem Unternehmen durch das Markenrecht letztlich ein Monopol für technische Lösungen oder Gebrauchseigenschaften einer Ware eingeräumt wird (EuGH a. a. O. Rdnr. 43 - Lego; GRUR 2002, 804 Rdnr. 78 - Philips; GRUR 2003, 514 - Linde, Winward u. Rado).
  • BPatG, 25.02.2010 - 25 W (pat) 33/09

    Goldhase in neutraler Aufmachung - Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren

    Auszug aus BPatG, 07.05.2014 - 28 W (pat) 23/13
    Für die Ermittlung, welche Merkmale wesentlich sind, kommt es auf die Verkehrsauffassung an (vgl. hierzu auch BPatG GRUR 2011, 68, 71 - Goldhase in neutraler Aufmachung).
  • EuG, 12.11.2008 - T-270/06

    Lego Juris / OHMI - Mega Brands (Brique de Lego rouge) - Gemeinschaftsmarke -

    Auszug aus BPatG, 07.05.2014 - 28 W (pat) 23/13
    Die zweite Frage, ob den ermittelten wesentlichen Merkmalen eine technische Funktion zukommt, ist objektiv, also unabhängig von der Verkehrsauffassung vorzunehmen (EuG MarkenR 2009, 75 Rdnr. 70 - Roter Lego-Stein; Ströbele/Hacker, a. a. O. § 3 Rdnr. 111).
  • BGH, 20.11.2003 - I ZB 46/98

    "Rado-Uhr II"; Unterscheidungskraft einer dreidimensionalen, die Form der Ware

  • EuGH, 14.09.2010 - C-48/09

    Der Spielbaustein von Lego ist nicht als Gemeinschaftsmarke eintragungsfähig

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