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   BGH, 16.09.2014 - X ZR 61/13   

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https://dejure.org/2014,29204
BGH, 16.09.2014 - X ZR 61/13 (https://dejure.org/2014,29204)
BGH, Entscheidung vom 16.09.2014 - X ZR 61/13 (https://dejure.org/2014,29204)
BGH, Entscheidung vom 16. September 2014 - X ZR 61/13 (https://dejure.org/2014,29204)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Kurznachrichten

    § 707 ZPO, § 719 Abs 1 ZPO
    Revisionsverfahren oder Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren: Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem vorläufig vollstreckbaren Urteil im Patentverletzungsstreit - Kurznachrichten

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung aus dem Urteil wegen Patentverletzung im Patentnichtigkeitsverfahren bei Nichtigkeitserklärung des Klagepatents

  • rewis.io

    Revisionsverfahren oder Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren: Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem vorläufig vollstreckbaren Urteil im Patentverletzungsstreit - Kurznachrichten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 719
    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung aus dem Urteil wegen Patentverletzung im Patentnichtigkeitsverfahren bei Nichtigkeitserklärung des Klagepatents

  • rechtsportal.de

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung aus dem Urteil wegen Patentverletzung im Patentnichtigkeitsverfahren bei Nichtigkeitserklärung des Klagepatents

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Zur Einstellung der Zwangsvollstreckung bei Feststellung der Nichtigkeit des Klagepatents im Patentnichtigkeitsverfahren durch das BPatG

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Verurteilung wegen Patentverletzung: Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung bei Nichtigkeit des Klagepatents

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Verurteilung wegen Patentverletzung: Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung bei Nichtigkeit des Klagepatents

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    Kurznachrichten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 202, 288
  • MDR 2014, 1414
  • GRUR 2014, 1237
  • NJ 2015, 79
  • WM 2014, 2058
 
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Wird zitiert von ... (309)Neu Zitiert selbst (3)

  • BPatG, 07.05.2014 - 6 Ni 12/14
    Auszug aus BGH, 16.09.2014 - X ZR 61/13
    Unterdessen hat das Bundespatentgericht auf die während des landgerichtlichen Verfahrens erhobene Nichtigkeitsklage der Beklagten mit Urteil vom 7. Mai 2014 (6 Ni 12/14) das Klagepatent mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland für nichtig erklärt.
  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

    Auszug aus BGH, 16.09.2014 - X ZR 61/13
    Der aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) in Verbindung mit den Grundrechten folgende und damit verfassungsrechtlich verbürgte Justizgewährungsanspruch (s. nur BVerfGE 88, 118, 123) gebietet, dem Verletzungsbeklagten wirkungsvollen Rechtsschutz zur Verfügung zu stellen, wenn er sich gegen den Angriff aus dem Klagepatent mit einem Gegenangriff gegen den Rechtsbestand dieses Patents zur Wehr setzen will.
  • OLG Düsseldorf, 07.07.2008 - 2 U 90/06

    Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem Urteil in einer Patentsache

    Auszug aus BGH, 16.09.2014 - X ZR 61/13
    Dem entspricht auch die obergerichtliche Einstellungspraxis (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. Juli 2008 - 2 U 90/06, InstGE 9, 173 - Herzklappenringprothese).
  • OLG Düsseldorf, 30.03.2017 - 15 U 66/15

    Haier ./. Sisvel: FRAND-Lizenzen

    Wenn ein Klagepatent mit einer Patentnichtigkeitsklage oder mit einem Einspruch angegriffen ist, verurteilt das Verletzungsgericht, wenn es eine Verletzung des in Kraft stehenden Patents bejaht, grundsätzlich nur dann wegen Patentverletzung, wenn es eine Nichtigerklärung nicht für (überwiegend) wahrscheinlich hält; andernfalls hat es die Verhandlung des Rechtsstreits nach § 148 ZPO auszusetzen, bis jedenfalls erstinstanzlich über die Nichtigkeitsklage entschieden ist (BGH GRUR 2014, 1237 - Kurznachrichten).

    Die Aussetzung des Verletzungsstreits ist daher nur dann geboten, wenn mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, dass das Klagepatent dem erhobenen Angriff auf seinen Rechtsbestand nicht standhalten wird (BGH GRUR 2014, 1237 - Kurznachrichten).

  • LG Mannheim, 18.08.2020 - 2 O 34/19

    Nokia obsiegt gegen Daimler wegen Patentverletzungen

    Für den Patentverletzungsprozess ist anerkannt, dass eine Aussetzung in erster Instanz im Regelfall nur dann gerechtfertigt ist, wenn mit erheblicher Wahrscheinlichkeit von einem Widerruf oder einer Nichtigerklärung des Klagepatents ausgegangen werden kann (vgl. BGH, Beschl. v. 11.11.1986, X ZR 56/85, GRUR 1987, 284 - Transportfahrzeug; BGH, Urt. v. 16.09.2014, X ZR 61/13, GRUR 2014, 1237 - Kurznachrichten; zuletzt vgl. z.B. OLG Karlsruhe, Urt. v. 30.10.2019, 6 U 183/16 Rn. 152 - Datenpaketverarbeitung).
  • OLG Düsseldorf, 22.03.2019 - 2 U 31/16

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents

    Wenn das Klagepatent mit einem Einspruch oder - wie hier - mit einer Patentnichtigkeitsklage angegriffen ist, verurteilt das Verletzungsgericht, wenn es eine Verletzung des in Kraft stehenden Patents bejaht, grundsätzlich nur dann wegen Patentverletzung, wenn es eine Nichtigerklärung nicht für (überwiegend) wahrscheinlich hält; andernfalls hat es die VerD1dlung des Rechtsstreits nach § 148 ZPO auszusetzen, bis jedenfalls erstinstanzlich über die Nichtigkeitsklage entschieden ist (BGH, GRUR 2014, 1237, 1238 - Kurznachrichten).

    Die Aussetzung des Verletzungsstreits ist vielmehr grundsätzlich, aber auch nur dann geboten, wenn mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, dass das Klagepatent dem erhobenen Einspruch/der anhängigen Nichtigkeitsklage nicht standhalten wird (BGH, GRUR 2014, 1237, 1238 - Kurznachrichten).

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