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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 15.01.2014 - 2 AR 1/13   

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https://dejure.org/2014,682
OLG Rostock, 15.01.2014 - 2 AR 1/13 (https://dejure.org/2014,682)
OLG Rostock, Entscheidung vom 15.01.2014 - 2 AR 1/13 (https://dejure.org/2014,682)
OLG Rostock, Entscheidung vom 15. Januar 2014 - 2 AR 1/13 (https://dejure.org/2014,682)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Papierfundstellen

  • MDR 2014, 853
  • GRUR 2014, 304
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Rostock, 07.12.2004 - 2 UH 4/04

    Örtliche und sachliche Zuständigkeit des Gerichts für eine Klage aus einer

    Auszug aus OLG Rostock, 15.01.2014 - 2 AR 1/13
    Der Senat verneint dieses und verweist auf seine bisherige Rechtsprechung (Beschluss vom 07.12.2004 - 2 UH 4/04).
  • BGH, 18.05.2006 - I ZR 32/03

    Vertragsstrafevereinbarung

    Auszug aus OLG Rostock, 15.01.2014 - 2 AR 1/13
    Für das Zustandekommen einer Vertragsstrafenverpflichtung gelten die allgemeinen Vorschriften über Vertragsschlüsse (BGH, Urteil vom 18.05.2006 - I ZR 32/03, juris).
  • OLG Jena, 01.09.2010 - 2 U 330/10

    Zur Gerichtszuständigkeit bei wettbewerbsrechtlich begründeten

    Auszug aus OLG Rostock, 15.01.2014 - 2 AR 1/13
    Einer erweiterten Auslegung des § 13 Absatz 1 UWG, nach der auch Ansprüche auf Vertragsstrafenzahlung ausschließlich den Landgerichten zuzuweisen wären (so Thüringer OLG, Urteil vom 01.09.2010 - 2 U 330/10 -, juris), steht der Wortlaut des § 13 Absatz 1 UWG, dies insbesondere im Vergleich zu den Parallelregelungen in § 104 Absatz 1 UrhG und § 140 Absatz 1 MarkenG, entgegen.
  • OLG Hamburg, 19.03.2003 - 13 AR 6/03

    "Willkürlichkeit" eines Verweisungsbeschlusses

    Auszug aus OLG Rostock, 15.01.2014 - 2 AR 1/13
    Etwas anderes gilt allerdings dann, wenn der Verweisungsbeschluss - wie hier - in Verkennung des Streitgegenstandes ergangen ist (so auch OLG Hamburg, Beschluss vom 19.03.2003 - 13 AR 6/03-, juris).
  • BGH, 19.10.2016 - I ZR 93/15

    Revision im Prozess um Vertragstrafeansprüche aus einer wettbewerbsrechtlichen

    (1) Nach einer Ansicht wird die ausschließliche Zuständigkeit der Landgerichte für derartige Ansprüche nach § 13 Abs. 1 Satz 1 UWG wegen des Wortlauts der Vorschrift verneint (OLG Rostock, GRUR-RR 2005, 176; GRUR 2014, 304; OLG Köln, Urteil vom 5. Juni 2014 - 8 AR 68/14, juris Rn. 10; Ahrens/Bähr, Der Wettbewerbsprozess, 7. Aufl., Kap. 17 Rn. 38; Retzer in Harte/Henning, UWG, 3. Aufl., § 13 Rn. 9; jurisPK-UWG/Hess, 3. Aufl., § 13 Rn. 11; Köhler/Feddersen in Köhler/Bornkamm, UWG, 34. Aufl., § 13 UWG Rn. 2; vgl. auch Schaub in Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 11. Aufl., Kap. 45 Rn. 5).
  • LG Frankfurt/Main, 10.02.2016 - 6 O 344/15

    Für Klagen auf Zahlung einer Vertragsstrafe wegen eines UWG-Verstoßes im Internet

    Zur Begründung führen sie an, eine Vertragsstrafenforderung werde nicht auf Grund des UWG, sondern aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung geltend gemacht, die - in Form eines abstrakten Schuldanerkenntnisses/-versprechens - gerade an die Stelle des gesetzlichen Unterlassungsanspruchs getreten sei (vgl. z.B. OLG Rostock (B.v. 15.01.2014 - 2 AR 1/13) - Vertragsstrafe, juris, Leitsatz 2 i.V.m. Rn. 7 ff (9 f.) m.w.N.; OLG Rostock (B.v. 07.12.2004 - 2 UH 4/04), GRUR-RR 2005, 176M Rieble in: Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2015, § 339 Rn. 543).

    Sowohl § 143 PatG als auch die übereinstimmend formulierten §§ 140 Abs. 1 MarkenG, 15 Abs. 1 GeschmG a.F./52 Abs. 1 DesinG und 27 Abs. 1 GebrMG [richtig: § 52 Abs. 1 DesignG und § 27 Abs. 1 GebrMG - d. Red.] sind aus Kammersicht deutlich enger gefasst als der Wortlaut der §§ 13, 14 UWG (aA ggf. OLG Rostock (B.v. 15.01.2014 - 2 AR 1/13), juris, Leitsatz 2 i.V.m. Rn. 11).

  • LG Mannheim, 28.04.2015 - 2 O 46/15

    Zuständigkeit bei Vertragsstrafe - Sachliche Zuständigkeit: Zuständigkeit der

    Der Zweck der Zuständigkeitskonzentration gebiete keine erweiternde Auslegung von § 13 UWG, weil es in der Sache gerade nicht um wettbewerbsrechtliche Ansprüche, sondern um allgemeine vertragsrechtliche Fragen, insbesondere der Vertragsauslegung, und die Anwendung von § 339 BGB gehe (OLG Rostock, GRUR 2014, 304; Köhler in: Köhler/Bornkamm, UWG, 33. Aufl, § 13 Rn. 2; Teplitzky, 10. Aufl., Kap. 45 Rn. 5; Retzer in: Harte-Bevendamme/Henning-Bodewig, UWG, 3. Aufl., § 13 Rn. 9; Ahrens/Bähr, 6. Aufl., Kap. 17 Rn. 37; Hess in Ullmann, jurisPK-UWG, 3. Aufl. 2013, § 13 UWG Rn. 11; Rieble, JZ 2009, 716; s.a. OLG Köln, Beschluss vom 5. Juni 2014 - I-8 AR 68/14, juris Rn. 10; weitere Nachweise bei BGH, aaO - Bauheizgerät).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 18.09.2013 - 2 W 51/12 (KfB), 2 W 51/12   

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https://dejure.org/2013,43598
OLG Naumburg, 18.09.2013 - 2 W 51/12 (KfB), 2 W 51/12 (https://dejure.org/2013,43598)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 18.09.2013 - 2 W 51/12 (KfB), 2 W 51/12 (https://dejure.org/2013,43598)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 18. September 2013 - 2 W 51/12 (KfB), 2 W 51/12 (https://dejure.org/2013,43598)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Consulente in marchi

    § 91 Abs 1 ZPO, § 104 ZPO, § 140 Abs 3 MarkenG
    Markenrechtsstreit: Erstattungsfähigkeit der Kosten der Hinzuziehung eines italienischen "Consulente in marchi"

  • Wolters Kluwer

    Erstattungsfähigkeit der Kosten für die Recherche und Darstellung des Schutzumfangs einer international registrierten Marke in Italien im Markenverletzungsprozess

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    ZPO § 91 Abs. 1; MarkenG § 140 Abs. 3
    Erstattungsfähigkeit der Kosten für die Recherche und Darstellung des Schutzumfangs einer international registrierten Marke in Italien im Markenverletzungsprozess

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2014, 304
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Köln, 31.05.2013 - 17 W 32/13

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Patentanwalts; Begriff der

    Auszug aus OLG Naumburg, 18.09.2013 - 2 W 51/12
    Danach findet eine Prüfung der Notwendigkeit der Hinzuziehung eines ausländischen, nach seiner Ausbildung und seinem Tätigkeitsbereich einem in Deutschland zugelassenen Patentanwalt im Wesentlichen gleichgestellten Anwalts im Kostenfestsetzungsverfahren gar nicht statt (vgl. BGH, Beschluss v. 19.04.2007, I ZB 47/07 "Consulente in marchi", GRUR 2007, 999; Urteil v. 21.12.2011, 196/10 "Kosten des Patentanwalts III", GRUR 2012, 756; zuletzt: OLG Köln, Beschluss v. 17.05.2013, 17 W 32/13 - zitiert nach juris; vgl. auch Fezer, MarkenR, 4. Aufl. 2009, § 140 MarkenG Rdn. 40, 50).
  • OLG Celle, 25.04.2008 - 2 W 39/08

    Zulässigkeit der Berechnung von Rechtsanwaltskosten anhand der jeweils

    Auszug aus OLG Naumburg, 18.09.2013 - 2 W 51/12
    Dies gilt auch hier und hat beispielsweise zur Folge, dass die auf die Vergütung entfallende Mehrwertsteuer nicht zu erstatten ist (vgl. OLG Celle, Beschluss v. 25.04.2008, 2 W 39/08, OLGR 2008, 543); Mehrwertsteuer haben die italienischen Anwälte jedoch auch nicht abgerechnet.
  • BGH, 21.12.2011 - I ZR 196/10

    Kosten des Patentanwalts III

    Auszug aus OLG Naumburg, 18.09.2013 - 2 W 51/12
    Danach findet eine Prüfung der Notwendigkeit der Hinzuziehung eines ausländischen, nach seiner Ausbildung und seinem Tätigkeitsbereich einem in Deutschland zugelassenen Patentanwalt im Wesentlichen gleichgestellten Anwalts im Kostenfestsetzungsverfahren gar nicht statt (vgl. BGH, Beschluss v. 19.04.2007, I ZB 47/07 "Consulente in marchi", GRUR 2007, 999; Urteil v. 21.12.2011, 196/10 "Kosten des Patentanwalts III", GRUR 2012, 756; zuletzt: OLG Köln, Beschluss v. 17.05.2013, 17 W 32/13 - zitiert nach juris; vgl. auch Fezer, MarkenR, 4. Aufl. 2009, § 140 MarkenG Rdn. 40, 50).
  • BGH, 19.04.2007 - I ZB 47/06

    Consulente in marchi

    Auszug aus OLG Naumburg, 18.09.2013 - 2 W 51/12
    Danach findet eine Prüfung der Notwendigkeit der Hinzuziehung eines ausländischen, nach seiner Ausbildung und seinem Tätigkeitsbereich einem in Deutschland zugelassenen Patentanwalt im Wesentlichen gleichgestellten Anwalts im Kostenfestsetzungsverfahren gar nicht statt (vgl. BGH, Beschluss v. 19.04.2007, I ZB 47/07 "Consulente in marchi", GRUR 2007, 999; Urteil v. 21.12.2011, 196/10 "Kosten des Patentanwalts III", GRUR 2012, 756; zuletzt: OLG Köln, Beschluss v. 17.05.2013, 17 W 32/13 - zitiert nach juris; vgl. auch Fezer, MarkenR, 4. Aufl. 2009, § 140 MarkenG Rdn. 40, 50).
  • BGH, 14.06.2005 - VI ZB 5/05

    Erstattung von Kosten eines ausländischen Rechtsanwalts bei Wahrnehmung eines

    Auszug aus OLG Naumburg, 18.09.2013 - 2 W 51/12
    Allerdings gilt grundsätzlich für die Höhe der erstattungsfähigen Kosten eines ausländischen Rechtsanwalts, dass deutsches Recht nicht nur für die Frage der generellen Erstattungsfähigkeit nach § 91 ZPO, sondern auch für die Höhe der Vergütung maßgebend ist (vgl. BGH, Beschlüsse v. 08.02.2005, VIII ZB 55/04, RPfleger 2005, 381; und v. 14.06.2005, VI ZB 5/05, RPfleger 2005, 631).
  • BGH, 08.03.2005 - VIII ZB 55/04

    Kosten des ausländischen Verkehrsanwalts

    Auszug aus OLG Naumburg, 18.09.2013 - 2 W 51/12
    Allerdings gilt grundsätzlich für die Höhe der erstattungsfähigen Kosten eines ausländischen Rechtsanwalts, dass deutsches Recht nicht nur für die Frage der generellen Erstattungsfähigkeit nach § 91 ZPO, sondern auch für die Höhe der Vergütung maßgebend ist (vgl. BGH, Beschlüsse v. 08.02.2005, VIII ZB 55/04, RPfleger 2005, 381; und v. 14.06.2005, VI ZB 5/05, RPfleger 2005, 631).
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