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   BGH, 17.10.2013 - I ZB 65/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,27982
BGH, 17.10.2013 - I ZB 65/12 (https://dejure.org/2013,27982)
BGH, Entscheidung vom 17.10.2013 - I ZB 65/12 (https://dejure.org/2013,27982)
BGH, Entscheidung vom 17. Oktober 2013 - I ZB 65/12 (https://dejure.org/2013,27982)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • lexetius.com

    MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 1 und 2, Abs. 3, § 50 Abs. 1 und 2 Satz 1

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Test - Der Zeitpunkt der Anmeldung der Marke ist grundsätzlich im Eintragungs- und Löschungsverfahren für die Prüfung maßgeblich, ob das Schutzhindernis nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG durch Verkehrsdurchsetzung gemäß § 8 Abs. 3 MarkenG überwunden worden ist.

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

    test

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Test

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG, § 8 Abs 3 MarkenG, § 37 Abs 2 MarkenG, § 50 Abs 1 MarkenG
    Markeneintragungs- oder -löschungsverfahren: Prüfung des Wegfalls des absoluten Schutzhindernisses fehlender Unterscheidungskraft sowie Freihaltungsbedürfnisses durch Verkehrsdurchsetzung; Berücksichtigung einer Fehlertoleranz bei einem Meinungsforschungsgutachten; ...

  • IWW
  • JurPC

    "test"

  • Wolters Kluwer

    Maßgeblichkeit des Zeitpunkts der Anmeldung der Marke für die Prüfung des Überwindens des Schutzhindernisses durch Verkehrsdurchsetzung; Meinungsforschungsgutachten als Grundlage für die Prüfung der Verkehrsdurchsetzung im Eintragungsverfahren und Löschungsverfahren

  • kanzlei.biz

    Test

  • rewis.io

    Markeneintragungs- oder -löschungsverfahren: Prüfung des Wegfalls des absoluten Schutzhindernisses fehlender Unterscheidungskraft sowie Freihaltungsbedürfnisses durch Verkehrsdurchsetzung; Berücksichtigung einer Fehlertoleranz bei einem Meinungsforschungsgutachten; ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Maßgeblichkeit des Zeitpunkts der Anmeldung der Marke für die Prüfung des Überwindens des Schutzhindernisses durch Verkehrsdurchsetzung; Meinungsforschungsgutachten als Grundlage für die Prüfung der Verkehrsdurchsetzung im Eintragungsverfahren und Löschungsverfahren

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Test

  • datenbank.nwb.de

    Markeneintragungs- oder -löschungsverfahren: Prüfung des Wegfalls des absoluten Schutzhindernisses fehlender Unterscheidungskraft sowie Freihaltungsbedürfnisses durch Verkehrsdurchsetzung; Berücksichtigung einer Fehlertoleranz bei einem Meinungsforschungsgutachten; ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (26)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof entscheidet im Streit um Löschung der Marke "test"

  • MIR - Medien Internet und Recht (Kurzmitteilung)

    Rechtsstreit um Löschung der Marke "test" geht zurück zum Bundespatentgericht

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    "test” schlug fehl: Zur Verkehrsdurchsetzung einer nicht eintragungsfähigen Marke

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Die Marke "test" ist für Testermagazine von rein beschreibender Natur und damit zu löschen / Fehlende Verkehrsdurchsetzung

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Wort-Bild-Marke "test" der Stiftung Warentest fehlt Unterscheidungskraft - Verkehrsdurchsetzung fraglich

  • ra-plutte.de (Kurzinformation)

    Löschung der Marke "test” von Stiftung Warentest

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Marke "test" auf Prüfstand

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    "test"-Marke

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Verkehrsdurchsetzung einer Marke - die Wort-Bild-Marke 'test'

  • lto.de (Kurzinformation)

    Streit um Marke "test" - Stiftung Warentest wehrt sich gegen Axel Springer Verlag

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Zur Rechtsbeständigkeit der Eintragung der Wort-Bild-Marke "test" der Stiftung Warentest

  • Jurion (Pressemitteilung)

    Streit um Löschung der Marke "test"

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Rechtsbeständigkeit der Eintragung der Wort-Bild-Marke "test" der Stiftung Warentest

  • Jurion (Kurzinformation)

    Eintragung der Marke "test" ist wegen Schutzhindernissen teilweise zu löschen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Tauziehen um Waren-"Test" - Wurde die Marke "test" zu Unrecht ins Markenregister eingetragen?

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Wort-Bild-Marke "test" nicht eintragungsfähig

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    Test

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Streit um Löschung der Marke "test"

  • angster.net (Kurzinformation)

    Wohl keine Rechtsbeständigkeit der Wort-Bild-Marke "test” der Stiftung Warentest

  • diekmann-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Marke "Test" der Stiftung Warentest ist mangels Verkehrsdurchsetzung zu löschen

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    Markenrecht: Bundesgerichtshof entscheidet über die Marke test

  • kweber-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Zur Unterscheidungskraft der Marke "test”

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Verkehrsdurchsetzung der Marke "test" ist fraglich

  • onlinehaendler-news.de (Kurzinformation)

    Stiftung Warentest muss Löschung der Marke "test" befürchten

  • bista.de (Kurzinformation)

    Löschungsstreit der Marke "test"

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Löschung der Marke test

Besprechungen u.ä.

  • deutscheranwaltspiegel.de (Entscheidungsbesprechung)

    Marke "test" der Stiftung Warentest nach dem Maßstab der Verkehrsdurchsetzung bewertet

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2013, 87
  • GRUR 2014, 483
  • MIR 2014, Dok. 037
 
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Wird zitiert von ... (137)

  • BGH, 18.10.2017 - I ZB 105/16

    Zur Schutzfähigkeit von dreidimensionalen quadratischen Verpackungsmarken für

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union und der des Senats ist für die im Eintragungsverfahren (§ 37 Abs. 1, § 41 Abs. 1 MarkenG) und im Nichtigkeitsverfahren (§ 50 Abs. 1 MarkenG) vorzunehmende Prüfung eines Schutzhindernisses nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG auf den Zeitpunkt der Anmeldung des Zeichens und nicht auf denjenigen der Entscheidung über den Eintragungsantrag abzustellen (vgl. BGH, Beschluss vom 18. April 2013 - I ZB 71/12, GRUR 2013, 1143 Rn. 15 = WRP 2013, 1478 - Aus Akten werden Fakten; Beschluss vom 17. Oktober 2013 - I ZB 65/12, GRUR 2014, 483 Rn. 22 = WRP 2014, 438 - test; Beschluss vom 10. Juli 2014 - I ZB 18/13, GRUR 2014, 872 Rn. 10 = WRP 2014, 1062 - Gute Laune Drops; Beschluss vom 21. Juli 2016 - I ZB 52/15, BGHZ 211, 268 Rn. 22 - Sparkassen-Rot).
  • BGH, 21.07.2016 - I ZB 52/15

    Bestand der roten Farbmarke der Sparkassen

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist für die im Eintragungsverfahren (§ 37 Abs. 1, § 41 Satz 1 MarkenG) und im Nichtigkeitsverfahren (§ 50 Abs. 1 MarkenG) vorzunehmende Prüfung der Schutzhindernisse auf den Zeitpunkt der Anmeldung des Zeichens und das zu diesem Zeitpunkt bestehende Verkehrsverständnis abzustellen (vgl. BGH, Beschluss vom 18. April 2013 - I ZB 71/12, GRUR 2013, 1143 Rn. 15 = WRP 2013, 1478 - Aus Akten werden Fakten; Beschluss vom 17. Oktober 2013 - I ZB 65/12, GRUR 2014, 483 Rn. 21 = WRP 2014, 438 - test; BGH, GRUR 2015, 1012 Rn. 10 - Nivea-Blau).

    Wenn die Beurteilung der Verkehrsdurchsetzung besondere Schwierigkeiten aufwirft, verbietet es das Unionsrecht nicht, die Frage der Unterscheidungskraft der Marke durch eine Verbraucherbefragung klären zu lassen (EuGH, GRUR 1999, 723 Rn. 53 - Windsurfing Chiemsee; BGH, GRUR 2010, 138 Rn. 38 - ROCHER-Kugel), die häufig das zuverlässigste Beweismittel zur Feststellung der Verkehrsdurchsetzung ist (vgl. BGH, GRUR 2014, 483 Rn. 32 - test).

  • BGH, 09.07.2015 - I ZB 65/13

    Abstrakte Farbmarke - Nivea-Blau

    Der Senat hat jedoch nach dem angefochtenen Beschluss des Bundespatentgerichts entschieden, dass für die im Eintragungsverfahren (§ 37 Abs. 1, § 41 Satz 1 MarkenG) und im Nichtigkeitsverfahren (§ 50 Abs. 1 MarkenG) vorzunehmende Prüfung der Schutzhindernisse auf den Zeitpunkt der Anmeldung des Zeichens und das zu diesem Zeitpunkt bestehende Verkehrsverständnis abzustellen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 18. April 2013 - I ZB 71/12, GRUR 2013, 1143 Rn. 15 = WRP 2013, 1478 - Aus Akten werden Fakten; Beschluss vom 17. Oktober 2013 - I ZB 65/12, GRUR 2014, 483 Rn. 21 = WRP 2014, 438 - test).

    Daraus folgt ein Durchsetzungsgrad von 57, 95% (1.159 : 2.000 x 100), von dem die Fehlertoleranz von 3, 1% - anders als vom Bundespatentgericht angenommen - nicht abzusetzen ist (vgl. BGH, GRUR 2014, 483 Rn. 38 - test).

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