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   BGH, 24.09.2013 - X ZR 40/12   

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https://dejure.org/2013,31324
BGH, 24.09.2013 - X ZR 40/12 (https://dejure.org/2013,31324)
BGH, Entscheidung vom 24.09.2013 - X ZR 40/12 (https://dejure.org/2013,31324)
BGH, Entscheidung vom 24. September 2013 - X ZR 40/12 (https://dejure.org/2013,31324)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 54 Abs 5 EuPatÜbk, § 3 Abs 4 PatG
    Patentnichtigkeitssache: Fehlende Patentfähigkeit des Auffindens biologischer Zusammenhänge für die Verabreichung einer Fettsäurekombination für die Vorbeugung und die Nachbehandlung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen - Fettsäuren

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Keine Patentierbarkeit nachträglich aufgefundener biologischer Zusammenhänge eines Medikaments

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Offenbarung einer neuen Lehre zum technischen Handeln durch nachträgliches Auffinden der der Wirkung eines Arzneimittels zugrundeliegenden biologischen Zusammenhänge

  • kanzlei.biz

    Fettsäuren

  • rewis.io

    Patentnichtigkeitssache: Fehlende Patentfähigkeit des Auffindens biologischer Zusammenhänge für die Verabreichung einer Fettsäurekombination für die Vorbeugung und die Nachbehandlung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen - Fettsäuren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EPÜ Art. 54 Abs. 5; PatG § 3 Abs. 4
    Offenbarung einer neuen Lehre zum technischen Handeln durch nachträgliches Auffinden der der Wirkung eines Arzneimittels zugrundeliegenden biologischen Zusammenhänge

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Nachträgliches Auffinden biologischer Zusammenhänge die einem Arzneimittel zugrunde liegen nicht patentierbar

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Nachträgliches Auffinden biologischer Zusammenhänge

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Möglichkeit arzneimittelrechtlicher Zulassung begründet nicht per se die Annahme einer erfinderischen Tätigkeit

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    Fettsäuren

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Möglichkeit arzneimittelrechtlicher Zulassung begründet nicht per se die Annahme einer erfinderischen Tätigkeit

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Fehlende Patentfähigkeit eines Medikaments zur Verhütung von kardiovaskulären Anfällen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2014, 54
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.12.2006 - X ZR 236/01

    Carvedilol II

    Auszug aus BGH, 24.09.2013 - X ZR 40/12
    Der Senat hat in einer früheren Entscheidung ausgeführt, für von der Herrichtung des Stoffs gelöste, reine Dosierungsempfehlungen komme ein Patentschutz nicht in Betracht (BGHZ 170, 215, 220 f. = GRUR 2007, 404 Rn. 16 - Carvedilol II).

    Als zulässig hat der Senat in derselben Entscheidung einen Patentanspruch angesehen, der stattdessen vorsah, dass das Medikament zur Verwendung in der in Rede stehenden Dosierung hergerichtet ist (BGHZ 170, 215, 225 f. = GRUR 2007, 404 Rn. 51 - Carvedilol II).

  • BGH, 09.06.2011 - X ZR 68/08

    Memantin

    Auszug aus BGH, 24.09.2013 - X ZR 40/12
    Das nachträgliche Auffinden der biologischen Zusammenhänge, die der Wirkung eines Arzneimittels zugrunde liegen, offenbart keine neue Lehre zum technischen Handeln, sofern der verabreichte Wirkstoff, die Indikation, die Dosierung und die sonstige Art und Weise, in der der Wirkstoff verwendet wird, mit einer bereits beschriebenen Verwendung eines Wirkstoffs zur Behandlung einer Krankheit übereinstimmen (Bestätigung von BGH, Urteil vom 9. Juni 2011, X ZR 68/08, GRUR 2011, 999 Rn. 44 - Memantin).

    Die Beschreibung einer solchen Entdeckung offenbart jedoch keine neue Lehre zum technischen Handeln, sofern der verabreichte Wirkstoff, die Indikation, die Dosierung und die sonstige Art und Weise, in der der Wirkstoff verwendet wird, mit einer bereits beschriebenen Verwendung eines Wirkstoffs zur Behandlung einer Krankheit übereinstimmen (BGH, Urteil vom 9. Juni 2011 - X ZR 68/08, GRUR 2011, 999 Rn. 44 - Memantin).

  • BGH, 18.03.2010 - Xa ZR 54/06

    Proxyserversystem

    Auszug aus BGH, 24.09.2013 - X ZR 40/12
    Entgegen der Auffassung der Klägerin genügen die in der Berufungsinstanz verteidigten Fassungen der Patentansprüche allerdings den - grundsätzlich auch bei der Formulierung beschränkter Patentansprüche in Patentnichtigkeitsverfahren zu beachtenden (BGH, Urteil vom 18. März 2010 - Xa ZR 54/06, GRUR 2010, 709 Rn. 55 - Proxyserversystem) - Anforderungen des Art. 84 EPÜ.
  • BGH, 10.01.2019 - I ZR 267/15

    Cordoba II - Urheberrechtsverletzung: Vorliegen einer öffentlichen Wiedergabe bei

    Insoweit ist unter anderem fraglich, ob die Vorschrift auch die Veranschaulichung vor oder - wie hier - nach dem Unterricht erfasst (vgl. BGH, GRUR 2014, 54 Rn. 37 - Meilensteine der Psychologie; Dreier in Dreier/Schulze aaO § 60a Rn. 5).
  • BGH, 25.02.2014 - X ZB 5/13

    Kollagenase I - Rechtsbeschwerde gegen die Zurückweisung einer Patentanmeldung:

    aa) Der Senat hat mehrfach entschieden, dass Patentschutz in den genannten Konstellationen jedenfalls dann in Betracht kommt, wenn der Patentanspruch vorsieht, dass das Medikament zur Verwendung in der in Rede stehenden Dosierung hergerichtet ist (BGH, Urteil vom 19. Dezember 2006 - X ZR 236/01, BGHZ 170, 215 = GRUR 2007, 404 Rn. 51 - Carvedilol II; Urteil vom 24. September 2013 - X ZR 40/12, GRUR 2014, 54 Rn. 34 - Fettsäuren).
  • BPatG, 24.10.2017 - 3 Ni 22/15

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Zusammensetzung zur Behandlung sexueller

    Die im Streitpatent erfolgte Auswahl aus der Lehre der NIK5/NiK4 dürfte für die Begründung der Neuheit ausreichend sein, da für die patentgemäße Zusammensetzung im Streitpatent insbesondere hinsichtlich der Nebenwirkungen eine besondere technische Wirkung nachgewiesen worden sein dürfte (vgl. BGH, GRUR 2014, 54, 58 Rn. [67] - Fettsäuren).
  • BGH, 25.02.2014 - X ZB 6/13

    Kollagenase II - Rechtsbeschwerde gegen die Zurückweisung einer Patentanmeldung:

    aa) Der Senat hat mehrfach entschieden, dass Patentschutz in den genannten Konstellationen jedenfalls dann in Betracht kommt, wenn der Patentanspruch vorsieht, dass das Medikament zur Verwendung in der in Rede stehenden Dosierung hergerichtet ist (BGH, Urteil vom 19. Dezember 2006 - X ZR 236/01, BGHZ 170, 215 = GRUR 2007, 404 Rn. 51 - Carvedilol II; Urteil vom 24. September 2013 - X ZR 40/12, GRUR 2014, 54 Rn. 34 - Fettsäuren).
  • BPatG, 16.01.2018 - 3 Ni 25/16

    Nichtigkeitsverfahren betreffend das Patent "Verabreichung von Mitteln zur

    Jedenfalls hat der Bundesgerichtshof in zwei jüngeren Leitsatzentscheidungen zu Wirkstoffverwendungen und damit in nunmehr gefestigter Rechtsprechung festgestellt, dass die Entdeckung einer Arzneimittelwirkung bzw. das nachträgliche Auffinden der biologischen Zusammenhänge, die der Wirkung eines Arzneimittels zugrunde liegen, keine neue Lehre zum technischen Handeln begründen kann, wenn es im Stand der Technik bekannt war, diese Krankheit mit dem Wirkstoff zu behandeln, sofern der verabreichte Wirkstoff, die Indikation, die Dosierung und die sonstige Art und Weise der Wirkstoffgabe mit einer bereits beschriebenen Verwendung des Wirkstoffs übereinstimmen (vgl. BGH GRUR 2011, 999 - Memantin und GRUR 2014, 54 - Fettsäuren; dem folgend: Schulte, a. a. O., Fßn. 428: Benkard, PatG, 11. Auflage, § 3, Rdn. 384; Busse, PatG, 8. Auflage, § 3 Rdn. 172).

    Die patentgemäße Wirkung stellt sich demnach - wenn auch bisher möglicherweise unbeobachtet - zwangsläufig ein und ist daher nicht die Folge eines neuen technischen Handelns (vgl. BGH GRUR 2014, 54 Ls i. V. m. Rdn. 47 - Fettsäuren; GRUR 2011, 999, Rdn. 44 - Memantin; GRUR 2014, 461, 2. Ls i. V. m. Rdn. 27 - Kollagenase I).

  • BPatG, 23.01.2014 - 15 W (pat) 13/11

    Patentbeschwerdeverfahren - "Schmiermittelzusammensetzung" - zur Patentfähigkeit

    Das nachträgliche Auffinden der technischen (physikalischen) Zusammenhänge, die der Wirkung eines Schmiermittels zugrunde liegen, offenbart keine neue Lehre zum technischen Handeln, wenn die (bekannten) Zusammensetzungen in der bekannten, hier sogar üblichen Art und Weise, als Schmiermittel eingesetzt werden (vgl. zu Arzneimittelerfindungen: BGH GRUR 2014, 54 - Fettsäuren).

    Ähnlich hat der Bundesgerichtshof in der erst kürzlich ergangenen Entscheidung BGH GRUR 2014, 54 - Fettsäuren festgestellt, das dass nachträgliche Auffinden der biologischen Zusammenhänge, die der Wirkung eines Arzneimittels zugrunde liegen, keine neue Lehre zum technischen Handeln offenbare, sofern der verabreichte Wirkstoff, die Indikation, die Dosierung und die sonstige Art und Weise, in der der Wirkstoff verwendet werde, mit einer bereits beschriebenen Verwendung eines Wirkstoffs zur Behandlung einer Krankheit übereinstimme (BGH, a. a. O., LS u. Rn. 47).

  • BGH, 06.08.2019 - X ZR 36/17

    Patentfähigkeit und Schutzfähigkeit des Streitpatents mit der Bezeichnung

    Die von der Berufung angeführte Entscheidung des Senats, wonach die nachträgliche Beschränkung auf einen Bereich von 80 bis 100% nicht zu beanstanden ist, wenn in der Beschreibung ein Bereich von 25 bis 100% als vorzugswürdig und ein Wert von 85% als besonders vorzugswürdig bezeichnet wird (BGH, Urteil vom 24. September 2013 - X ZR 40/12, GRUR 2014, 54 Rn. 28 ff. - Fettsäuren), führt für den Streitfall schon deshalb nicht zu einer abweichenden Beurteilung, weil es dort nur um die Frage der ursprünglichen Offenbarung ging und der beanspruchte Bereich durch diese gedeckt war.
  • BGH, 31.10.2013 - X ZR 100/10

    Patentfähigkeit eines Verfahrens zur Feinabtastung beliebiger Gegenstände

    Dass die fachmännische Wahrnehmung eines Qualitätsunterschieds bei weniger als fünf oder mehr als vier Tripeln nunmehr wissenschaftlich interpretiert werden kann (ungleichmäßige und zerfranste Verteilung der Energie um das Zentrum herum einerseits, ausreichende Wiederholungsgenauigkeit infolge symmetrischer Energieverteilung andererseits) rechtfertigt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Gewährung von Patentschutz nicht (vgl. BGH, Urteil vom 9. Juni 2011 - X ZR 68/08, GRUR 2011, 999 Rn. 44 - Memantin; Urteil vom 24. September 2013 - X ZR 40/12 - Fettsäuren).
  • OLG München, 06.10.2022 - 6 U 3044/22

    Kein hinreichend gesicherter Rechtsbestand nach negativem qualifizierten Hinweis

    Zwar ist der Antragstellerin zunächst darin beizupflichten, dass - wie das Landgericht bereits zutreffend ausgeführt hat (vgl. LGU Seite 20 unter Ziff. 6 a) - der hier vorliegende Sachverhalt nicht mit der Konstellation identisch ist, die der "Memantin"-Rechtsprechung des BGH (GRUR 2011, 999 Rn. 44; s.a. BGH GRUR 2014, 54 Rn. 47 - Fettsäure sowie BGH GRUR 2022, 473 Rn. 63- Präventive Antibiotikabehandlung) zugrunde lag.
  • BPatG, 15.04.2014 - 4 Ni 18/12

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - zur Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung

    Entgegen der Auffassung der Klägerin genügt die mit Hauptantrag verteidigte Fassung der Patentansprüche auch dem bei der Formulierung beschränkter Patentansprüche in Patentnichtigkeitsverfahren zu beachtenden Anforderungen auch dem Gebot der Deutlichkeit (Klarheit) des Art. 84 EPÜ (BGH, Urt. v. 24. September 2013, X ZR 40/12 = GRUR 2014, 54 - Fettsäuren; Urt. v. 18. März 2010 - Xa ZR 54/06 = GRUR 2010, 709 - Proxyserversystem).
  • BPatG, 13.05.2014 - 3 Ni 3/13
  • BPatG, 30.06.2014 - 4 Ni 18/12
  • BPatG, 09.07.2015 - 15 W (pat) 13/12
  • BPatG, 29.04.2016 - 15 W (pat) 7/14

    Patentbeschwerdeverfahren - "Mittel zur Verbesserung der

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