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   BGH, 31.10.2013 - I ZR 139/12   

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https://dejure.org/2013,47168
BGH, 31.10.2013 - I ZR 139/12 (https://dejure.org/2013,47168)
BGH, Entscheidung vom 31.10.2013 - I ZR 139/12 (https://dejure.org/2013,47168)
BGH, Entscheidung vom 31. Oktober 2013 - I ZR 139/12 (https://dejure.org/2013,47168)
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Volltextveröffentlichungen (21)

  • lexetius.com

    PreisangabenVO § 2 Abs. 1 Satz 1

  • MIR - Medien Internet und Recht

    2 Flaschen GRATIS - Es stellt keinen Verstoß gegen § 2 Abs. 1 Satz 1 PAngV dar, wenn ein Lebensmittel-Einzelhandelsunternehmen den Grundpreis im Sinne dieser Vorschrift auf der Basis der Gesamtmenge der abgegebenen Waren zum beworbenen Endpreis errechnet.

  • openjur.de

    § 2 Abs. 1 Satz 1 PAngV
    2 Flaschen GRATIS

  • bundesgerichtshof.de PDF

    2 Flaschen GRATIS

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 1 S 1 PAngV
    Wettbewerbsverstoß: Grundpreisangabe bei Bewerbung von Gratis-Zusatzartikeln bei Abnahme eines Kastens mit Erfrischungsgetränken - 2 Flaschen GRATIS

  • webshoprecht.de

    Grundpreisangabe bei Bewerbung von Gratis-Zusatzartikeln - 2 Flaschen GRATIS

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Gratiszugaben dürfen in die Angabe des Grundpreises einberechnet werden

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verstoß gegen § 2 Abs. 1 Satz 1 PAngV bei Berechnung des Grundpreises im Sinne dieser Vorschrift auf der Basis der Gesamtmenge der abgegebenen Waren (hier: inklusive von zwei "GRATIS" angebotenen Flaschen eines Erfrischungsgetränks) zum beworbenen Endpreis

  • kanzlei.biz

    2 Flaschen GRATIS

  • Betriebs-Berater

    Werbung mit "Gratiszugaben" nicht irreführend

  • rewis.io

    Wettbewerbsverstoß: Grundpreisangabe bei Bewerbung von Gratis-Zusatzartikeln bei Abnahme eines Kastens mit Erfrischungsgetränken - 2 Flaschen GRATIS

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PAngV § 2 Abs. 1 S. 1
    Verstoß gegen § 2 Abs. 1 Satz 1 PAngV bei Berechnung des Grundpreises im Sinne dieser Vorschrift auf der Basis der Gesamtmenge der abgegebenen Waren (hier: inklusive von zwei "GRATIS" angebotenen Flaschen eines Erfrischungsgetränks) zum beworbenen Endpreis

  • rechtsportal.de

    PAngV § 2 Abs. 1 S. 1
    Verstoß gegen § 2 Abs. 1 Satz 1 PAngV bei Berechnung des Grundpreises im Sinne dieser Vorschrift auf der Basis der Gesamtmenge der abgegebenen Waren (hier: inklusive von zwei "GRATIS" angebotenen Flaschen eines Erfrischungsgetränks) zum beworbenen Endpreis

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    2 Flaschen GRATIS

  • datenbank.nwb.de

    Wettbewerbsverstoß: Grundpreisangabe bei Bewerbung von Gratis-Zusatzartikeln bei Abnahme eines Kastens mit Erfrischungsgetränken - 2 Flaschen GRATIS

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Preisangaben: Zulässige Berücksichtigung von ?Gratis?-Zugaben bei der Berechnung des Grundpreises

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Grundpreisangabe auf Basis der Gesamtmenge bei Erfrischungsgetränk, auch wenn dieses mit 2 Flaschen GRATIS beworben wird

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Gratiszugaben und in die Angabe des Grundpreises

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbsrecht: Typenbezeichnung muss in der Werbung zwingend angegeben werden

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Grundpreisberechnung bei Gratiszugaben

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    2 Flaschen Gratis - und die Angabe des Grundpreises

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Werbung mit "Gratiszugaben" ist nicht irreführend

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Werbung mit "Gratiszugaben" ist nicht irreführend

  • Jurion (Kurzinformation)

    Berechnung des Grundpreises auf Basis der Gesamtmenge der abgegebenen Waren zulässig

  • Jurion (Kurzinformation)

    Berechnung des Grundpreises auf Basis der Gesamtmenge der abgegebenen Waren zulässig

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Grundpreisberechnung unter Einbeziehung von "Gratiszugaben"

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Werbung mit "Gratiszugaben" nicht irreführend

  • it-recht-kanzlei.de (Zusammenfassung)

    Beim Grundpreis werden Gratis-Zugaben mit einberechnet

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Preisangabenverordnung: Grundpreisangabe bei Gratiszugaben

  • onlinehaendler-news.de (Kurzinformation)

    Gratiszugabe: Grundpreis auf Gesamtmenge zu berechnen

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Berechnung des Grundpreises auf Basis der Gesamtmenge der abgegebenen Waren zulässig

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 725
  • MDR 2014, 607
  • GRUR 2014, 576
  • MIR 2014, Dok. 054
  • BB 2014, 1025
  • DB 2014, 951
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.10.2007 - I ZR 143/04

    "Versandkosten"; Anforderungen an die Bestimmtheit eines Unterlassungsantrages im

    Auszug aus BGH, 31.10.2013 - I ZR 139/12
    c) Die Preisangabenverordnung dient dem Zweck, durch eine sachlich zutreffende und vollständige Verbraucherinformation Preiswahrheit und -klarheit zu gewährleisten, durch optimale Preisvergleichsmöglichkeiten die Stellung der Verbraucher gegenüber Handel und Gewerbe zu stärken und den Wettbewerb zu fördern (vgl. BGH, Urteil vom 4. Oktober 2007 - I ZR 143/04, GRUR 2008, 84 Rn. 25 = WRP 2008, 98 - Versandkosten; Urteil vom 7. März 2013 - I ZR 30/12, GRUR 2013, 850 Rn. 13 = WRP 2013, 1022 - Grundpreisangabe im Supermarkt).
  • BGH, 07.03.2013 - I ZR 30/12

    Grundpreisangabe im Supermarkt

    Auszug aus BGH, 31.10.2013 - I ZR 139/12
    c) Die Preisangabenverordnung dient dem Zweck, durch eine sachlich zutreffende und vollständige Verbraucherinformation Preiswahrheit und -klarheit zu gewährleisten, durch optimale Preisvergleichsmöglichkeiten die Stellung der Verbraucher gegenüber Handel und Gewerbe zu stärken und den Wettbewerb zu fördern (vgl. BGH, Urteil vom 4. Oktober 2007 - I ZR 143/04, GRUR 2008, 84 Rn. 25 = WRP 2008, 98 - Versandkosten; Urteil vom 7. März 2013 - I ZR 30/12, GRUR 2013, 850 Rn. 13 = WRP 2013, 1022 - Grundpreisangabe im Supermarkt).
  • OLG Köln, 29.06.2012 - 6 U 174/11

    Gratis-Zugaben müssen bei der Angabe des Grundpreises eingerechnet werden

    Auszug aus BGH, 31.10.2013 - I ZR 139/12
    Das Berufungsgericht hat die in erster Instanz erfolgreiche Klage abgewiesen (OLG Köln, WRP 2012, 1452).
  • OLG Köln, 30.12.2008 - 6 W 180/08

    Irreführung einer Werbung für einen kostenlosen Winter-Check

    Auszug aus BGH, 31.10.2013 - I ZR 139/12
    Entscheidend ist, ob der Verbraucher bei einer Werbung mit "Gratiszugaben" darüber im Unklaren gelassen wird, dass er die Hauptleistung zu bezahlen hat (vgl. OLG Köln, GRUR 2009, 608; Köhler in Köhler/Bornkamm aaO Anh. zu § 3 III Rn. 21.3).
  • BGH, 13.05.2014 - XI ZR 405/12

    Allgemeine Geschäftsbedingungen über ein Bearbeitungsentgelt für Privatkredite

    Die Preisangabenverordnung dient der Gewährleistung von Preiswahrheit und -klarheit durch ordnungsgemäße Verbraucherinformation, der Stärkung der Stellung des Verbrauchers gegenüber Handel und Gewerbe durch optimale Preisvergleichsmöglichkeiten sowie der Förderung des Wettbewerbs (BGH, Urteil vom 31. Oktober 2013 - I ZR 139/12, juris Rn. 19 mwN).
  • BGH, 13.05.2014 - XI ZR 170/13

    Allgemeine Geschäftsbedingungen über ein Bearbeitungsentgelt für Privatkredite

    Die Preisangabenverordnung dient der Gewährleistung von Preiswahrheit und -klarheit durch ordnungsgemäße Verbraucherinformation, der Stärkung der Stellung des Verbrauchers gegenüber Handel und Gewerbe durch optimale Preisvergleichsmöglichkeiten sowie der Förderung des Wettbewerbs (BGH, Urteil vom 31. Oktober 2013 - I ZR 139/12, juris Rn. 19 mwN).
  • BGH, 07.04.2022 - I ZR 143/19

    Knuspermüsli II - Wettbewerbsverstoß: Beurteilung der Unlauterkeit in Fällen der

    In Fällen der Verletzung einer Informationspflicht in Bezug auf kommerzielle Kommunikation ist die Unlauterkeit allein nach § 5a Abs. 2 und 4 UWG und nicht nach § 3a UWG zu beurteilen (Aufgabe von BGH, Urteil vom 31. Oktober 2013 - I ZR 139/12, GRUR 2014, 576 Rn. 15 = WRP 2014, 689 - 2 Flaschen GRATIS und Abgrenzung zu BGH, Beschluss vom 10. Februar 2022 - I ZR 38/21, GRUR 2022, 500 [juris Rn. 60 bis 66] = WRP 2022, 452 - Zufriedenheitsgarantie).

    bb) Ein Verstoß gegen unionsrechtliche Informationspflichten in Bezug auf kommerzielle Kommunikation konnte nach der bisherigen Senatsrechtsprechung grundsätzlich sowohl nach § 5a Abs. 2 Satz 1 und Abs. 4 UWG als auch nach § 3a UWG verfolgt werden, ohne dass ein Konkurrenzverhältnis zwischen den Normen bestand (vgl. BGH, Urteil vom 31. Oktober 2013 - I ZR 139/12, GRUR 2014, 576 Rn. 15 = WRP 2014, 689 - 2 Flaschen GRATIS).

  • BGH, 06.11.2014 - I ZR 26/13

    Zur Zulässigkeit der Werbung mit einer kostenlosen Zweitbrille

    Er sieht eine als gratis beworbene Zusatzleistung deshalb nicht immer als ein von der entgeltlich abzugebenden Ware zu trennendes Geschenk an, sondern geht jedenfalls dann, wenn es sich bei der "gratis" hinzugegebenen Ware um eine mit dem beworbenen entgeltlichen Produkt identische Ware handelt, davon aus, dass der von ihm zu zahlende Preis die Zusatzleistung im Sinne von "zwei Waren zum Preis von einer" einschließt (vgl. BGH, Urteil vom 31. Oktober 2013 - I ZR 139/12, GRUR 2014, 576 Rn. 26 = WRP 2014, 689 - 2 Flaschen GRATIS; GroßKomm.UWG/Lindacher, 2. Aufl., § 5 Rn. 728; Bornkamm in Köhler/Bornkamm, UWG, 32. Aufl., § 5 Rn. 5.116; Sosnitza in Ohly/Sosnitza, UWG, 6. Aufl., § 5 Rn. 509).
  • BGH, 28.03.2019 - I ZR 85/18

    Kaffeekapseln - Wettbewerbsverstoß wegen Verletzung der Pflicht zur Angabe eines

    Sie stellt daher eine Marktverhaltensregelung im Interesse der Verbraucher im Sinne des § 3a UWG dar (zu § 4 Nr. 11 UWG aF vgl. BGH, Urteil vom 7. März 2013 - I ZR 30/12, GRUR 2013, 850 Rn. 13 f. = WRP 2013, 1022 - Grundpreisangabe im Supermarkt; Urteil vom 31. Oktober 2013 - I ZR 139/12, GRUR 2014, 576 Rn. 19 f. = WRP 2014, 689 - 2 Flaschen GRATIS, jeweils mwN).

    Die Angabe des Grundpreises, also eines auf eine leicht vergleichbare Größe der Verkaufseinheit umgerechneten Preises, soll den Verbraucher im Interesse der Preisklarheit in die Lage versetzen, einen Preisvergleich ohne Schwierigkeiten anzustellen, indem er das in der Grundpreisangabe verpackungsneutral ausgedrückte Preis-Mengen-Verhältnis einfach erfassen kann (BGH, GRUR 2014, 576 Rn. 20 - 2 Flaschen GRATIS; Sosnitza in Ohly/Sosnitza, UWG, 7. Aufl., § 2 PAngV Rn. 3; Jacobi, WRP 2010, 1217, 1219 f.).

  • BGH, 19.05.2022 - I ZR 69/21

    Angabe des Grundpreises in unmittelbarer Nähe zum Gesamtpreis

    § 2 Abs. 1 Satz 1 PAngV geht daher mit seiner Forderung, den Grundpreis in unmittelbarer Nähe des Gesamtpreises anzugeben, nicht über die Mindestharmonisierung der Richtlinie 98/6/EG hinaus (vgl. BGH, Urteil vom 31. Oktober 2013 - I ZR 139/12, GRUR 2014, 576 Rn. 17 f. = WRP 2014, 689 - 2 Flaschen GRATIS; vgl. auch Regierungsentwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, BT-Drucks. 16/10145, S. 14 f.; aA OLG Hamburg, LMuR 2020, 402 [juris Rn. 4]; WRP 2021, 88 [juris Rn. 13]; Köhler, WRP 2013, 723 Rn. 22 und 47).
  • KG, 21.06.2017 - 5 U 185/16

    Lieferservice-Portal - Haftung des Betreibers eines Online-Lieferdienstes für

    Die Preisangabenverordnung dient dem Zweck, durch eine sachlich zutreffende und vollständige Verbraucherinformation Preiswahrheit und -klarheit zu gewährleisten, durch optimale Preisvergleichsmöglichkeiten die Stellung der Verbraucher gegenüber Handel und Gewerbe zu stärken und den Wettbewerb zu fördern (BGH GRUR 2014, 576, Rn. 19 - 2 Flaschen GRATIS).

    Durch die Angabe des Grundpreises soll dem Verbraucher im Interesse der Preisklarheit eine leichtere Übersicht über die Preisgestaltung für vergleichbare Warenangebote und damit eine vereinfachte Möglichkeit zum Preisvergleich verschafft werden (BGH GRUR 2014, 576, Rn. 20 - 2 Flaschen GRATIS).

    Bei obigen Getränken stellt sonach jeweils ein Liter die Mengeneinheit für den Grundpreis dar (ebenso BGH GRUR 2014, 576, Rn. 21 - 2 Flaschen GRATIS), gleiches gilt für das hier angebotene Speiseeis.

  • OLG Köln, 19.06.2015 - 6 U 183/14

    Wettbewerbswidrigkeit des Anbietens von Kleidungsstücken ohne Angabe der

    § 2 PAngV setzt Art. 3 Abs. 1 und Abs. 4 der Richtlinie 98/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 1998 über den Schutz der Verbraucher bei der Angabe der Preise der ihnen angebotenen Erzeugnisse (Preisangabenrichtlinie) um, so dass eine Verletzung der Informationspflicht gem. Art. 3 IV Preisangabenrichtlinie zu einem Verstoß gegen §§ 3, 4 Nr. 11 UWG i.V.m § 2 I 1 PAngV führt (s. BGH GRUR 2014, 576 - 2 Flaschen GRATIS; Köhler/Bornkamm, UWG, 33. Aufl., § 2 PAngV Rn. 1).

    aa) Werden dem Verbraucher - wie hier - wesentliche Informationen vorenthalten, deren Mitteilung das Unionsrecht verbindlich vorschreibt, liegt stets sowohl eine spürbare Beeinträchtigung der Interessen von Marktteilnehmern vor, als auch eine relevante Verletzung der fachlichen Sorgfalt; die höchstrichterliche Rechtsprechung wendet in diesen Fällen sowohl § 3 Abs. 1 UWG als auch § 3 Abs. 2 Satz 1 UWG an (vgl. BGH GRUR 2010, 852 - Gallardo Spyder, juris-Tz. 21; BGH GRUR 2010, 1117 - Gewährleistungsausschluss im Internet, juris-Tz. 33 f; BGH GRUR 2012, 842 - Neue Personenkraftwagen, juris-Tz. 25; BGH GRUR 2014, 576 - 2 Flaschen GRATIS, juris-Tz. 16; vgl. auch Köhler/Bornkamm, UWG, 33. Aufl., § 3 Rn. 7 ff, 8f).

  • LG Karlsruhe, 23.12.2015 - 15 O 12/15

    Irreführung durch Streichpreise - Wettbewerbsverstoß im Internet: Hinreichende

    Dies stellt einen Verstoß gegen die Vorschriften der §§ 3, 4 Nr. 11, 5a Abs. 2, 4 UWG dar (vgl. BGH, WRP 2013, 182 Rn. 9 - Traum-Kombi; GRUR 2014, 576 Rn. 15 - 2 Flaschen GRATIS).

    Die über Art. 4 Abs. 1 Satz 1 RL 98/6 EG (PreisangabenRL) hinausgehende Regelung in § 2 Abs. 1 Satz 1 PAngV dürfte wegen Ablaufs der Frist gemäß Art. 3 Abs. 5 Satz 1 RL 2005/29/EG (UGP-RL) nicht mehr anwendbar sein (wohl noch a.A. BGH, GRUR 2014, 576 Rn. 17 f. - 2 Flaschen GRATIS).

  • LG Bielefeld, 01.08.2017 - 15 O 67/17

    Irreführende Werbeäußerungen einer Dienstleistung zur Durchsetzung von

    Verstöße gegen die PAngV sind daher nach der bisherigen Rspr. zugleich unlautere geschäftliche Handlungen iSd § 3a UWG (BGH GRUR 2014, 576; WRP 2015, 1464).
  • OLG München, 16.06.2016 - 6 U 4300/15

    Zulässige Werbung eines Optikers mit der Aussage "1 Glas geschenkt"

  • OLG Düsseldorf, 15.08.2019 - 15 U 55/19

    Grundpreisangabe auch bei Nahrungsergänzungsmitteln für Kraftsportler

  • BGH, 28.03.2019 - I ZR 44/18

    Beanstandung einer Werbung unter dem Gesichtspunkt des Rechtsbruchs; Verstoß

  • OLG Düsseldorf, 29.01.2015 - 2 U 29/14

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung von "In-Ohr-Hörgeräten" im Schaufenster eines

  • LG Köln, 06.11.2014 - 31 O 512/13

    Zur Haftung von Amazon für unzureichende Preisangaben und Textilkennzeichnungen

  • AG Köln, 23.05.2016 - 142 C 566/15

    Zur Grundpreis-Angabe bei Online-Angeboten von Klebebändern

  • OLG Düsseldorf, 15.12.2020 - 15 U 20/20

    Verstoß gegen Preisangabenverordnung: Angebot von Aminosäurekapseln ohne

  • OLG Nürnberg, 11.12.2018 - 3 U 881/18

    Zulässigkeit des Werbespruchs "Fassung geschenkt" bei Bewerbung des Kaufs einer

  • KG, 21.07.2015 - 5 U 114/14

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Unlauterkeit des Angebots eines

  • LG Bochum, 06.08.2014 - 15 O 88/14

    Preisangaben mittels Mouseover-Effekt nicht ausreichend

  • OLG Hamm, 06.08.2015 - 4 U 137/14

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung von Brillen mit dem Versprechen eines

  • OLG Hamburg, 07.07.2020 - 3 W 65/19

    Vorläufige Unterlassung einer unzureichenden Grundpreisangabe Angebot von

  • OLG Frankfurt, 09.06.2022 - 6 U 102/21

    Verstoß gegen PKW-EnVKV

  • LG Dortmund, 10.01.2017 - 25 O 176/16
  • OLG Hamm, 16.12.2014 - 4 U 107/14

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung von Netzen für die Ladungssicherung von

  • AG Bielefeld, 07.10.2014 - 42 C 396/13

    Schadensersatzanspruch wegen Verletzung des Urheberrechts eines Musikalbums

  • LG Berlin, 31.08.2021 - 102 O 47/19

    Wettbewerbsverstoß: Klagebefugnis eines Wettbewerbsverbandes; unzutreffende

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