Rechtsprechung
BGH, 16.05.2013 - I ZR 28/12 |
Volltextveröffentlichungen (16)
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Beuys-Aktion
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Beuys-Aktion
§ 16 UrhG, § 23 S 1 UrhG, § 24 Abs 1 UrhG
Urheberrechtsschutz für Werke der bildenden Kunst: Vervielfältigung in Form einer Bearbeitung bzw. anderer Umgestaltung bei Abbildung einer Aktion von Joseph Beuys in einer Fotoserie - Beuys-Aktion - IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Ansehung einer Bearbeitung oder andere Umgestaltung im Sinne des § 23 Satz 1 UrhG als eine Vervielfältigung im Sinne des § 16 UrhG
- kanzlei.biz
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Beuys-Aktion / Beuys Aktion
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Urheberrechtsschutz für Werke der bildenden Kunst: Vervielfältigung in Form einer Bearbeitung bzw. anderer Umgestaltung bei Abbildung einer Aktion von Joseph Beuys in einer Fotoserie - Beuys-Aktion
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UrhG § 16; UrhG § 23 S. 1; UrhG § 24 Abs. 1
Ansehung einer Bearbeitung oder andere Umgestaltung im Sinne des § 23 Satz 1 UrhG als eine Vervielfältigung im Sinne des § 16 UrhG - wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beuys-Aktion
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Urheberrechtsschutz für Werke der bildenden Kunst: Vervielfältigung in Form einer Bearbeitung bzw. anderer Umgestaltung bei Abbildung einer Aktion von Joseph Beuys in einer Fotoserie - Beuys-Aktion
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Urheberrecht - Umgestaltung = Vervielfältigung?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (11)
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Fotoausstellung über Joseph-Beuys-Aktion ohne Genehmigung der Beuys-Witwe zulässig - selbständiges Werk nach § 24 Abs. 1 UrhG
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Vervielfältigung eines Kunstwerks
- urheberrecht.org (Kurzinformation)
Beuys-Ausstellung in »Schloss Moyland«: Beuys-Witwe unterliegt
- heise.de (Pressebericht, 21.05.2013)
Museum darf Beuys-Foto-Ausstellung zeigen
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Vervielfältigung eines Kunstwerks durch Umgestaltung
- lto.de (Kurzinformation)
Joseph-Beuys-Aktion - Museum darf Foto-Ausstellung zeigen
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Nicht jede Werksveränderung stellt eine urheberrechtliche Vervielfältigung dar
- ipweblog.de (Kurzinformation)
Beuys-Aktion
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Nicht jede Werksveränderung stellt eine urheberrechtliche Vervielfältigung dar
- swd-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)
Beuys-Fotos dürfen gezeigt werden
- swd-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)
Beuys-Aktion - Abgrenzung zwischen zustimmungspflichtiger Bearbeitung und freier Benutzung im Urheberrecht
Besprechungen u.ä.
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Urheberrechtliche Abgrenzung einer Vervielfältigung zum selbständigen Werk
In Nachschlagewerken
- Wikipedia(Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)+1Weitere Entscheidungen mit demselben BezugBGH, 16.05.2013 - I ZR 28/12
Beuys-Aktion - Urheberrechtsschutz für Werke der bildenden Kunst:
LG Düsseldorf, 16.12.1987 - 2 O 222/87Joseph Beuys
Joseph Beuys
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 29.09.2010 - 12 O 255/09
- OLG Düsseldorf, 30.12.2011 - 20 U 101/10
- OLG Düsseldorf, 30.12.2011 - 20 U 171/10
- BGH, 16.05.2013 - I ZR 28/12
Papierfundstellen
- NJW 2013, 3789
- MDR 2014, 608
- GRUR 2014, 65
- ZUM 2014, 36
- afp 2014, 66
Wird zitiert von ... (32)
- BGH, 21.04.2016 - I ZR 43/14
An Evening with Marlene Dietrich - Leistungsschutzrechte des ausübenden Künstlers …
Ein Kläger ist prozessführungsbefugt, wenn er berechtigt ist, über das behauptete (streitige) Recht einen Prozess als Partei im eigenen Namen zu führen (BGH, Urteil vom 16. Mai 2013 - I ZR 28/12, GRUR 2014, 65 Rn. 18 = WRP 2014, 68 - Beuys-Aktion).Eine gewillkürte Prozessstandschaft setzt eine wirksame Ermächtigung des Prozessstandschafters zur gerichtlichen Verfolgung der Ansprüche des Rechtsinhabers sowie ein eigenes schutzwürdiges Interesse des Ermächtigten an dieser Rechtsverfolgung voraus, wobei dieses Interesse auch wirtschaftlicher Natur sein kann (BGH, GRUR 2014, 65 Rn. 24 - Beuys-Aktion; BGH…, Urteil vom 27. November 2014 - I ZR 124/11, GRUR 2015, 672 Rn. 87 = WRP 2015, 739 - Videospielkonsolen II;… Urteil vom 5. November 2015 - I ZR 91/11, GRUR 2016, 490 Rn. 20 = WRP 2016, 596 - Marcel-Breuer-Möbel II).
Das eigene schutzwürdige Interesse der Klägerin an einer gerichtlichen Verfolgung dieser Ansprüche ergibt sich daraus, dass Maria Riva ihr auch die Wahrnehmung der Verwertungsrechte übertragen hat (vgl. BGH, GRUR 2014, 65 Rn. 25 - Beuys-Aktion).
- BGH, 28.07.2016 - I ZR 9/15
auf fett getrimmt - Grenzen freier Benutzung von urheberrechtsgeschützten Fotos: …
Dabei handelt es sich bei der Bearbeitung und Umgestaltung um besondere Fälle der Vervielfältigung des Werkes (BGH, Urteil vom 16. Mai 2013 - I ZR 28/12, GRUR 2014, 65 Rn. 36 = WRP 2014, 68 - Beuys-Aktion).Um eine freie Benutzung handelt es sich, wenn ein selbständiges Werk geschaffen wurde und das ältere Werk als Grundlage für die Schöpfung des neuen Werkes diente (vgl. BGH, GRUR 2014, 65 Rn. 37 f. - Beuys-Aktion; BGH…, Urteil vom 16. April 2015 - I ZR 225/12, GRUR 2015, 1189 Rn. 41 = WRP 2015, 1507 - Goldrapper).
- BGH, 16.04.2015 - I ZR 225/12
Goldrapper - Zur urheberrechtlichen Zulässigkeit der Übernahme von kurzen …
Es ist dann weiter zu prüfen, ob die neue Gestaltung gleichwohl so wesentliche Veränderungen aufweist, dass sie nicht als reine Vervielfältigung, sondern als Bearbeitung oder andere Umgestaltung (§ 23 UrhG) oder als zulässige freie Benutzung des älteren Werkes (§ 24 UrhG) anzusehen ist (vgl. BGH, Urteil vom 16. Mai 2013 - I ZR 28/12, GRUR 2014, 65 Rn. 38 = WRP 2014, 68 - Beuys-Aktion).aa) Um die Grenze zwischen den urheberrechtlich relevanten Benutzungshandlungen in der Form der Vervielfältigung oder Bearbeitung (vgl. dazu näher BGH, Urteil vom 16. Mai 2013 - I ZR 28/12, GRUR 2014, 65 Rn. 36 f. = WRP 2014, 68 - Beuys-Aktion) und der nach § 24 Abs. 1 UrhG zulässigen Verwertung eines in freier Benutzung geschaffenen Werkes zu ziehen, kommt es maßgeblich auf die Übereinstimmung im Bereich der objektiven Merkmale an, durch die die schöpferische Eigentümlichkeit des Originals bestimmt wird (BGH, GRUR 1981, 267, 269 - Dirlada, mwN).
Maßgebend ist dabei ein Vergleich des jeweiligen Gesamteindrucks der Gestaltungen, in dessen Rahmen sämtliche übernommenen schöpferischen Züge in einer Gesamtschau zu berücksichtigen sind (vgl. BGH, Urteil vom 28. Mai 1998 - I ZR 81/96, BGHZ 139, 68, 77 - Stadtplanwerk; Urteil vom 13. April 2000 - I ZR 282/97, GRUR 2000, 703, 704 = WRP 2000, 1243 - Mattscheibe; BGH, GRUR 2004, 855, 857 - Hundefigur; BGH, GRUR 2014, 65 Rn. 38 - Beuys-Aktion; BGH…, Urteil vom 17. Juli 2013 - I ZR 52/12, GRUR 2014, 258 Rn. 40 = WRP 2014, 178 - Pippi-Langstrumpf-Kostüm).
- BGH, 29.04.2014 - VI ZR 246/12
Vererblichkeit des Anspruchs auf Geldentschädigung wegen Verletzung des …
Soweit die Revision auf die Vererblichkeit des Urheberrechts nach § 28 Abs. 1 UrhG verweist, die sich nicht nur auf die vermögensrechtlichen Elemente des Urheberrechts, sondern auch auf das Urheberpersönlichkeitsrecht bezieht (vgl. BGH, Urteil vom 16. Mai 2013 - I ZR 28/12, WRP 2014, 68 Rn. 25 - Beuys-Aktion;… Schulze in Dreier/Schulze, UrhG 4. Aufl., § 28 Rn. 2), ist ihr zuzugeben, dass das Urheberpersönlichkeitsrecht insoweit anders behandelt wird als das allgemeine Persönlichkeitsrecht. - BGH, 27.11.2014 - I ZR 124/11
Schutzmaßnahmen für Videospiele - Videospiel-Konsolen II
a) Eine gewillkürte Prozessstandschaft setzt eine wirksame Ermächtigung des Prozessstandschafters zur gerichtlichen Verfolgung der Ansprüche des Rechtsinhabers sowie ein eigenes schutzwürdiges Interesse des Ermächtigten an dieser Rechtsverfolgung voraus, wobei dieses Interesse auch wirtschaftlicher Natur sein kann (BGH, Urteil vom 16. Mai 2013 - I ZR 28/12, GRUR 2014, 65 Rn. 24 = WRP 2014, 68 - Beuys-Aktion, mwN). - BGH, 19.01.2017 - I ZR 242/15
East Side Gallery - Urheberrechtsschutz: Fotografieren eines Werkes an …
Es ist dann weiter zu prüfen, ob die neue Gestaltung gleichwohl so wesentliche Veränderungen aufweist, dass sie nicht als reine Vervielfältigung, sondern als Bearbeitung oder andere Umgestaltung (§ 23 UrhG) oder als zulässige freie Benutzung des älteren Werkes (§ 24 UrhG) anzusehen ist (BGH, Urteil vom 16. Mai 2013 - I ZR 28/12, GRUR 2014, 65 Rn. 38 = WRP 2014, 68 - Beuys-Aktion;… Urteil vom 16. April 2015 - I ZR 225/12, GRUR 2015, 1189 Rn. 41 = WRP 2015, 1507 - Goldrapper). - BGH, 05.11.2015 - I ZR 91/11
Werbung für den Erwerb eines Werkes greift in das Urheberrecht ein
a) Eine gewillkürte Prozessstandschaft ist zulässig, wenn eine wirksame Ermächtigung des Prozessstandschafters zur gerichtlichen Verfolgung der Ansprüche des Rechtsinhabers sowie ein eigenes schutzwürdiges Interesse des Ermächtigten an dieser Rechtsverfolgung vorliegen, wobei dieses Interesse auch wirtschaftlicher Natur sein kann (BGH, Urteil vom 16. Mai 2013 - I ZR 28/12, GRUR 2014, 65 Rn. 24 = WRP 2014, 68 - Beuys-Aktion, mwN; BGH…, Urteil vom 27. November 2014 - I ZR 124/11, GRUR 2015, 672 Rn. 87 = WRP 2015, 739 - Videospiel-Konsolen II). - BGH, 07.04.2022 - I ZR 222/20
Urheberrechtliche Ansprüche eines Konstrukteurs der Porsche AG auf weitere …
Werke, die beim Inkrafttreten des Urheberrechtsgesetzes urheberrechtlich nicht geschützt waren, genießen danach auch dann keinen Schutz, wenn sie den Anforderungen des Urheberrechtsgesetzes an ein urheberrechtlich geschütztes Werk entsprechen (BGH, Urteil vom 16. Mai 2013 - I ZR 28/12, GRUR 2014, 65 Rn. 31 = WRP 2014, 68 - Beuys-Aktion, mwN).Hinsichtlich der Anforderungen an die Werkqualität bestehen jedoch grundsätzlich zwischen dem geltenden und dem früheren Recht keine Unterschiede, so dass insoweit die Versagung eines unter dem Urheberrechtsgesetz an sich erreichbaren Schutzes wegen Fehlens des Schutzes nach früherem Recht regelmäßig ausscheidet (zur Ausnahme bei Bühnenwerken vgl. BGH, GRUR 2014, 65 Rn. 32 - Beuys-Aktion).
Eine freie Benutzung im Sinne der schutzbereichsbegrenzenden Funktion des § 24 Abs. 1 UrhG aF setzt voraus, dass ein selbständiges Werk geschaffen wurde und das ältere Werk als Grundlage für die Schöpfung des neuen Werks diente (vgl. BGH, GRUR 2014, 65 Rn. 37 f. - Beuys-Aktion;… GRUR 2015, 1189 Rn. 41 - Goldrapper;… BGHZ 211, 309 Rn. 21 - auf fett getrimmt;… zur abweichenden Rechtsprechung betreffend die unionsrechtskonforme Anwendung von § 24 Abs. 1 UrhG als Schrankenbestimmung vgl. BGHZ 211, 309 Rn. 28 - auf fett getrimmt).
Zu den Vervielfältigungen zählen nicht nur Nachbildungen, die mit dem Original identisch sind; vom Vervielfältigungsrecht des Urhebers werden vielmehr auch solche - sogar in einem weiteren Abstand vom Original liegende - Werkumgestaltungen erfasst, die über keine eigene schöpferische Ausdruckskraft verfügen und sich daher trotz einer vorgenommenen Umgestaltung noch im Schutzbereich des Originals befinden, weil dessen Eigenart in der Nachbildung erhalten bleibt und ein übereinstimmender Gesamteindruck besteht (zu § 23 Satz 1 UrhG aF vgl. BGH, GRUR 2014, 65 Rn. 36 - Beuys-Aktion, mwN).
Ist die Veränderung der benutzten Vorlage indessen so weitreichend, dass die Nachbildung über eine eigene schöpferische Ausdruckskraft verfügt und die entlehnten eigenpersönlichen Züge des Originals angesichts der Eigenart der Nachbildung verblassen, liegt keine Bearbeitung oder andere Umgestaltung im Sinne des § 23 Satz 1 UrhGaF/§ 23 Abs. 1 Satz 1 UrhG nF und erst recht keine Vervielfältigung im Sinne des § 16 UrhG, sondern ein selbständiges Werk vor, das in freier Benutzung des Werks eines anderen geschaffen worden ist und das nach § 24 Abs. 1 UrhG aF/§ 23 Abs. 1 Satz 2 UrhG nF ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werks veröffentlicht und verwertet werden darf (zu § 23 Satz 1, § 24 Abs. 1 UrhG aF vgl. BGH, GRUR 2014, 65 Rn. 36 f. - Beuys-Aktion, mwN).
Um eine freie Benutzung im Sinne von § 24 Abs. 1 UrhG aF handelt es sich, wenn ein selbständiges Werk geschaffen wurde und das ältere Werk als Grundlage für die Schöpfung des neuen Werks diente (vgl. BGH, GRUR 2014, 65 Rn. 38 - Beuys-Aktion;… GRUR 2015, 1189 Rn. 41 - Goldrapper;… BGHZ 211, 309 Rn. 21 - auf fett getrimmt).
- LG Stuttgart, 26.07.2018 - 17 O 1324/17
Urheberrechtliche Ansprüche auf Fairnessausgleich - 'Ur-Porsche'
Werke, die beim Inkrafttreten des Urheberrechtsgesetzes urheberrechtlich nicht geschützt waren, genießen danach auch dann keinen Schutz, wenn sie den Anforderungen des Urheberrechtsgesetzes an ein urheberrechtlich geschütztes Werk entsprechen (BGH GRUR 2014, 65 Rn. 31 - Beuys-Aktion).Bei übereinstimmendem Gesamteindruck hängt es von der Wesentlichkeit der Veränderung ab, ob es sich um eine reine Vervielfältigung (§ 16 UrhG) oder um eine unfreie Benutzung (§ 23 UrhG) handelt (BGH GRUR 2014, 65 Rn. 36 - Beuys-Aktion;… BGH GRUR 2016, 1157 Rn. 21 - auf fett getrimmt).
Bei abweichendem Gesamteindruck kommt demgegenüber eine freie Benutzung in Betracht, die voraussetzt, dass die Veränderung der benutzten Vorlagen so weitreichend ist, dass die Nachbildung über eine eigene schöpferische Ausdruckskraft verfügt und die entlehnten eigenpersönlichen Züge des Originals angesichts der Eigenart der Nachbildung verblassen (BGH GRUR 2014, 65 Rn. 37 - Beuys-Aktion).
- OLG Hamburg, 10.06.2021 - 5 U 80/20
Ottifanten in the city - Urheberrecht: "Ottifanten in the City" als Parodie des …
Dabei handelt es sich bei der Bearbeitung und Umgestaltung um besondere Fälle der Vervielfältigung des Werkes (BGH GRUR 2014, 65 Rn. 36 - Beuys-Aktion, m.w.N.).Das Recht, das Werk zu vervielfältigen, zu verbreiten und/oder öffentlich zugänglich zu machen, sperrt dagegen nicht freie Benutzungen des Werkes i.S.v. § 24 Abs. 1 UrhG (BGH GRUR 2014, 65 Rn. 37 - Beuys-Aktion, m.w.N.).
Weicht der jeweilige Gesamteindruck voneinander ab, liegt jedenfalls weder eine Vervielfältigung noch eine Bearbeitung, sondern möglicherweise eine freie Benutzung vor (vgl. BGH GRUR 2014, 65 Rn. 37 f. - Beuys-Aktion;… BGH GRUR 2016, 1157 Rn. 21 - auf fett getrimmt).
- OLG Köln, 20.02.2015 - 6 U 131/14
Urheberrechtliche Schutzfähigkeit einer Urne
- LG Braunschweig, 19.06.2019 - 9 O 3006/17
Kein Anspruch auf zusätzliche Vergütung für den Entwurf des Ur-Käfers
- OLG München, 22.09.2016 - 6 U 5037/09
Geschäftsführerhaftung bei Umgehung technischer Schutzmaßnahmen - Vertrieb von …
- OLG Jena, 22.04.2015 - 2 U 738/14
Verletzung des Urheberrechts durch Wiedergabe von Liedern auf …
- BGH, 29.04.2021 - I ZR 193/20
Zugangsrecht des Architekten
- OLG Düsseldorf, 11.06.2015 - 2 U 64/14
Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine Vorrichtung zur Verbesserung …
- OLG Düsseldorf, 10.06.2016 - 16 U 89/15
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch die Berichterstattung der …
- OLG Düsseldorf, 24.09.2015 - 2 U 30/15
Geltendmachung von Ansprüchen wegen Patentverletzung durch einen Lizenznehmer
- OLG Stuttgart, 20.11.2020 - 5 U 125/19
- OLG Köln, 29.04.2022 - 6 U 243/18
Anspruch auf Zahlung von Lizenzschadensersatz; Nach dem Urheberrecht schutzfähige …
- OLG Düsseldorf, 24.02.2022 - 20 U 254/20
"Düsseldorfer Radschläger"
- LG Frankfurt/Main, 18.05.2022 - 6 O 52/21
Keine Nutzungsvergütung für eine Abbildung auf Euro-Banknoten
- LG Berlin, 19.10.2021 - 15 O 361/20
Hoes Up G's Down
- OLG Braunschweig, 17.02.2022 - 2 U 47/19
- LG Frankfurt/Main, 14.12.2017 - 3 O 96/16
Zum urheberrechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Schutzumfang bei Modeschmuck
- LSG Sachsen, 09.04.2015 - L 3 AS 1009/14
Aktivlegitimation; Beschäftigungslosigkeit; Beschäftigungsverhältnis; …
- BFH, 29.06.2022 - III R 2/21
Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Lizenzgebühren für synchronisierte …
- KG, 11.10.2017 - 5 U 98/15
Gemeinschaftsmarkenverletzung: Rechtserhaltende Benutzung einer Eis am Stiel …
- OLG Hamburg, 25.11.2021 - 5 U 12/20
Urheberrechtliche Ansprüche wegen der Verwendung von Vitrinen-Leuchten; Werk der …
- LG Düsseldorf, 08.06.2021 - 4a O 81/20
Maschenwarenherstellungsverfahren
- BPatG, 03.04.2014 - 7 W (pat) 6/14
- LG Düsseldorf, 07.09.2017 - 4c O 31/16
Pulverspurenelemente