Rechtsprechung
   BPatG, 21.11.2013 - 30 W (pat) 28/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,48089
BPatG, 21.11.2013 - 30 W (pat) 28/11 (https://dejure.org/2013,48089)
BPatG, Entscheidung vom 21.11.2013 - 30 W (pat) 28/11 (https://dejure.org/2013,48089)
BPatG, Entscheidung vom 21. November 2013 - 30 W (pat) 28/11 (https://dejure.org/2013,48089)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,48089) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 133 MarkenG, § 70 Abs 3 MarkenG, § 66 Abs 2 MarkenG, Art 3 Nr 6 EUV 1151/2012, Art 6 EUV 1151/2012
    Markenbeschwerdeverfahren - "Bairisch Blockmalz, Bairischer Blockmalz, Bayrisch Blockmalz, Bayrischer Blockmalz, Bayerisch Blockmalz, Bayerischer Blochmalz" - Antrag auf Eintragung einer geografischen Angabe - Gattungsbezeichnung - Definition - Gattungsbezeichnungen ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintragungsfähigkeit der geografischen Angabe "Echt Bay(e)risch(er) Blockmalz, Aecht Bay(e)risch(er) Blockmalz und wesensgleiche" Bezeichnungen

  • online-und-recht.de

    Markenbeschwerdeverfahren - "Bairisch Blockmalz, Bairischer Blockmalz, Bayrisch Blockmalz, Bayrischer Blockmalz, Bayerisch Blockmalz, Bayerischer Blochmalz" - Antrag auf Eintragung einer geografischen Angabe - Gattungsbezeichnung - Definition - Gattungsbe

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Bairisch Blockmalz, Bairischer Blockmalz, Bayrisch Blockmalz, Bayrischer Blockmalz, Bayerisch Blockmalz, Bayerischer Blochmalz" - Antrag auf Eintragung einer geografischen Angabe - Gattungsbezeichnung - Definition - Gattungsbezeichnungen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR 2014, 677
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuG, 12.09.2007 - T-291/03

    "GRANA" IST AUF GEMEINSCHAFTSEBENE GESCHÜTZT UND STELLT KEINE GATTUNGSBEZEICHNUNG

    Auszug aus BPatG, 21.11.2013 - 30 W (pat) 28/11
    Ein gewichtiges Indiz für die Entwicklung zur Gattungsbezeichnung stellt es demgegenüber dar, wenn die betreffende Bezeichnung in größerem Umfang für gleichartige Erzeugnisse benutzt wird, die nicht aus dem bezeichneten Gebiet stammen, insbesondere wenn derartige Erzeugnisse ohne Beanstandung in das ursprüngliche Herkunftsgebiet exportiert werden (vgl. EuGH GRUR 2006, 71, 73 Nr. 77 f. - Feta II; EuG GRUR 2007, 974, 976 Nr. 65 - GRANA BIRAGHI/grana padano).

    Gegen einen generischen Charakter spricht es hingegen, wenn auf der Aufmachung solcher Erzeugnisse nach wie vor auf das ursprüngliche Herkunftsgebiet Bezug genommen wird (vgl. EuGH GRUR 2006, 71, 73 Nr. 87, 88 - Feta II; EuG GRUR 2007, 974, 976 Nr. 65 - GRANA BIRAGHI/grana padano).

    gg) Die Auffassung der Verbraucher, ob eine bestimmte Bezeichnung eine geografische oder eine allgemeine Bedeutung hat, ist nach der Rechtsprechung des EuGH ein Faktor unter zahlreichen Faktoren, die bei der Feststellung zu berücksichtigen sind, ob ein Name zur Gattungsbezeichnung geworden ist (vgl. EuGH, GRUR 2006, 71 Nr. 75 - Feta II; GRUR 2008, 524 Nr. 53 - Parmesan; EuG, GRUR 2007, 974 Nr. 63 ff. - GRANA BIRAGHI/grana padano).

  • EuGH, 25.10.2005 - C-465/02

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DIE BEZEICHNUNG "FETA" ALS GESCHÜTZTE

    Auszug aus BPatG, 21.11.2013 - 30 W (pat) 28/11
    Ein gewichtiges Indiz für die Entwicklung zur Gattungsbezeichnung stellt es demgegenüber dar, wenn die betreffende Bezeichnung in größerem Umfang für gleichartige Erzeugnisse benutzt wird, die nicht aus dem bezeichneten Gebiet stammen, insbesondere wenn derartige Erzeugnisse ohne Beanstandung in das ursprüngliche Herkunftsgebiet exportiert werden (vgl. EuGH GRUR 2006, 71, 73 Nr. 77 f. - Feta II; EuG GRUR 2007, 974, 976 Nr. 65 - GRANA BIRAGHI/grana padano).

    Gegen einen generischen Charakter spricht es hingegen, wenn auf der Aufmachung solcher Erzeugnisse nach wie vor auf das ursprüngliche Herkunftsgebiet Bezug genommen wird (vgl. EuGH GRUR 2006, 71, 73 Nr. 87, 88 - Feta II; EuG GRUR 2007, 974, 976 Nr. 65 - GRANA BIRAGHI/grana padano).

    gg) Die Auffassung der Verbraucher, ob eine bestimmte Bezeichnung eine geografische oder eine allgemeine Bedeutung hat, ist nach der Rechtsprechung des EuGH ein Faktor unter zahlreichen Faktoren, die bei der Feststellung zu berücksichtigen sind, ob ein Name zur Gattungsbezeichnung geworden ist (vgl. EuGH, GRUR 2006, 71 Nr. 75 - Feta II; GRUR 2008, 524 Nr. 53 - Parmesan; EuG, GRUR 2007, 974 Nr. 63 ff. - GRANA BIRAGHI/grana padano).

  • BPatG, 22.09.2011 - 30 W (pat) 9/10

    Obazda - Markenbeschwerdeverfahren - "Obazda" - Antrag auf Eintragung einer

    Auszug aus BPatG, 21.11.2013 - 30 W (pat) 28/11
    2 hier nicht interessierende Einschränkungen bei der Anwendung des neuen Rechts für Anträge vor, die bei der Kommission der Europäischen Gemeinschaften vor dem Inkrafttreten der VO 1151 eingehen; im Übrigen gilt somit das neue Recht vorbehaltlos (vgl. BPatG GRUR 2014, 192, 194 - Zoigl; BPatGE 53, 102, 105 - Obazda).

    Demnach scheidet eine Eintragung jedenfalls aus, wenn die betreffende Bezeichnung im Ursprungsland zur Gattungsbezeichnung geworden ist (vgl. BPatGE 53, 102, 106 - Obazda; Ströbele/Hacker, MarkenG, 10. Aufl., § 130 Rdn. 24; Lange, Marken- und Kennzeichenrecht, 2. Aufl., Rdn. 1885; Knaak ZLR 2006, 66).

  • EuGH, 26.02.2008 - C-132/05

    NUR KÄSE, DER DIE GESCHÜTZTE URSPRUNGSBEZEICHNUNG (G. U.) "PARMIGIANO REGGIANO"

    Auszug aus BPatG, 21.11.2013 - 30 W (pat) 28/11
    gg) Die Auffassung der Verbraucher, ob eine bestimmte Bezeichnung eine geografische oder eine allgemeine Bedeutung hat, ist nach der Rechtsprechung des EuGH ein Faktor unter zahlreichen Faktoren, die bei der Feststellung zu berücksichtigen sind, ob ein Name zur Gattungsbezeichnung geworden ist (vgl. EuGH, GRUR 2006, 71 Nr. 75 - Feta II; GRUR 2008, 524 Nr. 53 - Parmesan; EuG, GRUR 2007, 974 Nr. 63 ff. - GRANA BIRAGHI/grana padano).
  • BPatG, 27.06.2013 - 30 W (pat) 47/11

    Zoigl - Markenbeschwerdeverfahren - "Zoigl" - Antragsbefugnis des Antragstellers

    Auszug aus BPatG, 21.11.2013 - 30 W (pat) 28/11
    2 hier nicht interessierende Einschränkungen bei der Anwendung des neuen Rechts für Anträge vor, die bei der Kommission der Europäischen Gemeinschaften vor dem Inkrafttreten der VO 1151 eingehen; im Übrigen gilt somit das neue Recht vorbehaltlos (vgl. BPatG GRUR 2014, 192, 194 - Zoigl; BPatGE 53, 102, 105 - Obazda).
  • EuGH, 02.07.2009 - C-343/07

    DIE EINTRAGUNG DER BEZEICHNUNG "BAYERISCHES BIER" IN DAS VERZEICHNIS DER

    Auszug aus BPatG, 21.11.2013 - 30 W (pat) 28/11
    Eine geografische Angabe ist daher nur dann als Gattungsbezeichnung einzustufen, wenn der unmittelbare Zusammenhang zwischen dem geographischen Ursprung des Erzeugnisses einerseits und einer bestimmten Qualität, dem Ansehen oder einer anderen Eigenschaft des Erzeugnisses, die sich aus diesem geographischen Ursprung ergibt, andererseits verschwunden ist und die Bezeichnung nur noch eine bestimmte Art oder einen bestimmten Typ von Erzeugnissen beschreibt (vgl. EuGH GRUR 2009, 961, 967 Nr. 107 - Bayerisches Bier) und damit zu einer allgemeinen Bezeichnung für das Erzeugnis geworden ist.
  • BGH, 21.12.2011 - I ZB 87/09

    Gemeinschaftsrechtliches Markenrecht: Angabe "Thüringer Klöße" als nicht als

    Auszug aus BPatG, 21.11.2013 - 30 W (pat) 28/11
    bb) Wie es sich nach dem 2. Weltkrieg verhielt und insbesondere für den maßgeblichen Zeitpunkt der Antragstellung (vgl. BGH MarkenR 2012, 71 Nr. 21 - Thüringer Klöße), steht nach den genannten, für die Feststellung einer Gattungsbezeichnung erforderlichen Kriterien ebenfalls nicht mit der erforderlichen Sicherheit fest.
  • BPatG, 14.04.2016 - 30 W (pat) 35/13

    Hiffenmark II - Markenbeschwerdeverfahren - Antrag auf Eintragung einer

    Für das Verfahren auf Gemeinschaftsebene sieht Art. 58 Abs. 1 UAbs. 2 hier nicht interessierende Einschränkungen bei der Anwendung des neuen Rechts für Anträge vor, die bei der K...-... vor dem Inkrafttreten der VO 1151/2012 eingehen; im Übrigen gilt somit das neue Recht vorbehaltlos (vgl. BPatG GRUR 2014, 192, 194 - Zoigl; BPatGE 53, 102, 105 - Obazda; BPatG GRUR 2014, 677, 678 - Bayrisch Blockmalz).

    Die von der Beschwerdeführerin vorlegten lexikalischen Belege - in Gestalt eines W...-Eintrages sowie eines Auszuges aus dem "O...-..." (1977) - genügen nach den dargelegten allgemeinen Grundsätzen für sich alleine nicht, um einen generischen Charakter zu belegen (Ströbele/Hacker, a. a. O., § 130 Rn. 33; EuGH GRUR 2008, 524, 526 Nr. 54 - Parmesan; BPatG GRUR 2014, 677, 680 - Bayrisch Blockmalz).

    Lediglich ergänzend und zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass ein untergeordneter Marktanteil von lediglich 25, 4 % noch kein Indiz für das Vorliegen eines Gattungsbegriffs wäre (vgl. BPatG GRUR 2014, 677 - Bayrisch Blockmalz).

  • BPatG, 07.06.2018 - 30 W (pat) 36/15

    Markenbeschwerdeverfahren betreffend die geografische Herkunftsangabe

    neuen Rechts für Anträge vor, die bei der Kommission vor dem Inkrafttreten der VO 1151/2012 eingehen; im Übrigen gilt somit das neue Recht vorbehaltlos (vgl. BPatG GRUR 2014, 192, 194 - Zoigl; BPatGE 53, 102, 105 - Obazda; BPatG GRUR 2014, 677, 678 - Bayrisch Blockmalz; BPatG GRUR 2017, 528, 529 f. - Hiffenmark II).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht