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   BGH, 06.11.2013 - I ZB 48/13   

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https://dejure.org/2013,46590
BGH, 06.11.2013 - I ZB 48/13 (https://dejure.org/2013,46590)
BGH, Entscheidung vom 06.11.2013 - I ZB 48/13 (https://dejure.org/2013,46590)
BGH, Entscheidung vom 06. November 2013 - I ZB 48/13 (https://dejure.org/2013,46590)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • lexetius.com

    ZPO § 567 Abs. 1

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Zustellung an Admin-C - Die gerichtliche Zurückweisung des Antrags, die Klageschrift in einer Streitigkeit um einen Domainnamen dem im Inland wohnenden Admin-C der im Ausland ansässigen Beklagten zuzustellen, ist nicht mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar.

  • openjur.de

    § 567 Abs. 1 ZPO

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 166 ZPO, §§ 166 ff ZPO, § 171 ZPO, § 184 ZPO, § 252 ZPO
    Streit um einen Domain-Namen: Sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung einer Zustellung der Klageschrift an den im Inland wohnenden Admin-C

  • Telemedicus

    Keine Klagezustellung an Admin-C

  • Telemedicus

    Keine Klagezustellung an Admin-C

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Klageschrift gegen einen im Ausland ansässigen Domain-Inhaber kann nicht dem deutschen Admin-C zugestellt werden

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Beschwerdemöglichkeit gegen die Ablehnung der Zustellung der Klageschrift an einen Zustellungsbevollmächtigten des im Ausland wohnenden Beklagten

  • kanzlei.biz

    Keine Klageschriftzustellung an inländischen Admin-C des im Ausland ansässigen Domain-Inhabers

  • rewis.io

    Streit um einen Domain-Namen: Sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung einer Zustellung der Klageschrift an den im Inland wohnenden Admin-C

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 567 Abs. 1
    Beschwerdemöglichkeit gegen die Ablehnung der Zustellung der Klageschrift an einen Zustellungsbevollmächtigten des im Ausland wohnenden Beklagten

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zustellung an im Inland wohnenden Admin-C bei im Ausland ansässiger Beklagten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Zurückweisung des Antrags Klageschrift in Domainstreitigkeit dem Admin-C bei im Ausland ansässigem Beklagten zuzustellen nicht mit sofortiger Beschwerde anfechtbar

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Streit um einen Domainnamen - und die Zustellung der Klage an den Admin-C

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Keine sofortige Beschwerde bei fraglicher Zustellung an inländischen Zustellungsbevollmächtigten einer im Ausland ansässigen Partei

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Keine sofortige Beschwerde bei fraglicher Zustellung an inländischen Zustellungsbevollmächtigten einer im Ausland ansässigen Partei

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2014, 615
  • GRUR 2014, 705
  • MMR 2014, 417
  • MIR 2014, Dok. 049
  • K&R 2014, 428
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.11.2012 - I ZR 128/11

    Rechtsmissbräuchlicher Zuschlagsbeschluss

    Auszug aus BGH, 06.11.2013 - I ZB 48/13
    Das sich aus § 577 Abs. 2 Satz 1 ZPO ergebende Verbot der reformatio in peius steht dem nicht entgegen (vgl. zu § 557 Abs. 1 ZPO BGH, Urteil vom 15. November 2012 - I ZR 128/11, GRUR 2013, 647 Rn. 10 = WRP 2013, 770 - Rechtsmissbräuchlicher Zuschlagsbeschluss, mwN).
  • BGH, 13.11.2008 - IX ZB 231/07

    Rechtsfolgen eines Besetzungsmangels in der Berufungsinstanz

    Auszug aus BGH, 06.11.2013 - I ZB 48/13
    Die sofortige Beschwerde findet dagegen nicht statt, wenn die angefochtene Entscheidung ohne Antrag von Amts wegen ergehen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Oktober 2004 - XII ZB 35/04, NJW 2005, 143, 144; Beschluss vom 13. November 2008 - IX ZB 231/07, NJW-RR 2009, 210 Rn. 12; MünchKomm.ZPO/Lipp, 4. Aufl., § 567 Rn. 11; Musielak/Ball, ZPO, 10. Aufl., § 567 Rn. 14).
  • BGH, 20.10.2004 - XII ZB 35/04

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Ablehnung der Abtrennung einer

    Auszug aus BGH, 06.11.2013 - I ZB 48/13
    Die sofortige Beschwerde findet dagegen nicht statt, wenn die angefochtene Entscheidung ohne Antrag von Amts wegen ergehen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Oktober 2004 - XII ZB 35/04, NJW 2005, 143, 144; Beschluss vom 13. November 2008 - IX ZB 231/07, NJW-RR 2009, 210 Rn. 12; MünchKomm.ZPO/Lipp, 4. Aufl., § 567 Rn. 11; Musielak/Ball, ZPO, 10. Aufl., § 567 Rn. 14).
  • BGH, 29.11.2016 - VI ZB 23/16

    Selbstständiges Beweisverfahren: Anfechtbarkeit der Ablehnung einer begehrten

    Deshalb ist dem Antragsteller die Beschwerde versagt, wenn die angefochtene Entscheidung ohne die Notwendigkeit eines Antrags von Amts wegen ergehen kann (BGH, Beschlüsse vom 22. Juni 2016 - XII ZB 142/15, FamRZ 2016, 1679 Rn. 15; vom 25. Februar 2015 - XII ZB 242/14, FamRZ 2015, 743 Rn. 16; vom 6. November 2013 - I ZB 48/13, GRUR 2014, 705 Rn. 8; vom 13. November 2008 - IX ZB 231/07, NJW-RR 2009, 210 Rn. 12; Ball in Musielak/Voit, ZPO, 13. Aufl., § 567 Rn. 14; Lipp in MünchKommZPO, 5. Aufl., § 567 Rn. 11 f.; Zöller/Heßler, ZPO, 31. Aufl., § 567 Rn. 35; Jacobs in Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl., § 567 Rn. 8 f.; Jänich in Wieczorek/Schütze, ZPO, 4. Aufl., § 567 Rn. 9 ff.).
  • BGH, 13.09.2016 - VI ZB 21/15

    Aussetzung des Verfahrens nach EuGVVO durch das später angerufene Gericht:

    Da das Gericht über die Zustellung an einen Empfangsbevollmächtigten gemäß § 171 ZPO nach pflichtgemäßem Ermessen von Amts wegen entscheidet (BGH, Beschluss vom 6. November 2013 - I ZB 48/13, GRUR 2014, 705 Rn. 9 - Inländischer Admin-C), konnte mehr als eine solche Anregung von der Klägerin nicht verlangt werden.
  • BGH, 14.10.2020 - IV ZB 8/20

    Eröffnung eines Rechtsmittels gegen einen die Anordnung der Geheimhaltung

    Hingegen ist dem Antragsteller die Beschwerde versagt, wenn die angefochtene Entscheidung ohne die Notwendigkeit eines Antrags von Amts wegen ergehen kann (BGH, Beschlüsse vom 29. November 2016 - VI ZB 23/16, VersR 2017, 908 Rn. 9; vom 6. November 2013 - I ZB 48/13, GRUR 2014, 705 Rn. 8; vom 13. November 2008 - IX ZB 231/07, NJW-RR 2009, 210 Rn. 12; jeweils m.w.N.), selbst wenn mit ihr zugleich ein "Gesuch" der Partei ablehnend beschieden wird (BGH, Beschluss vom 27. Januar 2004 - VI ZB 33/03, MDR 2004, 698 [juris Rn. 9]).
  • OLG München, 13.03.2020 - 29 W 275/20

    Öffentliche Zustellung bei bekannten Problemen mit der Zustellung im Wege der

    Deshalb ist dem Antragsteller die Beschwerde versagt, wenn die angefochtene Entscheidung ohne die Notwendigkeit eines Antrags von Amts wegen ergehen kann (BGH NJOZ 2017, 1055, Rn. 9; BGH GRUR 2014, 705, Rn. 8; BGH Beschluss vom 15.01.2020, Az. VII ZB 96/17 Rn. 11).
  • OLG Karlsruhe, 06.12.2023 - 6 W 43/23
    In dem "Gesuch" einer Partei liegt inhaltlich eine bloße Anregung, die das Rechtsmittel der Beschwerde nicht eröffnet, wenn die Entscheidung von Amts wegen zu treffen ist (BGH, NJW 2020, 1074 Rn. 11; vgl. BGH, NJW-RR 2020, 1386 Rn. 12 f), also ohne Antrag von Amts wegen ergehen kann (vgl. BGH, GRUR 2014, 705 Rn. 8 mwN - Inländischer Admin-C; GRUR 2023, 1403 Rn. 15 - Ästhetische Behandlung; Senat, Beschluss vom 28. Oktober 2020 - 6 W 35/20, MDR 2021, 447, 448).
  • BGH, 01.08.2023 - X ZB 9/21

    Ästhetische Behandlung

    Diese Voraussetzung ist grundsätzlich nur dann erfüllt, wenn der Erlass der angefochtenen Entscheidung einen Antrag der Partei voraussetzt, nicht aber, wenn die angefochtene Entscheidung ohne Antrag von Amts wegen ergehen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 6. November 2013 - I ZB 48/13, GRUR 2014, 705 Rn. 8 - Inländischer Admin-C).
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