Rechtsprechung
EuGH, 29.10.2015 - C-490/14 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- damm-legal.de
Geographische Daten aus einer topografischen Landkarte stellen urheberrechtlich geschützte unabhängige Elemente einer Datenbank dar
- Europäischer Gerichtshof
Verlag Esterbauer
Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtlicher Schutz von Datenbanken - Richtlinie 96/9/EG - Art. 1 Abs. 2 - Geltungsbereich - Datenbanken - Topografische Landkarten - Unabhängigkeit der Elemente, aus denen eine Datenbank besteht - Möglichkeit, diese Elemente voneinander zu ...
- Europäischer Gerichtshof
Verlag Esterbauer
Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtlicher Schutz von Datenbanken - Richtlinie 96/9/EG - Art. 1 Abs. 2 - Geltungsbereich - Datenbanken - Topografische Landkarten - Unabhängigkeit der Elemente, aus denen eine Datenbank besteht - Möglichkeit, diese Elemente voneinander zu ...
- JurPC
Unabhängige Elemente einer Datenbank
- Wolters Kluwer
Nutzung amtlicher topografischer Landkarten zur Erstellung eigener Kartenwerke; Begriff der "Datenbank" als "Sammlung von unabhängigen Elementen" bei der Herauslösung geografischer Daten aus einer topografischen Landkarte zum Zwecke der Vermarktung; ...
- kanzlei.biz
Geographische Daten sind unabhängige Elemente einer Datenbank
- debier datenbank
Freistaat Bayern / Verlag Esterbauer GmbH
Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 96/9/EG
- Betriebs-Berater
Rechtlicher Schutz von Datenbanken
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Nutzung amtlicher topografischer Landkarten zur Erstellung eigener Kartenwerke; Begriff der "Datenbank" als "Sammlung von unabhängigen Elementen" bei der Herauslösung geografischer Daten aus einer topografischen Landkarte zum Zwecke der Vermarktung; ...
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Freistaat Bayern/Verlag Esterbauer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (10)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Geographische Daten aus einer topografischen Landkarte stellen urheberrechtlich geschützte unabhängige Elemente einer Datenbank dar
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Topgrafische Landkarten sind urheberrechtlich als Datenbank geschützt - Entnahme geografischer Daten ist Entnahme unabhängiger Elemente einer Datenbank
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Topografische Landkarten sind Datenbanken
- ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)
Landkarten als Datenbank rechtlich geschützt
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Landkarten als Datenbank rechtlich geschützt
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Begriff der Datenbank bei aus topografischer Landkarte herausgelösten geographischen Daten
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Rechtlicher Schutz von Datenbanken
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Widerrechtliche Nutzung staatlich erstellter Landkarten
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Begriff der Datenbank bei aus topografischer Landkarte herausgelösten geographischen Daten
- juve.de (Kurzinformation)
Datenbankschutz: Freistaat Bayern erfolgreich
Sonstiges (3)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Verlag Esterbauer
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtlicher Schutz von Datenbanken - Richtlinie 96/9/EG - Art. 1 Abs. 2 - Geltungsbereich - Datenbanken - Topografische Landkarten - Unabhängigkeit der Elemente, aus denen eine Datenbank besteht - Möglichkeit, diese Elemente voneinander zu ...
- EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)
Vorabentscheidungsersuchen
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- GRUR 2015, 1187
- MMR 2016, 51
- K&R 2015, 790
- afp 2016, 33
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 10.03.2016 - I ZR 138/13
Schutz des Datenbankherstellers: Aus einer topografischen Landkarte herausgelöste …
Auf die Zweckbestimmung von topografischen Landkarten sowie ihren vom typischen Nutzer zu erwartenden Gebrauch kommt es für die Beurteilung der Unabhängigkeit der Elemente nicht an (im Anschluss an EuGH, 29. Oktober 2015, C-490/14, GRUR 2015, 1187 Rn. 25 f. - Freistaat Bayern/Verlag Esterbauer GmbH).Der Gerichtshof der Europäischen Union hat hierüber durch Urteil vom 29. Oktober 2015 (C-490/14, GRUR 2015, 1187 = WRP 2016, 32 - Freistaat Bayern/Verlag Esterbauer GmbH) wie folgt entschieden:.
Wie der Gerichtshof der Europäischen Union auf den Vorlagebeschluss des Senats entschieden hat, stellen geografische Daten, die von einem Dritten aus einer topografischen Landkarte herausgelöst werden, um eine andere Landkarte herzustellen und zu vermarkten, unabhängige Elemente einer Datenbank im Sinne von Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie 96/9/EG dar, da sie den Kunden des die Daten verwertenden Unternehmers nach ihrer Herauslösung sachdienliche Informationen liefern (GRUR 2015, 1187 Rn. 28 - Freistaat Bayern/Verlag Esterbauer GmbH).
Auf die Zweckbestimmung von topografischen Landkarten sowie ihren vom typischen Nutzer zu erwartenden Gebrauch kommt es für die Beurteilung der Unabhängigkeit der Elemente nicht an (EuGH, GRUR 2015, 1187 Rn. 25 f. - Freistaat Bayern/Verlag Esterbauer GmbH).
- OLG Hamburg, 08.06.2017 - 5 U 54/12
Schutz des Herstellers einer medizinischen Datenbank: Erfordernis der relevanten …
Mit einer ähnlich gelagerten Fallgestaltung hatte sich der EuGH in seiner Entscheidung " Freistaat Bayern/Verlag Esterbauer GmbH " (EuGH GRUR 2015, 1187 - Freistaat Bayern/Verlag Esterbauer GmbH) auf Vorlage des Bundesgerichtshofs (BGH GRUR 2014, 1197 - TK 50) im Zusammenhang mit geographischen Daten einer topographischen Landkarte auseinanderzusetzen.Wie aus diesen Erwägungsgründen der Richtlinie hervorgeht, soll der durch die Richtlinie gewährleistete rechtliche Schutz einen Anreiz für die Einrichtung von Datenspeicher- und -verarbeitungssystemen geben, um zur Entwicklung des Informationsmarkts in einem Kontext beizutragen, der durch eine exponentielle Zunahme der Daten geprägt ist, die jedes Jahr in allen Tätigkeitsbereichen erzeugt und verarbeitet werden (vgl. EuGH GRUR 2015, 1187 Rn. 16 - Freistaat Bayern/Verlag Esterbauer GmbH; EuGH GRUR 2005, 254 - BHB-Pferdewetten; EuGH GRUR 2005, 252 - Fixtures-Fußballspielpläne I; EuGH GRUR 2005, 254 - Fixtures-Fußballspielpläne II).