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   OLG Frankfurt, 15.08.2014 - 11 W 5/14   

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https://dejure.org/2014,24627
OLG Frankfurt, 15.08.2014 - 11 W 5/14 (https://dejure.org/2014,24627)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15.08.2014 - 11 W 5/14 (https://dejure.org/2014,24627)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15. August 2014 - 11 W 5/14 (https://dejure.org/2014,24627)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 242 BGB, § 13 UrhG, § 32a UrhG, § 32c UrhG
    Zum Urheberbenennungsanspruch bei Schaffung eines Landeswappens; Bindung des Erben an Stillschweigen

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Erben des Urhebers eines Landeswappens haben kein Recht auf Schadensersatz wegen unterlassener Urhebernennung, wenn der Urheber selbst darauf verzichtet hat

  • JurPC

    Urheberbenennungsanspruch bei Schaffung eines Landeswappens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zum Urheberbenennungsanspruch bei Schaffung eines Landeswappens; Bindung des Erben an Stillschweigen

  • kanzlei.biz

    Zum Nutzungsrecht und Urheberbenennungsanspruch bei Hoheitszeichen

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zum Urheberbenennungsanspruch bei Schaffung eines Landeswappens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Urheberrechte an einem Landeswappen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2015, 374
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 22.09.2011 - I ZR 127/10

    Das Boot

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.08.2014 - 11 W 5/14
    Ferner sind im Rahmen der Prüfung, ob ein auffälliges Missverhältnis im Sinne des § 32 a UrhG besteht, nach § 132 Abs. 3 Satz 2 UrhG nicht nur nach dem 28. März 2002 erzielte Erträge und Vorteile, sondern grundsätzlich auch sämtliche vor dem 28. März 2002 angefallene Erträgnisse zu berücksichtigen (BGH, GRUR 2012, 496 Rn. 53 ff - Das Boot).

    Die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage gelten zwar auch für Verträge über die Einräumung von Nutzungsrechten, ein Anspruch auf Anpassung eines Vertrages an veränderte Verhältnisse kommt aber nur in Betracht, wenn anders ein untragbares, mit Recht und Gerechtigkeit schlechthin unvereinbares Ergebnis nicht zu vermeiden wäre (BGH, GRUR 2012, 496 - Das Boot m.w.N.).

  • BVerfG, 28.01.2013 - 1 BvR 274/12

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe für

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.08.2014 - 11 W 5/14
    Sie meint unter Verweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG 1 BvR 274/12), das Landgericht habe den Entscheidungsspielraum in einem Prozesskostenhilfeverfahren überspannt und ihren, der Antragstellerin, Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt.

    Danach dürfen bislang ungeklärte Rechtsfragen nicht im summarischen Verfahren entschieden werden (BVerfG 1 BvR 274/12).

  • KG, 03.05.1994 - 5 U 7240/92

    Verwirkung von urheberrechtlichen Ansprüchen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.08.2014 - 11 W 5/14
    Da er dies nicht getan hat, durfte sich der Antragsgegner nach jahrzehntelanger Untätigkeit ( KG ZUM-RD 1997, 168) darauf einrichten, dass er auch künftig keine Forderungen mehr stellen werde, so dass die verspätete Geltendmachung eines Anspruchs wegen "Gemeinfreierklärung" nach allem treuwidrig erscheint.
  • BGH, 13.12.1984 - I ZR 141/82

    Umfang der Einräumung eines Nutzungsrechts

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.08.2014 - 11 W 5/14
    Weiter ist erforderlich, dass sich der Schuldner über einen gewissen Zeitraum hin wegen der Untätigkeit seines Gläubigers bei objektiver Beurteilung darauf einrichten durfte und darauf eingerichtet hat, dieser werde sein Recht nicht mehr geltend machen und deswegen die verspätete Geltendmachung gegen Treu und Glauben verstößt (BGH NJW 2002, 669 - Rücktrittsfrist; GRUR 1985, 378 - Illustrationsvertrag).
  • BGH, 18.10.2001 - I ZR 91/99

    Rücktrittsfrist; Verwirkung von Gestaltungsrechten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.08.2014 - 11 W 5/14
    Weiter ist erforderlich, dass sich der Schuldner über einen gewissen Zeitraum hin wegen der Untätigkeit seines Gläubigers bei objektiver Beurteilung darauf einrichten durfte und darauf eingerichtet hat, dieser werde sein Recht nicht mehr geltend machen und deswegen die verspätete Geltendmachung gegen Treu und Glauben verstößt (BGH NJW 2002, 669 - Rücktrittsfrist; GRUR 1985, 378 - Illustrationsvertrag).
  • BGH, 19.05.2005 - I ZR 285/02

    Der Zauberberg

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.08.2014 - 11 W 5/14
    Aus der Sicht des Lizenznehmers ist von entscheidender Bedeutung, dass ihm durch eine neue Verwendungsform, die über kurz oder lang die herkömmliche Verwendungsform ersetzt, nicht die wirtschaftlich Grundlage für getätigte Investitionen entzogen wird; dagegen ist es nicht unbillig, dass sich sein Nutzungsrecht trotz umfassender Rechtseinräumung nicht auf neu entstandene Absatzmärkte erstreckt (BGH GRUR 2005, 937 - Der Zauberberg).
  • BGH, 28.10.2010 - I ZR 18/09

    Der Frosch mit der Maske

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.08.2014 - 11 W 5/14
    Auch die Einräumung von Nutzungsrechten für unbekannte Nutzungsarten war nur unter dieser Voraussetzung wirksam (BGH GRUR 2011, 714 - Der Frosch mit der Maske).
  • OLG Naumburg, 07.04.2005 - 10 U 7/04

    Keine Vertragsanpassung nach § 32a UrhG bei nachrangiger Bedeutung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.08.2014 - 11 W 5/14
    Dazu zählen auch "interne" Vermögensvorteile wie der Einsatz eines Firmenlogos in der Werbung (Schricker/Haedicke a.a.O. Rn. 17; OLG Naumburg ZUM 2005, 759).
  • BGH, 20.11.1970 - I ZR 50/69

    Urheberrechtliche Nutzungsrechte an Werken Wassily Kandinskys - Anspruch auf

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.08.2014 - 11 W 5/14
    Die betreffende Willenserklärung setzt demnach insbesondere voraus, dass unter Berücksichtigung der gesamten Begleitumstände nach dem objektiven Inhalt der Erklärung unzweideutig zum Ausdruck kommt, der Erklärende wolle über sein Urheberrecht in der Weise verfügen, dass er einem Dritten daran ein bestimmtes Nutzungsrecht einräume (BGH a.a.O.; BGH GRUR 1971, 362 - Kandinsky II).
  • BGH, 15.03.1984 - I ZR 218/81

    Umfang der Nutzungsrechtseinräumung bei einem Bestellvertrag

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.08.2014 - 11 W 5/14
    Der dafür erforderliche Parteiwille kann sich auch aus dem Vertragszweck, aus den Begleitumständen und dem schlüssigen Verhalten der Parteien ergeben (BGH GRUR 1984, 528 - Bestellvertrag; NJW 2000, 140 - Comic-Übersetzungen II; KG, Urteil v. 24.7.2001, 5 U 9427/99).
  • BGH, 16.06.1994 - I ZR 3/92

    "Namensnennungsrecht des Architekten"; Einschränkung des Rechts auf Anbringung

  • BGH, 15.09.1999 - I ZR 57/97

    Comic-Übersetzungen II, Urheberrechtsfähigkeit der Übersetzung eines Sprachwerkes

  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 69/08

    Vorschaubilder

  • KG, 24.07.2001 - 5 U 9427/99

    Verwertung von Pressefotos - Übersendung zum Abdruck in Printmedien - kein

  • OLG Hamburg, 17.12.1998 - 3 U 162/97

    CD Cover

  • OLG München, 04.09.2003 - 29 U 4743/02

    Zum Rückruf des Verzichts auf Urheberbenennung sowie zum Umfang der Pflicht eines

  • OLG München, 10.02.2011 - 29 U 2749/10

    Nachvergütungsanspruch bei untergeordneten urheberrechtlichen Beiwerken:

  • LG Köln, 18.08.2022 - 14 O 350/21

    Ferienhausvermieter begeht Urheberrechtsverletzung mit Fotos einer Fototapete

    Nutzungsrechte können formlos, also auch mündlich oder stillschweigend (vgl. OLG Frankfurt a. M. ZUM-RD 2015, 100, 104 - Landeswappen) eingeräumt werden (vgl. Ohly, in: Schricker/Loewenheim, Urheberrecht, 6. Auflage 2020, Vor §§ 31 ff. Rn. 30).
  • LG Stuttgart, 26.07.2018 - 17 O 1324/17

    Urheberrechtliche Ansprüche auf Fairnessausgleich - 'Ur-Porsche'

    Im Ergebnis führt dies dazu, dass auch bei Altverträgen vor dem 01.01.1966 ein Fairnessausgleich in Betracht kommt (ebenso OLG Frankfurt a.M. GRUR 2015, 374 Rn. 47 - Hessenlöwe; siehe auch: Dreier, in: Dreier/Schulze, UrhG, 5. Aufl. 2015, § 132 UrhG Rn. 9, Rn. 11; Katzenberger/Ohly, in: Schricker/Loewenheim, Urheberrecht, 5. Aufl. 2017, § 132 UrhG Rn. 15; Soppe, in: Möhring/Nicolini, Urheberrecht, 3. Aufl. 2014, § 132 UrhG Rn. 24; J.B. Nordemann, in: Fromm/Nordemann, Urheberrecht, 11. Aufl. 2014, § 132 UrhG Rn. 18a; Braun/Jani, in: Wandtke/Bullinger, Urheberrecht, 4. Aufl. 2014, § 132 UrhG Rn. 10).
  • LG Braunschweig, 19.06.2019 - 9 O 3006/17

    Fairnessausgleich; Ur-Käfer; angewandter Kunst; 1930er Jahren; Schutz

    So geht auch die ganz h.M. davon aus, dass § 32a UrhG auch für Verträge und Schöpfungen vor Inkrafttreten des UrhG 1966 gilt (OLG F.a.M. GRUR 2015, 374, Tz. 47 - Hessenlöwe; Schricker/Loewenheim, Urheberrecht, 5. A. § 132 Rn. 15; BeckOK UrhR/Soppe UrhG § 132 Rn. 22-26; Dreier/Schulze, a.a.O. § 132 Rn. 10; Fromm/Nordemann Urheberrecht 11. A. § 132 Rn. 15, Rn. 7 a.E.; Kirchmaier in Büscher/Dittmer/Schiwy, Gewerblicher Rechtsschutz, Urheberrecht, Medienrecht, 3. A. § 132 UrhG Rn. 4.; Kotthoff in: Dreyer/Kotthoff/Meckel/Hentsch, Urheberrecht, 4. Aufl. 2018, § 132 Verträge).
  • OLG Frankfurt, 29.02.2024 - 11 U 83/22

    Kein Nachvergütungsanspruch wegen Darstellung der europäischen Landmasse auf den

    Die hiesige Konstellation ist insoweit mit dem der Entscheidung des Senats vom 5.8.2014 zugrundeliegenden Sachverhalt hinsichtlich der Verwertung des sog. Hessenlöwen im Ansatz vergleichbar (Beschluss vom 05.08.2014 - 11 W 5/14).
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