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   BGH, 27.11.2014 - I ZR 91/13   

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https://dejure.org/2014,52499
BGH, 27.11.2014 - I ZR 91/13 (https://dejure.org/2014,52499)
BGH, Entscheidung vom 27.11.2014 - I ZR 91/13 (https://dejure.org/2014,52499)
BGH, Entscheidung vom 27. November 2014 - I ZR 91/13 (https://dejure.org/2014,52499)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    STAYER

    § 14 Abs 3 Nr 4 MarkenG, § 26 Abs 1 MarkenG, § 26 Abs 4 MarkenG, § 49 MarkenG, § 55 MarkenG
    Einwilligungsverlangen für eine Markenschutzentziehung: Rechtserhaltende Benutzung einer Streitmarke im Inland bei reiner Durchfuhr entsprechend gekennzeichneter Waren und/oder entsprechender Kennzeichnung von Exportwaren; Löschung der Registereintragung für einen ...

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur rechtserhaltenden Markenbenutzung im Inland bei Warendurchfuhr

  • IWW

    § 49 Abs. 1, § ... 55 Abs. 1, § 107 Abs. 1, § 112 Abs. 1, § 115 Abs. 2, § 124 MarkenG, § 26 MarkenG, § 26 Abs. 4 MarkenG, § 115 Abs. 2 MarkenG, § 242 BGB, § 26 Abs. 1 MarkenG, § 531 Abs. 2 ZPO, § 138 Abs. 2 ZPO, § 529 Abs. 1 Nr. 2, § 531 Abs. 2 Nr. 3 ZPO, § 14 Abs. 3 Nr. 4 MarkenG, § 14 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 Nr. 4 MarkenG, §§ 49, 55 MarkenG, § 97 Abs. 1, § 92 Abs. 2 ZPO

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Nichtausreichen der reinen Durchfuhr im Ausland gekennzeichneter Waren durch Deutschland für die rechtserhaltende Benutzung einer Marke im Inland

  • rewis.io

    Einwilligungsverlangen für eine Markenschutzentziehung: Rechtserhaltende Benutzung einer Streitmarke im Inland bei reiner Durchfuhr entsprechend gekennzeichneter Waren und/oder entsprechender Kennzeichnung von Exportwaren; Löschung der Registereintragung für einen ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nichtausreichen der reinen Durchfuhr im Ausland gekennzeichneter Waren durch Deutschland für die rechtserhaltende Benutzung einer Marke im Inland

  • rechtsportal.de

    Nichtausreichen der reinen Durchfuhr im Ausland gekennzeichneter Waren durch Deutschland für die rechtserhaltende Benutzung einer Marke im Inland

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    STAYER

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Markenrecht: Keine rechtserhaltende Benutzung bei Durchfuhr einer Marke

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Prozessrecht: Neuer Vortrag oder Vertiefung bisherigen Vortrags

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Keine rechtserhaltende Benutzung bei Durchfuhr einer Marke

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Keine rechtserhaltende Benutzung einer Marke bei reiner Durchfuhr einer im Ausland gekennzeichneten Ware

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Zur rechtserhaltenden Markenbenutzung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Durchfuhr als rechtserhaltende Markennutzung?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Markennutzung für Exportwaren

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rechtserhaltende Markennutzung - und das Warenverzeichnis

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Umfang rechtserhaltender markenrechtlicher Benutzung von im Ausland gekennzeichneter Ware

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    STAYER

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Umfang rechtserhaltender markenrechtlicher Benutzung von im Ausland gekennzeichneter Ware

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Benutzung einer Marke durch Transit?

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Rechtserhaltende Benutzung der Marke "STAYER"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2015, 685
 
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Wird zitiert von ... (18)

  • BGH, 14.01.2021 - I ZR 40/20

    STELLA - Markenverfall, Darlegungs- und Beweislast

    Den Beklagten einer Löschungsklage treffe nach dem auch im Prozessrecht geltenden Grundsatz von Treu und Glauben nach § 242 BGB nur eine prozessuale Erklärungspflicht, wenn der Löschungskläger keine genaue Kenntnis von den Umständen der Benutzung der Marke habe und auch nicht über die Möglichkeit verfüge, den Sachverhalt von sich aus aufzuklären (vgl. BGH, Urteil vom 10. April 2008 - I ZR 167/05, GRUR 2009, 60 Rn. 19 = WRP 2008, 1544 - Lottocard; Urteil vom 25. April 2012 - I ZR 156/10, GRUR 2012, 1261 Rn. 11 = WRP 2012, 1533 - Orion; Urteil vom 27. November 2014 - I ZR 91/13, GRUR 2015, 685 Rn. 10 = WRP 2015, 874 - STAYER; Beschluss vom 18. Mai 2017 - I ZR 178/16, MarkenR 2017, 551 Rn. 6, jeweils mwN; v. Gamm in Büscher/Dittmer/Schiwy aaO § 55 MarkenG, Rn. 10; Ingerl/Rohnke aaO § 55 Rn. 12; BeckOK.MarkenR/Kopacek aaO § 55 MarkenG Rn. 11; Thiering in Ströbele/Hacker/Thiering aaO 13. Aufl., § 55 MarkenG, Rn. 62; Kochendörfer, WRP 2007, 258, 260; kritisch Hoppe/Dück in Ekey/Bender/Fuchs-Wissemann aaO § 55 MarkenG Rn. 46).
  • BGH, 23.10.2019 - I ZR 46/19

    Missbräuchlichen Ausnutzung einer formalen Rechtsstellung durch einen

    Dagegen liegt kein neues Vorbringen in diesem Sinne vor, wenn ein bereits schlüssiges oder erhebliches Vorbringen aus der ersten Instanz durch weitere Tatsachenbehauptungen zusätzlich konkretisiert, verdeutlicht oder erläutert wird (BGH, Urteil vom 27. November 2014 - I ZR 91/13, GRUR 2015, 685 Rn. 17 = WRP 2015, 874 - STAYER).
  • BGH, 18.05.2017 - I ZR 178/16

    Markenlöschungsverfahren: Umfang der Markennutzungspflicht

    Rechtlich nicht zu beanstanden ist allerdings die Beurteilung des Berufungsgerichts, die Klägerin habe nach Ausschöpfung der von ihr vorgenommenen Aufklärungsmaßnahmen keine genauen Kenntnisse von den konkreten Benutzungshandlungen der Beklagten erlangen können, so dass der Beklagten eine sekundäre Darlegungslast hinsichtlich etwaiger Benutzungshandlungen im maßgeblichen Zeitraum obliege (vgl. BGH, Urteil vom 10. April 2008 - I ZR 167/05, GRUR 2009, 60 Rn. 19 = WRP 2008, 1544 - LOTTOCARD; Urteil vom 25. April 2012 - I ZR 156/10, GRUR 2012, 1261 Rn. 11 = WRP 2012, 1533 - Orion; Urteil vom 27. November 2014 - I ZR 91/13, GRUR 2015, 685 Rn. 10 = WRP 2015, 874 - STAYER; jeweils mwN).
  • BAG, 21.05.2019 - 2 AZR 574/18

    Berufungsbegründung - neue Angriffs- und Verteidigungsmittel

    Dagegen liegt kein neues Vorbringen in diesem Sinn vor, wenn ein bereits schlüssiges oder erhebliches Vorbringen aus der ersten Instanz durch weitere Tatsachenbehauptungen zusätzlich konkretisiert, verdeutlicht oder erläutert wird (vgl. zu § 531 Abs. 2 ZPO BGH 27. November 2014 - I ZR 91/13 - Rn. 17) .
  • LG München I, 09.07.2019 - 33 O 11904/18

    Verwechslungsgefahr zwischen den Wort-/Bildmarken M und MTECHNIC in Bezug auf

    Im Löschungsklageverfahren wegen Verfalls nach §§ 49, 55 MarkenG ist deshalb einer der Oberbegriffe ersatzlos zu löschen (vgl. BGH GRUR 2015, 685, 688 Rz. 36 - STAYER; BGH GRUR 2013, 833, 839 Rz. 64, 66 - Culinaria/Villa Culinaria).

    Die Frage, welcher der beiden Oberbegriffe zu löschen ist, ist auf Grund einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise und unter Berücksichtigung des berechtigten Interesses des Zeicheninhabers, in seiner geschäftlichen Bewegungsfreiheit nicht ungebührlich eingeengt zu werden, zu beantworten (BGH GRUR 2015, 685, 688 Rz. 39 - STAYER).

    Durch die unstreitige Benutzung der angegriffenen Marken für die Waren Verteiler, namentlich Unterflurverteiler, Wandverteiler, mobile Verteiler und Verteiler aus Gummi und Plastik sowie Energiepoller, Kabelbrücken, Ladestationen für Elektrofahrzeuge, Industrieleitungen, Leitungsroller, Transformatoren sowie technische Leuchten können indes nur die nächstliegenden (engeren) Oberbegriffe "Stromverteiler", "Kabelbrücken", "Ladestationen für Elektrofahrzeuge", "Industrieleitungen", "Leitungsroller" und "Transformatoren" sowie "technische Leuchten" verteidigt werden, nicht dagegen die weit gefassten Oberbegriffe "Apparate und Instrumente zum Leiten, Schalten, Umwandeln, Speichern, Regeln und Kontrollieren von Elektrizität" sowie "Beleuchtungs-, Heizungs-, Dampferzeugungs-, Koch-, Kühl-, Trocken-, Lüftungs- und Wasserleitungsgeräte sowie sanitäre Anlagen" welche eine Vielzahl sonstiger Waren umfassen, für welche die Marke nicht benutzt worden ist (vgl. BGH GRUR 2015, 685 Rz. 40 - STAYER).

  • LG München I, 01.06.2021 - 33 O 12734/19

    Die Anmeldung von im Ausland bekannten Marken für Schokoladenriegel ist nicht per

    Nach der Rechtsprechung sind neben der konkret benutzten Ware/Dienstleistung lediglich solche Waren oder Dienstleistungen zu berücksichtigen, die dem gleichen Bereich zugerechnet werden (BGH GRUR 2009, 60 Rn. 32 f. - LOTTOCARD; BGH GRUR 2015, 685 Rn. 39 - STAYER).
  • OLG Hamburg, 26.01.2023 - 5 U 61/21
    Neuer Vortrag des Klägers im Berufungsverfahren ist etwa dann zuzulassen, wenn ein bereits schlüssiges oder erhebliches Vorbringen aus der ersten Instanz durch weitere Tatsachenbehauptungen zusätzlich konkretisiert, verdeutlicht oder erläutert wird (BGH GRUR 2015, 685 Rn. 17 - STAYER).
  • LG München I, 16.03.2021 - 33 O 887/20

    Überwiegend erfolglose Verfallsklage gegen Buchstaben-Marken eines

    Nach der Rechtsprechung sind neben der konkret benutzten Ware/Dienstleistung lediglich solche Waren oder Dienstleistungen zu berücksichtigen, die dem gleichen Bereich zugerechnet werden (BGH GRUR 2009, 60 Rn. 32 f. - LOTTOCARD; BGH GRUR 2015, 685 Rn. 39 - STAYER).
  • OLG Hamburg, 22.06.2017 - 3 U 223/16

    Athlete Wheels - Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs wegen Verletzung

    Vorliegend lag es jedoch an der Antragstellerin angesichts des unterschiedlichen Informationsstands nach Treu und Glauben im Wege der sekundären Darlegungslast zu den näheren Umständen ihres Geschäftsbetriebes vorzutragen (vgl. BGH, GRUR 2015, 685, Rn. 10 - STAYER).
  • OLG München, 30.01.2020 - 6 U 948/19

    Erfolglose Markenverfallsklage

    Die Darlegungs- und Beweislast für die tatsächlichen Voraussetzungen der Nichtbenutzung der angegriffenen Marken im Rahmen einer Löschungsklage nach §§ 26, 49 Abs. 1, 55 Abs. 1 und 2 Nr. 1 MarkenG trägt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Klägerin (vgl. etwa BGH GRUR 2009, 60, Rn. 19 - Lottocard; BGH GRUR 2012, 1261, Rn. 11 - Orion; BGH GRUR 2015, 685 Rn. 10 - STAYER; BGH Beschluss vom 18.5.2017 - I ZR 178/16, BeckRS 2017, 126762 Rn. 6 - Glückskäse).

    Auch der Bundesgerichtshof hat sich nach Erlass der vorzitierten EuGH-Entscheidung nicht dazu veranlasst gesehen, von der bisher in ständiger Rechtsprechung festgestellten Beweislastverteilung abzuweichen (vgl. BGH GRUR 2015, 685 Rn. 10 - STAYER; BGH Beschluss vom 18.5.2017 - I ZR 178/16, BeckRS 2017, 126762 Rn. 6 - Glückskäse).

  • OLG Frankfurt, 19.10.2017 - 6 U 7/16

    Rechtserhaltende Benutzung einer eingetragenen Marke

  • LG Köln, 02.06.2020 - 31 O 207/18
  • OLG Nürnberg, 28.02.2019 - 3 U 1295/18

    Teillöschung der eingetragenen deutschen Wortmarke

  • BPatG, 09.07.2019 - 26 W (pat) 4/16

    Markenbeschwerdeverfahren - "e-miglia/MILLE MIGLIA/MILLE MIGLIA/1000 MIGLIA/MILLE

  • BPatG, 12.07.2018 - 30 W (pat) 33/16

    Markenbeschwerdeverfahren - "MACADERM (IR-Marke)/Mucaderma" - zur

  • LG Saarbrücken, 04.03.2021 - 7 O 181/19
  • LG Braunschweig, 27.03.2019 - 9 O 853/16

    Die Klägerin begehrt die Verurteilung der Beklagten zur Einwilligung in die

  • LG Düsseldorf, 06.12.2017 - 2a O 332/16
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